Wir sind tief betroffen von den Auswirkungen der Flutkatastrophe in unserem Versorgungsgebiet. Auch in Krisenzeiten sind wir als Unternehmen aus der Region für die Menschen da. Darum haben wir auf dieser Seite die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammengestellt.
Wir sind für Dich da!
Telefon: Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr 0261 402-22290
E-Mail: serviceteam@evm.de
(Bitte gib im Betreff das Stichwort „Hochwasser“ an)
Viele unserer Kunden haben in der Flutkatastrophe Ihre Unterlagen verloren oder nicht mehr zur Hand. Aber auch wir können Dich unter Umständen unter den bei uns angegebenen Kontaktdaten nicht mehr erreichen. Bitte melde Dich daher bei uns, um eine aktuelle Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse zu hinterlegen.
Du willst wissen, wie der aktuelle Stand zur Erdgasversorgung in Deinem Wohnort ist? Diese Infos findest Du bei unseren Netzkollegen unter enm.de/hochwasser.
Schnelle Hilfe bei defekter Heizung – Wir stehen Dir zur Seite!
Gemeinsam mit unserem Partner Viessmann und der evm Service GmbH haben wir ein Soforthilfeprogramm für vom Hochwasser betroffene Kunden aufgelegt. Damit möchten wir Dir in dieser Situation finanziell entgegen kommen und Dir eine praktikable Lösung bieten. Viessmann und die evm Service GmbH gewähren Dir einen Zuschuss von insgesamt 1.000 Euro beim Kauf eines Pakets Heizung-plus-Einbau. Zudem gibt es noch ein Förderprogramm, über das Du zusätzlich noch 300 Euro sparen kannst.
Somit unterstützen wir Dich mit einem Zuschuss von 1.300 Euro bei dem Kauf Deiner neuen Heizung. Viessmann und die evm Service GmbH gewähren Dir jeweils einen Zuschuss von 500 Euro beim Kauf eines Pakets Heizung-plus-Einbau. Zudem gibt es noch ein evm-Förderprogramm, über das Du zusätzlich noch 300 Euro sparen kannst.
Durch unseren eigenen Heizungsbauer, die evm Service GmbH, können wir Dir einen kurzfristigen Einbau garantieren. Für die Übergangsphase, bis die Erdgasversorgung wieder möglich ist, ist eine Versorgung mit Flüssiggas möglich. Wir prüfen bei Dir gerne die technischen Voraussetzungen und helfen bei der Planung der notwendigen Schritte.
Du heizt aktuell mit Öl? Auch Du kannst jetzt auf Erdgas umstellen und übergangsweise mit Flüssiggas versorgt werden. Gleichzeitig mit der neuen Heizung beantragst Du auch den Erdgas-Netzanschluss. Sobald die Versorgung mit Erdgas wieder möglich ist, werden unsere Netzkollegen Dein Haus mit Priorität ans Netz anschließen.
Kommt diese Lösung für Dich in Frage? Dann vereinbare einen Beratungstermin oder informiere Dich unverbindlich per Telefon unter 0261 402-22250. Wir helfen Dir gerne.
Updates zur Flutkatastrophe
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FAQ zum Hochwasser
Allgemein
Ich habe in der Flut alles verloren. Wie nehme ich Kontakt auf, wenn ich keine Kundennummer/Vertragsnummer habe?
Das ist kein Problem. Wenn Du uns kontaktierst, reicht uns auch Dein Name, Deine Adresse und eine aktuelle Rufnummer. Erreichen kannst Du uns telefonisch Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter 0261 402-22290 oder per E-Mail an serviceteam@evm.de. Bitte gib bei E-Mails im Betreff „Hochwasser“ an.
Gibt es Übergangslösungen, bis ich wieder mit Erdgas versorgt bin?
Grundsätzlich ist in solchen Fällen eine Übergangslösung mit Flüssiggas möglich. Hier kommt es allerdings auf die individuellen Bedingungen vor Ort an. Nicht immer gibt es genügend Platz für einen Flüssiggastank. Die Heizungsanlagen selbst können in der Regel mit geringem Aufwand auf Flüssiggas umgestellt werden. Sobald Erdgas wieder verfügbar ist, lässt sich das schnell wieder zurückbauen. Sprich uns gerne an; wir beraten Dich und schicken gern einen Techniker zu Dir, der sich die Situation vor Ort ansieht.
Was tut die evm, um der betroffenen Region und den Menschen vor Ort zu helfen?
Wir sind nicht nur mit allen Händen vor Ort, die verfügbar sind, wir helfen auch mit Sachspenden und Know-how aus. Wir stellen Trinkwasserbehälter, batteriebetriebene Leuchten, Fahrzeuge, Schaufeln, Eimer und vieles mehr zur Verfügung. Darüber hinaus haben wir einen Spendenfond in Höhe von 100.000 Euro ins Leben gerufen, mit dem wir konkrete Projekte und Maßnahmen aus dem Krisengebiet unterstützen.
Ich werde aktuell nicht mit Erdgas versorgt. Kann ich meine Abschläge aussetzen?
Grundsätzlich ist es möglich, die Abschläge auszusetzen. Solange Du nicht im am stärksten betroffenen Hochwassergebiet wohnst, würden wir aber empfehlen, die Abschläge weiterzuzahlen. Denn jetzt wird schon eine Vorauszahlung auf den Winter geleistet, in dem mehr geheizt wird. Wenn Abschläge ausgesetzt werden, kann es bei der Jahresrechnung zu einer Nachzahlung kommen. Wenn Du Dir unsicher bist, melde Dich bei uns. Wir beraten Dich gerne.
Mein Haus/Meine Wohnung ist so stark von der Flutkatastrophe betroffen, dass es in absehbarer Zeit nicht bewohnbar ist. Kann ich meinen Vertrag kündigen?
Natürlich kannst Du Deinen Vertrag vorzeitig kündigen, wenn Dein Haus/Deine Wohnung auf absehbare Zeit nicht bewohnbar ist. Bitte schicke uns dazu eine E-Mail an serviceteam@evm.de und gib im Betreff „Hochwasser“ an.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen ist unser Kundenservice telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
Telefon:
Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr 0261 402-22290E-Mail:
serviceteam@evm.deBitte gib im Betreff das Stichwort „Hochwasser“ an.
Erdgas
Wann wird mein Wohnort wieder mit Erdgas versorgt?
Unsere Kollegen der Energienetze Mittelrhein (enm), der Netzgesellschaft in der evm-Gruppe, arbeiten mit Hochdruck daran, möglichst schnell alle vom Unwetter betroffenen Orte wieder mit Erdgas zu versorgen. Teilweise sind aber Straßen und auch unsere Erdgasleitungen sowie Reglerstationen komplett zerstört, sodass der Wiederaufbau Wochen bis Monate dauern kann. Welche Orte bereits wieder versorgt werden bzw. welche kurzfristig wieder versorgt werden können, veröffentlicht die enm täglich hier: enm.de/hochwasser
Warum dauert es so lange, bis mein Ort wieder mit Erdgas versorgt wird?
Die Straßen, Gebäude und damit auch unsere Erdgasleitungen in den betroffenen Gebieten sind so weit zerstört, dass aktuell noch nicht abzusehen ist, wie schnell die Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten vorankommen. Wir sind hier natürlich vor Ort und besprechen mit den Einsatzkräften, wie schnell wieder eine Versorgung hergestellt werden kann.
Geht von den komplett zerstörten Erdgasleitungen aktuell eine Gefahr aus?
Nein, es geht derzeit keine Gefahr aus. Alle komplett zerstörten Erdgasleitungen haben wir vom Netz getrennt, um weitere Erdgasaustritte zu vermeiden.
Geht von den Erdgasleitungen/-geräten in den überschwemmten Häusern Gefahr aus?
Nein, es geht derzeit keine Gefahr aus. Im Zuge der Wiederinbetriebnahme werden die Erdgasleitungen und Erdgasnetzanschlüsse von unseren Experten überprüft.
Flüssiggas
Kann die evm mir eine Versorgung mit Flüssiggas anbieten?
Die Versorgung mit Flüssiggas ist über die Propan Rheingas GmbH & Co. KG möglich. Alle Informationen zu den Produkten und zur generellen Versorgung mit Flüssiggas, findest Du unter rheingas.de/fluessiggas oder im Kundezentrum der evm in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Ringener Straße 25. Dort beraten Dich die Kollegen von Propan Rheingas zu folgenden Zeiten: dienstags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und freitags von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Die evm selbst bietet keine Versorgung mit Flüssiggas an.
Was ist Flüssiggas?
Flüssiggas (Propan, Butan und deren Gemische) ist ein Kohlenwasserstoff, der bei der Förderung von Rohöl oder Erdgas und als Raffineriegas anfällt. Flüssiggas wird etwa in einer Heizung für die Wärmeversorgung und als Alternativkraftstoff (Autogas) genutzt und trägt zur Ressourcenschonung und zur Diversifikation der Energieerzeugung bei. Dabei weist Flüssiggas einen hohen Heizwert auf.
Unter geringem Druck wird Flüssiggas flüssig und lässt es sich so komprimiert in Behältern lagern und transportieren, denn im flüssigen Zustand ist sein Volumen um das 260-fache geringer als im gasförmigen Zustand.
Für welche Heizsysteme kann Flüssiggas verwendet werde?
Die meisten erdgasfähigen Heizungssysteme funktionieren auch mit Flüssiggas. Zum Beispiel: Brennwerttechnik, Blockheizkraftwerk (BHKW), Gaswärmepumpe, Brennstoffzelle sowie Strahlungsheizung. In der Regel ist die Umstellung mit kleinem Aufwand möglich. Unsere Kollegen der Propan Rheingas können das für Dich prüfen und beraten Dich gerne.
Wer trägt die Kosten für die Flüssiggasversorgung?
Die Kosten für eine Übergangsversorgung mit Flüssiggas sind vom Hauseigentümer zu tragen. Hierzu schließt der Eigentümer einen eigenen Liefervertrag mit einem Flüssiggasanbieter wie der Propan Rheingas ab.
Wie wird Flüssiggas gelagert?
Flüssiggas wird in entsprechenden Tanks außerhalb Deines Gebäudes gelagert. Sie können oberirdisch oder halboberirdisch aufgestellt oder unterirdisch im Boden eingelagert werden. Meist stehen die Tanks im Gartenbereich, denn der Tank muss jederzeit frei zugänglich sein.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um zukünftig mit Flüssiggas versorgt werden zu können?
Hier kommt es auf die individuellen Gegebenheiten vor Ort an. Am besten lässt Du das durch unsere Kollegen der Propan Rheingas kostenfrei und unverbindlich überprüfen.
Wenn genug Platz vorhanden ist, wird ein Flüssiggastank aufgestellt. Die Größe des Tanks richtet sich u.a. nach dem Heizbedarf des Gebäudes. Meist stehen die Tanks im Gartenbereich, denn der Tank muss jederzeit frei zugänglich sein. Es gibt auch weitere flexible Lösungen.
Die Heizungsanlagen selbst können in der Regel mit geringem Aufwand auf Flüssiggas umgestellt werden, sofern Du eine funktionsfähige Heizungsanlage zur Verfügung stellen kannst.
Wie schnell kann eine Umstellung auf Flüssiggas erfolgen?
Wir sind uns bewusst, dass sich gerade unzählige Haushalte in einem absoluten Ausnahmezustand befinden und einige darunter für die nahende Heizperiode auf eine Umstellung mit Flüssiggas angewiesen sind. Du kannst Dir sicher sein, dass unsere Kollegen der Propan Rheingas alles Mögliche unternehmen werden, um Dir schnellstmöglich zu helfen. Bitte setze Dich dazu frühestmöglich mit ihnen in Verbindung.
Es ist auch für die evm-Gruppe eine sehr herausfordernde Situation, in der wir mit all unseren und von Partnern zur Verfügung gestellten Kollegen vor Ort sind und mit Hochdruck am Wiederaufbau des Erdgas-Netzes arbeiten.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Wenn Du Fragen zur Versorgung durch Flüssiggas hast, oder eine Beratung wünscht, sind unsere Partnerder Propan Rheingas gerne für Dich da. Die Beratung ist kostenfrei und unverbindlich. Dabei hast du folgenden Möglichkeiten:
- Kostenfrei Hotline:
0800 - 65 65 658
Mo. - Fr. 08:00 - 17:00 Uhr - Online-Kontaktformular:
rheingas.de/kontakt - Persönliche Beratung:
dienstags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und
freitags von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr
evm-Kundenzentrum
Ringener Straße 25
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Die evm selbst bietet keine Versorgung mit Flüssiggas an.
- Kostenfrei Hotline:
Kann ich bei Wiederinbetriebnahme der Erdgas-Leitungen unproblematisch zurück auf Erdgas umstellen?
Das ist in der Regel ohne großen Aufwand möglich. Sobald das Erdgas-Netz in Deiner Gegend wiederhergestellt ist, kümmern wir uns gerne um eine Rückabwicklung.
Wer ist die Propan Rheingas GmbH & Co. KG?
Die Propan Rheingas GmbH & Co. KG ist eine mittelständische Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Brühl und mehr als 95 Jahren Kompetenzführer in der Versorgung mit leitungsunabhängigem Flüssiggas (LPG) und markenunab¬hängiger Energieversorgung.
Rheingas bündelt Energietechnik – Energieeffizienz, Gas und Heizungsbau – und Energieversorgung mit Flüssiggas, Autogas, Erd¬gas, Strom, Ladesäulen und Solartechnik und bietet Komplettlösungen, von der Entschei¬dung für eine Energieform per Energieberatung über die Montage und Wartung der Anlage bis hin zur kontinuierlichen Belieferung.
Die evm ist an der Propan Rheingas beteiligt.
Alles Wissenswerte rund um Deine Solaranlage
Stellt eine Photovoltaikanlage eine besondere Gefahr dar?
Nein, bei normalem Betrieb geht von Photovoltaikanlagen und Speichersystemen kein besonderes Gefahrenpotenzial aus. Bei einer Überschwemmung ist aber höchste Vorsicht geboten. Denn hier besteht, wie bei allen elektrischen Geräten und Anlagen, die Gefahr eines Stromschlags. Überflutete Räume, in denen Wechselrichter, Batteriespeicher oder andere Installationen der Solaranlage noch unter Spannung stehen, dürfen nicht betreten werden. Das gilt auch, wenn das Haus vom öffentlichen Netz getrennt ist, denn die Photovoltaikanlage erzeugt bei Helligkeit weiter elektrische Energie.
Bei Fragen steht Dir unser Serviceteam unter der Telefonnummer 0261-402-72266 zur Verfügung.
Teile der Gleichstrom-Installation (Solarmodule, Wechselrichter, Stringverteiler, DC-Stecker und –Leitungen) waren geflutet oder sind durch das Hochwasser beschädigt. Was muss ich beachten?
Betritt keine überfluteten Bereiche. Auch leitfähige (Metall-)Teile, wie z.B. Treppengeländer, die aus dem Wasser herausragen, können gefährliche Spannungen verschleppen. Diese dürfen daher nicht berührt werden.
Die Wechselstromseite muss abgeschaltet werden (z.B. Sicherungsautomaten), sofern dies gefahrlos möglich ist. Das sollte auch dann geschehen, wenn im Moment das öffentliche Stromnetz aufgrund der Überflutung abgeschaltet ist. Andernfalls wird die Anlage bei Wiederzuschaltung des Netzes auch wechselstromseitig wieder versorgt. Sofern es gefahrlos möglich ist, sollten Anlagenteile durch zugängliche Gleichstrom-Schalter in der Nähe der Solarmodule abgeschaltet werden. Gefahrlos bedeutet: Ohne Betreten gefluteter Bereiche oder Bedienen von Schaltern, die geflutet waren.
In schlecht belüfteten Räumen ist prinzipiell eine Knallgasbildung möglich, daher muss hier für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Zündquellen sind zu vermeiden (kein Feuer und Einsatz elektrischer Geräte, Einsatz EX-geschützter Geräte).
Wechselrichter können durch interne Kurzschlüsse heiß sein. Hier besteht Verbrennungsgefahr.
Bei Fragen steht Dir unser Serviceteam unter der Telefonnummer 0261-402-72266 zur Verfügung.
Ich habe eine Solaranlage und wohne im Überflutungsgebiet. Was muss ich tun?
Falls Ihre Solaranlage überflutet wurde, muss sie danach in jedem Fall durch eine Elektrofachkraft mit Erfahrung auf dem Gebiet der Photovoltaik überprüft und ggf. außer Betrieb genommen werden.
Auch wenn das Solarsystem augenscheinlich unbeschädigt ist, können nicht sofort ersichtliche Schäden vorliegen, die bei weiterem Betrieb Folgeschäden hervorrufen können. Eine sorgfältige Überprüfung ist erforderlich, um die Schadenshöhe so gering wie möglich zu halten.
Wechselrichter, die ganz oder teilweise unter Wasser standen, müssen zwingend ausgetauscht werden.
Falls die Solaranlage bzw. deren Bestandteile (Module, Wechselrichter, Stringverteiler, DC-Stecker und -Leitungen) nicht überflutet waren, musst Du keine besonderen zusätzlichen Aspekte zur übrigen Hausinstallation berücksichtigen.
Bei Fragen steht Dir unser Serviceteam unter der Telefonnummer 0261-402-72266 zur Verfügung.
Alles Wissenswerte zu Deiner Heizung
Ich habe ein Paket-Heizung-plus-Service (Heizung zur Miete). Was muss ich tun?
Im Rahmen unseres Rundum-sorglos-Pakets sind die Schäden über die Versicherung abgedeckt. Bitte melde Dich bei uns unter der Telefonnummer 0261-402-22250 oder per E-Mail an heizungmieten@evm.de.
Meine Heizung stand unter Wasser. Kann sie wieder in Betrieb genommen werden? Muss ich diese ersetzen? Ist diese dauerhaft defekt?
Wenn Deine Heizung komplett unter Wasser stand, ist in der Regel die Elektronik irreparabel beschädigt. Eine Reparatur ist in diesem Fall meistens nicht möglich. Die Heizung müsste ausgetauscht werden. Gemeinsam mit unserem Partner Viessmann unterstützen wir Dich mit einem Sonderbonus von 1.300 Euro bei dem Kauf Deiner neuen Heizung. Du möchtest eine Heizung eines anderen Herstellers? Auch hier können wir Dir helfen.
Kommt diese Lösung für Dich in Frage? Dann vereinbare einen Beratungstermin oder informiere Dich unverbindlich per Telefon unter 0261-402-22250. Wir helfen Dir gerne.
Was mache ich, wenn meine Ölheizung defekt ist? Kann ich auf Erdgas umsteigen?
Ja, das ist möglich. Im ersten Schritt beschaffst Du eine Gasheizung, die übergangsweise mit Flüssiggas betrieben werden kann. Parallel dazu kannst Du den Erdgas-Netzanschluss beantragen. Sobald die Versorgung mit Erdgas in Deiner Straße wieder möglich ist, werden unsere Netzkollegen den Anschluss mit Priorität legen.
Gemeinsam mit unserem Partner Viessmann unterstützen wir Dich mit einem Sonderbonus von 1.300 Euro beim Kauf Deiner neuen Heizung. Du möchtest eine Heizung eines anderen Herstellers? Auch hier können wir Dir helfen.
Kommt diese Lösung für Dich in Frage? Dann vereinbare einen Beratungstermin oder informiere Dich unverbindlich per Telefon unter 0261-402-22250. Wir helfen Dir gerne.