Strom für das E-Dorfauto

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Andreas Beres ist ein echter Morshausener. Obwohl er mittlerweile nicht mehr dort wohnt, engagiert er sich für seinen Heimatort und die Menschen dort. Daher war es für ihn auch selbstverständlich, in dem kleinen Ort im Hunsrück künftig das Laden von E-Fahrzeugen zu ermöglichen. Morshausen ist in Sachen Elektromobilität nämlich ganz vorn mit dabei: Seit Dezember 2020 stellt der Rhein-Hunsrück-Kreis dem Ort ein E-Auto zur Verfügung. Ein Jahr lang können die Dorfbewohner das Elektroauto kostenlos mieten und frei nutzen. Und das Angebot wird begeistert wahrgenommen. Bisher gibt es bereits elf Anmeldungen potentieller Nutzer des E-Dorfautos. Das einzige was jetzt noch fehlt, ist eine Möglichkeit das Auto aufzuladen. Hier kommt Andreas Beres ins Spiel, der sich für den Herzenswunsch der Ortsgemeinde eingesetzt hat. Er reichte das Projekt bei seinem Arbeitgeber, der Energieversorgung Mittrhein (evm), im Rahmen der Aktion „evm mit Herz“ ein. Das kommunale Energie- und Dienstleistungsunternehmen unterstützt das Engagement seines Mitarbeiters für seinen Heimatort und stellt der Gemeinde eine Wallbox zur Verfügung. Mit dem kleinen Kasten, der an der Hauswand der Dorfscheune angebracht wird, kann das gemeinschaftlich nutzbare Elektroauto mit einer Ladeleistung von 11 Kilowatt pro Stunde aufgeladen werden. 

Mit der Initiative „evm mit Herz“ unterstützt das Energie- und Dienstleistungsunternehmen das soziale Engagement ihrer Mitarbeiter. Die rund 1000 Mitarbeiter der evm sind in der Region zu Hause und zeigen dies auch. Viele wollen in ihrem Umfeld auch persönlich etwas zur Lebensqualität beitragen. Das kommunale Unternehmen hilft mit einer finanziellen Unterstützung, dass die sozialen Projekte der Mitarbeiter erfolgreich umgesetzt werden können. Dabei werden die Projekte von Mitarbeitern bezuschusst, die einen gesellschaftlichen Beitrag für das Leben in den Kommunen leisten. Dabei können die Vorhaben vielseitig sein:
dem Sport dienen, den Hilfs- und Rettungsdiensten, der Kunst und Kultur, der Gesundheit und dem Sozialen sowie der Bildung und Erziehung. Sie müssen ausschließlich einen gemeinnützigen Charakter haben.