Mit der kommunalen Wärmeplanung die Wärmewende einleiten
Kommunen sind nach dem Wärmeplanungsgesetz vom November 2023 verpflichtet, auf ihrem Hoheitsgebiet einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt dafür die Frist bis zum 30. Juni 2026. Kleinere Kommunen haben zwei Jahre länger Zeit. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist die Erstellung eines Plans zur etappenweisen klimaneutralen Energieversorgung der Kommune. Der kommunale Wärmeplan soll für Einwohner die Frage klären, welche klimaneutralen Wärmeversorgungsformen zukünftig in der Gemeinde zur Verfügung stehen.