Wer erfüllt sich nicht gerne den Traum von den eigenen vier Wänden in einem neuen Haus oder einer neuen Wohnung? Für alle, die das in die Tat umsetzen, haben wir eine spezielle Förderung: unseren Neuanlagenbonus Neubau. Dabei erhältst Du als unser Kunde bzw. unsere Kundin einen Zuschuss beim Einbau einer Strom-Wärmepumpe, einer Hybridheizung oder einer Erdgas-Brennwertheizung. So fördern wir umweltfreundliches Heizen von Anfang an.
Deine umweltfreundliche Heizung unterstützen wir mit bis zu 200 Euro. Jetzt Förderantrag ausfüllen und absenden.
evm-Kundinnen und -Kunden, die sich für unseren Entdecker-Bonus registriert haben, bekommen sogar noch 50 € zusätzlich. Wichtig: Der Code aus dem Entdecker-Bonus muss beim Absenden des Förderformulars bereits eingetragen sein.
Du bist noch kein Entdecker? Dann melde Dich jetzt mit Deinen Daten zum Kundenportal für den Entdecker-Bonus an. Kopiere anschließend den Code aus dem Entdecker-Bonus und füge ihn in das Förderformular ein. Jetzt Vorteilscode sichern.
Fördervoraussetzungen
Die Förderung ist bei einer Erdgas-Brennwertheizung und Wärmepumpe an einen aktiven evm-Erdgas- bzw. Wärmestrom-Sondertarif für eine Laufzeit von drei Jahren ab Datum der Antragsstellung, gebunden. Für die Förderung einer Hybridheizung ist ein aktiver evm-Erdgas- und Wärmestrom-Sondertarif für eine Laufzeit von drei Jahren ab Datum der Antragsstellung erforderlich. Werden mehrere neue Erdgas-Brennwertheizungen, Strom-Wärmepumpen oder Hybridheizungen im Objekt installiert, muss für jedes moderne Heizsystem ein separater Zähler und ein aktiver evm Erdgas bzw. Wärmestrom-Sondertarif bzw. bei Hybridheizung sowohl Erdgas- als auch Wärmestrom-Sondertarif des Antragsstellenden vorhanden sein. Bitte reiche für jedes Wärmesystem, für das Du eine Förderung beantragen willst, einen separaten Förderantrag bis spätestens 31.12.2024 ein. Eine Brauchwasserpumpe ist von der Förderung ausgeschlossen. Du kannst pro Heizung nur ein Förderprogramm der evm in Anspruch nehmen. Demnach kann beispielsweise eine Förderung für die Heizungsmodernisierung nicht mit einer Förderung im Rahmen unserer Heizung zum Kauf bzw. zur Miete kombiniert werden.
Wann bekomme ich meine Förderung? Sobald wir Deinen Antrag genehmigen konnten, bekommst Du von uns eine schriftliche Förderzusage und wir überweisen den Förderbetrag in Höhe von bis zu 250,00 Euro (inkl. Umsatzsteuer) auf das von Dir im Antrag angegebene Konto. Wichtig: Dafür muss Deine neue Heizung bereits installiert sein.
Förderantrag Neuanlage Heizung
1 Bitte beachten Sie, dass wir die 50 Euro erhöhte Förderung über den Entdecker-Bonus nur gewähren können, wenn der Vorteilscode bei der Beantragung im Formular hinterlegt ist.