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NFRD und CSRD-Berichterstattung 

Die neue EU-Richtlinie – wir unterstützen bei Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung 

Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die 2014 von der Europäischen Union veröffentlicht und 2017 in deutsches Recht umgesetzt wurde, legt gegenwärtig für etwa 550 Unternehmen die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fest. In der Zukunft wird diese Richtlinie durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt. Diese Weiterentwicklung der NFRD bringt eine deutliche Ausweitung des Anwendungsbereichs mit sich, sodass die Anzahl der von der CSRD-Pflicht betroffenen Unternehmen alleine in Deutschland auf etwa 15.000 ansteigen wird. Gerne bieten wir Ihnen weitere Informationen und Beratung zu den CSRD-Anforderungen. 

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CSRD-Umsetzung in Deutschland – wer ist betroffen?  

In Deutschland gilt die EU-Richtlinie in Zukunft für geschätzte 15.000 Unternehmen. Diese müssen jeweils zwei dieser drei (und weitere Bedingungen) auf der Ebene der „Mutterkonzerne“ oder als Unternehmen erfüllen: 

  • Mehr als 250 Mitarbeitende 
  • Nettoumsatz von mehr als 50 Millionen Euro 
  • Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro 

Weitere Informationen zu den Anforderungen der CSRD-Berichterstattung und zu Inhalten der CSRD-Richtlinie finden Sie hier

Was bieten wir Ihnen im Rahmen der CRSD-Berichterstattung? 

Unsere Experten für Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen Sie dabei, alle erforderlichen Daten aus den Bereichen Energie, Umwelt, Wasser oder Abfall aufzubereiten. Das beinhaltet zum Beispiel: 

  • Erfassung und Analyse der Energie- und Umweltdaten  
  • Ermittlung von Leistungsindikatoren (Kennzahlen) 
  • Erstellung der CO2-Bilanz mit Softwarelösungen 
  • Definition einer Strategie mit Maßnahmen und Zielen zu Emissionsreduktion, Energieeffizienz, Umwelt, Materialwirtschaft, Wassermanagement, Abfallmanagement etc. (Vermeidung, Reduktion, Kompensation) 
  • Vor- und Nachbereitung der Energie-/Umweltteamsitzungen inklusive Ergebnisdokumentation 
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Die Inhalte der CSRD-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Inhalte der CSRD-Richtlinie lassen sich in die Kategorien Umwelt, Soziales und Governance einteilen: 

Kategorie Umwelt  

Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel, Auswirkungen auf Wasser und Meer sowie Ressourcen & Kreislaufwirtschaft fallen unter diese Kategorie. Darüber hinaus integriert sie Umweltverschmutzung, Biodiversität und Ökosysteme. 

CSRD-Anwendungsbereich Soziales 

In diesem Punkt fordert die CSRD-Berichterstattung Informationen zu Chancengleichheit (Geschlechtergerechtigkeit, Weiterbildung, Integration, …), Arbeitsbedingungen (Bezahlung, Einbezug der Arbeitnehmer, Work-Life-Balance, Arbeitssicherheit …) und der Achtung der Menschenrechte. 

CSRD-Anwendungsbereich Governance  

Sie befasst sich mit der Rolle und Zusammensetzung von Führungsorganen, mit dem umweltpolitischen Engagement, der Unternehmensethik und mit dem Themenfeld der Anti-Korruption. Ebenso werden in diesem Bereich Beziehungen zu Geschäftspartnern und das Risikomanagement erfasst.  

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