Unser Power Angebot beim Kauf deiner neuen Heizung
Dein Partner vor Ort: von der Planung bis zur Montage.
- Du erhältst eine persönliche Beratung inklusive Planung und Installation von unseren eigenen Heizungsmeistern
- Wir beraten dich unabhängig zu verschiedenen Heizungslösungen wie Wärmepumpe, Gasheizung oder Hybrid
- Sichere dir einen Aktionsrabatt von bis zu 500 €* sowie eine zusätzliche Förderung von bis zu 350 €* je nach gewünschter Heiztechnik
- Profitiere außerdem von bis zu 70 % staatlicher Förderung* für Wärmepumpen
Dein Rabatt beim Kauf einer neuen Heizung
Beim Kauf deiner neuen Heizung bei der evm bekommst du von uns 300€ Rabatt auf eine Gasheizung und 500€ Rabatt auf eine Wärmepumpe geschenkt.*
Deine staatliche Förderung
Zusätzlich bekommst du bis zu 70% staatliche Förderung für eine neue Wärmepumpe.*
Heizung zur Miete oder Kauf
Du hast eine Wärmepumpe, Erdgasbrennwert- oder Hybridheizung bei uns erworben? Das freut die Umwelt und deinen Geldbeutel. Und das Beste: Wir fördern deine Heizungsmodernisierung. Dein Mietmodell unterstützen wir mit 450 €*, den Kauf mit 350 €* Förderung.
300 Euro Brutto evm-Förderung erhalten Sie, wenn Sie einen Antrag unter evm.de/förderprogramme ausfüllen und einreichen. Zusätzlich können Sie weitere 50 Euro Rabatt mit dem evm-Entdecker-Bonus erhalten. Mehr erfahren Sie unter evm.de/entdecker.
Die Aktion läuft für alle Verträge, die bis zum 15. Juli 2024 geschlossen werden.
Modernisieren lohnt sich mehrfach
Erneuerbare Energieträger und moderne Anlagentechnik bieten dir in Sachen Heizung enorme Sparmöglichkeiten – sowohl beim CO2-Verbrauch als auch bei den laufenden Kosten. Im Gegenzug entlastet der Staat dein Konto mit teils großzügigen Förderungen. Der Zeitpunkt für einen Wechsel könnte im wahrsten Sinne kaum günstiger sein. Gemeinsam finden wir die richtige Anlage für dein Zuhause.
Je nach Heiztechnologie bis zu 70 % Förderung vom Staat sichern!
- Unter anderem bis zu 30 % Förderung für effiziente und klimafreundliche Heizungsanlagen
- Sowie 25 % Bonus für Wärmepumpen, die entweder auf Grundwasser setzen oder mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden
Unser Angebot für dich:
Deine Vorteile mit einer Heizung von der evm
Mit Rat und Tat an deiner Seite: Der Heizungsfachbetrieb der evm Service GmbH.
Unser Fachbetrieb sorgt für einen professionellen Ablauf vom digitalen Angebot, über pünktliche und vollständige Dokumentation deiner Installation in einem gesammelten Ordner. Auch nach der Installation bleiben wir durch unseren Fachbetrieb dein persönlicher Ansprechpartner vor Ort.
Die 3 Stationen bis zu deiner neuen Heizung:
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Hast du Fragen?
Gerne helfen wir dir bei deinen Anliegen und Fragen weiter:
Telefon: 0261 402-11111 oder zur Kontaktseite
Welche Vorteile habe ich, wenn ich eine Wärmepumpe miete?
Der größte Vorteil beim Mieten einer Wärmepumpe ist, dass du keine hohen Investitionskosten bei der Anschaffung deiner neuen Wärmequelle hast und das Modell dir auf lange Sicht eine finanzielle Sicherheit bietet. Denn während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 12 Jahren zahlst du einen festen monatlichen Pachtpreis, der die Kosten für die Anschaffung, Installation, Wartung und Instandhaltung der Heizungsanlage bereits vollständig abdeckt. Wir übernehmen außerdem auch die Demontage der alten Anlage. Du zahlst zusätzlich nur noch das, was du an Energie verbrauchst.
Welche Kauf- und Mietoptionen bietet die evm für Heizungen?
Bei uns kannst du deine neue Wärmepumpe, Hybrid- oder Erdgasbrennwert-Heizung zum Festpreis kaufen. Speziell für Wärmepumpen bieten wir dir auch die Option eines Mietmodells an. So sparst du hohe Investitionskosten.
Muss ich mich um einen Handwerker kümmern?
Nein, wir kümmern uns um alles. Von der Planung über die Montage bis zur Inbetriebnahme ist deine neue Heizung bei uns in guten Händen. Dafür sorgen die Fachhandwerker unserer Tochter, der evm Service GmbH.
Welche Voraussetzungen muss ich für welche Heiztechnik erfüllen?
Wärmepumpe:
- passendes Heizsystem, bevorzugt Flächenheizung, wie zum Beispiel eine Fußbodenheizung
- gehobener Gebäudedämmstandard
- Fundament für die Außeneinheit
- Stromversorgung für die Innen- und Außeneinheit: 400 V
- perfekt bei einer Vorlauftemperatur bis 55 Grad
Erdgas-Brennwertheizung:
- Erdgasanschluss im Gebäude. Falls keiner vorhanden ist, beraten wir dich gerne.
- Eine maximale Heizlast von 50 kW – das entspricht dem gewöhnlichen Heizbedarf von vielen Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Hybridheizung:
- Erdgasanschluss im Gebäude. Falls keiner vorhanden ist, beraten wir Sie gerne.
- Eine maximale Heizlast von 50 kW – das entspricht dem gewöhnlichen Heizbedarf von vielen Ein- und Mehrfamilienhäusern.
- Fundament für die Außeneinheit
- Stromversorgung für die Innen- und Außeneinheit: 400V
Welche Laufzeit hat der Mietvertrag für die Wärmepumpe
Die Laufzeit des Mietverhältnisses beträgt bei Wärmepumpen 12 Jahre ab dem Beginn der vertraglich vereinbarten Pachtzinszahlung. Diese beginnt nach Inbetriebnahme der Anlage.
Wer baut die Heizung ein?
Den Installationsauftrag leiten wir an unseren eigenen Handwerksbetrieb, die evm Service GmbH weiter, der mit dir dann auch den Termin für die Installation und die Montage vereinbart.
Was passiert, wenn es an der Heizung mal zu einer Störung kommen sollte?
Bei der Wärmepumpe zur Miete kümmern wir uns für die Dauer des Vertragsverhältnisses um alles. Wir installieren die Heizung, warten sie, kümmern uns bei Störungen mit einem 24-Stunden-Service um Abhilfe und haben die Anlage auch für dich versichert. So musst du dich 12 Jahre um nichts kümmern. Wenn du deine neue Heizung kaufst, kann unser Wartungsdienst optional dazugebucht werden.
Was passiert nach Ablauf des Mietvertrags?
Nach Ablauf des Mietvertrags nach 12 Jahren stehen dir mehrere Möglichkeiten offen: Du kannst zum Beispiel deine Wärmepumpe zum Restwert übernehmen. Wenn du lieber wieder auf das Mietmodell zurückgreifen möchtest, vereinbaren wir gerne einen neuen Pachtvertrag mit dir. Solltest du erneut modernisieren wollen, demontieren wir deine alte Anlage für dich.
Können die Kosten der Heizungsmodernisierung auf den Mieter umgelegt werden?
Ja, je Wohneinheit können 8 % der Kosten für die Heizungsmodernisierung auf die Mieter umgelegt werden.
Dürfen auch nach dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes ab 1. Januar 2024 Gasheizungen eingebaut werden?
Ja, auch Gasheizungen dürfen in Zukunft neu eingebaut werden. Eine Voraussetzung ist, dass diese auf erneuerbare Energien wie Wasserstoff oder auf Biomethan umrüstbar sind. Das trifft auf alle Heizungen zu, die du bei uns kaufen kannst. Mehr zu den gesetzlichen Hintergründen liest du in unserem Blogartikel dazu.
Welche staatlichen Förderungen erhalte ich für meine neue Heizung?
Mit dem im September 2023 verabschiedeten Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) wurde eine neue Förderstruktur für Heizungen eingeführt, die den Umstieg auf erneuerbare Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz von Heizsystemen unterstützt. Es wird eine breite Palette an technologischen Optionen gefördert, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen.
Der Staat belohnt die Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme. Förderungen können u.a. für Wärmepumpen, Nah- und Fernwärme sowie Gasheizungen, die mit Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden, beantragt werden. Die Höhe der Förderung hängt davon ab, welche Heizung Sie aktuell nutzen und auf welches neue Heizsystem Sie umstellen. Über den sogenannten Klima-Geschwindigkeitsbonus wird der Heizungstausch alter fossiler Heizungen von selbstnutzenden Eigentümern bis 2028 zusätzlich gefördert und auch einkommensschwache Haushalte werden gesondert unterstützt. Durch die Kombination der verschiedenen Boni können Hausbesitzer die Gesamtförderung so erheblich steigern und Förderungen von bis zu 70 Prozent in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie: Fördergeber, Förderinstitutionen und Fördermittel können sich kurzfristig ändern. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich vor der Beantragung der Fördermittel über die Aktualität des jeweiligen Förderprogramms zu erkundigen. Mehr zu den Förderprogrammen für 2024 liest du in unserem Blog.
Welche zusätzlichen Förderungen erhalte ich von der evm?
Die evm fördert die Modernisierung deiner alten Heizungsanlage mit bis zu 400 Euro. Mit unserem evm-Entdecker-Bonus erhältst du noch einmal 50 Euro oben drauf.
Ich möchte eine Wärmepumpe installieren. Muss ich diese beim Netzbetreiber anmelden?
Ja. Nach §14a EnWG müssen steuerbare Verbrauchseinrichtungen, zu denen Wärmepumpen neben Wallboxen, Stromspeichern und Klimageräten zählen, steuerbar gemacht und die Inbetriebnahme bei deinem Netzbetreiber gemeldet werden. Dann kannst du im Gegenzug von vergünstigten Netzentgelten profitieren. Alle Infos zu §14a EnWG findest du hier (LINK zu evm.de/14a). Falls dein Netzbetreiber die Energienetze Mittelrhein ist und du mehr zu den technischen Details wissen möchtest, klicke hier.
Kennst du unseren Blog? Wissenswertes rund ums Heizen.
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