Frau mit Tasse

Kommunale Wärmeplanung

Mit der kommunalen Wärmeplanung die Wärmewende einleiten 

Kommunen sind nach dem Wärmeplanungsgesetz vom November 2023 verpflichtet, auf ihrem Hoheitsgebiet einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt dafür die Frist bis zum 30. Juni 2026. Kleinere Kommunen haben zwei Jahre länger Zeit. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist die Erstellung eines Plans zur etappenweisen klimaneutralen Energieversorgung der Kommune. Der kommunale Wärmeplan soll für Einwohner die Frage klären, welche klimaneutralen Wärmeversorgungsformen zukünftig in der Gemeinde zur Verfügung stehen. 

evm als Partner der Wärmewende 

Wir beschäftigen uns seit Jahren intensiv mit der Wärmewende. Derzeit erstellen wir als kommunaler Dienstleister bereits erste Wärmepläne. Kontaktieren Sie uns bei Fragen dazu gerne unter: kommunalbetreuung@evm.de  

Wie die Wärmewende mit Maß und Ziel in der Region gelingen kann, zeigt unsere Wärmemarktstudie 2050. Die Studie haben wir bereits vor einigen Jahren gestartet und seitdem die Erkenntnisse regelmäßig aktualisiert. Wir haben dafür 58 Kommunen und Teilregionen untersucht. 

Das Einsparen von Kohlendioxid durch die Sanierung von Gebäuden und Heizungsanlagen kann überregional beschlossen, aber nur regional umgesetzt werden.

Wärmen und sparen

Die Studie zeigt Möglichkeiten auf, mit welchen Mitteln, Heiztechniken und Energieträgern der Energiebedarf am wirtschaftlichsten und in einem sozialverträglichen Rahmen gesenkt werden kann – und zwar unter Berücksichtigung der jeweiligen Struktur der betrachteten Regionen. Auch der Neubau von Gebäuden wird hierbei berücksichtigt und das Einsparpotenzial von CO2 errechnet.

Rund 63 Prozent aller Haushalte in den untersuchten Kommunen verbrauchen mehr Energie als nötig.
Ihr Ansprechpartner Berthold Nick
Ihr Ansprechpartner

Berthold Nick
Telefon: 0261 402-61396
E-Mail: Berthold.Nick@evm.de