FAQ

FAQ Komponente, wird hier gepflegt.

  • Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Gasanbieter?

    Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des Gasnetzes zuständig. Einmal im Jahr liest er den Zähler ab, bevor er die Rechnung erstellt. Für Störungen am Zähler oder an Gasleitungen ist der Netzbetreiber verantwortlich. Zudem reguliert er den Lieferantenwechsel und gewährleistet, dass der Kunde nur durch einen Lieferanten beliefert wird.

    Den Gasanbieter kannst Du wechseln. Mit ihm schließt Du einen Versorgungsvertrag ab. Der Gasanbieter muss dann beim Netzbetreiber einen Antrag auf Netznutzung stellen. Wenn der Betreiber dem Netznutzungsantrag zugestimmt hat, darf der Gasanbieter Dich beliefern.

  • Wann muss ich meinen Abschlag zahlen?

    Dein Abschlag ist einmal im Monat fällig. Du kannst das genaue Datum in deinem Begrüßungsanschreiben oder auf deiner Jahresrechnung nachlesen. Wenn du möchtest, kannst du deinen Abschlag auch vor dem Fälligkeitsdatum zahlen, zum Beispiel durch einen Dauerauftrag. Wenn dein Abschlag normalerweise Mitte des Monats fällig ist, aber du lieber am 1. des Monats zahlen möchtest, kannst du den Abschlag bereits am 1. des Monats überweisen. Bitte beachte, dass eine Zahlung nach dem Fälligkeitsdatum nicht möglich ist. 

  • Wer hilft mir weiter bei Fragen, etwa zu meiner Wärmeabrechnung oder zu meinen Abschlägen?

    Unser Serviceteam hilft Dir gerne weiter unter der Rufnummer 0261 402-11111.

  • Weitere Fragen und Antworten