Zähler & Verbrauch

Deine Ablesetermine

Dein Energieverbrauch wird mindestens einmal im Jahr von uns abgelesen, damit wir die Abrechnungen für Strom, Gas und Wasser für dich erstellen können. Schaue jetzt nach, wann dein nächster Ablesetermin ist. 

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Gib hier deinen Zählerstand an 

Über unser Kundenportal kannst du uns deinen Zählerstand ganz einfach und schnell mitteilen.

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Wie übermittelst du deinen Zählerstand?

Diese Frage hast du dir in der Vergangenheit schon öfter gestellt? Wir zeigen dir, wie es geht. Klicke einfach auf das nebenstehende Video, um zu erfahren, wie du uns deinen Zählerstand mitteilen kannst.

Deine Zählerstandshistorie

Im Kundenportal hast du deinen Energieverbrauch jederzeit ganz genau im Blick. 

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Wir benötigen deinen Zählerstand

Deinen Zählerstand kannst Du uns jederzeit in Deinem Kundenportal, einfach über die evm-App oder auch gerne über unseren Chatbot „Eva“ mitteilen.

Wo finde ich den Zählerstand?

Dein Zähler befindet sich normalerweise im Keller. Die Zählernummer findest du auf dem Gerät. Bitte gib die Nummer zusammen mit dem Ablesedatum bei der Übermittlung Deines Zählerstands an. Dieser lässt sich im digitalen Zahlenfeld oder am analogen Zählrad ablesen. Die Ziffern nach dem Komma kannst Du auslassen.

Zähler ablesen evm


Hier findest du Fragen & Antworten rund um deinen Zähler & Verbrauch

  • Wie teile ich der evm meinen Zählerstand mit?

    Du hast mehrere Möglichkeiten, deinen Zählerstand an uns zu übermitteln:

    • evm-Kundenportal
      Unter evm.de/kundenportal kannst du deinen Zählerstand ganz einfach online übermitteln. Dazu brauchst du nur deine Zugangsdaten. Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Dann brauchst du zur Registrierung einmalig deine Kundennummer und deinen Namen. Damit vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich danach immer wieder anmelden kannst.

    • evm-App
      In unserer App kannst du deinen Zählerstand ganz einfach per Foto übermitteln. Dazu die App in deinem App-Store kostenlos herunterladen, mit deiner Kundennummer anmelden und Foto hochladen.

    • Telefon
      Ruf einfach unter  0261 402-11111 an und nenne das Schlagwort „Zählerstand“. Anschließend wirst du aufgefordert deine Kundennummer und deinen Zählerstand zu nennen.

    • E-Mail
      Schreib uns eine E-Mail mit deiner Kundennummer und deinem Zählerstand an zaehlerstand@evm.de.

    • Chatbot
      Deinen Zählerstand kannst du auch einfach unserem Chatbot „Eva“ auf unserer Internetseite durchgeben. Du findest ihn unten rechts in deinem Bildschirm.

    Deinen aktuellen Zählerstand erfährst du mit einem Blick auf deinen Strom- bzw. Gaszähler. Diesen findest du häufig im Hausflur oder in den Kellerräumen, dort wo der Hauptsicherungskasten angebracht ist. Ist das nicht der Fall, gibt dir deine Hausverwaltung oder der Wohnungseigentümer Auskunft. Auf dem Sichtfeld des Zählers befindet sich bei analogen Zählern eine Drehscheibe. Oberhalb oder unterhalb davon ist ein Ziffernfeld, an dessen Ende für Strom die Bezeichnung "kWh" und für Gas „m³“ steht. Um nun den Verbrauch für eine bestimmte Zeitperiode zu ermitteln, benötigst du den Zählerstand vom Beginn des gewünschten Zeitraums. Es empfiehlt sich also, den Strom- bzw. Gasverbrauch regelmäßig abzulesen, um den Zählerstand selbst zu dokumentieren. Aber auch deine letzte Abrechnung gibt dir Auskunft zum letzten abgelesenen Zählerstand. 

  • Wann wird mein Zählerstand abgelesen?

    Der Zählerstand wird einmal im Jahr vom Messstellenbetreiber abgelesen. In der Regel ist das der Netzbetreiber an deinem Wohnort. Er ist für die Zähler verantwortlich und daher auch für deren Ablesung.  Die abgelesenen Zählerstände gibt er an den jeweils zuständigen Lieferanten, also das Unternehmen, von dem du Strom, Gas oder Wasser beziehst, weiter. In seltenen Fällen kann es sein, dass der Lieferant auch selbst abliest. Dann wird dein Zählerstand mehrfach von verschiedenen Unternehmen abgelesen.

    Unter www.evm.de/privatkunden/service/ablesetermine/ kannst du die Ablesetermine jederzeit nachschauen. In einigen Gebieten wird der Zählerstand mithilfe von Dienstleistern abgelesen. Im Großraum Koblenz und in weiten Teilen des Westerwaldes übernimmt dies unsere Netztochter, die Energienetze Mittelrhein (enm). Den Zählerstand kannst du aber gerne auch jederzeit selbst ablesen und an uns bzw. deinen zuständigen Netzbetreiber übermitteln.

  • Wo finde ich meine Zählernummer?

    Die Zählernummer kann auf dem entsprechenden Zähler abgelesen werden. Du findest sie außerdem in deiner Vertragsbestätigung oder im evm-Kundenportal.

    Bei Gas- und Stromzählern findest du die Zählernummer in der Regel über oder unter dem Barcode, der am Zähler angebracht ist. Diesen findest du meist direkt über oder unter der Zählerstandanzeige. Bei älteren Zählern ist die Nummer auf Plaketten geprägt. Bei Wasserzählern findest du die Zählernummer in dem Metallring, der die Zähleranzeige umschließt.

    Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Kein Problem. Bei deiner ersten Anmeldung unter evm.de/kundenportal benötigst du einfach nur deinen Nachnamen und deine Kundennummer. Anschließend vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich zukünftig immer wieder anmelden kannst. 

  • Was ist ein HT/NT-Zähler?

    Ein HT/NT-Zähler ist ein spezieller Zähler, der zwei verschiedene Tarife gleichzeitig zählen kann: den Hochtarif (HT) und den Niedertarif (NT). Der Niedertarif kommt in Nebenzeiten zur Anwendung und rechnet zu einem günstigeren Tarif ab. Der Hochtarif hingegen wird in Hauptzeiten angewendet und rechnet zu einem höheren Tarif ab.

    Diese spezielle Aufteilung des Stromverbrauchs hilft dabei, eine bessere Auslastung der Stromproduktionsanlagen zu erreichen. HT/NT-Zähler werden häufig bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen eingesetzt, um den Stromverbrauch für zwei unterschiedliche Zeitabschnitte getrennt zu erfassen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Zähler eine Zählernummer haben, aber zwei Zählerstände, die beide bei der Ablesung angegeben werden müssen.

  • Wie oft benötigt die evm meinen Zählerstand?

    Die evm benötigt den Zählerstand einmal im Jahr für die Erstellung der Jahresrechnung.

  • Warum möchte mein Netzbetreiber meinen Zählerstand ablesen?

    Der Netzbetreiber ist in der Regel auch verantwortlich für die Zähler und damit Messstellenbetreiber. Er betreibt also die Messstelle, allgemein auch Zähler genannt, und ist für diese und deren Ablesung verantwortlich. Außerdem rechnet er die Nutzung seiner Netze jedes Jahr mit dem jeweiligen Energielieferanten ab. Dafür muss der Messstellenbetreiber einmal im Jahr die Zählerstände ablesen und anschließend an die jeweiligen Lieferanten zur Erstellung der Jahresrechnung weitergeben. Es ist also richtig, dass dein Netzbetreiber deinen Zählerstand ablesen möchte.

  • Wie kann ich meinen mitgeteilten Zählerstand ändern?

    Falls dein mitgeteilter Zählerstand falsch sein sollte, schick uns am besten ein Foto deines aktuellen Zählerstands an zaehlerstand@evm.de. Dann ändern wir die Daten ab. Alternativ geht das auch über das Kundenportal oder telefonisch unter 0261 402 – 11111 mit dem Schlagwort „Zählerstand“.

  • Mein Zählerstand wurde geschätzt. Was muss ich jetzt tun?

    Wenn uns zur Jahresrechnung kein aktueller Zählerstand vorliegt, müssen wir ihn schätzen. Um eine genaue Abrechnung zu erhalten, liefere uns bitte deinen aktuellen Zählerstand nach. Du hast dazu mehrere Möglichkeiten:

    • evm-Kundenportal
      Unter evm.de/kundenportal kannst du deinen Zählerstand ganz einfach online übermitteln. Dazu brauchst du nur deine Zugangsdaten. Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Dann brauchst du zur Registrierung einmalig deine Kundennummer und deinen Namen. Damit vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich danach immer wieder anmelden kannst.

    • evm-App
      In unserer App kannst du deinen Zählerstand ganz einfach per Foto übermitteln. Dazu einfach die App in deinem App-Store kostenlos herunterladen, mit deiner Kundennummer anmelden und Foto hochladen.

    • Telefon
      Ruf einfach unter 0261 402-11111 an und nenne das Schlagwort „Zählerstand“. Anschließend wirst du aufgefordert, deine Kundennummer und deinen Zählerstand zu nennen.

    • E-Mail
      Schreib uns eine E-Mail mit deiner Kundennummer und deinem Zählerstand an zaehlerstand@evm.de.

    • Chatbot
      Deinen Zählerstand kannst du auch einfach unserem Chatbot „Eva“ auf unserer Internetseite durchgeben. Du findest ihn unten rechts in deinem Bildschirm.
  • Ich kann meinen Zähler nicht selbständig ablesen. An wen muss ich mich wenden? (Stichwort: Funkablesung, Fernwärmezähler oder Zähler unter Verschluss)

    Einige Zähler musst du gar nicht selbst ablesen. Sie senden Daten, die dein Netzbetreiber empfängt und an deinen Lieferanten weitergibt. Falls du dir nicht sicher bist, oder dein Zähler unter Verschluss sein sollte, kann deine Hausverwaltung oder dein Vermieter/deine Vermieterin dir weiterhelfen.

  • Was kann ich bei einer falschen Zählernummer tun?

    Wenn du im Bestellprozess oder bei der Zählerablesung eine falsche Zählernummer angegeben hast oder auf deiner Rechnung eine falsche Zählernummer steht, sende bitte eine E-Mail an serviceteam@evm.de. Hänge ein gut lesbares Foto deiner Zählernummer an. Wir kümmern uns schnellstmöglich um dein Anliegen. Alternativ kannst du uns auch telefonisch unter 0261 402-11111 erreichen.

  • Wie wird der Zählerstand für meine Verbrauchsabrechnung ermittelt?

    Dein Zählerstand kann auf drei verschiedene Arten ermittelt werden:

    • Durch den Netzbetreiber: In den meisten Fällen liest dein örtlicher Netzbetreiber den Zählerstand einmal im Jahr ab und gibt diese Daten an uns weiter.
    • Selbstablesung: Du kannst deinen Zählerstand auch selbst ablesen. Dazu loggst du dich einfach in das evm-Kundenportal ein, wählst den betreffenden Vertrag unter “Service” aus und nutzt die Funktion “Zählerstand erfassen”. Nachdem du deinen Zählerstand eingetragen hast, klickst du auf “Stand absenden”. Wir sorgen dann dafür, dass auch dein Netzbetreiber diese Daten erhält. Falls du keinen Online-Zugang hast, kannst du uns den Stand mit Ablesedatum auch über unser Kontaktformular mitteilen.
    • Hochrechnung: Wenn die beiden oben genannten Methoden nicht möglich sind, wird zur Erstellung deiner Verbrauchsabrechnung eine Hochrechnung auf Basis deines durchschnittlichen Verbrauchs im vergangenen Abrechnungszeitraum sowie unter Berücksichtigung der Jahreszeit durchgeführt. Bei dieser Methode ist sichergestellt, dass dir kein zu hoher Verbrauch in Rechnung gestellt wird, da bei der nächsten Abrechnung, für die dein Strom- oder Gaszähler einsehbar ist, wieder der fortlaufend gemessene Verbrauch zugrunde gelegt wird. Eventuelle Abweichungen aus der maschinell berechneten Abrechnung werden dabei ausgeglichen.
  • Was tun bei Problemen mit dem Hausanschluss bzw. Zähler für Strom oder Gas?

    Bei Problemen mit dem Hausanschluss oder Zähler ist dein Netzbetreiber zuständig. In den meisten Fällen ist das unsere Netztochter, die Energienetze Mittelrhein. Du erreichst sie telefonisch unter 0261 2999-22222.

    Falls du einen anderen Netzbetreiber hast, wende dich bitte direkt an diesen. Wir als evm zahlen Gebühren für die Nutzung von Stromnetz, Zählern und Anschlüssen an den jeweiligen Netzbetreiber. Daher können wir bei Problemen mit dem Hausanschluss oder dem Zähler nicht selbst weiterhelfen.

    Sollte dein Zähler nicht richtig funktionieren oder ausgefallen sein, kontaktiere bitte deinen örtlichen Netzbetreiber. Die meisten Netzbetreiber bieten einen kostenlosen Kundenservice mit einer Störungs-Hotline an, über die du das Problem melden und weitere Informationen zur Behebung der Störung erhalten kannst.

    Zu welchem Netzbetreiber dein Zähler oder Hausanschluss gehört, steht in der Regel auf dem Gerät selbst. Die Telefonnummer des Kundenservice des örtlichen Netzbetreibers findest du im Internet oder im Telefonbuch, falls sie nicht auf dem Gerät angegeben ist.


  • Mein Zähler soll ausgebaut werden. Was muss ich tun?

    Wenn die Energienetze Mittelrhein (enm) dein zuständiger Netzbetreiber ist, kannst du den Zählerausbau ganz einfach online beantragen. Gehe dazu folgendermaßen vor:

    1. Besuche das Netzportal der enm unter www.enm.de/netzportal und wähle „Netzanschluss online beantragen“.
    2. Klicke auf „Für Kunden und Partner ohne Login“.
    3. Wähle „Zähler Service“ und anschließend „Zählerdemontage“.
    4. Fülle den Antrag über den Button „Antrag ausfüllen“ aus.
      Halte dafür deine Zählernummer und ein Foto des Zählers bereit.

    Bei Fragen kannst du den technischen Kundenservice der enm kontaktieren:
    E-Mail: messservice@enm.de
    Telefon: 0261 2999-71722

    Wenn die enm nicht dein Netzbetreiber ist, wende dich bitte an den Netzbetreiber, der für deinen Anschluss zuständig ist. Diesen findest du zum Beispiel auf deiner letzten Abrechnung.

  • Mein Haus wird abgerissen und der Zähler soll demontiert werden. Was muss ich tun?

    Bei einem Hausabriss müssen sowohl die Demontage des Zählers als auch die Demontage des Netzanschlusses beantragt werden. Stelle sicher, dass die Energienetze Mittelrhein (enm) dein zuständiger Netzbetreiber und Messstellenbetreiber sind, bevor du die Anträge stellst.

    Zählerdemontage

    Wenn die enm für deinen Zähler zuständig ist, kannst du die Demontage online beantragen. Gehe dazu wie folgt vor:

    • Besuche das Netzportal der enm unter www.enm.de/netzportal und klicke auf „Netzanschluss online beantragen“.
    • Wähle „Für Kunden und Partner ohne Login“.
    • Klicke auf „Zähler Service“ und anschließend auf „Zählerdemontage“.
    • Fülle den Antrag über den Button „Antrag ausfüllen“ aus.
      Halte dafür deine Zählernummer und ein Foto des Zählers bereit.

    Bei Fragen kannst du den technischen Kundenservice der enm kontaktieren:
    E-Mail: messservice@enm.de
    Telefon: 0261 2999-71722

    Netzanschlussdemontage

    Wenn die enm dein zuständiger Netzbetreiber ist, gehe folgendermaßen vor:

    • Besuche das Netzportal der enm unter www.enm.de/netzportal und klicke auf „Netzanschluss online beantragen“.
    • Wähle „Für Kunden und Partner ohne Login“.
    • Klicke auf „Netzanschluss“ und anschließend auf „Netzanschluss Demontage“.
    • Fülle den Antrag über den Button „Antrag ausfüllen“ aus.

    Bei Fragen kannst du den technischen Kundenservice der enm kontaktieren:
    E-Mail: kundenanschluss@enm.de
    Telefon: 0261 2999-66330

    Hinweis: Wenn die enm nicht dein zuständiger Netz- oder Messstellenbetreiber ist, wende dich bitte an den Betreiber, der für dein Haus zuständig ist. Diesen findest du zum Beispiel auf deiner letzten Abrechnung.

  • Ich hätte gerne einen neuen Zähler. Was muss ich tun?

    Möchtest du einen Zählerwechsel oder einen zusätzlichen Zähler? Hier findest du die Informationen für beide Fälle:

    Zusätzlicher Zähler

    Wenn du einen zusätzlichen Zähler benötigst und die Energienetze Mittelrhein (enm) dein Messstellenbetreiber ist, musst du wie folgt vorgehen:

    1. Dein Installateur (für Strom oder Gas) muss die notwendigen Anträge bei dem Messstellenbetreiber einreichen.
    2. Der Installateur prüft die technischen Anforderungen und übernimmt die Formalitäten für die Beantragung des zusätzlichen Zählers.
    3. Nachdem die Anträge eingereicht wurden, erhältst du von der enm weitere Informationen zum Ablauf der Installation.

    Bei Fragen kannst du den technischen Kundenservice der enm kontaktieren:

    • E-Mail: messservice@enm.de
    • Telefon: 0261 2999-71722

    Zählerwechsel (wegen abgelaufener Eichgültigkeit, Störung oder Defekt)

    Wenn dein Zähler wegen abgelaufener Eichgültigkeit, einer Störung oder eines Defekts gewechselt werden muss und die enm dein Messstellenbetreiber ist, kontaktiere bitte den technischen Kundenservice:

    • Telefon: 0261 2999-71722 (Mo. bis Fr. von 07:30 bis 16:00 Uhr)
    • E-Mail: messservice@enm.de
  • Warum wurde mein Gaszähler ausgebaut?

    Es gibt verschiedene Gründe, warum dein Gaszähler ausgebaut wurde. Hier sind die häufigsten Fälle:

    1. Vertragliche Gründe oder Nichtzahlung:
      Wenn Zahlungen ausbleiben oder Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden, kann der Versorger den Gaszähler ausbauen lassen, um die Gaszufuhr zu unterbrechen.
    2. Erdgasumstellung von L-Gas auf H-Gas:
      Bei der Umstellung von L-Gas auf H-Gas kann der Gaszähler ausgebaut werden, wenn:
      • Deine Gasgeräte nicht angepasst wurden
      • Du gesetzliche Fristen nicht eingehalten hast
      • Du die Umstellung verweigert hast
      • Deine alten Anlagen technisch nicht mit dem neuen Erdgas kompatibel sind
        In solchen Fällen wirst du vorher vom Netzbetreiber informiert.
    3. Ende der Eichfrist:
      Gaszähler unterliegen einer gesetzlichen Eichfrist. Sobald diese abläuft, muss der Zähler entweder neu geeicht oder durch einen neuen ersetzt werden. Häufig wird der alte Zähler dabei ausgebaut und ein neuer installiert.

    Wenn du Fragen dazu hast, wende dich bitte an den technischen Kundenservice der Energienetze Mittelrhein (enm):
    E-Mail: messservice@enm.de
    Telefon: 0261 2999-71722

  • Wir haben Probleme mit dem Stromanschluss. Was sollen wir tun?

    Wenn du Probleme mit deinem Stromanschluss hast und die Energienetze Mittelrhein (enm) dein zuständiger Netzbetreiber ist, wende dich bitte an die Disposition der enm.

    So erreichst du die Disposition:

    • Telefon: 0261 2999-22280
      (Mo. bis Do. von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr, Fr. von 08:00 bis 12:00 Uhr)
    • E-Mail: disposition@enm.de

    Wenn die enm nicht dein Netzbetreiber ist, kontaktiere bitte den Netzbetreiber, der für deine Region zuständig ist. Diesen findest du zum Beispiel auf deiner letzten Abrechnung.

  • Die Eichung meines Zählers ist abgelaufen. Was muss ich tun?

    Wenn die Eichung deines Zählers abgelaufen ist und die Energienetze Mittelrhein (enm) dein Messstellenbetreiber ist, wende dich bitte an den technischen Kundenservice der enm. In der Regel wird der Zähler entweder neu geeicht oder durch einen neuen ersetzt.

    So erreichst du den technischen Kundenservice:

    • Telefon: 0261 2999-71722
      (Mo. bis Fr. von 07:30 bis 16:00 Uhr)
    • E-Mail: messservice@enm.de

    Falls die enm nicht dein Messstellenbetreiber ist, wende Dich bitte an den für dich zuständigen Messstellenbetreiber. Diesen findest du zum Beispiel auf deiner letzten Abrechnung.

  • Der Zähler geht nicht mehr. Was soll ich tun?

    Wenn dein Zähler nicht mehr funktioniert und die Energienetze Mittelrhein (enm) dein Messstellenbetreiber ist, wende dich bitte an den technischen Kundenservice der enm.

    So erreichst du den technischen Kundenservice:

    • Telefon: 0261 2999-71722
      (Mo. bis Fr. von 07:30 bis 16:00 Uhr)
    • E-Mail: messservice@enm.de

    Wenn die enm nicht dein Messstellenbetreiber ist, kontaktiere bitte den zuständigen Messstellenbetreiber. Diesen findest du zum Beispiel auf deiner letzten Abrechnung.

  • Warum erhalte ich ein Schreiben, dass ich einen neuen Zähler bekomme? Mein Zähler ist erst zwei Jahre alt.

    Wenn du eine Benachrichtigung über den Austausch deines Zählers erhalten hast, kann das mehrere Gründe haben, auch wenn dein Zähler erst zwei Jahre alt ist:

    1. Defekte oder Fehler:
      Selbst bei neueren Zählern kann es vorkommen, dass sie eine Fehlfunktion haben oder falsche Messwerte liefern. In solchen Fällen muss der Zähler ausgetauscht werden.
    2. Umstellung auf einen Smart Meter:
      Die Energienetze Mittelrhein (enm) könnten planen, deinen bisherigen Zähler durch einen digitalen oder intelligenten Zähler zu ersetzen, der den Stromverbrauch genauer erfasst und zusätzliche Funktionen bietet.
    3. Regelmäßiger Austausch:
      Auch wenn dein Zähler erst zwei Jahre alt ist, gibt es Fälle, in denen Zähler aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aus anderen technischen Gründen ausgetauscht werden.

    Falls du weitere Fragen hast oder die genauen Gründe für den Austausch wissen möchtest, wende dich bitte an den technischen Kundenservice der enm.

    So erreichst Du den technischen Kundenservice:

    • Telefon: 0261 2999-71722
      (Mo. bis Fr. von 07:30 bis 16:00 Uhr)
    • E-Mail: messservice@enm.de
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