Hand am Stromzähler

Smart Meter – intelligente Stromzähler

Deinen Stromverbrauch digital im Blick behalten

Erfasse deinen Jahresstromverbrauch auf die smarte Weise

Wir bauen schon heute die Infrastruktur für die Energieversorgung von morgen auf. Unsere digitalen Stromzähler, wie intelligente Messsysteme (Smart Meter) und moderne Messeinrichtungen, sorgen dabei für Effizienz und Sicherheit im Stromnetz.

Warum Smart Meter – und für wen lohnt sich ein intelligenter Stromzähler?

Smart Meter sind digitale, intelligente Stromzähler, die über ein Kommunikationsmodul, das Smart Meter Gateway, in ein sicheres Kommunikationsnetz eingebunden sind. Die Smart Meter helfen dabei, die Kommunikation zwischen Stromerzeuger, Stromverbraucher und Stromnetz zu verbessern, indem sie die Verbrauchswerte ermitteln und den Marktpartnern zur Verfügung stellen.

So hast du deinen Energieverbrauch ganz einfach im Blick. Den Smart Meter erhalten alle, die einen Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden haben. Die meisten Privathaushalte erhalten nach und nach bis 2032 moderne Messeinrichtungen. Dies sind ebenfalls digitale Stromzähler. Sie können allerdings keine Daten senden. Wenn du von den Vorteilen eines Smart Meters profitieren willst, helfen wir dir gerne weiter. 

Frau am Laptop mit Kind


Deine Vorteile auf einen Blick

  • Dein Verbrauch wird übersichtlich dargestellt.
  • Dein smarter Stromzähler muss nicht mehr vor Ort abgelesen werden.
  • Deine Verbrauchsdaten werden sicher übermittelt.
  • Umweltfreundlich erzeugter Strom aus Solar- und Windkraftanlagen kann besser eingebunden werden.

Einbau deines neuen Zählers: So funktioniert’s bei deinem grundzuständigen Messstellenbetreiber

Mindestens 3 Monate vor dem Einbau deines neues Zählers bekommst du von deinem grundzuständigen Messstellenbetreiber ein Informationsschreiben. Den konkreten Einbautermin teilt dir dein grundzuständiger Messstellenbetreiber in einem zweiten Schreiben mindestens zwei Wochen vor dem Umbau mit.  Nach der Montage bekommst du die Zugangsdaten zur Visualisierung deiner Energieverbräuche.

Unser alternatives Angebot für dich: Der wettbewerbliche Messstellenbetrieb

Du musst deinen Zähler nicht zwingend von deinem grundzuständigen Messstellenbetreiber einbauen lassen. Alternativ kannst du selbst den Betreiber wählen, der am besten zu dir passt. Auch die evm steht Ihnen gerne als Ansprechpartner und wettbewerblicher Messstellenbetreiber zur Seite.

Deine Vorteile:

  • Individuelles Angebot
  • Zeitpunkt der Umrüstung flexibel planbar
  • Zugangsdaten zu Deinem Kundenportal
  • Übersichtliche Visualisierung Deiner Energieverbräuche mit dem Energiemonitor

Bis 2032 sind alle Messsysteme digital

Bis zum Jahr 2032 wird es in Deutschland überall intelligente oder digitale Messsysteme geben. Das ist so im Energiewendegesetz geregelt. Weitere Informationen hierzu findest du in unseren Fragen und Antworten. 


Was ist eigentlich ein Smart Meter?

An dieser Stelle sind Videos der Plattform YouTube eingebunden. Bei Abspielen der Videos werden personenbezogene Daten, etwa die IP-Adresse Deines Endgeräts, an die Anbieter der Plattform (YouTube und Google) übermittelt. YouTube nutzt die Server von Google, die sich unter anderem in den USA befinden, wo kein gleichwertiges Datenschutzniveau gewährleistet ist. Weitere Details zu den Datenverarbeitungen und der Einbindung von YouTube-Videos auf unserer Website findest Du in unseren Datenschutzhinweisen.

Mit dem Klick auf den Play Button erklärst du dich mit der Weitergabe deiner Daten an YouTube und Google, einschließlich der Übermittlung deiner Daten in die USA, einverstanden. Die Einwilligung erfolgt zum Zweck der Anzeige des Videos und der Analyse deiner Videonutzung durch YouTube bzw. Google, die automatisch erfolgt und nicht durch uns beeinflusst oder deaktiviert werden kann. Du kannst deine Einwilligung jederzeit freiwillig und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Fragen und Antworten
  • Was kostet ein Smart Meter?

    Bei deiner Stromlieferung fallen Kosten für den Transport (Netzentgelt) und für die Messung (Messentgelt) an. Der Gesetzgeber hat jährliche Preisobergrenzen für den Einbau und Betrieb von Smart Metern festgelegt, die vom jährlichen Verbrauch abhängen und die der Messstellenbetreiber einhalten muss. Diese Preisobergrenzen variieren je nach Art der Messeinrichtung. Für eine moderne Messeinrichtung darf der Messstellenbetreiber dir maximal 20 Euro pro Jahr berechnen. Die Preisobergrenzen für ein intelligentes Messsystem liegen je nach Verbrauchsgruppe zwischen 20 und 120 Euro brutto pro Jahr.

  • Ab wann kann ich mit dem Einbau eines neuen Zählers rechnen?

    Der Einbau intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen hat im Jahr 2017 begonnen und wird über mehrere Jahre hinweg fortgesetzt. Der grundzuständige Messstellenbetreiber legt den Ablauf und die Reihenfolge des Einbaus fest und führt diesen durch. Du wirst rechtzeitig von deinem Messstellenbetreiber über den Zählerwechsel informiert.

  • Wie sicher sind ‚Smart Meter‘?

    Um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, schreibt das Gesetz den Betreibern der Zähler bestimmte Schutzprofile und technische Richtlinien vor. Intelligente Messsysteme haben daher einen ähnlich hohen Standard wie Kreditkarten. Nur Systeme, die diese umfassenden Bedingungen erfüllen und hohe Sicherheitsvorkehrungen aufweisen, erhalten ein Siegel des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.

    Wenn du Geräte wie Smartphone, Tablet oder PC zur Anzeige deines Stromverbrauchs nutzt, spielt deren Sicherheit sowie die Sicherheit des verwendeten Netzwerks ebenfalls eine wichtige Rolle. Diese Geräte fungieren als Kommunikationsmedium zum Zähler. Achte daher bei der Nutzung deiner Endgeräte auf deren Sicherheitsvorkehrungen.

  • Wo wird der Smart Meter angebracht?

    Der Smart Meter wird im Zählerschrank installiert und ersetzt den bisherigen Zähler. Ein Umbau oder eine Erweiterung der Anlage ist in der Regel nicht notwendig.

  • Brauche ich einen neuen Stromliefervertrag?

    Nein, du musst keinen neuen Stromliefervertrag abschließen, wenn eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut wird.

  • Müssen die Messsysteme in den Ladeeinrichtungen für Elektromobile (sog. Ladesäulen) die Anforderungen an intelligente Messsysteme erfüllen?

    Es gibt grundsätzlich keine Einbauverpflichtung von intelligenten Messsystemen für Zählpunkte der Elektromobilität.

    Aber: Wenn du ein vermindertes Netzentgelt erhältst, weil dein privater Ladepunkt als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG eingestuft ist, fällst du unter die Pflichteinbaufälle des MsbG.

    Durch das Laden deines E-Autos über die Wallbox wird sich dein Stromverbrauch erhöhen. Dies kann dazu führen, dass dein durchschnittlicher Jahresverbrauch auf über 6.000 kWh steigt. In diesem Fall wird der Pflichteinbau eines intelligenten Messsystems ebenfalls notwendig.

    Weitere Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und dem Einbau von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen findest du auf dieser Seite: www.bnetza.de/smartmeter.

  • Wieso ist der ‚Smart-Meter-Rollout‘ wichtig?

    Um die Energiewende voranzutreiben, hat der Gesetzgeber beschlossen, Stromerzeugung und -verbrauch intelligent zu verknüpfen. Ein wesentlicher Baustein dabei ist der Einsatz von Smart Metern.

    Die Bundesregierung hat im Herbst 2016 ein Gesetz verabschiedet, das die Einführung von Smart Metern in Deutschland regelt. Ab 2017 erhalten alle Kunden schrittweise neue Zähler – zunächst größere Stromverbraucher (z.B. Gewerbebetriebe) und nach und nach auch Privatkunden.

    Um den Smart-Meter-Rollout zu beschleunigen und zu entbürokratisieren sowie die Rechts- und Planungssicherheit für alle Akteure zu stärken, hat die Bundesregierung im Mai 2023 das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) verabschiedet. In Verbindung mit der Ausgestaltung des § 14a EnWG legt dieses Gesetz den Grundstein für eine digitale Infrastruktur, die 100 Prozent erneuerbare Energien ermöglicht und Verbraucher zu einem aktiven Teil der Energiewende macht.

  • Wie erhalte ich den PIN für meine moderne Messeinrichtung vom Netzbetreiber?

    Der PIN für deinen Zähler dient als Sicherheitsmaßnahme, um den Zugriff auf die moderne Messeinrichtung und die damit verbundenen Daten zu schützen. Nur der berechtigte Anschlussinhaber oder ein autorisierter Vertreter kann mit dem PIN auf die Funktionen der Messeinrichtung zugreifen und Verbrauchsdaten abfragen oder löschen.

    Den PIN für deinen Zähler kannst du beim Kundenservice deines zuständigen Messstellenbetreibers erfragen. Welcher Messstellenbetreiber für dich zuständig ist, kannst du auf deiner letzten Rechnung einsehen. Für Gebiete, in denen die Energienetze Mittelrhein die Messstelle betreiben, findest du weitere Informationen auf den Seiten der Energienetze Mittelrhein.

    Wichtig: Aus Datenschutzgründen sind wir als Energieversorger nicht autorisiert, den PIN deines Zählers abzufragen.

  • Was ist eine moderne Messeinrichtung?

    Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der deinen Energieverbrauch in Echtzeit anzeigt. Du kannst deinen tagesaktuellen Verbrauch abrufen und die Werte bis zu 24 Monate rückwirkend einsehen. Die Daten bleiben, wie bei bisherigen Zählern, im Haus. Eine jährliche Ablesung ist weiterhin notwendig. Du erhältst eine moderne Messeinrichtung, wenn dein durchschnittlicher Stromverbrauch in den letzten drei Jahren unter 6.000 kWh pro Jahr lag. 

  • Was ist ein intelligentes Messsystem?

    Ein intelligentes Messsystem, auch „Smart Meter" genannt, besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Kommunikationsmodul, dem „Smart Meter Gateway". Der Zähler wird in ein sicheres Kommunikationsnetz eingebunden und kann regelmäßig Daten fernübertragen. Eine jährliche Ablesung ist nicht mehr notwendig. Du erhältst ein intelligentes Messsystem, wenn dein durchschnittlicher Stromverbrauch in den letzten drei Jahren über 6.000 kWh pro Jahr lag.

  • Verbraucht die neue Messtechnik Strom und muss ich diesen bezahlen?

    Ja, auch die neue Messtechnik verbraucht Strom. Wie bisher bei klassischen Zählern auch, musst du den Stromverbrauch allerdings nicht bezahlen.

  • Wieso wird die Einführung der neuen Messtechnik gesetzlich geregelt?

    Die EU-Kommission hat im Jahr 2009 mit dem „Dritten Binnenmarktpaket“ festgelegt, dass 80 Prozent der Haushalte bis zum Jahr 2020 ein intelligentes Messsystem bekommen sollen. Ziel war es, durch mehr Transparenz und Flexibilität beim Stromverbrauch, Haushalte beim Energiesparen zu unterstützen und die Energiewende voranzutreiben. In einigen Mitgliedstaaten, wie Schweden oder Italien, wurden bereits alle Haushalte mit intelligenten Messsystemen ausgestattet.

  • Ist der Einbau der neuen Messtechnik verpflichtend?

    Wie aktuell bei herkömmlichen Stromzählern auch, sind Kunden dazu verpflichtet, den Einbau intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen zuzulassen.

  • Können Vermieter/Verwalter den Verbrauch der Mieter kontrollieren?

    Nein, Vermieter und Verwalter sind keine berechtigten Marktteilnehmer und können die Verbrauchsdaten damit auch nicht einsehen.

  • Muss ich für meinen Smart Meter einen Internetanschluss haben?

    Nein, du musst weder für die moderne Messeinrichtung noch für das intelligente Messsystem (Smart Meter) einen Internetanschluss bereitstellen.

  • Erfordert der Einbau der neuen Messtechnik größere Anpassungen am Zählerschrank?

    Im Regelfall sind für den Einbau eines neuen Zählers keine baulichen Veränderungen rund um den Zählerschrank notwendig. Beim Einbau eines intelligenten Messsystems wird zusätzlich zu der modernen Messeinrichtung ein Smart-Meter-Gateway montiert. 

  • Wer bekommt ein intelligentes Messsystem?

    • Ab 2020 erhalten intelligente Messsysteme:
      Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh.
    • Ab 2018 erhalten moderne Messeinrichtungen:
      Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch bis maximal 6.000 kWh.

    Der Wechsel erfolgt je nach Verbrauchergruppe in verschiedenen Zeiträumen bis 2032. Nicht alle Verbraucher sind gleichzeitig betroffen. Dein Messstellenbetreiber informiert dich spätestens drei Monate vor dem Einbau über den Austausch. Auf Wunsch kann dir ein intelligentes Messsystem anstelle der modernen Messeinrichtung eingebaut werden. Nimm einfach Kontakt mit der evm-Gruppe auf. Sie berät dich über alle Vorteile, den Einbau und mögliche Kosten.

  • Was muss ich tun, wenn ich ein intelligentes Messsystem haben möchte?

    Vorab: Du musst Anschlussnehmer sein, um ein intelligentes Messsystem (iMSys) beantragen zu können. Das bedeutet, dass der Anschluss, an dem das iMSys installiert werden soll, zu deinem Eigentum gehört. Die Installation eines iMSys beantragst du selbst bei deinem Messstellenbetreiber. Dabei hilft dir das Elektroinstallationsunternehmen deines Vertrauens. Dieses schafft die nötigen Voraussetzungen in deiner Anschlussstelle (Haus, Wohnung) und meldet sich bei deinem Messstellenbetreiber. Auf der Grundlage dieser Meldung wird der Einbau, Wechsel oder Ausbau des Zählers durchgeführt. Der Messstellenbetreiber kommt aktiv auf dich als Anschlussnehmer zu und vereinbart telefonisch, per E-Mail oder Post einen Montagetermin mit dir und nimmt den Zählertausch bei dir vor. Wer dein zuständiger Messstellenbetreiber ist, wird auf der Rechnung deines Energielieferanten ausgewiesen.

  • Weitere Fragen und Antworten

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