Aktion bis 15. Juli: 

Wärmepumpe für Bestandsbau:
Jetzt kaufen und Heizkosten sparen

Mit unserer hocheffizienten Wärmepumpe machst du dich unabhängig von Öl und Gas und steigerst gleichzeitig die Energieeffizienz deines Hauses.

  • Sichere dir einen Aktionsrabatt von bis zu 500 €* sowie eine zusätzliche Förderung von bis zu 350 €* 
  • Profitiere außerdem von bis zu 70 % staatlicher Förderung* für Wärmepumpen
  •  Top-Qualität von Meisterhandwerkern


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Wärmepumpe ab            9.000 Euro kaufen! 

Durch die Kombination aller Boni bis zu einem Gesamtwert von 70% kannst du eine Förderung von bis zu 21.000 Euro erhalten.

   30% Basisförderung
+ 30% Einkommensbonus
+ 20% Geschwindigkeitsbonus
= 70% Maximale Förderung

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Deine Vorteile bei der evm

Alles aus einer Hand

  • Kostenloses Angebot und unverbindliche Beratung
  • Maßgeschneiderte Planung
  • Komplettpaket Montage inkl. Elektrik, Installation, auf Wunsch: Service & Wartung

Geeignet für Alt- & Bestandsbau

  • Effizeint, zum Teil auch ohne Fußbodenheizung
  • 100% Heizleistung auch bei Minusgraden
  • Vorlauftemperatur von bis zu 55°C für einen effizienten Betrieb

Hohe staatliche Förderung 

  • Bis zu 70% Förderung für die Wärmepumpe
  • Zusätzliche Förderung von 450 Euro für evm-Kunden
  • Festpreisangebot inkl. Unterstützung beim Förderantrag


Wärmepumpe

Die optimale Lösung zum klimafreundlichen und effizienten Heizen mit Energie aus der Umwelt.

  • Nutzung regenerativer Energiequellen und niedrige Emissionen
  • kombinierbar mit Photovoltaik und Solarthermie
  • großzügige Förderungen
  • einfache Installation (bei Luft-Wärmepumpe)
  • Zum Kauf oder zur Miete

Jetzt beraten lassen

Kurz erklärt: So funktioniert eine Wärmepumpe

Eine Wärmepumpe eignet sich sowohl für Bestandsimmobilien als auch für Altbauten, denn auch ein effizienter Betrieb mit ausreichend großen, klassischen Heizkörpern ist möglich. Sie nutzt die gespeicherte, regenerative Energie der Sonne aus der Luft, dem Erdreich oder dem Wasser und zum Teil geothermische Energie zum Heizen. Sie bietet deutliche Vorteile bei der C02-Bilanz und dem Energieverbrauch. Der regenerative Anteil beträgt dabei bis zu 80% und kann durch den Einsatz von Ökostrom noch weiter gesteigert werden - auf bis zu 100%. Auch der gemeinsame Betrieb mit einer Solaranlage bietet sich an.

Ihre grundsätzliche Funktionsweise ähnelt dabei dem Gegenteil eines Kühlschranks: Sie entzieht der Umgebung außerhalb eines Gebäudes Wärme und macht sie für die Heizung im Innenbereich und/oder für die Warmwasserbereitung nutzbar. Da die Temperatur der so gewonnenen Wärme zum Heizen oder der Warmwasserbereitung zu niedrig ist, ist ein thermodynamischer Prozess notwendig, um das gewünschte Temperaturniveau zu erreichen.

Heizung

  • Welche Vorteile habe ich, wenn ich eine Wärmepumpe miete?

    Der größte Vorteil beim Mieten einer Wärmepumpe ist, dass du keine hohen Investitionskosten bei der Anschaffung deiner neuen Wärmequelle hast und das Modell dir auf lange Sicht eine finanzielle Sicherheit bietet. Denn während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 12 Jahren zahlst du einen festen monatlichen Pachtpreis, der die Kosten für die Anschaffung, Installation, Wartung und Instandhaltung der Heizungsanlage bereits vollständig abdeckt. Wir übernehmen außerdem auch die Demontage der alten Anlage. Du zahlst zusätzlich nur noch das, was du an Energie verbrauchst.

  • Welche Kauf- und Mietoptionen bietet die evm für Heizungen?

    Bei uns kannst du deine neue Wärmepumpe, Hybrid- oder Erdgasbrennwert-Heizung zum Festpreis kaufen. Speziell für Wärmepumpen bieten wir dir auch die Option eines Mietmodells an. So sparst du hohe Investitionskosten.

  • Muss ich mich um einen Handwerker kümmern?

    Nein, wir kümmern uns um alles. Von der Planung über die Montage bis zur Inbetriebnahme ist deine neue Heizung bei uns in guten Händen. Dafür sorgen die Fachhandwerker unserer Tochter, der evm Service GmbH.

  • Welche Voraussetzungen muss ich für welche Heiztechnik erfüllen?

    Wärmepumpe: 

    • passendes Heizsystem, bevorzugt Flächenheizung, wie zum Beispiel eine Fußbodenheizung 
    • gehobener Gebäudedämmstandard 
    • Fundament für die Außeneinheit 
    • Stromversorgung für die Innen- und Außeneinheit: 400 V 
    • perfekt bei einer Vorlauftemperatur bis 55 Grad 

    Erdgas-Brennwertheizung: 

    • Erdgasanschluss im Gebäude. Falls keiner vorhanden ist, beraten wir dich gerne. 
    • Eine maximale Heizlast von 50 kW – das entspricht dem gewöhnlichen Heizbedarf von vielen Ein- und Mehrfamilienhäusern. 

    Hybridheizung: 

    • Erdgasanschluss im Gebäude. Falls keiner vorhanden ist, beraten wir Sie gerne. 
    • Eine maximale Heizlast von 50 kW – das entspricht dem gewöhnlichen Heizbedarf von vielen Ein- und Mehrfamilienhäusern. 
    • Fundament für die Außeneinheit 
    • Stromversorgung für die Innen- und Außeneinheit: 400V 
  • Welche Laufzeit hat der Mietvertrag für die Wärmepumpe

    Die Laufzeit des Mietverhältnisses beträgt bei Wärmepumpen 12 Jahre ab dem Beginn der vertraglich vereinbarten Pachtzinszahlung. Diese beginnt nach Inbetriebnahme der Anlage. 

  • Wer baut die Heizung ein?

    Den Installationsauftrag leiten wir an unseren eigenen Handwerksbetrieb, die evm Service GmbH weiter, der mit dir dann auch den Termin für die Installation und die Montage vereinbart. 

  • Was passiert, wenn es an der Heizung mal zu einer Störung kommen sollte?

    Bei der Wärmepumpe zur Miete kümmern wir uns für die Dauer des Vertragsverhältnisses um alles. Wir installieren die Heizung, warten sie, kümmern uns bei Störungen mit einem 24-Stunden-Service um Abhilfe und haben die Anlage auch für dich versichert. So musst du dich 12 Jahre um nichts kümmern. Wenn du deine neue Heizung kaufst, kann unser Wartungsdienst optional dazugebucht werden. 

  • Was passiert nach Ablauf des Mietvertrags?

    Nach Ablauf des Mietvertrags nach 12 Jahren stehen dir mehrere Möglichkeiten offen: Du kannst zum Beispiel deine Wärmepumpe zum Restwert übernehmen. Wenn du lieber wieder auf das Mietmodell zurückgreifen möchtest, vereinbaren wir gerne einen neuen Pachtvertrag mit dir. Solltest du erneut modernisieren wollen, demontieren wir deine alte Anlage für dich. 

  • Können die Kosten der Heizungsmodernisierung auf den Mieter umgelegt werden?

    Ja, je Wohneinheit können 8 % der Kosten für die Heizungsmodernisierung auf die Mieter umgelegt werden. 

  • Dürfen auch nach dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes ab 1. Januar 2024 Gasheizungen eingebaut werden?

    Ja, auch Gasheizungen dürfen in Zukunft neu eingebaut werden. Eine Voraussetzung ist, dass diese auf erneuerbare Energien wie Wasserstoff oder auf Biomethan umrüstbar sind. Das trifft auf alle Heizungen zu, die du bei uns kaufen kannst. Mehr zu den gesetzlichen Hintergründen liest du in unserem Blogartikel dazu.

  • Welche staatlichen Förderungen erhalte ich für meine neue Heizung?

    Mit dem im September 2023 verabschiedeten Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) wurde eine neue Förderstruktur für Heizungen eingeführt, die den Umstieg auf erneuerbare Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz von Heizsystemen unterstützt. Es wird eine breite Palette an technologischen Optionen gefördert, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen.

    Der Staat belohnt die Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme. Förderungen können u.a. für Wärmepumpen, Nah- und Fernwärme sowie Gasheizungen, die mit Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden, beantragt werden. Die Höhe der Förderung hängt davon ab, welche Heizung Sie aktuell nutzen und auf welches neue Heizsystem Sie umstellen. Über den sogenannten Klima-Geschwindigkeitsbonus wird der Heizungstausch alter fossiler Heizungen von selbstnutzenden Eigentümern bis 2028 zusätzlich gefördert und auch einkommensschwache Haushalte werden gesondert unterstützt. Durch die Kombination der verschiedenen Boni können Hausbesitzer die Gesamtförderung so erheblich steigern und Förderungen von bis zu 70 Prozent in Anspruch nehmen.

    Bitte beachten Sie: Fördergeber, Förderinstitutionen und Fördermittel können sich kurzfristig ändern. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich vor der Beantragung der Fördermittel über die Aktualität des jeweiligen Förderprogramms zu erkundigen. Mehr zu den Förderprogrammen für 2024 liest du in unserem Blog.


  • Welche zusätzlichen Förderungen erhalte ich von der evm?

    Die evm fördert die Modernisierung deiner alten Heizungsanlage mit bis zu 400 Euro. Mit unserem evm-Entdecker-Bonus erhältst du noch einmal 50 Euro oben drauf.

  • Ich möchte eine Wärmepumpe installieren. Muss ich diese beim Netzbetreiber anmelden?

    Ja. Nach §14a EnWG müssen steuerbare Verbrauchseinrichtungen, zu denen Wärmepumpen neben Wallboxen, Stromspeichern und Klimageräten zählen, steuerbar gemacht und die Inbetriebnahme bei deinem Netzbetreiber gemeldet werden. Dann kannst du im Gegenzug von vergünstigten Netzentgelten profitieren. Alle Infos zu §14a EnWG findest du hier (LINK zu evm.de/14a). Falls dein Netzbetreiber die Energienetze Mittelrhein ist und du mehr zu den technischen Details wissen möchtest, klicke hier.

  • Weitere Fragen und Antworten
**Genauere und aktuelle Informationen findest du auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Zusätzlich gewährt die evm eine eigene Förderung. Details findest du hier
* der Einbau einer Daikin-Wärmepumpe erfolgt unter Vorbehalt der technischen Machbarkeit und Prüfung. Wir finden für dich heraus, welches Modell am besten zu den Gegebenheiten deines Gebäudes passt. 
*Die KfW bezuschusst bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (maximal förderfähige Kosten sind auf 30.000 € gedeckelt). Die Förderung steht unter dem
Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen finden Sie unter www.kfw.de/heizungsförderung.
Bruttoaktionsrabatt beim Kauf einer Wärmepumpe: 500 Euro und beim Kauf einer Erdgas-Brennwertheizung: 300 Euro. Der entsprechende Rabatt
wird in der Rechnung abgezogen.
300 Euro Brutto evm-Förderung erhalten Sie, wenn Sie einen Antrag unter evm.de/förderprogramme ausfüllen und einreichen. Zusätzlich können Sie weitere 50 Euro Rabatt mit dem evm-Entdecker-Bonus erhalten. Mehr erfahren Sie unter evm.de/entdecker.
Die Aktion läuft für alle Verträge, die bis zum 15. Juli 2024 geschlossen werden.