Pflicht zur Gebäudeautomation nach dem GEG 

Zum Hintergrund 

Das GEG zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Eine zentrale Neuerung ist die Pflicht zur Gebäudeautomation, die insbesondere für Nichtwohngebäude gilt. 

 

Die wesentlichen Anforderungen 

Automationsgrad: Neu zu errichtende Nichtwohngebäude müssen seit dem 1. Januar 2024 mindestens den Automationsgrad B nach DIN V 18599-11 erfüllen. Dies bedeutet, dass die Gebäude mit modernen Systemen zur Überwachung und Steuerung der Energieverbräuche ausgestattet sein müssen. 

Gebäude-Energiemanagement: Bestehende Nichtwohngebäude mit einer Heizungs- oder Klimaanlage mit einer Nennleistung von mehr als 290 kW müssen bis Ende 2024 mit digitaler Energieüberwachungstechnik ausgestattet werden. Dieses System ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung und Analyse der Energieverbräuche, um Effizienzpotenziale zu identifizieren und zu nutzen. 

Technisches Inbetriebnahme-Management: Für neu errichtete Gebäude ist ein technisches Inbetriebnahme-Management erforderlich, das mindestens eine Heiz- und eine Kühlperiode umfasst. Dies stellt sicher, dass die gebäudetechnischen Anlagen optimal eingestellt und betrieben werden. 

 

Was sind die Vorteile der Gebäudeautomation 

Die Einführung der Gebäudeautomation bietet zahlreiche Vorteile: 

Energieeinsparung: Durch die kontinuierliche Überwachung und Optimierung der Energieverbräuche können erhebliche Einsparungen erzielt werden. 

Betriebssicherheit: Automatisierte Systeme erhöhen die Betriebssicherheit und reduzieren den Wartungsaufwand. 

Nachhaltigkeit: Ein effizienter Energieeinsatz trägt zur Reduktion des CO2-Ausstoßes bei und unterstützt die Nachhaltigkeitsziele.