Nachtrag: Gasumlagen und -entgelte ab Oktober 2023

In unserem letzten Blogartikel haben wir Sie bereits über die Gasumlagen und -entgelte ab Oktober 2023 informiert. Zu diesem Zeitpunkt stand die Höhe der (Gas-)Speicherumlage für das erste Halbjahr 2024 noch nicht fest. Die Trading Hub Europe hat mit Pressemitteilung vom 16. November die Höhe der Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ab dem 1. Januar auf 0,186 ct/kWh veröffentlicht. Damit steigt die Umlage um 0,041 ct/kWh nach bisher 0,145 ct/kWh. 

 

Weiterhin ungeklärt ist die endgültige Höhe des CO2-Preises gem. Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Sollte der CO2-Preis auf 45 €/t CO2  festgelegt werden, ergibt sich ein Preis in Höhe von 0,816 ct/kWhHs. 

 

In der folgenden Tabelle stellen wir Ihnen zur Übersicht die Steuern/Entgelte und Umlagen dar: 

 

Gasseitige Umlagen/Steuern/Entgelte 

bis 31.12.2023 

ab 01.01.2024 

ct/kWh 

ct/kWh 

Energiesteuer 

0,550 

0,550 

RLM-Bilanzierungsumlage 

0,000 

0,000 

SLP-Bilanzierungsumlage 

0,000 

0,000 

Konvertierungsumlage 

  

0,000 

0,000 

Konvertierungsentgelt (H-L) 

  

0,021 

0,021 

Speicherumlage § 35e EnWG 

  

0,145 

0,186 

CO2-Preis nach BEHG bei 35 €/t CO2 

  

0,544 

0,635 

CO2-Preis nach BEHG bei 45 €/t CO

  


0,816

 

 

Sie haben noch Fragen zu den neuen Vorschriften? 

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie dazu einfach energiemanagement@evm.de


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