Die Strompreiszusammensetzung im Detail: Steuern, Abgaben und Umlagen
Die Stromsteuer wurde als Teil der Ökosteuer 1999 zur Förderung klimapolitischer Ziele eingeführt. Sie beträgt 2,05 Cent pro Kilowattstunde.
Die Umsatzsteuer auf alle Preisbestandteile des Stroms beträgt 19 Prozent und macht damit rechnerisch rund 16% des Strompreises aus.
Die EEG-Umlage beträgt aktuell 6,5 Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage kommt der Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) zugute. Die Betreiber einer Ökostrom-Erzeugungsanlage erhalten für jede eingespeiste Kilowattstunde eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Über die EEG-Umlage wird dabei die Differenz zwischen dem Marktpreis und der gesetzlich garantierten Vergütung ausgeglichen.
Die KWK-Umlage wurde 2002 eingeführt und fördert die Erzeugung von Strom aus der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung.
Die § 19 NEV-Umlage wurde 2012 eingeführt, um die ermäßigten Netzentgelte für Industrieunternehmen zu finanzieren.
Die Offshore-Haftungsumlage wurde 2013 eingeführt. Sie dient der Finanzierung von Schadensersatzforderungen, die aufgrund von Verzögerungen oder Ausfällen bei der Anbindung von Offshore-Windanlagen an das Stromnetz entstehen können. Sie ist auf eine Höhe von maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde begrenzt.
Die Konzessionsabgabe wird an die Kommunen entrichtet für die Nutzung der öffentlichen Straßen und Wege für den Bau und Betrieb von Stromleitungen. Sie beträgt im bundesweiten Durchschnitt 2021 1,66 Cent pro Kilowattstunde.
Die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) entschädigt Industriebetriebe für die kurzfristige Stromunterbrechung aus Gründen der Netzstabilität.