Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
evm-Energiemix 2023
Die Bestandteile des Strompreises sind weitestgehend festgelegt und bieten für uns als Energieversorger wenig Spielraum. Konkret heißt das: Bundesweit einheitliche Steuern und Abgaben sind nicht veränderbar. Das gilt auch für die Netzentgelte, die die Bundesnetzagentur für die Netzbetreiber in den verschiedenen Regionen Deutschlands festlegt. Die einzige Größe, auf die wir als Energieversorger Einfluss nehmen können, sind die Strombeschaffungskosten an der Börse. Die evm bietet allen ihren Kunden 100%igen Ökostrom.
Gerne helfen wir dir bei deinen Anliegen und Fragen weiter.