Eine Person telefoniert an einem Schreibtisch, während sie auf einen Monitor schaut, der eine evm-Webseite zeigt. Im Hintergrund befinden sich Fenster und Büroutensilien.

Strom und Gas ummelden

Jetzt online ummelden

Strom und Gas kannst du ganz einfach in dein neues Zuhause mitnehmen. Wir kümmern uns um die Abmeldung deiner alten Verbrauchsstelle und die Anmeldung an deinem neuen Wohnort.

Wichtig: Du ziehst um? Dann melde dich bitte frühzeitig bei uns -  mindestens 14 Tage vorher. Denn deinen Stromvertrag können wir ab 6. Juni 2025 nicht mehr rückwirkend ummelden.

Ummelden leicht gemacht

Die wichtigsten Schritte bei deinem Umzug: 

  • 1

    Umzugsdaten mitteilen

    Teile uns deine Umzugsdaten mit. Was wir von dir brauchen, liest du unten.

  • 2

    Aktuellen Tarif mitnehmen

    Deinen aktuellen Tarif kannst du mit in dein neues Zuhause nehmen

  • 3

    Verbrauch & Abschlag anpassen

    Bei Bedarf kannst du deinen Verbrauch und deinen Abschlag anpassen

Was wir von dir brauchen

Wir kümmern uns darum, dass du deinen evm-Vertrag mit in dein neues Zuhause nehmen kannst. Dazu brauchen wir noch ein paar Angaben von dir:

Bitte melde dich mindestens 14 Tage vor deinem Umzug mit folgenden Daten bei uns:

  • Datum geplanter Aus- und Einzug
  • Deine neue Adresse
  • Name des Nachmieters oder Eigentümers

Bitte teile uns am Tag der Wohnungsübergabe mit:

  • Deine neue Zählernummer
  • Die Zählerstände deiner alten und neuen Wohnung (am Tag der Übergabe)

Jetzt Umzug mitteilen

Gas- und Strom online ummelden: So gehts!

Über unser Kundenportal kannst du deinen Gas- und Stromvertrag unkompliziert auf deine neue Adresse ummelden. Warst du schon einmal eingeloggt? Dann kommst du mit einem Klick auf den Button unten direkt zum Umzugsvorgang. Wenn nicht, musst du dich zuerst einmalig mit deiner Kundennummer registrieren.

Zum Kundenportal


Umzug frühzeitig melden, um Kosten zu vermeiden

Wer umzieht, sollte sich frühzeitig bei uns melden – idealerweise rund 6 Wochen vorher, spätestens aber 14 Tage vorher. Denn durch eine neue EU-Verordnung sind rückwirkende Ummeldungen deines Stromvertrags ab 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Die Folge: Wer sich nicht vorab meldet, muss die Energiekosten in seiner alten Wohnung auch nach Umzug noch tragen. So verhinderst du unnötige Kosten: Umzug per E-Mail, telefonisch, im Kundenportal oder im evm-Kundenzentrum frühzeitig anmelden, am Tag der Schlüsselübergabe wie gewohnt Zählerstand notieren und an uns übermitteln.  

Zum Kundenportal

Hier findest du Fragen & Antworten rund um deinen Umzug

  • Ich ziehe aus/um. Wo melde ich meinen Umzug an?

    Unter www.evm.de/privatkunden/service/umzug/ kannst du deinen Umzug ganz einfach anmelden. Bitte beachte dabei die unterschiedlichen Fristen für deinen Strom- und Gasvertrag:

    Strom:  Durch neue gesetzliche Regelungen sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich. Bitte melde daher deinen Umzug sechs Wochen vor deinem Umzugstermine – spätestens aber 14 Tage vorher – bei uns an. So können wir deinen Stromvertrag problemlos zu deinem Wunschdatum ummelden.

    Gas: Aktuell ist eine nachträgliche Ummeldung bei Gasverträgen noch möglich. Wir empfehlen dir aber, dich auch hier mindestens zwei Wochen vor deinem Umzugstermin bei uns zu melden. So können wir deinen Gasvertrag problemlos und sicher ummelden. 

  • Kann ich meinen Vertrag mit in mein neues Zuhause nehmen?

    Innerhalb unseres Versorgungsgebiets ist eine Vertragsmitnahme bei Umzügen immer möglich. Hierfür brauchen wir lediglich die Zählernummer und den Zählerstand, sowie die Anschrift, jeweils deines alten und deines neuen Zuhauses sowie das Einzugsdatum bzw. den Termin der Schlüsselübergabe.

  • Welche Daten werden für die Anmeldung an meinem neuen Wohnort benötigt?

    Um dich an deinem neuen Wohnort anzumelden, benötigst du folgende Daten

    • Die Zählernummer
    • Den Zählerstand zum Zeitpunkt des Einzugs
    • Das Datum der Schlüsselübergabe
    • Deine neue Anschrift
    • Deine Kontaktdaten

    Am einfachsten ist es, wenn du uns eine Kopie des Übergabeprotokolls zusendest, falls dort die Zählerstände festgehalten sind.

  • Welche Daten werden für die Abmeldung an meiner alten Adresse benötigt?

    Für die Abmeldung an deiner alten Adresse sind folgende Informationen erforderlich:

    • Zählernummer
    • Zählerstand zum Zeitpunkt des Auszugs
    • Datum der Schlüsselabgabe
    • Kontaktdaten des neuen Mieters oder alternativ des Vermieters (falls vorhanden)
  • Ich bin bereits umgezogen. Kann ich meinen Energievertrag nachträglich ummelden?

    Die Fristen für die Ab- und Anmeldung sind durch neue gesetzliche Regeln für Strom- und Gasverträge aktuell unterschiedlich.

    Strom: Ab dem 6. Juni 2025 sind nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich. Bitte melde daher deinen Umzug sechs Wochen vor deinem Umzugstermine – spätestens aber 14 Tage vorher – bei uns an. So können wir deinen Stromvertrag problemlos zu deinem Wunschdatum ummelden. Wenn du dich erst nach deinem Umzug bei uns meldest, können wir deinen Vertrag erst zum nächsten Werktag ändern. Bitte beachte dabei: Bis zur Ummeldung bist du auch weiterhin für deinen Vertrag deiner alten Wohnung verantwortlich. Melde dich daher frühzeitig bei uns, um unnötige Kosten zu verhindern.

    Gas: Aktuell ist eine nachträgliche Ummeldung bei Gasverträgen noch möglich. Damit die Ummeldung problemlos und sicher klappt, empfehlen wir dir, dich auch hier mindestens zwei Wochen vor deinem Umzugstermin bei uns zu melden.

  • Wie viel Zeit habe ich für meine An- und auch Abmeldung?

    Die Fristen für die Ab- und Anmeldung sind durch neue gesetzliche Regeln für Strom- und Gasverträge aktuell unterschiedlich.

    Strom: Ab dem 6. Juni 2025 sind nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich. Bitte melde daher deinen Umzug sechs Wochen vor deinem Umzugstermine – spätestens aber 14 Tage vorher – bei uns an. So können wir deinen Stromvertrag problemlos zu deinem Wunschdatum ummelden.

    Gas: Aktuell ist eine nachträgliche Ummeldung bei Gasverträgen noch möglich. Wir empfehlen dir aber, dich auch hier mindestens zwei Wochen vor deinem Umzugstermin bei uns zu melden. So können wir deinen Gasvertrag problemlos und sicher ummelden.

  • Bei mir wurde noch ein Abschlag abgebucht, obwohl ich bereits ausgezogen bin.

    Wenn du zum Monatsanfang umgezogen bist und dein Abschlag bis zum 15. eines Monats fällig ist, kann es zu einer Überschneidung kommen. Keine Sorge, alle eventuell zu viel berechneten Beträge werden bei der Schlussrechnung verrechnet. 

  • Wie lange dauert die An-/Abmeldung meiner Zähler?

    Strom: Durch die neue gesetzliche Regelung des 24h-Lieferantenwechsels dauert die An- oder Abmeldung eines Stromzählers ab dem 6. Juni 2025 nur noch 24 Stunden. Dies bezieht sich auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung oder Anmeldung. Es ist daher wichtig, dass du deinen Umzug rechtzeitig anmeldest, damit wir deine Ummeldung zeitnah vornehmen können.

    Gas: In der Regel dauert die An- oder Abmeldung eines Gaszählers 6-10 Wochen, wobei dies je nach Umständen variieren kann. Nach Auftragseingang dauert es ab dem nächsten Monatsersten vier Wochen, damit sichergestellt ist, dass alle vorgegebenen Fristen eingehalten werden können.

  • Ich habe gehört, es gibt eine neue gesetzliche Regelung: Den 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Kann ich meinen Energielieferanten dadurch innerhalb von 24 Stunden einfach wechseln?

    Nein, der sogenannte „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung und gilt aktuell nur für Stromverträge. Vertragliche Bindungen und Fristen, die Bestandteil deines Vertrags sind, bleiben bestehen.

  • Hat jeder Stromkunde jetzt automatisch eine 24-Stunden-Kündigungsfrist?

    Nein, der sogenannten „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung und gilt aktuell nur für Stromverträge. Vertragliche Bindungen und Fristen, die Bestandteil deines Vertrags sind, bleiben bestehen.

  • Wie kann ich Informationen zu leerstehenden Mieteinheiten mitteilen?

    Wenn du als Vermieter leerstehende Mieteinheiten hast, die mit unserem Ökostrom oder Erdgas versorgt werden, informiere uns bitte über den Leerstand. Melde den Auszug eines Mieters und den Leerstand entweder telefonisch oder über unser  Kontaktformular.

  • Ich ziehe um und möchte meinen evm-Vertrag mitnehmen. Was muss ich tun?

    Schön, dass du auch in deinem neuen Zuhause Kunde der evm bleiben möchtest. 

    Den Umzug kannst du schnell und einfach online durchführen. Gehe dafür wie folgt vor: 

    1. Melden dich bequem im Online-Kundenportal an und klicke auf "Ihr Vertrag". 

    2. Wähle den betreffenden Vertrag aus und klicke auf "Umzug". 

    3. Fülle das angezeigte Umzugsformular aus und trage das Auszugsdatum, den Zählerstand und deine neue Adresse ein, damit wir dir die Unterlagen wie z. B. die Schlussrechnung der bisherigen Lieferstelle zuschicken können. 

    4. Anschließend melde uns ganz einfach den Einzug in deine neue Wohnung oder dein neues Haus. Alles erledigt! Den Rest überlässt du uns.  

  • Wie werde ich bei einem Neueinzug Kunde der evm?

    Um bei einem Neueinzug Kunde der evm zu werden, kannst du ganz einfach online deinen Strom- oder Gasvertrag mit der evm abschließen. Achte darauf, dass du bei Schritt 2 des Online-Vertragsabschlusses das Feld “Neueinzug bzw. Erstbezug” auswählst. Den Rest erledigen wir für dich. 

  • Was muss ich bei einem Umzug beachten?

    Bitte notiere am Tag der Schlüsselübergabe deine Zählerstände in der alten und neuen Wohnung und teil sie uns zusammen mit deiner neuen Rechnungsanschrift, deinen Kontaktdaten, deiner evm-Kundennummer, der Zählernummer und dem Wunsch auf Weiterversorgung mit.  

    Du kannst auch gerne deinen bestehenden Vertrag mitnehmen. Gerne prüfen wir deinen bestehenden Vertrag und melden dich an deinem neuen Wohnort an. Hier findest du alle wichtigen Informationen für deinen Umzug.

  • Wie hoch ist die Leerstandsgebühr?

    Die aktuelle Leerstandsgebühr beträgt:

    • Gas: 62,00 €
    • Strom: 24,00 €
    • Strom bei IMS: 34,00 €
    • Haushaltsstrom inkl. Wärmestrom: 40,00€
    • Wärmestrom ohne Haushaltsstrom: 24,00€ 
  • Ich bin schon vor Monaten ausgezogen, warum schreiben Sie mich immer noch an?

    Vielen Dank, dass du uns auf diesen Fehler aufmerksam gemacht hast! Falls du uns deinen Umzug bereits mitgeteilt hast, wende dich bitte per E-Mail an unseren Kundenservice (serviceteam@evm.de) oder besuche eines unserer 11 Kundenzentren in der Region.

    Wenn uns dein Umzug noch nicht bekannt ist, benötigen wir folgende Informationen:

    • Zählernummern und Zählerstände der alten und neuen Lieferstelle bei der Schlüsselübergabe
    • Datum der Schlüsselübergabe
    • Daten des Hauseigentümers oder der Hauseigentümerin und, falls abweichend, des Nachmieters oder der Nachmieterin
    • Aktuelle Rechnungsanschrift

    Bitte sende diese Informationen an serviceteam@evm.de.

    Es geht um deinen Stromvertrag? Durch eine neue gesetzliche Regelung sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich. Falls du uns deinen Umzug also noch nicht gemeldet hast, melde dich bitte schnellstmöglich bei uns. Denn eine Ummeldung ist nur für die Zukunft möglich. Wenn keine Abmeldung in deiner alten Wohnung passiert, bist du weiterhin für die dort entstehenden Kosten verantwortlich.

    Es geht um deinen Gasvertrag? Bitte beachte, dass wir Ummeldungen nur bis zu sechs Wochen rückwirkend durchführen können.

  • Ich ziehe in die erste eigene Wohnung, was muss ich beim Abschlag/Verbrauch beachten?

    Herzlichen Glückwunsch! Bitte teile uns nach der Wohnungsübergabe folgende Daten per E-Mail an serviceteam@evm.de mit oder besuche uns persönlich in einem unserer 11 Kundenzentren in der Region:

    • Deine Kontaktdaten (Name, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
    • Zählernummer und Zählerstand
    • Datum der Schlüsselübergabe
    • Daten des Hauseigentümers oder der Hauseigentümerin

    Wir beraten dich gerne über ein passendes Angebot und die daraus resultierende Abschlagshöhe. Wenn du dich vorab informieren möchtest, kannst du auch unseren Tarifrechner auf der Homepage https://www.evm.de/privatkunden/ nutzen. Mithilfe des Schiebereglers werden die durchschnittlichen Verbräuche angezeigt und die Abschlagshöhe errechnet.

  • Ich ziehe zu meinem Partner, der bereits einen Stromvertrag hat.

    Vielen Dank für die Mitteilung! Bitte teile uns nach der Wohnungsübergabe folgende Daten per E-Mail an serviceteam@evm.de oder persönlich in einem unserer 11 Kundenzentren in der Region mit:

    • Deine aktuelle Kundennummer
    • Zählernummer und Zählerstand bei der Schlüsselübergabe
    • Datum der Schlüsselübergabe
    • Daten des Hauseigentümers oder der Hauseigentümerin oder gegebenenfalls des Nachmieters oder der Nachmieterin
    • Deine neue Rechnungsanschrift

    Im Anschluss erstellen wir deine Schlussabrechnung, die dir entweder per E-Mail oder postalisch zugesendet wird.

  • Weitere Fragen und Antworten

Du hast noch keine Antwort auf deine Frage gefunden?

Wir sind für dich auf allen Kanälen erreichbar:

Telefonische Beratung

Gerne stehen wir für dich unter der Telefonnummer 0261 402-11111 für Fragen bereit. Bitte nenne am Anfang des Gesprächs das Schlagwort „Beratung“ – so landest du direkt bei unserem Beratungsteam.

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In unseren 11 Kundenzentren im gesamten Versorgungsgebiet empfangen wir dich jederzeit herzlich. Hier findest du Antworten auf alle deine Fragen rund um die Themen Energie, Energiesparen und Förderprogramme sowie weitere Serviceleistungen.

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