Der evm-Wechselprozess

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Bei Deinem Wechsel zur evm passiert eine Menge im Hintergrund. Auf dieser Seite möchten wir Dir die einzelnen Schritte während Deines Anbieterwechsels so einfach wie möglich veranschaulichen.

So einfach geht's.

Dein Anbieterwechsel in drei Schritten erklärt:

  • 1

    Vertragsabschluss

  • 2

    Auftragsbestätigung

  • 3

    Versandbestätigung &

    Lieferbeginn

1. Vertragsabschluss

Wir kümmern uns darum, dass Du Deinen evm-Vertrag mit in Dein neues zu Hause nehmen kannst. Dazu brauchen wir noch ein paar Angaben von Dir:

  • Deinen Namen sowie Geburtstag
  • Deine Lieferadresse
  • Deinen gewünschten Lieferbeginn
  • Deine Bankverbindung
  • Deine Kontaktdaten (Tel.-Nr, E-Mail-Adresse)

Jetzt zur evm wechseln


2. Auftragsbestätigung

Du erhältst von uns eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder Post mit allen wichtigen Infos rund um Deinen Anbieterwechsel. Sollten uns noch Daten fehlen, bitten wir dich darin auch, diese nachzutragen. Wenn alles vorliegt, steht Deinem Wechsel zur evm nichts mehr im Weg. Sowohl Dein aktueller Versorger als auch Dein Netzbetreiber werden von uns über deinen Wechsel informiert. Sobald beide grünes Licht geben, bekommst Du Deine Vertragsbestätigung.


Daten nachtragen:

Falls Du noch keine Zeit hattest, Deine Zählernummer oder Deinen Vorversorger anzugeben, erhältst Du von uns eine Erinnerung. Übrigens: Sollte Dir bei Deinen Daten einfach nur ein Tippfehler unterlaufen sein, ist das kein Problem. Unser Kundenservice hilft Dir dabei, alles auf den richtigen Stand zu bringen.


3. Vertragsbestätigung & Lieferbeginn

Zusammen mit Deiner Vertragsbestätigung erhältst Du auch das genaue Datum Deines Lieferbeginns, die Höhe Deines Abschlags und den Beginn Deines Abschlagsplans. Der Lieferbeginn kann variieren – entsprechend der verbleibenden Vertragslaufzeit bei Deinem alten Anbieter. Liegt Dein Datum weiter als zwei Monate nach Vertragsabschluss entfernt, geben wir Dir am Tages des Lieferbeginns nochmal mal Bescheid.


Ganz einfach wechseln – So leicht kommst Du zum Erdgas

  • Wir kündigen Eurem bisherigen Gasanbieter
  • Du bekommst eine Info zugeschickt, ab wann Du Erdgas beziehen wirst
  • Du zahlst nie doppelt und bist jederzeit sicher versorgt – versprochen!

Zum Tarifrechner


Hier findest Du Fragen & Antworten rund um den Wechselprozess bei der evm

  • Wie wechsele ich zur evm?

    Du schließt einfach gleich hier online deinen Strom- oder Gasvertrag mit der evm ab. Um alles andere kümmern wir uns. Gerne können wir dir auch ein Angebot per Post zukommen lassen oder du schließt alternativ einen Vertrag telefonisch unter unserer Service-Rufnummer 0261 402-11111 ab. Du kannst auch persönlich in eines unserer 14 Kundenzentren in der Region kommen. Standorte und Öffnungszeiten findest du unter evm.de/kundenzentren

  • Wann kann ich nicht zur evm wechseln?

    Du kannst nicht zur evm wechseln, wenn du außerhalb unseres Vertriebsgebiets wohnst. Um zu überprüfen, ob wir in deinem Wohnort verfügbar sind, gib einfach deine Postleitzahl in unserem Tarifrechner ein.

    Ein Wechsel ist auch nicht möglich, wenn du noch an einen Vertrag mit vertraglich fixierter Mindestlaufzeit bei deinem aktuellen Versorger gebunden bist, wie etwa bei Langzeit- oder Fix-Verträgen.

  • Beim Wechsel muss ich die Zählernummer angeben. Wo steht sie?

    Du findest die Zählernummer in Deiner Strom- bzw. Gasabrechnung und natürlich auf dem Zähler.

    Bitte gib auch die Zählpunktbezeichnung an, die die genaue Entnahmestelle definiert. Es handelt sich hierbei um die 33-stellige Nummer, die mit DE beginnt. Diese findest Du auch in Deiner Strom- und Gasabrechnung. Du kannst uns auch einfach Deine letzte Abrechnung mitschicken. Dann kümmern wir uns um alles.

  • Was kostet mich der Wechsel zur evm?

    Der Wechsel zur evm ist für dich kostenlos. Wir übernehmen die Kündigung bei deinem bisherigen Gasanbieter und die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber, und das alles ohne zusätzliche Kosten für dich.

    Der genaue Zeitpunkt, ab dem das Erdgas von der evm bei dir strömt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. deiner Vertragsbindung beim alten Gasanbieter. Wir setzen alles daran, den Wechsel so schnell wie möglich durchzuführen.

  • Muss ich bei meinem jetzigen Energieversorger kündigen?

    Das ist nicht notwendig, wir erledigen alles für Dich.

  • Brauche ich zusätzlich einen Vertrag mit einem Netzbetreiber?

    Nein. Durch Deinen Vertrag mit der evm ist alles geregelt.

  • Wie lange dauert es, bis ich evm-Kunde bin?

    Im Optimalfall dauert der Wechsel 6-10 Wochen. Nach Auftragseingang dauert es ab dem nächsten Monatsersten 4 Wochen, damit alle vorgegebenen Fristen eingehalten werden können.

    Danach erhältst du von uns ein Begrüßungsschreiben - ab diesem Zeitpunkt hast du noch ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Danach beginnt die Strom-/Gasversorgung durch die evm.

    Wie lange der Vertragswechsel genau dauert, ist allerdings von vielen Faktoren abhängig. Dazu gehören der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die Reaktionszeit des Netzbetreibers bzw. deines alten Versorgers und natürlich auch deine aktuelle Vertragssituation. Weitere Infos dazu findest du hier.

  • Warum verlangt mein bisheriger Versorger zunächst noch Abschlagszahlungen?

    Dein bisheriger Versorger verlangt weiterhin Abschlagszahlungen, um sicherzustellen, dass deine Energieversorgung lückenlos bleibt. Wir informieren dich in einem Bestätigungsschreiben darüber, wann unsere Strom- oder Gaslieferung beginnt und wie hoch die Abschläge an uns sein werden. Bis zum Beginn unserer Lieferung solltest du weiterhin an deinen alten Anbieter zahlen, um eine nahtlose Energieversorgung sicherzustellen. 

  • Muss ich bei der Schlussrechnung von meinem alten Versorger mit Extrakosten rechnen?

    Wenn die Strom- und Gasversorgung durch die evm begonnen hat, bekommst du die Endabrechnung von deinem bisherigen Versorger. Zusatzkosten durch den Wechsel kommen dabei nicht auf dich zu.

  • Wie werde ich bei einem Neueinzug Kunde der evm?

    Du schließt einfach gleich hier online Deinen Strom- oder Gasvertrag mit der evm ab. Hier ist es wichtig, dass Du bei Schritt 2 des Online-Vertragsabschlusses das Feld "Neueinzug bzw. Erstbezug" anklickst. Um alles andere kümmern wir uns.

  • In welchen Sprachen sind die Webseiten der evm-Gruppe verfügbar?

    Die Webseiten der evm-Gruppe sind aktuell nur in deutscher Sprache verfügbar. Je nach Browser, kannst Du die Sprache unter „Einstellungen“ anpassen.

  • Kann jeder zur evm wechseln?

    Die Strom- und Erdgasprodukte der evm sind für alle privaten Haushaltskunden und Gewerbekunden in unserem Vertriebsgebiet verfügbar. Um zu prüfen, ob dein Wohnort beliefert wird, gib deine Postleitzahl in den Preisrechner ein. Du erhältst sofort eine Rückmeldung. Dein Verbrauch wird im Angebotsrechner nicht angezeigt? Fordere einfach ein individuelles Angebot über unser Kontaktformular an.

  • Entstehen mir durch den Wechsel des Energieanbieters Kosten?

    Nein, der Wechsel zur evm ist für dich kostenfrei. Egal ob du dich für unseren Ökostrom oder Erdgas entscheidest – wir übernehmen den gesamten Wechselprozess ohne zusätzliche Kosten für dich. Dazu gehören die Kündigung bei deinem alten Anbieter, die Ummeldung der Netznutzung beim örtlichen Netzbetreiber und die Koordination des gesamten Umstellungsprozesses. Du brauchst dich um nichts zu kümmern, wir erledigen alles für dich. 

  • Mein Anschluss ist gesperrt. Kann ich trotzdem zur evm wechseln? Wird mein Anschluss dann entsperrt?

    Für die Sperrung deines Anschlusses ist dein örtlicher Netzbetreiber verantwortlich. Ihm gehören die Erdgasrohre bzw. das Stromnetz und die Zähler. Nur ein Mitarbeiter dieses Unternehmens kann den Anschluss entsperren. Wir haben keinen Einfluss auf die Entsperrung. Du kannst zur evm wechseln, aber es besteht keine Verpflichtung, die Lieferung von Ökostrom oder Erdgas bei einem gesperrten Anschluss zu beginnen.

  • Was tun, wenn mein Vermieter mich schon bei einem anderen Energieversorger angemeldet hat?

    Dein Vermieter darf ohne deine Zustimmung keine Verträge mit Energieanbietern in deinem Namen abschließen. Sollte er dies dennoch getan haben, hast du das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen und dich bei einem Energieversorger deiner Wahl, wie der evm, anzumelden.

  • Wie werde ich Strom- oder Erdgas-Kunde der evm?

    Wir freuen uns, dass du evm-Kunde werden willst. Deinen neuen Strom- oder Erdgasvertrag kannst du schnell und einfach direkt online abschließen. Gehe dabei wie folgt vor:

    1. Webseite aufrufen: Besuche www.evm.de und nutze unseren Preisrechner. Wähle, ob du dich für Ökostrom oder Erdgas interessierst.

    2. Preisrechner ausfüllen: Gib an, ob du Privat- oder Gewerbekunde bist und trage deine Postleitzahl ein. Wir berechnen deine jährlichen Energiekosten und informieren dich über unsere Preisgarantie und mögliche Neukundenboni.

    3. Tarif wählen: Wähle den passenden Tarif aus der Übersicht aus.  

    4. Persönliche Daten angeben: Gib deine persönlichen Daten und Kontoverbindung ein. Richte deinen Online-Zugang zu deinem Kundenbereich ein.

    5. Angaben prüfen und abschicken:  Prüfe deine Angaben und sende die Anmeldung ab. Du erhältst umgehend eine Bestätigung. Fertig.

    Ab diesem Punkt übernehmen wir und erledigen alle notwendigen Schritte. Du musst dich um nichts weiter kümmern.

  • Wer übernimmt die Kündigung bei meinem bisherigen Energieversorger?

    Die Kündigung bei deinem bisherigen Energieversorger übernehmen wir für dich. Dadurch sparst du Zeit und Aufwand, und der Wechsel wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt reibungslos durchgeführt.

    Ausnahme: Wenn du aufgrund einer Preiserhöhung deines bisherigen Versorgers ein Sonderkündigungsrecht hast, musst du die Kündigung selbst vornehmen, um die Frist einzuhalten. In unserer Anmeldemaske kannst du uns dann den bestätigten Kündigungstermin mitteilen.

    Tipp: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen – per Brief, E-Mail oder Fax. Um sicherzugehen, versende die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Eine Bestätigung deiner Kündigung sollte kurzfristig bei dir eingehen.

  • Ich wohne zur Miete. Den Energievertrag hat der Vermieter auf seinen Namen abgeschlossen. Kann ich trotzdem zur evm wechseln?

    In diesem Fall beliefern wir den Eigentümer. Nur der Vertragspartner, also dein Vermieter, kann den Energieversorger wechseln. Du kannst ihm gerne unsere Angebote weiterleiten, damit er bei einem Wechsel möglicherweise von sinkenden Betriebskosten profitiert.

  • Was passiert bei einem Wechsel mit meinem Zähler?

    Bei einem Wechsel von deinem bisherigen Strom- oder Erdgasanbieter zur evm ändert sich an deinem Zähler nichts. Er bleibt weiterhin im Eigentum des örtlichen Netzbetreibers. Wir zahlen, wie jeder andere Lieferant, eine „Zählermiete“ für die Nutzung des Zählers und der Zähleranlage.

  • Bekomme ich zukünftig auch Briefpost von der evm?

    In der Regel erhältst du deine Dokumente für die Energieversorgung digital in deinem persönlichen Kundenbereich im evm-Kundenportal. Wir informieren dich per E-Mail, sobald neue Dokumente in deinem digitalen Postfach bereitstehen. Diese kannst du dort direkt herunterladen und bei Bedarf ausdrucken. 
    Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Kein Problem. Bei deiner ersten Anmeldung unter evm.de/kundenportal benötigst du einfach nur deinen Nachnamen und deine Kundennummer. Anschließend vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich zukünftig immer wieder anmelden kannst. 

     

  • Kann es passieren, dass ich während des Wechsels keinen Strom bzw. kein Erdgas erhalte?

    Nein, das kann nicht passieren. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass während des Wechsels Probleme auftreten, übernimmt der örtliche Grund- und Ersatzversorger die Belieferung. Dein Strom bzw. dein Erdgas wird in keinem Fall abgestellt. 

    Verzögert sich der Wechsel, übernehmen wir kurzfristig die Klärung des Problems und bringen den Wechselvorgang umgehend wieder auf den Weg. 

  • Wie lange dauert der Wechsel bzw. die Neuanmeldung für Strom oder Gas bei der evm?

    Der Wechsel oder die Neuanmeldung für Strom oder Gas dauert in der Regel maximal drei Wochen, wie gesetzlich vorgeschrieben. Die zeitliche Dauer ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig. Eine Voraussetzung für einen zügigen Lieferantenwechsel ist die fristgerechte Bestätigung der Netznutzung durch den örtlichen Netzbetreiber. Sollte diese Bestätigung rechtzeitig erfolgen, kann der Wechsel innerhalb der gesetzlichen 3-Wochen-Frist abgeschlossen werden. Beachte jedoch, dass bei einem Lieferbeginn, der weiter in der Zukunft liegt, der Wechsel entsprechend länger dauern kann. 

    Wir übernehmen, falls notwendig, die Kündigung bei deinem derzeitigen Versorger und/oder die Anmeldung der Netznutzung bei deinem örtlichen Netzbetreiber zum gewünschten oder nächstmöglichen Termin. Bei fehlerhaften oder fehlenden Angaben kann sich der Wechselprozess verzögern. Verzögert sich der Wechselprozess, werden wir dich selbstverständlich darüber informieren. 

    Bei einem Einzug in eine neue Wohnung kann die Anmeldung innerhalb von 6 Wochen zum Einzugstermin erfolgen. 
    Weitere Infos dazu findest du hier.

  • Ich bin neu eingezogen. Wann muss ich mich für Strom bzw. Erdgas anmelden?

    Bei einem Einzug hast du sechs Wochen Zeit, deine Versorgung mit Strom bzw. Erdgas  bei der evm anzumelden. In diesem Fall ist eine rückwirkende Anmeldung zum Einzugstermin möglich. Bitte vermerke dir hierfür das entsprechende Datum auf deinem Auftrag. Sollte es sich um einen komplett neuen Anschluss (z.B. beim Hausbau) handeln, vermerke dies bitte ebenfalls. 

    Wenn du dich einfach  online  für Ökostrom oder Erdgas anmelden möchtest, wähle in der Anmeldung den Grund “Einzug“ aus. Gib anschließend dein Einzugsdatum, die Zählernummer sowie den aktuellen Zählerstand ein. Gern kannst du dich bei der Anmeldung auch von unserem Serviceteam telefonisch unterstützen lassen. Du erreichst uns unter 0261 402-11111

    Liegt dein Einzug schon mehr als sechs Wochen zurück, kannst du dich natürlich trotzdem bei der evm anmelden. Bist du bereits in die Versorgung des örtlichen Grundversorgers gefallen, übernehmen wir die Kündigung in diesem Fall gern für dich. Du musst dich also um nichts weiter kümmern. Allerdings ist dabei zu beachten, dass bei deinem Grundversorger eine zweiwöchige Kündigungsfrist zum 1. des Monats besteht. Melde dich daher am besten schon frühzeitig bei uns an. 

  • Ich baue ein Haus und benötige Baustrom. Was muss ich tun?

    Baustrom kannst du ganz einfach über dein Elektroinstallationsunternehmen beauftragen.  

    Dieses stellt den Baustromverteiler zur Verfügung, der zuständige Netzbetreiber errichtet dir den Anschluss und schließt diesen an das vorhandene Stromnetz an. Der Verbrauch wird von einem separat angebrachten Zähler erfasst. 

    Nach Anschluss des Baustromverteilers bekommst du automatisch ein Schreiben zur Verbrauchsabrechnung deines Baustroms. Dieser wird durch den örtlichen Grundversorger im Grund- und Ersatzversorgungstarif abgerechnet. 

    Um Baustrom beantragen zu können, werden folgende Dokumente benötigt: 

    • Name, Anschrift und Kontaktdaten des Anschlussnehmers/Anschlussnutzers  
    • Anschlussort (genaue Anschrift, Flurstück, Baugebiet oder sonstige Hinweise)  
    • Art der Anlage (Wohngebäude, Gewerbe)  
    • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500  
    • Gleichzeitig benötigte Gesamtleistung am Netzanschluss in kW 

    Sobald alle finalen Leitungen und der Hausanschluss in deinem Neubau verlegt worden sind, kannst du eine reguläre Stromversorgung beantragen. Bitte beachte dabei: Bevor es mit der regulären Belieferung über den neuen Hausanschluss losgehen kann, muss dein Elektroinstallationsunternehmen die Fertigstellung beim örtlichen Netzbetreiber anzeigen (“Fertigstellungsanzeige”). 

    Wir wünschen dir gutes Gelingen bei deinem Bauprojekt und würden uns freuen, dich auch zukünftig mit Strom und Erdgas beliefern zu können. Wähle dazu nach der Fertigstellung des Hausanschlusses auf unserer  Webseite den passenden Tarif aus oder lass dich von uns persönlich beraten. 

  • Wo kann ich einen Strom-Hausanschluss beauftragen?

    Für deinen Strom-Hausanschluss ist immer der örtliche Netzbetreiber zuständig. Im Netzgebiet der Energienetze Mittelrhein kannst du deinen Strom-Hausanschluss ganz bequem und ohne Registrierung online über das Netzanschlussportal beantragen. 

    Du kannst als Bauherr/-in neben dem Neuanschluss auch die Veränderung oder Erweiterung eines Netzanschlusses bei der Energienetze Mittelrhein bequem und einfach online beantragen. Bitte dazu dein Wunschinstallationsunternehmen oder einen der von der Energienetze Mittelrhein gelisteten Installationsunternehmen, dass deine elektrischen Anlagen errichtet, dich bei der Antragstellung zu unterstützen. 

    In einer umfassenden Beratung kann dieses all deine Optionen schon vor Projektbeginn klären. Auch die Kommunikation mit dem Netzbetreiber sowie die Prüfung der technischen Anforderungen nehmen die Profis dir ab. 

    Sofern du einen Anschluss für die Versorgung von Baustrom im evm-Netzgebiet benötigst, beantrage diesen zeitgleich mit dem Netzanschluss.

  • Weitere Fragen und Antworten

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