Netzentgeltbasierte Strom-Umlagen 2025

Die Übertragungsnetzbetreiber haben die Umlagen auf Strom für 2025 bekanntgegeben. Die Gesamtkostenbelastung aus den Umlagen steigt um gut zwei Drittel an. Zudem greifen ab nächstem Jahr weitere Änderungen. 

Die weitreichendste Änderung betrifft die Umlage nach § 19 StromNEV. Diese wird ab 2025 unter der Bezeichnung „Aufschlag für besondere Netznutzung“ geführt und für nächstes Jahr mit 1,558 ct/kWh abgerechnet. In den Aufschlag fließt neben den schon in der Vergangenheit umgelegten Kosten aus der Netznutzung nach § 19 StromNEV (Sonderformen der Netznutzung) und der sogenannten „Wasserstoffumlage“ (§ 118 Abs. 6 EnWG) auch der Wälzungsbetrag zum Ausgleich der Verteilnetzkosten durch die Integration erneuerbarer Energien ein. Nach Angaben der Bundesnetzagentur beläuft sich das betreffende Wälzungsvolumen auf 2,4 Mrd. Euro. Die Erhöhung von 0,643 ct/kWh im Jahr 2024 auf 1,558 ct/kWh für 2025 fällt mit 1,077 ct bzw. rund 142 % deutlich aus. 

Die Letztverbrauchergruppen B und C des neuen Aufschlags für besondere Netznutzung bleiben gegenüber der bisherigen Regelung unverändert. Neu hinzu kommt die Letztverbrauchergruppe nach § 21 EnFG, für die kein Aufschlag für besondere Netznutzung berechnet wird. In diese Gruppe fallen Strommengen mit einer Privilegierung nach § 21 Abs. 1-5 EnFG (Stromspeicher, Ladepunkte und Speichergas). 

 

In folgender Tabelle sind die gesetzlichen Strompreis-Bestandteile übersichtlich dargestellt: 

Preisbestandteile für die Strombelieferung 

 

2024 

2025 

 

 

ct/kWh 

ct/kWh 

Stromsteuer 

 

2,0500 

2,0500 

Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden 

 

0,1100 

0,1100 

KWKG-Umlage  

 

0,2750 

0,2770 

Aufschlag für besondere Netznutzung  
(bis 2024: § 19 StromNEV-Umlage) 

≤ 1.000.000 kWh/a 
(LV-Gruppe A) 

0,6430 

1,5580 

> 1.000.000 kWh/a 
(LV-Gruppe B) 

0,0500 

0,0500 

§ 17 EnWG Offshore-Netzumlage 

 

0,6560 

0,8160 



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