Staatliche Förderung der KfW
Sichere dir jetzt noch bis zu 80% staatliche Förderung!*
Die staatliche Förderung der KfW ermöglicht dir einen Zuschuss von bis zu 80% der förderfähigen Kosten. Sie ist für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden in Deutschland beim Kauf einer neuen, klimafreundlichen Heizung. Dabei werden Kosten bis zu einer Höhe von maximal 28.000€ übernommen. Alle Informationen dazu gibt es direkt bei der KfW.
30% Grundförderung*
Für eine Wärmepumpe bekommst du eine Grundförderung von 30%
20% Klimageschwindigkeitsbonus*
Du kannst den Klimageschwindigkeitsbonus für deine selbstgenutzte Wohnung erhalten, wenn
- du deine funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder deine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschst
- und die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird.
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 % der förderfähigen Gesamtkosten. Er sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 %. Für Antragstellungen ab dem 01.08.2028 wird kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt.
10- 40 % Einkommensbonus*
Du kannst den Einkommensbonus für deine selbstgenutzte Wohnung erhalten, wenn
- dein Haushaltsjahreseinkommen einen festgelegten Maximalbetrag nicht übersteigt.
Unser Fördermittelservice für dich:
Unsere Experten stehen dir zur Seite und unterstützen dich nach dem Kauf einer Wärmepumpe von der evm bei der Beantragung der Förderung sowie dem Ausfüllen der KfW-Dokumente – auf Wunsch auch ganz bequem bei dir Zuhause.
evm Bonus
Deine neue Heizung oder Wärmepumpe macht sich bezahlt mit dem Bonus der evm**
Spare Energie und Kosten mit moderner Heiztechnik – und profitiere von attraktiven Zuschüssen. Wir unterstützen dich bei der Anschaffung deiner neuen Heizung, Wärmepumpe oder Hybridheizung. Ob bei uns gekauft oder bei einem Fremdanbieter.
Die Voraussetzung: Ein laufender oder neu abgeschlossener Erdgas- oder Wärme-Sondertarifvertrag (bei Hybridheizung beides) bei der evm.
300 € Bonus bei Kauf oder Miete deiner neuen Heizung, Wärmepumpe oder Hybridheizung über die evm**
Wenn du deine neue Erdgas‑Brennwertheizung, Hybridheizung oder Wärmepumpe über die evm kaufst oder mietest, profitierst du von einem attraktiven Bonus von bis zu 300 €. So sicherst du dir nicht nur moderne und effiziente Heiztechnik, sondern senkst gleichzeitig deine Investitionskosten.
Mit unseren Lösungen aus einer Hand – inklusive Planung, Einbau und Service – wird der Umstieg auf deine neue Heizung besonders einfach und komfortabel.
200 € Bonus beim Einbau deiner neuen Heizung, Wärmepumpe oder Hybridheizung durch einen Fachbetrieb deiner Wahl**
Auch wenn du deine neue Erdgas‑Brennwertheizung, Wärmepumpe oder Hybridheizung über einen externen Dienstleister installieren lässt, profitierst du von einem Bonus von bis zu 200 €. So sparst du bei den Anschaffungskosten und kannst gleichzeitig auf moderne, effiziente Heiztechnik umsteigen.
Unabhängig vom Anbieter unterstützen wir dich dabei, deine Heizlösung zukunftssicher und wirtschaftlich umzusetzen.
+ 50 € Entdecker-Bonus
evm-Kundinnen und -Kunden, die sich für den Entdecker-Bonus registriert haben, erhalten zusätzlich 50 Euro Zuschuss. Du bist noch kein Entdecker? Dann melde dich jetzt mit deinen Daten im evm-Kundenportal für den Entdecker-Bonus an. (Wichtig: Der Code aus dem Entdecker-Bonus muss beim Absenden des Förderformulars bereits eingetragen sein.)
Diese Voraussetzungen musst du erfüllen:
Du musst einen laufenden Erdgas-, bzw. Wärme-Sondertarifvertrag (bei Hybridheizung beides) mit der evm haben oder einen neuen Vertrag abschließen. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Energieliefervertrags hat die evm das Recht auf anteilige Rückforderung der Bonus-Summe. Der Antrag für den Bonus muss bis zum Ende des Jahres bei der evm eingehen. Eine Brauchwasserpumpe ist von dem Bonus ausgeschlossen. Du kannst pro Heizung nur ein Bonusprogramm der evm in Anspruch nehmen. Eine Kombination mehrerer Bonusprogramme ist nicht möglich.
Jetzt Antrag für den Bonus stellen:
Bitte beachten Sie, dass wir den 50 Euro erhöhten Bonus über den Entdecker-Bonus nur gewähren können, wenn der Vorteilscode bei der Beantragung im Formular hinterlegt ist.
**Fördervoraussetzungen für den evm Bonus
Die Förderung mit dem evm Bonus ist bei einer Erdgas-Brennwertheizung und Wärmepumpe an einen aktiven evm-Erdgas- bzw. Wärmestrom-Sondertarif für eine Laufzeit von drei Jahren ab Datum der Antragsstellung, gebunden. Für die Förderung einer Hybridheizung ist ein aktiver evm-Erdgas- und Wärmestrom-Sondertarif für eine Laufzeit von drei Jahren ab Datum der Antragsstellung erforderlich. Werden mehrere neue Erdgas-Brennwertheizungen, Strom-Wärmepumpen oder Hybridheizungen im Objekt installiert, muss für jedes moderne Heizsystem ein separater Zähler und ein aktiver evm Erdgas bzw. Wärmestrom-Sondertarif bzw. bei Hybridheizung sowohl Erdgas- als auch Wärmestrom-Sondertarif des Antragsstellenden vorhanden sein. Bitte reiche für jedes Wärmesystem, für das Du eine Förderung beantragen willst, einen separaten Förderantrag spätestens bis Ende des Jahres ein. Eine Brauchwasserpumpe ist von der Förderung ausgeschlossen. Du kannst pro Heizung nur ein Förderprogramm der evm in Anspruch nehmen. Demnach kann beispielsweise eine Förderung für die Heizungsmodernisierung nicht mit einer Förderung im Rahmen unserer Heizung zum Kauf bzw. zur Miete kombiniert werden.
Wann bekomme ich meinen evm Bonus? Sobald wir Deinen Antrag genehmigen konnten, bekommst Du von uns eine schriftliche Förderzusage und wir überweisen den Förderbetrag in Höhe von bis zu 350,00 Euro (inkl. Umsatzsteuer) auf das von Dir im Antrag angegebene Konto. Wichtig: Dafür muss Deine neue Heizung bereits installiert sein.
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