Im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements eines Unternehmens werden Informationen rund um ökologische und ökonomische Aspekte der Geschäftsaktivitäten gebündelt und analysiert. Dazu gehören in diesem Rahmen auch die Evaluation der Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und eine Risikoanalyse.
Seit 2017 ist die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung für viele größere Unternehmen verpflichtend. Das Ziel ist, dass sich Verbraucher ein Bild über soziale Aspekte und das ökologische Verhalten eines Unternehmens machen können.
Die bisherige NFRD-Richtlinie (Non Financial Reporting Directive ) wurde als Regelwerk 2023 durch die CSRD-Richtlinie der EU abgelöst. Im Zeithorizont der kommenden Jahre wird die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung entsprechend der neuen Richtlinie erheblich mehr Unternehmen betreffen, als dies heute der Fall ist.