Vielen Dank, dass du uns auf diesen Fehler aufmerksam gemacht hast! Falls du uns deinen Umzug bereits mitgeteilt hast, wende dich bitte per E-Mail an unseren Kundenservice (serviceteam@evm.de) oder besuche eines unserer 11 Kundenzentren in der Region.
Wenn uns dein Umzug noch nicht bekannt ist, benötigen wir folgende Informationen:
- Zählernummern und Zählerstände der alten und neuen Lieferstelle bei der Schlüsselübergabe
- Datum der Schlüsselübergabe
- Daten des Hauseigentümers oder der Hauseigentümerin und, falls abweichend, des Nachmieters oder der Nachmieterin
- Aktuelle Rechnungsanschrift
Bitte sende diese Informationen an serviceteam@evm.de.
Es geht um deinen Stromvertrag? Durch eine neue gesetzliche Regelung sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich. Falls du uns deinen Umzug also noch nicht gemeldet hast, melde dich bitte schnellstmöglich bei uns. Denn eine Ummeldung ist nur für die Zukunft möglich. Wenn keine Abmeldung in deiner alten Wohnung passiert, bist du weiterhin für die dort entstehenden Kosten verantwortlich.
Es geht um deinen Gasvertrag? Bitte beachte, dass wir Ummeldungen nur bis zu sechs Wochen rückwirkend durchführen können.