Wir informieren die Öffentlichkeit
Als Unternehmen sind wir durch das EU-Recht dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit effektiv und rechtzeitig über sogenannte „Insider-Informationen“ in Kenntnis zu setzen. Hierzu gehören Informationen über
- die Kapazität und die Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung
- den Verbrauch oder die Übertragung/Fernleitung von Strom oder Erdgas
- die Kapazität und die Nutzung von Flüssiggasanlagen
- geplante oder ungeplante Nichtverfügbarkeit dieser Anlagen
Dieser Verpflichtung kommen wir gerne und umfassend nach. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.