Der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) hat die aktuell geltenden Umlagen und Entgelte für Erdgas veröffentlicht. Demnach betragen die RLM-Bilanzierungsumlage und die SLP-Bilanzierungsumlage für den Zeitraum 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025 weiterhin 0,0000 ct/kWh. Gegenüber dem vorherigen Gaswirtschaftsjahr (GWJ) ergibt sich somit keine Veränderung.
Ebenfalls keine Änderungen gibt es bei der Energiesteuer. Diese bleibt zunächst auch ab dem 1. Januar 2025 bei 0,5500 ct/kWh. Die sogenannte Speicherumlage (Umlagemechanismus nach § 35e EnWG) wird mit 0,2500 ct/kWh bis Ende des Jahres 2024 veranschlagt. Mitte November dieses Jahres wird die Höhe für das erste Halbjahr 2025 bekannt gegeben und wiederum Mitte Mai nächsten Jahres für das übrige Jahr 2025. Die CO2-Bepreisung nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erfolgt bis Jahresende mit 0,8163 ct/kWh. Für 2025 sind dann 0,9977 ct/kWh fällig.
In folgender Tabelle sind die gesetzlichen Gaspreisbestandteile dargestellt:
Preisbestandteile für die Erdgasbelieferung |
| 2024 | 2025 |
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| ct/kWh | ct/kWh |
Energiesteuer |
| 0,5500 | 0,5500 |
Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden |
| 0,0300 | 0,0300 |
Kosten für Emissionszertifikate gemäß BEHG (C02-Preis) |
| 0,8160 | 0,9977 |
Gasspeicherumlage (1.1.-30.6.d.J.) |
| 0,1860 | Noch nicht bekannt! |
Gasspeicherumlage (1.7.-31.12.d.J.) |
| 0,2500 | |
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| 1.10.2023-30.9.2024 | 1.10.2024-30.9.2025 |
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| ct/kWh | ct/kWh |
Bilanzierungsumlage RLM |
| 0,0000 | 0,0000 |
Bilanzierungsumlage SLP |
| 0,0000 | 0,0000 |
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