Wir hatten uns daraufhin dafür entschieden, den Abschlag nicht noch einmal für November und Dezember zu ändern, zumal der Bund ja voraussichtlich den Dezember-Abschlag übernehmen wird und wir unsere Tarife für 2023 anpassen müssen. Mit der Jahresabrechnung wird dann aber ganz exakt abgerechnet. Du zahlst natürlich nur solche Umlagen, die der Bund auch tatsächlich erhebt.
Welche Gasumlagen gibt es? Und warum?
In der Regel sollen die Umlagen beim Handel von Erdgas Kosten decken, die beim Transport, bei der Bilanzierung von Liefermengen etc. anfallen. Man könnte auch sagen, dass es sich dabei um „Nebenkosten“ für die Gasbeschaffung handelt. Insgesamt gesehen gibt es viele verschiedene Umlagen – etwa die Bilanzierungsumlage, die Gasspeicherumlage, die Konvertierungsumlage etc. Vor dem Hintergrund der Krise sind aber besonders drei Umlagen in den Fokus unserer Aufmerksamkeit gerückt:
1. Die Bilanzierungsumlage: Sie gibt es schon länger, aber bis September 2022 betrug sie 0,0 ct/kWh. Zum 1. Oktober 2022 wurde sie allerdings auf 0,57 ct/kWh erhöht.
2. Die Gasspeicherumlage: Sie soll die Füllung der deutschen Gasspeicher sicherstellen. Die Kosten für diese Befüllung tragen dabei alle Gaskunden und -kundinnen mit 0,059 ct/kWh (Stand 01.10.2022).
Die Speicherumlage und Bilanzierungsumlage wurden zum 1. Oktober 2022 eingeführt bzw. erhöht – warum haben wir sie nicht sofort an Kundinnen und Kunden weitergegeben?
Generell sind wir als Energieversorger verpflichtet, die oben genannten Umlagen zu berechnen. Wir wollten das aber nicht schon zum 1. Oktober machen, wie viele andere, sondern erst mit 1. November. Warum, das erklärt unser Unternehmenssprecher Christian Schröder: „Diese Preisänderung greift erst zum 1. November und damit einen Monat später als bei nahezu allen anderen Anbietern. Um unsere Kunden und Kundinnen in dieser schwierigen Lage zumindest etwas zu entlasten, übernehmen wir die Oktober-Umlage für sie.“
Zum 1. November haben wir den Gaspreis erhöht – aber wie viel macht das aus?
Aufgrund der übrigen Umlagen haben wir den Arbeitspreis von Gas ab 1. November erhöht. Der Gas-Grundpreis bleibt allerdings gleich. In den meisten Fällen haben wir die Abschläge um 15 % erhöht. Darin ist auch schon die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas berücksichtigt.
Um das greifbar zu machen, haben wir es an drei Beispielen durchgerechnet:
Wichtig: Die monatlichen Abschläge wurden hier beispielhaft berechnet und sie sind auf volle Euro gerundet.
Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?
Wenn Dich das detailliert interessiert, kannst Du es im ARTIKEL BLOG GASPREIS WIE ENTSTEHT ER? nachlesen. Generell sind für die Gaspreise aber folgende Faktoren entscheidend:
- Steuern und Abgaben inkl. 7 Prozent Umsatzsteuer – sie machen insgesamt etwa 20 Prozent des Preises aus.
- Netzentgelte und Entgelte Messstellenbetrieb und Messdienstleistung – auf sie entfallen etwa 10 Prozent der Kosten.
- Erdgasbeschaffung und Vertrieb – sie beeinflussen etwa 70 Prozent des Erdgaspreises.
Zur Info: Wir haben diese Preise am Beispiel des Tarifs Normalgas mit einem angenommenen Verbrauch von 20.000 kWh/Jahr berechnet.