Die Gaspreisbremse ist verabredet – wann startet sie?
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, wie die Gaspreisbremse aussehen wird. Und aller Voraussicht nach soll sie für Unternehmen ab 1. Januar, für Privathaushalte ab 1. März gelten. Sicher ist, dass bei Privathaushalten der Abschlag für Erdgas im Dezember übernommen wird. Ebenso, dass im kommenden Jahr 80 Prozent des Erdgases (gemessen am Verbrauch 2021) eines Haushalts einen Maximalpreis von 12 Cent pro kWh aufweisen dürfen. Mehr zu diesem Thema liest Du am besten in unserem Blog: „Die Bremse für den Gaspreis – wann kommt sie und wie wirkt diese Gaspreis-Entlastung?“
Die Strompreisbremse – es wird immer konkreter
Die Strompreis-Bremse ist noch nicht unter Dach und Fach. Erste Eckdaten dazu wurden auch schon bekannt. Demnach soll es für Haushalte und kleinere Unternehmen ein Grundkontingent geben, das sie zu einem Brutto-Preis von 40 Cent je Kilowattstunde bekommen. Dieses Kontingent beträgt, so die Pläne, 80 Prozent des Verbrauches. Details dazu werden noch folgen.
Die Bundesregierung plant auch für Industriebetriebe eine Strompreisbremse. Aktuell ist hier ein garantierter Nettopreis von 13 Cent pro Kilowattstunde im Gespräch – für ein Grundkontingent von 70 Prozent des Verbrauches.
In beiden Fällen liegen den Berechnungen – so der Plan – die Verbräuche aus 2021 zugrunde.
Die Ausweitung des Wohngeldes – auch sie kann kommen
Über dieses Thema berät die Politik schon länger. Das Ziel der Reform des Wohngeldes: Während der Energiekrise sollen einkommensschwache Menschen vor einer finanziellen Notlage geschützt werden. In diesem Rahmen wird sich die Zahl der Empfänger und Empfängerinnen im Januar auf 2 Millionen Menschen verdreifachen. Auch die durchschnittlichen Zahlungen werden laut Bundesministerium steigen. Ebenso soll ein Heizkostenzuschuss für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld möglich sein.
Zur Information: Das Wohngeld ist eine Leistung für Menschen, die keine Sozialleistungen bekommen, denen aber trotzdem nur wenig Geld zur Verfügung steht.