Frist für Betreiber von Photovoltaikanlagen läuft ab

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Wer privat Strom erzeugt und ins öffentliche Netz einspeist, muss seine Photovoltaikanlage in das Marktstammdatenregister eintragen. Dies betrifft auch Betreiber von Blockheizkraftwerken und Batteriespeichern. Darauf weisen die Energienetze Mittelrhein (enm) hin. Die Übergangsfrist für Bestandsanlagen endet am 31. Januar. Wer bis dahin seine Anlage nicht in das amtliche Register einträgt, verliert seinen Anspruch auf Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Gesetz).

Insgesamt hatte der Gesetzgeber eine 24-monatige Übergangsfrist eingeräumt. Ab dem 1. Februar werden für Einheiten, die nicht registriert sind, Zahlungen, von Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem EEG eingestellt. „Wir haben hier als Netzbetreiber keinen Spielraum, sondern dürfen dann keine Entgelte mehr auszahlen“, betont Marcelo Peerenboom, Pressesprecher der evm-Gruppe, zu der die enm zählt. „Auch nach mehrfachen Erinnerungen gibt es leider in unserem Netzgebiet mehrere Hundert Betreiber, die ihre Anlagen bisher nicht ins Marktstammdatenregister eingetragen haben“, so Peerenboom. 

Auch Anlagen, deren Strom nicht vergütet wird, müssen eingetragen werden. Wer dies unterlässt, riskiert ein Bußgeld. Das Register ist unter www.marktstammdatenregister.de zu finden.

Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an die Bundesnetzagentur, Telefon 0228/14-3333, wenden. Auch bei der enm gibt es Ansprechpartner: Torsten Brandt, torsten.brandt@enm.de