In unserem letzten Blogartikel haben wir Sie bereits über die Gasumlagen und -entgelte ab Oktober 2023 informiert. Zu diesem Zeitpunkt stand die Höhe der (Gas-)Speicherumlage für das erste Halbjahr 2024 noch nicht fest. Die Trading Hub Europe hat mit Pressemitteilung vom 16. November die Höhe der Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ab dem 1. Januar auf 0,186 ct/kWh veröffentlicht. Damit steigt die Umlage um 0,041 ct/kWh nach bisher 0,145 ct/kWh.
Weiterhin ungeklärt ist die endgültige Höhe des CO2-Preises gem. Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Sollte der CO2-Preis auf 45 €/t CO2 festgelegt werden, ergibt sich ein Preis in Höhe von 0,816 ct/kWhHs.
In der folgenden Tabelle stellen wir Ihnen zur Übersicht die Steuern/Entgelte und Umlagen dar:
Gasseitige Umlagen/Steuern/Entgelte | bis 31.12.2023 | ab 01.01.2024 | |
ct/kWh | ct/kWh | ||
Energiesteuer | 0,550 | 0,550 | |
RLM-Bilanzierungsumlage | 0,000 | 0,000 | |
SLP-Bilanzierungsumlage | 0,000 | 0,000 | |
Konvertierungsumlage |
| 0,000 | 0,000 |
Konvertierungsentgelt (H-L) |
| 0,021 | 0,021 |
Speicherumlage § 35e EnWG |
| 0,145 | 0,186 |
CO2-Preis nach BEHG bei 35 €/t CO2 |
| 0,544 | 0,635 |
CO2-Preis nach BEHG bei 45 €/t CO2 |
| 0,816 |
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