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EU-Taxonomie

Der Plan für mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist im Juli 2020 als Bestandteil des sogenannten „Europäischen Green Deals“ in Kraft getreten. Neben der Offenlegungsverordnung (SFRD) und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist sie eine der drei Säulen der „Sustainable Finance Strategy“ der EU. Unter EU Taxonomie ist ein von der EU definierter Kriterienkatalog zu verstehen. Dieser soll für eine einheitliche Beurteilung der Nachhaltigkeit der Wirtschaftstätigkeiten von Unternehmen sorgen.  

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Wie verfolgt die EU Taxonomie Umweltziele?  

Bisher gab es keine klare Definition von grüner, nachhaltiger oder umweltfreundlicher Tätigkeit. Dem wirkt nun die EU-Taxonomie entgegen. Das tut sie, indem sie klare Regeln und Rahmenbedingungen dafür schafft, wann ein Unternehmen nachhaltig oder umweltfreundlich wirtschaftet. Auf diese Weise heben sich diese Unternehmen positiv von ihren Mitbewerbern ab. Dafür sollen sie von höheren Förderungen profitieren. Somit zielt die EU Taxonomie auf Nachhaltigkeit ab. Denn sie belohnt umweltfreundliches Wirtschaften und Technologien durch einen Investitionszuschuss und Förderungen. Dabei stehen folgende sechs Umweltziele der EU im Fokus: 

Hierbei definiert die EU-Taxonomie die zu überprüfenden, taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten, die im Hinblick auf ihre Taxonomiekonformität zu betrachten sind. 

EU-Taxonomie Kriterien – welche gelten?   

  • Als konform gilt eine Aktivität, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen von mindestens einem der oben genannten Ziele leistet.  
  • Sie darf keines der anderen Ziele wesentlich beeinträchtigen. (Do No Significant Harm Prinzip – DNSH).  
  • Zudem muss sie internationalen Standards, zum Beispiel in Bezug auf Menschenrechte und Soziales, Genüge tun. 

EU-Taxonomie: Wer ist betroffen?  

Die EU Taxonomie Berichtspflicht gilt grundsätzlich für Unternehmen, die der NFRD/CSRD unterliegen. Sie müssen den Anteil ihres Umsatzes (CapEx und OpEx), der auf taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten entfällt, offenlegen. Zu diesen Unternehmen zählen: 

  • Alle großen Kapitalgesellschaften, unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung. 
  • Kapitalmarktorientierte KMU. 
  • Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte bereitstellen. 

Im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive müssen die Informationen zur EU-Taxonomie durch die betroffenen Unternehmen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung dem Lagebericht angehängt werden.  

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