Neues Verfahren bei Anträgen auf Steuerentlastung nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG | evm Blog

Für die Antragstellung auf Steuerentlastung nach § 9b Stromsteuergesetz und § 54 Energiesteuergesetz sind die Formulare 1453 und 1118 erforderlich. Diese wurden ursprünglich über das Formularmanagementsystem der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung gestellt und konnten postalisch an das zuständige Hauptzollamt übermittelt werden. Seit diesem Jahr ist der Zugang zu diesen Formularen ausschließlich über ein Geschäftskundenkonto möglich.  Hierfür wird ein ELSTER-Konto benötigt. 

Die Frist zur Antragstellung für das Kalenderjahr 2024 bleibt bestehen. Stichtag ist demnach das Ende des Folgejahres (31. Dezember 2025). 

 

Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf  www.zoll.de .

 

Bei Fragen und Anliegen zum Thema Steuerentlastung nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG wenden Sie sich gerne an Ihren evm-Energieberater.