Die Trading Hub Europe GmbH (THE) hat als Marktgebietsverantwortliche im deutschen Gasmarkt die Umlagen und Entgelte für das Gaswirtschaftsjahr 2023/2024 veröffentlicht.
Die bisher bei 0,390 ct/kWh (RLM-Lieferstellen) und 0,570 ct/kWh (SLP-Lieferstellen) liegende Bilanzierungsumlage wird auf 0,000 ct/kWh gesenkt. Ebenso fällt ab Oktober die Konvertierungsumlage auf 0,000 ct/kWh (vorher 0,038 ct/kWh). Auch das Konvertierungsentgelt verringert sich von bisher 0,045 ct/kWh auf 0,021 ct/kWh.
In folgender Tabelle die gesetzlichen Gasbestandteile übersichtlich dargestellt:
Gaswirtschaftsjahr 2023/2024 | ||||
Energiesteuer | 0,550 ct/kWh | |||
RLP-Bilanzierungsumlage | 0,000 ct/kWh | |||
SLP-Bilanzierungsumlage | 0,000 ct/kWh | |||
Konvertierungsumlage | 0,000 ct/kWh | |||
Konvertierungsentgelt (H-L) | 0,0210 ct/kWh | |||
| Q4/2023 | Q1/2024 | Q2/2024 | Q3/2024 |
Speicherumlage | 0,145 ct/kWh | n.v. | ||
CO2-Bepreisung nach BEHG | 0,544 ct/kWh | 0,635ct/kWh |
Angaben ohne Gewähr
Die sonstigen dargestellten Preisbestandteile werden unabhängig vom Gaswirtschaftsjahr festgelegt. So beträgt die Energiesteuer weiterhin unverändert 0,550 ct/kWh.
Die sogenannte (Gas-)Speicherumlage nach § 35e EnWG, welche derzeit 0,145 ct/kWh beträgt, wird jeweils halbjährlich angepasst. Voraussichtlich wird Mitte November der neue Umlagesatz für das erste Halbjahr 2024 veröffentlicht.
Anpassung des CO2-Preises
Der CO2-Preis wird im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels (BEHG) jeweils kalenderjährlich angepasst. Im Jahr 2023 ist er mit 30 €/t im Vergleich zu 2022 aufgrund der Energiekrise unverändert geblieben. In der Novelle des Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) wurde der Emissionsfaktor Erdgas ab 2023 von 0,0560 auf 0,0558 geändert, sodass sich die Kosten pro kWh leicht reduzierten. Ab dem Jahr 2024 ist mit einer Steigerung der CO2 -Bepreisung auf 40 €/t zu rechnen. Der entsprechende Gesetzesentwurf zur Änderung des BEHG befindet sich jedoch noch im parlamentarischen Verfahren.
Höhe der Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz
Die Trading Hub Europe hat mit Pressemitteilung vom 16. November die Höhe der Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ab dem 1. Januar auf 0,186 ct/kWh veröffentlicht. Damit steigt die Umlage um 0,041 ct/kWh nach bisher 0,145 ct/kWh. Weiterhin ungeklärt ist die endgültige Höhe des CO2-Preises gem. Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Sollte der CO2-Preis auf 40 €/t CO2 festgelegt werden, ergibt sich ein Preis in Höhe von 0,726 ct/kWhHs. In der folgenden Tabelle stellen wir Ihnen zur Übersicht die Steuern/Entgelte und Umlagen dar:
Gasseitige Umlagen/Steuern/Entgelte | bis 31.12.2023 | ab 01.01.2024 | |
ct/kWh | ct/kWh | ||
Energiesteuer | 0,550 | 0,550 | |
RLM-Bilanzierungsumlage | 0,000 | 0,000 | |
SLP-Bilanzierungsumlage | 0,000 | 0,000 | |
Konvertierungsumlage |
| 0,000 | 0,000 |
Konvertierungsentgelt (H-L) |
| 0,021 | 0,021 |
Speicherumlage § 35e EnWG |
| 0,145 | 0,186 |
CO2-Preis nach BEHG bei 35 €/t CO2 |
| 0,544 | 0,635 |
CO2-Preis nach BEHG bei 40 €/t CO2 |
| 0,544 | 0,726 |
Sie haben noch Fragen zu den neuen Umlagen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie dazu einfach energiemanagement@evm.de