Zwei Jungen auf einer evm Wärmepumpe

Fit für die Zukunft: Moderne Heiztechnik der evm

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Das neue Heizungsgesetz: Die Fakten

Schon im derzeit gültigen Gesetz dürfen Heizkessel, die nach dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, höchstens 30 Jahre betrieben werden. Eine Ausnahme gibt es für Niedertemperatur- oder Brennwertheizung bei Eigentümern eines Ein- bzw. Zweifamilienhauses, die dieses mindestens seit 1. Februar 2002 bewohnen. Der neue Gesetzesentwurf, der das GEG anpassen soll, hat für viel Aufsehen gesorgt, da laut ihm ab 2024 nur noch Heizungen eingebaut werden sollten, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Von diesem ersten Entwurf ist die Bundesregierung mittlerweile abgerückt. Der neueste Entwurf sieht vor, die Erneuerung von Heizungen an den kommunalen Wärmeplan zu knüpfen. Dieser muss, je nach Größe der Kommune, bis 2026 bzw. 2028 vorliegen. Solange eine Kommune also noch keinen Wärmeplan vorgelegt hat, findet das Heizungsgesetz dort zunächst auch keine Anwendung. Das bedeutet, dass ab 2024 nach derzeitigem Stand auch Heizungen ohne Berücksichtigung der 65-Prozent-Regelung eingebaut werden können. Betreiber von Gasheizungen, die ab 2024 eingebaut werden, sollen sich jedoch verpflichten, ab 2029 einen bilanziell ansteigenden Grüngas-Anteil zu beziehen.

Jetzt schon vorsorgen mit der Wärmepumpe

Ob der derzeitige Gesetzesentwurf so im Herbst beschlossen wird, steht noch in den Sternen. Wenn du jetzt schon für alle Eventualitäten vorsorgen möchtest, solltest du auf die Wärmepumpe setzen. Denn sie erfüllt schon heute die 65-Prozent-Regelung. Anders als viele denken, funktioniert der Einsatz auch in Bestandsbauten. „Natürlich arbeitet die Wärmepumpe mit Flächenheizung, wie zum Beispiel einer Fußbodenheizung, gut und in einem Gebäude mit hohem Dämmstandard am besten. Aber auch in Bestandsbauten gibt es Möglichkeiten, die Effizienz zu steigern, sodass eine Wärmepumpe Sinn macht. Hier lohnt eine fachkundige Beratung“, so Heizungsberater Daniel Knollema von der Energieversorgung Mittelrhein (evm). Wer die hohe Einmalinvestition scheut, für den bietet die evm auch ein Mietmodell der Wärmepumpe an. Über einen Zeitraum von 12 Jahren zahlen Eigentümer dabei eine bequeme monatliche Rate – Wartung, 24-Stunden-Notdienst und eventuelle Reparaturen inklusive. „Viele sind mit der Auswahl der Heizung überfordert. Daher bieten wir mit unserem Mietmodell ein Rundum-sorglos-Paket“, so Knollema.

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Einfach informieren kannst du dich auch in den kostenlosen Online-Infoveranstaltungen der evm. Sie finden jeden letzten Donnerstag im Monat statt und behandeln die Themen Heizung und Photovoltaik/Elektromobilität. 


Wenn deine aktuelle Heizung in die Jahre gekommen ist und eine Modernisierung ansteht, beraten wir dich kostenlos zu Elektro-Wärmepumpen und Gas-Hybridheizungen (Kombination aus Erdgas-Brennwertheizung und Wärmepumpe) und erstellen ein individuelles Angebot. Fülle dazu einfach das Formular aus und wir kommen auf dich zu.

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