Deine Ablesetermine
Dein Energieverbrauch wird mindestens einmal im Jahr von uns abgelesen, damit wir die Abrechnungen für Strom, Gas und Wasser für dich erstellen können. Schaue jetzt nach, wann dein nächster Ablesetermin ist.
Dein Energieverbrauch wird mindestens einmal im Jahr von uns abgelesen, damit wir die Abrechnungen für Strom, Gas und Wasser für dich erstellen können. Schaue jetzt nach, wann dein nächster Ablesetermin ist.
Über unser Kundenportal kannst du uns deinen Zählerstand ganz einfach und schnell mitteilen.
Diese Frage hast du dir in der Vergangenheit schon öfter gestellt? Wir zeigen dir, wie es geht. Klicke einfach auf das nebenstehende Video, um zu erfahren, wie du uns deinen Zählerstand mitteilen kannst.
Im Kundenportal hast du deinen Energieverbrauch jederzeit ganz genau im Blick.
Dein Zähler befindet sich normalerweise im Keller. Die Zählernummer findest du auf dem Gerät. Bitte gib die Nummer zusammen mit dem Ablesedatum bei der Übermittlung Deines Zählerstands an. Dieser lässt sich im digitalen Zahlenfeld oder am analogen Zählrad ablesen. Die Ziffern nach dem Komma kannst Du auslassen.
Du hast mehrere Möglichkeiten, deinen Zählerstand an uns zu übermitteln:
Deinen aktuellen Zählerstand erfährst du mit einem Blick auf deinen Strom- bzw. Gaszähler. Diesen findest du häufig im Hausflur oder in den Kellerräumen, dort wo der Hauptsicherungskasten angebracht ist. Ist das nicht der Fall, gibt dir deine Hausverwaltung oder der Wohnungseigentümer Auskunft. Auf dem Sichtfeld des Zählers befindet sich bei analogen Zählern eine Drehscheibe. Oberhalb oder unterhalb davon ist ein Ziffernfeld, an dessen Ende für Strom die Bezeichnung "kWh" und für Gas „m³“ steht. Um nun den Verbrauch für eine bestimmte Zeitperiode zu ermitteln, benötigst du den Zählerstand vom Beginn des gewünschten Zeitraums. Es empfiehlt sich also, den Strom- bzw. Gasverbrauch regelmäßig abzulesen, um den Zählerstand selbst zu dokumentieren. Aber auch deine letzte Abrechnung gibt dir Auskunft zum letzten abgelesenen Zählerstand.
Der Zählerstand wird einmal im Jahr vom Messstellenbetreiber abgelesen. In der Regel ist das der Netzbetreiber an deinem Wohnort. Er ist für die Zähler verantwortlich und daher auch für deren Ablesung. Die abgelesenen Zählerstände gibt er an den jeweils zuständigen Lieferanten, also das Unternehmen, von dem du Strom, Gas oder Wasser beziehst, weiter. In seltenen Fällen kann es sein, dass der Lieferant auch selbst abliest. Dann wird dein Zählerstand mehrfach von verschiedenen Unternehmen abgelesen.
Unter www.evm.de/privatkunden/service/ablesetermine/ kannst du die Ablesetermine jederzeit nachschauen. In einigen Gebieten wird der Zählerstand mithilfe von Dienstleistern abgelesen. Im Großraum Koblenz und in weiten Teilen des Westerwaldes übernimmt dies unsere Netztochter, die Energienetze Mittelrhein (enm). Den Zählerstand kannst du aber gerne auch jederzeit selbst ablesen und an uns bzw. deinen zuständigen Netzbetreiber übermitteln.
Die Zählernummer kann auf dem entsprechenden Zähler abgelesen werden. Du findest sie außerdem in deiner Vertragsbestätigung oder im evm-Kundenportal.
Bei Gas- und Stromzählern findest du die Zählernummer in der Regel über oder unter dem Barcode, der am Zähler angebracht ist. Diesen findest du meist direkt über oder unter der Zählerstandanzeige. Bei älteren Zählern ist die Nummer auf Plaketten geprägt. Bei Wasserzählern findest du die Zählernummer in dem Metallring, der die Zähleranzeige umschließt.
Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Kein Problem. Bei deiner ersten Anmeldung unter evm.de/kundenportal benötigst du einfach nur deinen Nachnamen und deine Kundennummer. Anschließend vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich zukünftig immer wieder anmelden kannst.
Ein HT/NT-Zähler ist ein spezieller Zähler, der zwei verschiedene Tarife gleichzeitig zählen kann: den Hochtarif (HT) und den Niedertarif (NT). Der Niedertarif kommt in Nebenzeiten zur Anwendung und rechnet zu einem günstigeren Tarif ab. Der Hochtarif hingegen wird in Hauptzeiten angewendet und rechnet zu einem höheren Tarif ab.
Diese spezielle Aufteilung des Stromverbrauchs hilft dabei, eine bessere Auslastung der Stromproduktionsanlagen zu erreichen. HT/NT-Zähler werden häufig bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen eingesetzt, um den Stromverbrauch für zwei unterschiedliche Zeitabschnitte getrennt zu erfassen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Zähler eine Zählernummer haben, aber zwei Zählerstände, die beide bei der Ablesung angegeben werden müssen.
Die evm benötigt den Zählerstand einmal im Jahr für die Erstellung der Jahresrechnung.
Der Netzbetreiber ist in der Regel auch verantwortlich für die Zähler und damit Messstellenbetreiber. Er betreibt also die Messstelle, allgemein auch Zähler genannt, und ist für diese und deren Ablesung verantwortlich. Außerdem rechnet er die Nutzung seiner Netze jedes Jahr mit dem jeweiligen Energielieferanten ab. Dafür muss der Messstellenbetreiber einmal im Jahr die Zählerstände ablesen und anschließend an die jeweiligen Lieferanten zur Erstellung der Jahresrechnung weitergeben. Es ist also richtig, dass dein Netzbetreiber deinen Zählerstand ablesen möchte.
Falls dein mitgeteilter Zählerstand falsch sein sollte, schick uns am besten ein Foto deines aktuellen Zählerstands an zaehlerstand@evm.de. Dann ändern wir die Daten ab. Alternativ geht das auch über das Kundenportal oder telefonisch unter 0261 402 – 11111 mit dem Schlagwort „Zählerstand“.
Wenn uns zur Jahresrechnung kein aktueller Zählerstand vorliegt, müssen wir ihn schätzen. Um eine genaue Abrechnung zu erhalten, liefere uns bitte deinen aktuellen Zählerstand nach. Du hast dazu mehrere Möglichkeiten:
Einige Zähler musst du gar nicht selbst ablesen. Sie senden Daten, die dein Netzbetreiber empfängt und an deinen Lieferanten weitergibt. Falls du dir nicht sicher bist, oder dein Zähler unter Verschluss sein sollte, kann deine Hausverwaltung oder dein Vermieter/deine Vermieterin dir weiterhelfen.
Wenn du im Bestellprozess oder bei der Zählerablesung eine falsche Zählernummer angegeben hast oder auf deiner Rechnung eine falsche Zählernummer steht, sende bitte eine E-Mail an serviceteam@evm.de. Hänge ein gut lesbares Foto deiner Zählernummer an. Wir kümmern uns schnellstmöglich um dein Anliegen. Alternativ kannst du uns auch telefonisch unter 0261 402-11111 erreichen.
Dein Zählerstand kann auf drei verschiedene Arten ermittelt werden:
Bei Problemen mit dem Hausanschluss oder Zähler ist dein Netzbetreiber zuständig. In den meisten Fällen ist das unsere Netztochter, die Energienetze Mittelrhein. Du erreichst sie telefonisch unter 0261 2999-22222.
Falls du einen anderen Netzbetreiber hast, wende dich bitte direkt an diesen. Wir als evm zahlen Gebühren für die Nutzung von Stromnetz, Zählern und Anschlüssen an den jeweiligen Netzbetreiber. Daher können wir bei Problemen mit dem Hausanschluss oder dem Zähler nicht selbst weiterhelfen.
Sollte dein Zähler nicht richtig funktionieren oder ausgefallen sein, kontaktiere bitte deinen örtlichen Netzbetreiber. Die meisten Netzbetreiber bieten einen kostenlosen Kundenservice mit einer Störungs-Hotline an, über die du das Problem melden und weitere Informationen zur Behebung der Störung erhalten kannst.
Zu welchem Netzbetreiber dein Zähler oder Hausanschluss gehört, steht in der Regel auf dem Gerät selbst. Die Telefonnummer des Kundenservice des örtlichen Netzbetreibers findest du im Internet oder im Telefonbuch, falls sie nicht auf dem Gerät angegeben ist.
Wenn die Energienetze Mittelrhein (enm) dein zuständiger Netzbetreiber ist, kannst du den Zählerausbau ganz einfach online beantragen. Gehe dazu folgendermaßen vor:
Bei Fragen kannst du den technischen Kundenservice der enm kontaktieren:
E-Mail: messservice@enm.de
Telefon: 0261 2999-71722
Wenn die enm nicht dein Netzbetreiber ist, wende dich bitte an den Netzbetreiber, der für deinen Anschluss zuständig ist. Diesen findest du zum Beispiel auf deiner letzten Abrechnung.
Bei einem Hausabriss müssen sowohl die Demontage des Zählers als auch die Demontage des Netzanschlusses beantragt werden. Stelle sicher, dass die Energienetze Mittelrhein (enm) dein zuständiger Netzbetreiber und Messstellenbetreiber sind, bevor du die Anträge stellst.
Zählerdemontage
Wenn die enm für deinen Zähler zuständig ist, kannst du die Demontage online beantragen. Gehe dazu wie folgt vor:
Bei Fragen kannst du den technischen Kundenservice der enm kontaktieren:
E-Mail: messservice@enm.de
Telefon: 0261 2999-71722
Netzanschlussdemontage
Wenn die enm dein zuständiger Netzbetreiber ist, gehe folgendermaßen vor:
Bei Fragen kannst du den technischen Kundenservice der enm kontaktieren:
E-Mail: kundenanschluss@enm.de
Telefon: 0261 2999-66330
Hinweis: Wenn die enm nicht dein zuständiger Netz- oder Messstellenbetreiber ist, wende dich bitte an den Betreiber, der für dein Haus zuständig ist. Diesen findest du zum Beispiel auf deiner letzten Abrechnung.
Möchtest du einen Zählerwechsel oder einen zusätzlichen Zähler? Hier findest du die Informationen für beide Fälle:
Zusätzlicher Zähler
Wenn du einen zusätzlichen Zähler benötigst und die Energienetze Mittelrhein (enm) dein Messstellenbetreiber ist, musst du wie folgt vorgehen:
Bei Fragen kannst du den technischen Kundenservice der enm kontaktieren:
Zählerwechsel (wegen abgelaufener Eichgültigkeit, Störung oder Defekt)
Wenn dein Zähler wegen abgelaufener Eichgültigkeit, einer Störung oder eines Defekts gewechselt werden muss und die enm dein Messstellenbetreiber ist, kontaktiere bitte den technischen Kundenservice:
Es gibt verschiedene Gründe, warum dein Gaszähler ausgebaut wurde. Hier sind die häufigsten Fälle:
Wenn du Fragen dazu hast, wende dich bitte an den technischen Kundenservice der Energienetze Mittelrhein (enm):
E-Mail: messservice@enm.de
Telefon: 0261 2999-71722
Wenn du Probleme mit deinem Stromanschluss hast und die Energienetze Mittelrhein (enm) dein zuständiger Netzbetreiber ist, wende dich bitte an die Disposition der enm.
So erreichst du die Disposition:
Wenn die enm nicht dein Netzbetreiber ist, kontaktiere bitte den Netzbetreiber, der für deine Region zuständig ist. Diesen findest du zum Beispiel auf deiner letzten Abrechnung.
Wenn die Eichung deines Zählers abgelaufen ist und die Energienetze Mittelrhein (enm) dein Messstellenbetreiber ist, wende dich bitte an den technischen Kundenservice der enm. In der Regel wird der Zähler entweder neu geeicht oder durch einen neuen ersetzt.
So erreichst du den technischen Kundenservice:
Falls die enm nicht dein Messstellenbetreiber ist, wende Dich bitte an den für dich zuständigen Messstellenbetreiber. Diesen findest du zum Beispiel auf deiner letzten Abrechnung.
Wenn dein Zähler nicht mehr funktioniert und die Energienetze Mittelrhein (enm) dein Messstellenbetreiber ist, wende dich bitte an den technischen Kundenservice der enm.
So erreichst du den technischen Kundenservice:
Wenn die enm nicht dein Messstellenbetreiber ist, kontaktiere bitte den zuständigen Messstellenbetreiber. Diesen findest du zum Beispiel auf deiner letzten Abrechnung.
Wenn du eine Benachrichtigung über den Austausch deines Zählers erhalten hast, kann das mehrere Gründe haben, auch wenn dein Zähler erst zwei Jahre alt ist:
Falls du weitere Fragen hast oder die genauen Gründe für den Austausch wissen möchtest, wende dich bitte an den technischen Kundenservice der enm.
So erreichst Du den technischen Kundenservice:
Wir sind für dich auf allen Kanälen erreichbar
Gerne stehen wir für dich unter der Telefonnummer 0261 402-11111 für Fragen bereit. Bitte nenne am Anfang des Gesprächs das Schlagwort „Beratung“ – so landest du direkt bei unserem Beratungsteam.
In einem persönlichen Gespräch beantworten unsere Fachleute deine Fragen – ganz einfach von zu Hause aus oder unterwegs.
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In unseren 14 Kundenzentren im gesamten Versorgungsgebiet empfangen wir dich jederzeit herzlich. Hier findest du Antworten auf alle deine Fragen rund um die Themen Energie, Energiesparen und Förderprogramme sowie weitere Serviceleistungen.