* Als öffentliche Stellen sind Behörden, Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Länder sowie deren Vereinigungen definiert. Außerdem juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die mehrheitlich durch institutionelle Zuwendungen des Bundes und/oder der Länder finanziert werden. Explizit von Verpflichtungen ausgenommen sind natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts mit kommerziellem oder gewerblichem Charakter, Kommunen (Kreise, Städte, Stadtbezirke, Gemeinden) sowie Wohnungsunternehmen, die öffentliche Stellen sind.
** Der Grad der Verpflichtung richtet sich nach dem Gesamtenergieverbrauch der jeweiligen Stelle. Der Gesamtenergieverbrauch berechnet sich aus dem durchschnittlichen Verbrauch der letzten drei Geschäftsjahre. Summiert werden jegliche Energieträger wie Strom, Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Kraftstoffe etc.