Preisbremsen bei Strom, Wärme und Erdgas – die Infos auf einen Blick 

  • Bei Erdgas und Fernwärme: „Die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.“
  • Bei Strom: „Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkundinnen und Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt mit Rücksicht auf die Versorgungsunternehmen aber erst im März 2023.“ 

Konkret heißt das also, dass die Preise ab 1. Januar gedeckelt werden. Aber die Hilfen greifen erst richtig ab März. Dass dies nicht schneller geht, hängt vor allem mit der Vielzahl der Tarifmodelle und den notwendigen Anpassungen zusammen. Im Hintergrund müssen komplexe Anpassungen im Abrechnungssystem vorgenommen werden. Außerdem müssen alle Kundinnen und Kunden mit ausreichender Frist über die Anpassungen informiert werden. All das braucht Zeit und muss sorgfältig vorbereitet werden.

 

  1. Gaspreisbremse und Fernwärmebremse: So werden sie berechnet

Zugegeben: Das Modell, mit dem die Gaspreisbremse und die Fernwärmebremse berechnet werden, ist nicht auf Anhieb einfach zu durchschauen. Wir möchten es Dir aber so einfach wie möglich erklären: 

 

  • Der Gaspreis soll bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Das gilt für private Haushalte, aber auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die weniger als 1,5 Millionen kWh Erdgas im Jahr verbrauchen. Ebenso ist diese Preisobergrenze für Vereine gedacht.
  • Bei Fernwärme wird der Preis auf 9,5 Cent je Kilowattstunde begrenzt.
  • Wichtig: Diese Preisobergrenzen sind Bruttopreise. Sie beinhalten also bereits die Mehrwertsteuer, die im Fall von Gas von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt wurde und bei Strom weiter bei 19 Prozent liegt. 

Das Kontingent von 80 Prozent – so funktioniert es

Das heißt aber nicht, dass Du 2023 unbegrenzte Mengen an Erdgas oder Fernwärme zum gedeckelten Preis bekommst. Sondern die Obergrenze greift nur für 80 Prozent Deines Verbrauchs. Da stellt sich zu Recht die Frage, wie denn dieser Verbrauch berechnet wird. Die Antwort darauf:

 

  • Du bekommst 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zum niedrigeren Preis.
  • Wenn Du also einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh hast, bekommst Du 16.000 kWh zum gedeckelten Preis. Jede kWh darüber hinaus wird Dir normal berechnet. 
  1. Strompreisbremse: Diese wird voraussichtlich wie folgt aussehen

Die Strompreisbremse funktioniert ähnlich wie die beiden anderen Entlastungen. Denn:

 

  • Bei Strom soll der Maximalpreis pro Kilowattstunde bei 40 Cent liegen.
  • Wichtig: Genau wie bei Erdgas und Wärme ist dieser Preis ein Bruttopreis. In ihm ist die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent also bereits enthalten.
  • Auch bei Strom gilt der gedeckelte Preis für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs. 

Konkret heißt das: Bei einem angenommenen Verbrauch von 2.500 kWh bekommst Du 2.000 kWh zum gedeckelten Preis. Für alles andere musst Du den regulären Preis bezahlen.
 

Was muss ich tun, damit ich die Strom- und Gaspreisbremse beanspruchen kann?

Du musst nicht aktiv werden. Denn wenn Du Deinen Strom, Dein Gas oder Deine Wärme direkt vom Versorger beziehst, wird die Abrechnung automatisch angepasst. Als Mieterin oder Mieter profitierst Du von der Entlastung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung, die Dir Dein Vermieter schickt.

 

Für alle, die gerade erst um- oder eingezogen sind

In solchen Fällen wird für die Entlastungen nicht Deine eigene Abrechnung der bisherigen Wohnung herangezogen. Stattdessen gilt der bisherige Verbrauch in der Wohnung oder in dem Haus. Zu Neuverträgen etwa bei Neubauten hat sich die Bundesregierung noch nicht geäußert. Hier wird noch eine Regelung kommen.

 

Wie erfahre ich, wie hoch die Entlastung bei mir ist?

Aufgrund der Strom- und der Gaspreisbremse werden sich die Abschläge in den Fällen ändern, in denen der jeweilige Tarif über den Maximalbeträgen von 12 bzw. 40 Cent/kWh liegt. Wir werden die betroffenen Kundinnen und Kunden schriftlich über die neue Höhe der Abschläge informieren. Dies wird voraussichtlich im Lauf des Februars erfolgen. Dann wird auch mitgeteilt, wie hoch die Entlastung für Januar und Februar ausfällt und wie diese verrechnet wird. Du musst also nichts aktiv tun, sondern kannst abwarten, bis wir Dich anschreiben. Das bedeutet auch: Im Januar und Februar buchen wir die Abschläge ab, die wir zuletzt mitgeteilt hatten.

 

Sind weitere Entlastungen geplant?

Es steigen aktuell nicht nur die Arbeitspreise – also die Kosten für die Energiemenge, die Du effektiv verbrauchst. Sondern auch die Netzentgelte. Hier plant die Bundesregierung, gegenzusteuern. Sie will „die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2023 durch einen Zuschuss in Höhe von 12,84 Milliarden Euro auf dem Niveau dieses Jahres stabilisieren.“
Um die Strompreisbremse und die Entlastung bei den Netzentgelten zu finanzieren, ist geplant, die Zufallsgewinne von Stromproduzenten zumindest teilweise abzuschöpfen.