Die Gasspeicherumlage wurde 2022 durch das von der Bundesregierung verabschiedete Energiewirtschaftsgesetz (§35e des EnWG) aus zwei Gründen neu eingeführt: Zum einen als Reaktion auf die befürchtete Gasknappheit im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und zum anderen als Maßnahme zur Förderung einer möglichst schnellen Befüllung der Gasspeicher. Über die Gasspeicherumlage werden die Kosten gedeckt, die den Gasspeicherbetreibern entstehen, um die gesetzlichen Füllstandsvorgaben zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit in Deutschland zu erfüllen.
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Umlage 1,86 €/MWh. Zuvor lag sie bei 1,45 €/MWh.
Die Trading Hub Europe GmbH (THE) hat kürzlich bekannt gegeben, dass die Umlage ab Juli 2024 auf 2,50 €/MWh steigen wird.
Die Gasspeicherumlage wird in der Regel von den Gasversorgungsunternehmen auf die Verbraucher umgelegt. Wenn die Umlage steigt, kann dies zu höheren Gaspreisen führen. Allerdings hängt die tatsächliche Auswirkung von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. dem Gesamtverbrauch, der Marktsituation und den individuellen Vertragsbedingungen.
Da die Gasspeicherumlage eine verpflichtende Gebühr ist, die auf den Gaspreis in Deutschland erhoben wird, ist sie nicht direkt zu umgehen. Allerdings gibt es einige indirekte Möglichkeiten, die Auswirkungen zu minimieren:
- Verbrauch reduzieren: Wenn Sie weniger Gas verbrauchen, zahlen Sie auch weniger Gasspeicherumlage. Eine effizientere Nutzung von Gas kann helfen.
- Alternativen prüfen: Erkunden Sie alternative Energiequellen wie erneuerbare Energien oder Wärmepumpen, um Ihren Gasverbrauch zu senken.
Sie haben noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie dazu einfach energiemanagement@evm.de oder Ihren Kundenberater.