Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020, die auch One Lighting Regulation (1LR) oder Single Lighting Regulation (SLR) genannt wird, ist in ihrer aktuellen Fassung seit dem 1. Oktober 2019 gültig und legt europaweit gültige Anforderungen an Lichtquellen fest. Die Verordnung ist gestützt auf die Richtlinie 2009/125/EG, durch die eine umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten festgelegt wird.
Mit dem Verbot der klassischen Glühbirne vor gut zehn Jahren begann die Ausphasung von ineffizienten Leuchtmitteln. In den folgenden Jahren wurden ebenfalls HQL-Lampen (Hochdruck-Quecksilberdampflampen) oder sogenannte Energiesparlampen von der Inverkehrbringung ausgeschlossen.
Seit August dieses Jahres sind nun also auch T5- und T8-Leuchtstofflampen sowie die meisten Halogenlampen verboten, da diese im Vergleich zu modernen Leuchtmitteln eine deutlich schlechtere Energieeffizienz aufweisen und die Mindesteffizienzwerte der EU nicht mehr erreichen. Zudem beträgt die Lebensdauer in der Regel nur ca. 15.000 Betriebsstunden. Betroffen sind insbesondere die Standardgrößen der T8-Röhren mit Leistungen von 58 W, 36 W oder 18 W. Ausnahmen gelten nur für T8-Leuchtstoffröhren in Sonderlängen.
Was passiert mit bereits gekauften Leuchtstofflampen?
Die Nutzung von zuvor erworbenen Produkten oder Lagerbeständen ist weiterhin erlaubt. Auch der Handel darf Restbestände noch verkaufen. Nichtsdestotrotz sollten sich Unternehmen frühzeitig mit einem alternativen Beleuchtungskonzept auseinandersetzen. Hierbei können zudem Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz gehoben, weitere Anforderungen, zum Beispiel aus Arbeitsschutzrichtlinien, sichergestellt oder das Wohlbefinden der Beschäftigten gestärkt werden.
Die gängigste Alternative ist eine Beleuchtung auf LED-Basis. Mit diesen Leuchtmitteln lässt sich in der Regel mindestens die Hälfte des Stromverbrauchs einsparen. Dadurch ist eine Umrüstung oft schon nach kurzer Zeit als wirtschaftlich positiv zu sehen. Zudem sind LEDs deutlich langlebiger. Auch eine Förderung nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) lässt sich unter Umständen bei der Investition in ein energieeffizientes Beleuchtungssystem in Anspruch nehmen.
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