Wahrscheinlich hast du dieser Tage die Jahresrechnung für deinen Strom- oder Gasverbrauch erhalten. Bei vielen unserer Kunden sieht diese nicht aus, wie in den Jahren zuvor. Der Grund dafür: Die Preisbremse für Strom und Gas. Sofern diese für dich greift, wurde diese in deiner aktuellen Abrechnung berücksichtigt und zusätzlich aufgeführt. Bei Gasrechnungen findest du außerdem deine Auszahlung aus dem Entlastungspaket Soforthilfe – auch bekannt als Dezember-Soforthilfe oder Dezember-Abschlag – auf dieser Jahresrechnung.
Mit Blick auf deine Energiekosten eine gute Sache, denn durch die Entlastungen des Gesetzgebers hast du ab 1. März 2023 – rückwirkend zum 1. Januar 2023 – aufgrund der Preisbremse weniger für deine Energieversorgung gezahlt, sofern dein Arbeitspreis oberhalb der Grenze für die Preisbremsen lag. Aber es gibt einige Zusatzwerte, die das Lesen deiner Rechnung erschweren können und sie so weniger verständlich machen.
Daher haben wir dir mit deiner Rechnung bereits einen Beileger geschickt, der dich unterstützen soll und der die wichtigsten Punkte erklärt. Zusätzlich geben wir dir hier noch ein paar weitere Infos auf Fragen, die du dir beim Blick auf deine Rechnung vielleicht gestellt hast.
Das Erklärvideo zeigt dir den Aufbau und die Besonderheiten einer Musterrechnung mit Preisbremse und Soforthilfe.
Wo finde ich meinen Entlastungsbetrag durch die Preisbremse?
Deinen Entlastungsbetrag durch die Preisbremse findest du unter der Überschrift „Entlastungspaket Preisbremse“ ab Seite zwei deiner Rechnung. Hier siehst du zum einen deinen Gesamtbetrag, der dir als Entlastung zusteht und eine monatliche Aufteilung darüber, sowie wie viel (prozentual und in Euro) der Gesamtentlastung bereits aufgebraucht ist. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Auszahlung der Entlastung durch die Preisbremse monatlich erfolgt und nicht in einem Gesamtbetrag auf deiner Rechnung steht. Daher wird es in der Regel so sein, dass mit der jetzigen Abrechnung nur ein Teil deiner Entlastung ausgezahlt wurde. Der Rest geht dir aber nicht verloren. Dieser wird dann bei deiner nächsten Abrechnung berücksichtigt.
Der Entlastungsbeitrag wird individuell für jeden Kunden berechnet. Wie hoch dein Entlastungsbetrag generell ist, haben wir dir in einem persönlichen Schreiben im Frühjahr 2023 bereits mitgeteilt. .
Mein Entlastungskontingent ist niedriger als mein eigentlicher Verbrauch, warum?
Vorweg: Das ist so richtig. Denn das Entlastungskontingent entspricht nicht deinem tatsächlichen Verbrauch, sondern wird nach Gesetzesvorgabe individuell berechnet. Bei Gas müssen wir die Jahresprognose heranziehen, die im September 2022 gegolten hat. Bei Strom müssen wir die letzte Prognose zugrunde legen. Es kann im Einzelfall viele Gründe dafür geben, dass die Jahresprognose nicht mit deinem individuellen Verbrauchsverhalten oder deinem tatsächlichen Verbrauch übereinstimmt. Es handelt sich um ein Gesetz für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine solch einheitliche Lösung wird im Einzelfall immer Ungerechtigkeiten mit sich bringen, die der Gesetzgeber in Kauf nimmt.
Was ist der Unterschied zwischen Entlastungserstreckung und Preisbremsenberechnung?
Es gibt keinen wirklichen Unterschied. Der Gesetzgeber hat lediglich für die Monate Januar bis Februar 2023 eine andere Bezeichnung gewählt, um zu verdeutlichen, dass in diesen beiden Monaten die Auszahlung der Preisbremse rückwirkend erfolgt. Die Entlastungserstreckung bezeichnet also den Entlastungsbetrag für Januar und Februar 2023, die Preisbremsenberechnung die übrigen Monate des Jahres 2023.
Warum ist mein monatlicher Entlastungsbetrag unterschiedlich hoch?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Entlastungsbetrag gleichmäßig auf zwölf Monate aufgeteilt wird. Außerdem ist eine Anpassung vorgesehen, wenn ein Monat nur anteilig abgerechnet werden kann. Zum Beispiel aufgrund einer Veränderung in deinem Tarif, einer Kündigung oder wenn das Abrechnungsdatum vor Monatsende liegt.
Warum fehlen einige Monate bei meiner Berechnung der Preisbremse?
Für die Berechnung der Preisbremse ist entscheidend, seit wann du durch uns mit Energie beliefert wirst. Ab diesem Tag findest du die Entlastung auch auf deiner Rechnung wieder. Warst du zuvor bei einem anderen Lieferenten, so muss er dir für diesen Zeitraum die Entlastung durch die Preisbremse gutschreiben. Außerdem gilt grundsätzlich der 1. März 2023 als Stichtag durch den Gesetzgeber für die Auszahlung der rückwirkenden Beträge aus Januar bis Februar 2023. Wenn du zu diesem Stichtag nicht durch uns beliefert wurdest, sind diese Monate ebenfalls nicht auf deiner Rechnung zu finden, da kein Anspruch auf Auszahlung durch uns besteht. Daher kann es bei der Anzahl der Monate zu Abweichungen kommen.
Was bedeutet Verbrauchskostenobergrenze?
Die Verbrauchskostenobergrenze besagt, dass Guthaben, das sich aus der Entlastung durch die Preisbremse ergeben kann, nicht ausgezahlt werden darf. Man darf mit den staatlichen Zuwendungen also keinen „Gewinn“ machen. Außerdem kann man es auch nicht ansparen.
Warum entspricht das Entlastungspaket Soforthilfe (Gas) nicht meinem Abschlag von Dezember 2022?
Vorweg: Das ist so richtig! Im Dezember 2022 musstest du für deine Gasversorgung keinen Abschlag zahlen. Die Kosten für Dezember übernahm der Staat für dich. In deiner jetzigen Jahresrechnung ist diese Soforthilfe als Entlastungsbetrag ausgewiesen. Aber: Das Entlastungspaket Soforthilfe entspricht NICHT deinem Abschlag, den du im Dezember 2022 hättest zahlen müssen. Auch dieses wird individuell nach Gesetzesvorgabe berechnet. Die Soforthilfe kann also von deinem Dezemberabschlag abweichen. Sie kann darüber oder auch darunter liegen. Hier findest du ein Musterbeispiel zur Berechnung und ein Erklärvideo dazu.