Keine Einkommenssteuer für kleine Photovoltaikanlagen

Wenn du bereits Eigentümer einer PV-Anlage bist oder mit dem Gedanken spielst, dir eine auf deinem Dach montieren zu lassen, bist du bestimmt schon auf das Thema Steuern gestoßen. Neben der Einkommensteuer fallen auch die Umsatzsteuer und in manchen Fällen sogar die Gewerbesteuer an. Damit das Thema Steuern kein Hindernis für die Montage einer Solaranlage darstellt, möchten wir dir die wesentlichen Punkte erläutern.

 

Befreiung der Einkommenssteuer

Bereits seit Juni 2021 kannst du dich als Besitzer einer kleinen Photovoltaikanlage von max. 10 kWp von der Einkommenssteuer befreien lassen. Seit dem 1. Januar 2023 sind auch Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern steuerfrei, bei Mehrfamilienhäusern darf die Leistung je Wohn- und Gewerbeeinheit 15 kWp betragen.

 

Diese Rahmenbedingungen musst du erfüllen:

Eigentum: Die PV-Anlage gehört dir.

Standort: Deine Anlage befindet sich auf einem Ein- oder Zweifamilienhaus inkl. Außenanlagen wie z.B. einer Garage. Dabei kannst du entweder selbst in dem Haus wohnen, oder es anderen Personen zu Wohnzwecken überlassen.

Errichtungsdatum: Die PV-Anlage darf erst nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen worden sein.

Anlagenleistung: Deine Anlage darf eine Leistung von 30 kWp nicht überschreiten. Bei Mehrfamilienhäusern darf die Leistung je Wohn- und Gewerbeeinheit 15 kWp betragen.  


Mehrwertsteuersatz auf 0 Prozent

Am 1. Januar 2023 wurde der Mehrwertsteuersatz für die Lieferung von PV-Anlagen auf 0 Prozent gesenkt. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine Mehrwertsteuerbefreiung beim Kauf der Anlage, sondern der Lieferant bzw. Monteur stellt dir den Nettopreis „zuzüglich 0 Prozent Mehrwertsteuer“ in Rechnung. Das gilt auch für Batteriespeicher. Diese Regelungen haben auch im Jahr 2024 weiter Bestand. 


Diese Rahmenbedingungen musst du erfüllen:

Eigentum: Die PV-Anlage gehört dir.

Standort: Die PV-Anlage befindet sich auf einem Wohngebäude oder einem öffentlichen Gebäude. Sie kann sich auch auf einem Gebäude befinden, das für das Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.

Leistungsdatum: Die Fertigstellung der PV-Anlage darf erst ab dem 1. Januar 2023 erfolgen.

Anlagenleistung: Bei Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 kWp greift der Mehrwertsteuersatz von 0 Prozent. Bei über 30 kWp muss sich die PV-Anlage nachweislich auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, befinden.


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*In Abhängigkeit des Datums der Inkraftsetzung des Jahressteuergesetzes 2022


Mit diesem Beitrag möchten wir dir zum Thema Steuern im Zusammenhang mit PV-Anlagen allgemeine Informationen zur Verfügung stellen. Er stellt keine betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung dar und kann eine individuelle Beratung durch fachkundige Personen nicht ersetzen. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt abweichen. Eine ausführliche Beratung oder Auskünfte zum Thema Steuern erhältst du von deinem Steuerberater. Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.