Fragen und Antworten zu allen Themen der evm

Hier findest du viele Infos zu Fragen rund um die Energie- und Wasserversorgung sowie die Produktwelt der evm.

Dein Wechsel zur evm

  • Wie wechsele ich zur evm?

    Du schließt einfach gleich hier online deinen Strom- oder Gasvertrag mit der evm ab. Um alles andere kümmern wir uns. Gerne können wir dir auch ein Angebot per Post zukommen lassen oder du schließt alternativ einen Vertrag telefonisch unter unserer Service-Rufnummer 0261 402-11111 ab. Du kannst auch persönlich in eines unserer 14 Kundenzentren in der Region kommen. Standorte und Öffnungszeiten findest du unter evm.de/kundenzentren

  • Wann kann ich nicht zur evm wechseln?

    Du kannst nicht zur evm wechseln, wenn du außerhalb unseres Vertriebsgebiets wohnst. Um zu überprüfen, ob wir in deinem Wohnort verfügbar sind, gib einfach deine Postleitzahl in unserem Tarifrechner ein.

    Ein Wechsel ist auch nicht möglich, wenn du noch an einen Vertrag mit vertraglich fixierter Mindestlaufzeit bei deinem aktuellen Versorger gebunden bist, wie etwa bei Langzeit- oder Fix-Verträgen.

  • Beim Wechsel muss ich die Zählernummer angeben. Wo steht sie?

    Du findest die Zählernummer in Deiner Strom- bzw. Gasabrechnung und natürlich auf dem Zähler.

    Bitte gib auch die Zählpunktbezeichnung an, die die genaue Entnahmestelle definiert. Es handelt sich hierbei um die 33-stellige Nummer, die mit DE beginnt. Diese findest Du auch in Deiner Strom- und Gasabrechnung. Du kannst uns auch einfach Deine letzte Abrechnung mitschicken. Dann kümmern wir uns um alles.

  • Was kostet mich der Wechsel zur evm?

    Der Wechsel zur evm ist für dich kostenlos. Wir übernehmen die Kündigung bei deinem bisherigen Gasanbieter und die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber, und das alles ohne zusätzliche Kosten für dich.

    Der genaue Zeitpunkt, ab dem das Erdgas von der evm bei dir strömt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. deiner Vertragsbindung beim alten Gasanbieter. Wir setzen alles daran, den Wechsel so schnell wie möglich durchzuführen.

  • Muss ich bei meinem jetzigen Energieversorger kündigen?

    Das ist nicht notwendig, wir erledigen alles für Dich.

  • Brauche ich zusätzlich einen Vertrag mit einem Netzbetreiber?

    Nein. Durch Deinen Vertrag mit der evm ist alles geregelt.

  • Wie lange dauert es, bis ich evm-Kunde bin?

    Im Optimalfall dauert der Wechsel 6-10 Wochen. Nach Auftragseingang dauert es ab dem nächsten Monatsersten 4 Wochen, damit alle vorgegebenen Fristen eingehalten werden können.

    Danach erhältst du von uns ein Begrüßungsschreiben - ab diesem Zeitpunkt hast du noch ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Danach beginnt die Strom-/Gasversorgung durch die evm.

    Wie lange der Vertragswechsel genau dauert, ist allerdings von vielen Faktoren abhängig. Dazu gehören der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die Reaktionszeit des Netzbetreibers bzw. deines alten Versorgers und natürlich auch deine aktuelle Vertragssituation. Weitere Infos dazu findest du hier.

  • Warum verlangt mein bisheriger Versorger zunächst noch Abschlagszahlungen?

    Dein bisheriger Versorger verlangt weiterhin Abschlagszahlungen, um sicherzustellen, dass deine Energieversorgung lückenlos bleibt. Wir informieren dich in einem Bestätigungsschreiben darüber, wann unsere Strom- oder Gaslieferung beginnt und wie hoch die Abschläge an uns sein werden. Bis zum Beginn unserer Lieferung solltest du weiterhin an deinen alten Anbieter zahlen, um eine nahtlose Energieversorgung sicherzustellen. 

  • Muss ich bei der Schlussrechnung von meinem alten Versorger mit Extrakosten rechnen?

    Wenn die Strom- und Gasversorgung durch die evm begonnen hat, bekommst du die Endabrechnung von deinem bisherigen Versorger. Zusatzkosten durch den Wechsel kommen dabei nicht auf dich zu.

  • Wie werde ich bei einem Neueinzug Kunde der evm?

    Du schließt einfach gleich hier online Deinen Strom- oder Gasvertrag mit der evm ab. Hier ist es wichtig, dass Du bei Schritt 2 des Online-Vertragsabschlusses das Feld "Neueinzug bzw. Erstbezug" anklickst. Um alles andere kümmern wir uns.

  • In welchen Sprachen sind die Webseiten der evm-Gruppe verfügbar?

    Die Webseiten der evm-Gruppe sind aktuell nur in deutscher Sprache verfügbar. Je nach Browser, kannst Du die Sprache unter „Einstellungen“ anpassen.

  • Kann jeder zur evm wechseln?

    Die Strom- und Erdgasprodukte der evm sind für alle privaten Haushaltskunden und Gewerbekunden in unserem Vertriebsgebiet verfügbar. Um zu prüfen, ob dein Wohnort beliefert wird, gib deine Postleitzahl in den Preisrechner ein. Du erhältst sofort eine Rückmeldung. Dein Verbrauch wird im Angebotsrechner nicht angezeigt? Fordere einfach ein individuelles Angebot über unser Kontaktformular an.

  • Entstehen mir durch den Wechsel des Energieanbieters Kosten?

    Nein, der Wechsel zur evm ist für dich kostenfrei. Egal ob du dich für unseren Ökostrom oder Erdgas entscheidest – wir übernehmen den gesamten Wechselprozess ohne zusätzliche Kosten für dich. Dazu gehören die Kündigung bei deinem alten Anbieter, die Ummeldung der Netznutzung beim örtlichen Netzbetreiber und die Koordination des gesamten Umstellungsprozesses. Du brauchst dich um nichts zu kümmern, wir erledigen alles für dich. 

  • Mein Anschluss ist gesperrt. Kann ich trotzdem zur evm wechseln? Wird mein Anschluss dann entsperrt?

    Für die Sperrung deines Anschlusses ist dein örtlicher Netzbetreiber verantwortlich. Ihm gehören die Erdgasrohre bzw. das Stromnetz und die Zähler. Nur ein Mitarbeiter dieses Unternehmens kann den Anschluss entsperren. Wir haben keinen Einfluss auf die Entsperrung. Du kannst zur evm wechseln, aber es besteht keine Verpflichtung, die Lieferung von Ökostrom oder Erdgas bei einem gesperrten Anschluss zu beginnen.

  • Was tun, wenn mein Vermieter mich schon bei einem anderen Energieversorger angemeldet hat?

    Dein Vermieter darf ohne deine Zustimmung keine Verträge mit Energieanbietern in deinem Namen abschließen. Sollte er dies dennoch getan haben, hast du das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen und dich bei einem Energieversorger deiner Wahl, wie der evm, anzumelden.

  • Wie werde ich Strom- oder Erdgas-Kunde der evm?

    Wir freuen uns, dass du evm-Kunde werden willst. Deinen neuen Strom- oder Erdgasvertrag kannst du schnell und einfach direkt online abschließen. Gehe dabei wie folgt vor:

    1. Webseite aufrufen: Besuche www.evm.de und nutze unseren Preisrechner. Wähle, ob du dich für Ökostrom oder Erdgas interessierst.

    2. Preisrechner ausfüllen: Gib an, ob du Privat- oder Gewerbekunde bist und trage deine Postleitzahl ein. Wir berechnen deine jährlichen Energiekosten und informieren dich über unsere Preisgarantie und mögliche Neukundenboni.

    3. Tarif wählen: Wähle den passenden Tarif aus der Übersicht aus.  

    4. Persönliche Daten angeben: Gib deine persönlichen Daten und Kontoverbindung ein. Richte deinen Online-Zugang zu deinem Kundenbereich ein.

    5. Angaben prüfen und abschicken:  Prüfe deine Angaben und sende die Anmeldung ab. Du erhältst umgehend eine Bestätigung. Fertig.

    Ab diesem Punkt übernehmen wir und erledigen alle notwendigen Schritte. Du musst dich um nichts weiter kümmern.

  • Wer übernimmt die Kündigung bei meinem bisherigen Energieversorger?

    Die Kündigung bei deinem bisherigen Energieversorger übernehmen wir für dich. Dadurch sparst du Zeit und Aufwand, und der Wechsel wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt reibungslos durchgeführt.

    Ausnahme: Wenn du aufgrund einer Preiserhöhung deines bisherigen Versorgers ein Sonderkündigungsrecht hast, musst du die Kündigung selbst vornehmen, um die Frist einzuhalten. In unserer Anmeldemaske kannst du uns dann den bestätigten Kündigungstermin mitteilen.

    Tipp: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen – per Brief, E-Mail oder Fax. Um sicherzugehen, versende die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Eine Bestätigung deiner Kündigung sollte kurzfristig bei dir eingehen.

  • Ich wohne zur Miete. Den Energievertrag hat der Vermieter auf seinen Namen abgeschlossen. Kann ich trotzdem zur evm wechseln?

    In diesem Fall beliefern wir den Eigentümer. Nur der Vertragspartner, also dein Vermieter, kann den Energieversorger wechseln. Du kannst ihm gerne unsere Angebote weiterleiten, damit er bei einem Wechsel möglicherweise von sinkenden Betriebskosten profitiert.

  • Was passiert bei einem Wechsel mit meinem Zähler?

    Bei einem Wechsel von deinem bisherigen Strom- oder Erdgasanbieter zur evm ändert sich an deinem Zähler nichts. Er bleibt weiterhin im Eigentum des örtlichen Netzbetreibers. Wir zahlen, wie jeder andere Lieferant, eine „Zählermiete“ für die Nutzung des Zählers und der Zähleranlage.

  • Bekomme ich zukünftig auch Briefpost von der evm?

    In der Regel erhältst du deine Dokumente für die Energieversorgung digital in deinem persönlichen Kundenbereich im evm-Kundenportal. Wir informieren dich per E-Mail, sobald neue Dokumente in deinem digitalen Postfach bereitstehen. Diese kannst du dort direkt herunterladen und bei Bedarf ausdrucken. 
    Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Kein Problem. Bei deiner ersten Anmeldung unter evm.de/kundenportal benötigst du einfach nur deinen Nachnamen und deine Kundennummer. Anschließend vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich zukünftig immer wieder anmelden kannst. 

     

  • Kann es passieren, dass ich während des Wechsels keinen Strom bzw. kein Erdgas erhalte?

    Nein, das kann nicht passieren. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass während des Wechsels Probleme auftreten, übernimmt der örtliche Grund- und Ersatzversorger die Belieferung. Dein Strom bzw. dein Erdgas wird in keinem Fall abgestellt. 

    Verzögert sich der Wechsel, übernehmen wir kurzfristig die Klärung des Problems und bringen den Wechselvorgang umgehend wieder auf den Weg. 

  • Wie lange dauert der Wechsel bzw. die Neuanmeldung für Strom oder Gas bei der evm?

    Der Wechsel oder die Neuanmeldung für Strom oder Gas dauert in der Regel maximal drei Wochen, wie gesetzlich vorgeschrieben. Die zeitliche Dauer ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig. Eine Voraussetzung für einen zügigen Lieferantenwechsel ist die fristgerechte Bestätigung der Netznutzung durch den örtlichen Netzbetreiber. Sollte diese Bestätigung rechtzeitig erfolgen, kann der Wechsel innerhalb der gesetzlichen 3-Wochen-Frist abgeschlossen werden. Beachte jedoch, dass bei einem Lieferbeginn, der weiter in der Zukunft liegt, der Wechsel entsprechend länger dauern kann. 

    Wir übernehmen, falls notwendig, die Kündigung bei deinem derzeitigen Versorger und/oder die Anmeldung der Netznutzung bei deinem örtlichen Netzbetreiber zum gewünschten oder nächstmöglichen Termin. Bei fehlerhaften oder fehlenden Angaben kann sich der Wechselprozess verzögern. Verzögert sich der Wechselprozess, werden wir dich selbstverständlich darüber informieren. 

    Bei einem Einzug in eine neue Wohnung kann die Anmeldung innerhalb von 6 Wochen zum Einzugstermin erfolgen. 
    Weitere Infos dazu findest du hier.

  • Ich bin neu eingezogen. Wann muss ich mich für Strom bzw. Erdgas anmelden?

    Bei einem Einzug hast du sechs Wochen Zeit, deine Versorgung mit Strom bzw. Erdgas  bei der evm anzumelden. In diesem Fall ist eine rückwirkende Anmeldung zum Einzugstermin möglich. Bitte vermerke dir hierfür das entsprechende Datum auf deinem Auftrag. Sollte es sich um einen komplett neuen Anschluss (z.B. beim Hausbau) handeln, vermerke dies bitte ebenfalls. 

    Wenn du dich einfach  online  für Ökostrom oder Erdgas anmelden möchtest, wähle in der Anmeldung den Grund “Einzug“ aus. Gib anschließend dein Einzugsdatum, die Zählernummer sowie den aktuellen Zählerstand ein. Gern kannst du dich bei der Anmeldung auch von unserem Serviceteam telefonisch unterstützen lassen. Du erreichst uns unter 0261 402-11111

    Liegt dein Einzug schon mehr als sechs Wochen zurück, kannst du dich natürlich trotzdem bei der evm anmelden. Bist du bereits in die Versorgung des örtlichen Grundversorgers gefallen, übernehmen wir die Kündigung in diesem Fall gern für dich. Du musst dich also um nichts weiter kümmern. Allerdings ist dabei zu beachten, dass bei deinem Grundversorger eine zweiwöchige Kündigungsfrist zum 1. des Monats besteht. Melde dich daher am besten schon frühzeitig bei uns an. 

  • Ich baue ein Haus und benötige Baustrom. Was muss ich tun?

    Baustrom kannst du ganz einfach über dein Elektroinstallationsunternehmen beauftragen.  

    Dieses stellt den Baustromverteiler zur Verfügung, der zuständige Netzbetreiber errichtet dir den Anschluss und schließt diesen an das vorhandene Stromnetz an. Der Verbrauch wird von einem separat angebrachten Zähler erfasst. 

    Nach Anschluss des Baustromverteilers bekommst du automatisch ein Schreiben zur Verbrauchsabrechnung deines Baustroms. Dieser wird durch den örtlichen Grundversorger im Grund- und Ersatzversorgungstarif abgerechnet. 

    Um Baustrom beantragen zu können, werden folgende Dokumente benötigt: 

    • Name, Anschrift und Kontaktdaten des Anschlussnehmers/Anschlussnutzers  
    • Anschlussort (genaue Anschrift, Flurstück, Baugebiet oder sonstige Hinweise)  
    • Art der Anlage (Wohngebäude, Gewerbe)  
    • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500  
    • Gleichzeitig benötigte Gesamtleistung am Netzanschluss in kW 

    Sobald alle finalen Leitungen und der Hausanschluss in deinem Neubau verlegt worden sind, kannst du eine reguläre Stromversorgung beantragen. Bitte beachte dabei: Bevor es mit der regulären Belieferung über den neuen Hausanschluss losgehen kann, muss dein Elektroinstallationsunternehmen die Fertigstellung beim örtlichen Netzbetreiber anzeigen (“Fertigstellungsanzeige”). 

    Wir wünschen dir gutes Gelingen bei deinem Bauprojekt und würden uns freuen, dich auch zukünftig mit Strom und Erdgas beliefern zu können. Wähle dazu nach der Fertigstellung des Hausanschlusses auf unserer  Webseite den passenden Tarif aus oder lass dich von uns persönlich beraten. 

  • Wo kann ich einen Strom-Hausanschluss beauftragen?

    Für deinen Strom-Hausanschluss ist immer der örtliche Netzbetreiber zuständig. Im Netzgebiet der Energienetze Mittelrhein kannst du deinen Strom-Hausanschluss ganz bequem und ohne Registrierung online über das Netzanschlussportal beantragen. 

    Du kannst als Bauherr/-in neben dem Neuanschluss auch die Veränderung oder Erweiterung eines Netzanschlusses bei der Energienetze Mittelrhein bequem und einfach online beantragen. Bitte dazu dein Wunschinstallationsunternehmen oder einen der von der Energienetze Mittelrhein gelisteten Installationsunternehmen, dass deine elektrischen Anlagen errichtet, dich bei der Antragstellung zu unterstützen. 

    In einer umfassenden Beratung kann dieses all deine Optionen schon vor Projektbeginn klären. Auch die Kommunikation mit dem Netzbetreiber sowie die Prüfung der technischen Anforderungen nehmen die Profis dir ab. 

    Sofern du einen Anschluss für die Versorgung von Baustrom im evm-Netzgebiet benötigst, beantrage diesen zeitgleich mit dem Netzanschluss.

  • Weitere Fragen und Antworten

Erdgas

  • Was kostet der Wechsel und ab wann strömt Erdgas der evm bei mir, wenn ich jetzt wechsel?

    Durch einen Wechsel zur evm entstehen Dir keine zusätzlichen Kosten. Wir kümmern uns um die Kündigung bei Deinem Gasanbieter und die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber – schnell und kostenfrei.

    Ab wann evm-Erdgas bei Dir strömt, hängt von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel Deiner Vertragsbindung beim alten Gasanbieter ab. Natürlich tun wir alles, damit Dein Wechsel zur evm so schnell wie möglich klappt. Weitere Infos zum Wechselprozess findest du hier.

  • Werde ich auch versorgt, wenn der Umstieg aus irgendeinem Grund nicht klappt?

    Ja. Im Zweifelsfall wirst Du automatisch durch den Grundversorger mit Gas versorgt. („Ersatzversorgung“). Von dort kannst Du dann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Gasanbieter wechseln.

  • Wie ermittle ich meinen Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh)?

    Lies auf Deinem Gaszähler die verbrauchten Kubikmeter (m³) ab. Die tatsächliche Energiemenge (in Kilowattstunden) ermittelst Du, indem Du die Anzahl der verbrauchten Kubikmeter mit dem für Deine Adresse verwendeten Umrechnungsfaktor multiplizierst, das heißt: Brennwert mal Zustandszahl. Den Brennwert und die Zustandszahl findest Du auf Deiner Erdgasrechnung.

  • Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Gasanbieter?

    Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des Gasnetzes zuständig. Einmal im Jahr liest er den Zähler ab, bevor er die Rechnung erstellt. Für Störungen am Zähler oder an Gasleitungen ist der Netzbetreiber verantwortlich. Zudem reguliert er den Lieferantenwechsel und gewährleistet, dass der Kunde nur durch einen Lieferanten beliefert wird.

    Den Gasanbieter kannst Du wechseln. Mit ihm schließt Du einen Versorgungsvertrag ab. Der Gasanbieter muss dann beim Netzbetreiber einen Antrag auf Netznutzung stellen. Wenn der Betreiber dem Netznutzungsantrag zugestimmt hat, darf der Gasanbieter Dich beliefern.

  • Woher kommt das evm-Erdgas?

    Wir beziehen unser Erdgas von verschiedenen Lieferanten. Das garantiert eine sichere Belieferung. Der größte Teil stammt aus den Niederlanden und Deutschland. Kleine Mengen importieren wir aus Norwegen und Russland. In den nächsten Jahren müssen wir allerdings komplett auf H-Gas aus Norwegen und Russland umstellen, da die Vorräte in den Niederlanden zur Neige gehen.

  • Warum sollte ich zu einem Gastarif der evm wechseln?

    Die evm ist ein am Gemeinwohl orientierter Energieversorger und Gasanbieter aus Koblenz und ist das größte kommunale Energie- und Dienstleistungsunternehmen in Rheinland-Pfalz. Sie bietet Dir unter anderem Gastarife zu fairen Preisen und attraktiven Vertragskonditionen an. Die evm ist ein zu 100 % kommunales Unternehmen, das sich der nachhaltigen Daseinsvorsorge in der Region verschrieben hat. So unterstützt Du als Kunde der evm die Energiewende und stärkst die Wirtschaftskraft in der Region.

  • Wie viel kostet mein Erdgas?

    Der Erdgaspreis hängt von deinem Wohnort ab, da verschiedene Erdgasnetzbetreiber unterschiedliche Gebühren für die Netznutzung erheben. Um die Tarife in deiner Region zu erfahren, nutze unseren Preisrechner. So geht’s: 

    1. Öffne unsere Webseite
    2. Gib deine Postleitzahl und deinen Verbrauch in den Gas-Preisrechner auf der Seite ein. 
    3. Du siehst alle an deiner Adresse verfügbaren Erdgastarife mit den aktuellen Preisen.
    4. Wähle einen Gastarif aus und fülle das Formular aus, um einen Vertrag abzuschließen. Fertig!
  • Ich habe einen Flüssiggastank. Kann die evm mich auch beliefern?

    Nein, wir beliefern dich ausschließlich mit Erdgas. Flüssiggas gehört nicht zu unserem Angebot. 

    Flüssiggas und Erdgas sind zwei grundverschiedene Produkte. Erdgas besteht größtenteils aus Methan und wird über Rohrleitungssysteme direkt zum Endverbraucher befördert. Flüssiggas hingegen besteht meistens aus Butan oder Propan und ist unter anderem von Gasfeuerzeugen bekannt. Im Gegensatz zu Erdgas wird Flüssiggas nicht aus unterirdischen Quellen gefördert, sondern entsteht bei der Destillation von Kohle in der Kokerei oder bei der Aufbereitung von Erdgas oder Erdöl. 

    Unsere Versorgung erfolgt über das Rohrleitungssystem mit Erdgas. Flüssiggas kann auf diesem Weg nicht transportiert werden, da dafür spezielle Tankfahrzeuge erforderlich sind, um deinen Flüssiggastank zu befüllen. 

  • Wie kann ich die Kubikmeter [m³], die mein Erdgaszähler anzeigt, in Kilowattstunden [kWh] umrechnen?

    Um m³ in kWh umzurechnen, brauchst du den Brennwert und die Zustandszahl. Erdgas hat nicht immer denselben Brennwert. Einfluss darauf haben z.B.  Temperaturschwankungen während des Abrechnungszeitraums. Der Haupteinflussfaktor auf den Brennwert ist aber die Gas-Zusammensetzung, die sich je nach Region stark unterscheiden kann. In unserem Vertriebsgebiet im nördlichen Rheinland-Pfalz wird sogenanntes H-Gas genutzt. Der Brennwert liegt hier zwischen 10 und 12 kWh/m³. 

    Die Zustandszahl beschreibt das Verhältnis des Gasvolumens im Normzustand zum Betriebszustand. Diese Zahl liegt in der Regel bei zwischen 0,9 und 1,0. 

    Die Formel für die Umrechnung ist: kWh= m³ x Brennwert x Zustandszahl 
    Beispiel: 2.000 x 9,8 x 0,95 = 18.620,00 kWh 

  • Verlegt die evm auch Erdgasanschlüsse?

    Nein. Das Verlegen der Rohre und der Erdgasanschlüsse ist Aufgabe der örtlichen Gasnetzbetreiber. 

    Die örtlichen Netzbetreiber sind die Unternehmen, die vor Ort die Grundlagen für die Versorgung mit Strom und Erdgas zur Verfügung stellen. Der Netzbetreiber verlegt die Rohre von den Erzeugungsanlagen bis zum Endverbraucher. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Wartung der Versorgungsleitungen. Er muss sicherstellen, dass jeder Endverbraucher störungsfrei Strom und Gas beziehen kann. 

    Dein Netzbetreiber bleibt immer gleich, du kannst diesen nicht wechseln. Ganz anders dagegen sieht es beim Energieversorger aus. Seit der Liberalisierung des Strom- und etwas später auch des Gasmarktes hast du hier die freie Wahl, ob du bei deinem Grundversorger bleiben oder zu einem alternativen Energielieferanten wechseln möchtest. 

    Der Netzbetreiber stellt allen Energieversorgern seine Leitungen und Rohre zur Verfügung. Für die Nutzung müssen diese ein sogenanntes Nutzungsentgelt entrichten, das Bestandteil des Gaspreises ist. Die Höhe schwankt von Region zu Region. 

  • In welchen Gebieten kann ich Erdgas von der evm erhalten?

    Das Erdgas der evm erhältst du im gesamten Vertriebsgebiet. Finde mit unserem Preisrechner auf https://www.evm.de/privatkunden/erdgas/ die aktuellen Preise in deiner Region. Gib dazu einfach deine Postleitzahl und deinen jährlichen Verbrauch an. Wir zeigen dir dann die in deiner Region aktuell verfügbaren Tarife.  

    Falls bei dir noch keine Lieferung möglich ist, erhältst du über unseren Preisrechner kein Ergebnis. Wende dich in diesem Fall über das Kontaktformular gerne direkt an uns.  

  • Weitere Fragen und Antworten

Fernwärme

  • Was ist Fernwärme?

    Fernwärme ist in einem Heizkraftwerk erzeugte Wärme, die als Heizwasser über unterirdische Rohre zur Gebäudebeheizung und Wassererwärmung abgegeben wird. Weitere Infos dazu findest du hier.

  • Wie wird der Wärmeverbrauch gemessen und abgerechnet?

    Die Ermittlung erfolgt über einen geeichten Wärmemengenzähler. Während des laufenden Jahres werden monatliche Abschlagszahlungen erhoben. Die Jahresabrechnung erfolgt einmal jährlich.

  • Wer hilft mir weiter bei Fragen, etwa zu meiner Wärmeabrechnung oder zu meinen Abschlägen?

    Unser Serviceteam hilft Dir gerne weiter unter der Rufnummer 0261 402-11111.

  • Ich finde kein passendes Vertragsangebot für Fernwärme.

    Die evm versorgt verschiedene Wohngebiete auf Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV) mit Fern-/Nahwärme. 

    Inhalt der allgemeinen Versorgungsbedingungen sind neben der AVBFernwärmeV die dazugehörigen Preislisten und Preisregelungen. Diese kannst du gerne unserer Homepage entnehmen: Preisblätter

    Die Wärmepreise setzen sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen.

    Es gilt zu beachten, dass die Kalkulation der Wärmepreise auf der Basis der im Versorgungsgebiet getätigten Investitionen und des eingesetzten Primärenergieträgers (Brennstoff) beruhen und somit nur für dieses Gebiet Gültigkeit haben. 

    Hier findest du weitere Informationen zur Fernwärmeversorgung. 

  • Weitere Fragen und Antworten

Abschlag

  • Was ist ein Abschlag?

    Der Abschlag ist eine Vorauszahlung auf die nächste Jahresrechnung.

    Liegt uns der zu erwartende Jahresverbrauch vor, berechnen wir den Abschlag anhand dieses Verbrauchs und des mit uns vereinbarten Preises. Beachte, dass sich im Falle eines zu gering bemessenen Abschlags eine Nachzahlung ergeben kann. Um das zu verhindern empfehlen wir dir, dass du deinen Verbrauch in den ersten drei bis sechs Monaten kontrollierst. Bitte teile uns hierzu deinen abgelesenen Zählerstand mit.

  • Ich bin Neukunde. Woher weiß ich, wie hoch mein Verbrauch ist?

    Angaben zum Verbrauch findest du auf deiner letzten Jahresrechnung. Sie können als Grundlage für deinen neuen Verbrauch dienen. Alternativ können auch wir den Verbrauch für dich ermitteln. Sprich uns gerne an – wir helfen dir weiter!

  • Wann muss ich meinen Abschlag zahlen?

    Dein Abschlag ist einmal im Monat fällig. Du kannst das genaue Datum in deinem Begrüßungsanschreiben oder auf deiner Jahresrechnung nachlesen. Wenn du möchtest, kannst du deinen Abschlag auch vor dem Fälligkeitsdatum zahlen, zum Beispiel durch einen Dauerauftrag. Wenn dein Abschlag normalerweise Mitte des Monats fällig ist, aber du lieber am 1. des Monats zahlen möchtest, kannst du den Abschlag bereits am 1. des Monats überweisen. Bitte beachte, dass eine Zahlung nach dem Fälligkeitsdatum nicht möglich ist. 

  • Wie kann ich meinen Abschlag ändern?

    Grundsätzlich ermitteln wir für dich die optimale Abschlaghöhe. Solltest du dir dennoch eine andere Abschlagshöhe wünschen, kannst du diese im evm-Kundenportal ändern. Gehe dafür wie folgt vor: 

    1. Logge dich unter evm.de/kundenportal ein.  
    2. Wähle den betreffenden Vertrag aus und nutze die Funktion „Abschlag ändern. 

    Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Kein Problem. Bei deiner ersten Anmeldung unter evm.de/kundenportal benötigst du einfach nur deinen Nachnamen und deine Kundennummer. Anschließend vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich zukünftig immer wieder anmelden kannst. 

    Alternativ kannst du deinen Abschlag auch persönlich vor Ort in einem unserer 14 Kundenzentren oder telefonisch bei unserem Serviceteam unter der Telefonnummer 0261 402-11111 prüfen und ändern lassen. 

  • Wie wird mein Abschlag errechnet?

    Dein Abschlag wird aus deinem zu erwartenden Jahresverbrauch und dem mit uns vereinbarten Tarif errechnet. Ein Abschlag ist dabei immer eine Vorauszahlung auf die Jahresrechnung.

  • Mein Abschlag wurde erhöht, kann ich den Abschlag wieder ändern?

    Setze dich dafür gerne mit unserem Serviceteam unter der Telefonnummer 0261 402-1111 in Verbindung oder besuche eines unserer Kundenzentren. Standorte und Öffnungszeiten findest Du unter evm.de/kundenzentren. Wir beraten dich gerne und prüfen für dich deinen Abschlag. Bitte gebe uns dafür einen aktuellen Zählerstand an.

  • Kann ich meinen Abschlagstermin ändern?

    Dein Abschlag ist normalerweise zum 15. des Monats fällig. Wenn du möchtest, kannst du ihn bereits zum 1. des Monats bezahlen. Eine Zahlung nach dem Fälligkeitsdatum oder die freie Wahl eines Zahlungstermins ist allerdings nicht möglich. Ein Tipp: Mit einem Dauerauftrag kannst du deinen Abschlag schon vor dem Fälligkeitsdatum zahlen. Das genaue Fälligkeitsdatum deines Abschlags findest du in deinem Begrüßungsschreiben oder auf deiner Jahresrechnung. 

  • Ich werde bereits von der evm beliefert, aber bisher wurde noch kein Abschlag abgebucht.

    In einem Begrüßungsschreiben teilen wir dir mit, wann unsere Energielieferung an dich beginnt. Darin informieren wir dich auch über die Höhe und Fälligkeit der Abschläge an uns. Bis dahin zahlst du ggf. noch an deinen alten Anbieter oder den Grundversorger, damit eine lückenlose Energieversorgung gesichert ist.

  • Welche Möglichkeiten habe ich, um meine Abschläge zu bezahlen?

    Du kannst deine Abschläge mit einem Dauerauftrag oder einem SEPA-Mandat bezahlen. Bitte beachte, dass wir für ein SEPA-Mandat dein schriftliches Einverständnis benötigen. Gerne senden wir dir dafür ein Formular zu. Schreibe uns dafür einfach eine Mail an serviceteam@evm.de.

  • Wann erfolgt die erste Abbuchung für meinen Strom- oder Gasvertrag von meinem Konto?

    Die erste Abbuchung von deinem Konto erfolgt, sobald du unsere Vertragsbestätigung mit der Abschlagsrechnung erhalten hast. Diese Bestätigung findest du entweder im evm-Kundenportal oder du erhältst sie per Post, je nachdem, welche Versandart du gewählt hast. In der Vertragsbestätigung stehen auch alle weiteren Buchungstermine bis zur nächsten Jahresabrechnung. Wir buchen deinen Abschlag spätestens 14 Tage vor dem Lieferbeginn ab. 

  • Wann teilt ihr mir meine Abschlagshöhe mit?

    Sobald dein Vertrag zustande gekommen ist und wir vom örtlichen Netzbetreiber die Bestätigung erhalten haben, dass wir dich beliefern dürfen, bekommst du ein Begrüßungsschreiben. Dieses schicken wir dir entweder per Post oder stellen es in dein evm-Kundenportal. In diesem Schreiben findest du die Höhe deines Abschlags sowie die Termine, an denen die Abschläge fällig sind. Außerdem wird die Abschlagshöhe auch auf deiner Jahresrechnung angegeben. Wir passen den Abschlag jährlich an deinen Verbrauch an, um Nachzahlungen zu vermeiden. 

  • Warum ist mein monatlicher Abschlag höher als erwartet?

    Der häufigste Grund ist, dass der für die Abschlagsberechnung herangezogene Zeitraum kürzer ist als ein Jahr. 

    Das kommt vor allem bei Neukunden vor, die zum Beispiel im September zu uns wechseln, im März aber bereits ihre turnusmäßige Zählerablesung durch den örtlichen Netzbetreiber haben. 

    So müssen die wenigen anfallenden Abschläge die besonders verbrauchsintensive Wintermonate abdecken und fallen daher häufig etwas höher aus. 

    Du kannst dich jederzeit mit deinem aktuellen Zählerstand bei uns melden, um die Abschlagshöhe überprüfen zu lassen. So kannst du ggfs. den Abschlag senken lassen, ohne eine hohe Nachzahlung zu riskieren. Nutze dafür unser Kundenportal unter evm.de/kundenportal, unser Kontaktformular oder rufe uns einfach unter 0261 402-11111 an. Besuche auch gerne eines unserer Kundenzentren. Standorte und Öffnungszeiten findest du unter evm.de/kundenzentren. Wir beraten dich gerne und prüfen deinen Abschlag. 

  • Wie setzt sich mein monatlicher Abschlag zusammen?

    Der von dir angegebene bzw. von uns geschätzte Jahresverbrauch wird mit deinem Verbrauchspreis multipliziert und der Grundpreis addiert. Das ergibt die geschätzten Jahreskosten, die auf zwölf monatliche Abschläge aufgeteilt werden. Einmal im Jahr erhältst du deine Jahresabrechnung, in der dein tatsächlicher Verbrauch und die daraus entstehenden tatsächlichen Kosten ermittelt und mit deinen geleisteten Abschlägen verrechnet werden. 

    Bei einer Neuanmeldung fallen zunächst häufig weniger Abschläge an. Grund ist der Ableseturnus deines örtlichen Netzbetreibers, der trotz eines Lieferantenwechsels konstant bleibt. So erhältst du unter Umständen bereits nach wenigen Monaten deine erste Jahresrechnung. 

  • Wie kann ich meine Abschläge und Rechnungen per SEPA-Lastschrift zahlen?

    Du willst, dass deine monatlichen Abschläge oder Rechnungen einfach und pünktlich von deinem Konto abgebucht werden? Dann stelle deine Zahlweise unkompliziert auf das SEPA-Lastschrift-Verfahren um. Strom- und Erdgaskunden können dies einfach selbst in ihrem Kundenportal unter evm.de/kundenportal erledigen.
    Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Kein Problem. Bei deiner ersten Anmeldung unter evm.de/kundenportal benötigst du einfach nur deinen Nachnamen und deine Kundennummer. Anschließend vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich zukünftig immer wieder anmelden kannst.
    Du hast Fragen zur SEPA-Lastschrift? Wir sind gerne per E-Mail an serviceteam@evm.de oder telefonisch unter 0261 402-11111 für dich da. 

  • Muss ich meinen Abschlag für Strom und Erdgas anpassen, wenn sich die Preise ändern?

    Wenn du von uns eine Information über eine Preisanpassung für deinen Strom- oder Erdgasvertrag erhältst, passen wir deinen Abschlag automatisch auf Basis deines Jahresverbrauchs und der neuen Preise an. Wir informieren dich in diesen Fällen über die Anpassung. Wenn du mit der Anpassung nicht einverstanden bist, kannst du uns jederzeit kontaktieren. Du kannst deinen Abschlag auch jederzeit selbst im evm-Kundenportal anpassen. Falls du dich noch nie im Kundenportal angemeldet hast, benötigst du bei der ersten Anmeldung unter evm.de/kundenportal nur deinen Nachnamen und deine Kundennummer. Danach vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich zukünftig immer wieder anmelden kannst.

  • Was muss ich beachten, wenn ich meinen Abschlag anpassen möchte?

    Gerne kannst du deine Abschlagshöhe im Kundenportal unter evm.de/kundenportal überprüfen. Lese dazu bitte vorab deinen Zähler ab. Den aktuellen Stand benötigst du bei der Abschlagsänderung im Kundenportal. Dort kannst du dich dann mit deinem Benutzernamen und deinem Passwort anmelden. Unter der Rubrik „Service“ besteht die Möglichkeit deinen Zählerstand zu erfassen. Sobald du diesen zusammen mit dem Ablesedatum hinterlegt hast und auf „Stand absenden“ klickst, erfolgt eine Meldung, dass die Übertragung erfolgreich funktioniert hat. Im nächsten Schritt kannst du eine Simulationsrechnung erstellen, die dir zeigt, ob die bisher gezahlten Abschläge zu deinem Verbrauch passen. Sofern ein Guthaben angezeigt wird, kannst du deine Abschlagshöhe anpassen lassen. Falls kein Guthaben angezeigt wird, kannst du deinen Abschlag nicht selbst anpassen. Wir raten dir in diesem Fall auch davon ab, um eventuelle Nachzahlungen zu vermeiden. Zeigt die Simulationsrechnung sogar jetzt schon eine Nachzahlung an, solltest du umgehend mit unserem Kundenservice Kontakt aufnehmen, um dies zu prüfen und den Abschlag eventuell zu erhöhen. Falls du weitere Fragen zur Abschlagsänderung hast, zögere nicht unseren Kundenservice unter serviceteam@evm.de zu kontaktieren.

  • Kann ich meine Abschläge auf Raten bezahlen?

    Nein, das ist leider nicht möglich, weil dein Abschlag bereits monatlich gezahlt wird.

  • Ich hatte einen Wasserschaden und es mussten Trocknungsgeräte/Bautrockner eingesetzt werden.

    Vielen Dank für die Mitteilung! Eine Trocknungsmaßnahme kann zu einem temporär erhöhten Stromverbrauch führen. Um sicherzustellen, dass dein Abschlag nach der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung gleichbleibend bleibt und nicht temporär erhöht wird, sende uns bitte eine E-Mail mit deiner Kundennummer an serviceteam@evm.de und teile uns mit, dass du einen Wasserschaden hattest.

  • Weitere Fragen und Antworten

Rechnung/Zahlung

  • Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

    • 1. Einzugsermächtigung per SEPA-Lastschrift
      Mit einer Einzugsermächtigung verpasst du keinen Zahlungstermin. Einfach über unser Kundenportal oder unseren Chatbot einrichten. Den Chatbot findest du rechts am Bildschirmrand.
    • 2. Überweisung
      Du willst per Überweisung zahlen? Dann nutze unsere Bankverbindung bei der Sparkasse Koblenz.
      IBAN DE32 5705 0120 0000 0001 90
      BIC MALADE51KOB.
      Wichtig: Bitte gib als Verwendungszweck immer deine Kundennummer an.
    • Das neue Zahlungsportal der evm
      Ab sofort könnt ihr auch in unserem neuen Zahlungsportal bezahlen. Hier bieten wir euch die Möglichkeit eure Rechnungen mithilfe von PayPal, Sofortüberweisung und Barzahlen/viacash zu überweisen. 
      Zum Portal.
      Eine Anweisung zur Barzahlung findest du hier
  • Kann ich meine Rechnung auch bar bezahlen?

    Ja, du kannst deine Rechnungen auch ganz einfach bar bezahlen im Einzelhandel.  Eine Anweisung dafür findest du hier. Eine Barzahlung vor Ort im Kundenzentrum ist nicht möglich.

  • Wann bekomme ich meine Jahresrechnung?

    Deine Jahresrechnung wird einmal jährlich erstellt. Der genaue Zeitpunkt hängt von deinem individuellen Abrechnungszeitraum ab. Die Zustellung erfolgt entweder per Post oder per E-Mail, abhängig von dem von dir bei uns hinterlegten Kontaktweg. 

  • Wann bekomme ich meine Schlussrechnung?

    Eine Schlussrechnung erstellen wir in der Regel etwa zwei Wochen nach einer Vertragskündigung bzw. einer Abmeldung von einer Lieferstelle. Letzteres ist der Fall, wenn du zum Beispiel umziehst.

  • Wo finde ich meine Abrechnung?

    Prinzipiell erhältst du deine Abrechnung per Post oder per E-Mail. In unserem Kundenportal kannst du deine Abrechnungen auch ganz bequem online einsehen. Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Kein Problem. Bei deiner ersten Anmeldung unter evm.de/kundenportal benötigst du einfach nur deinen Nachnamen und deine Kundennummer. Anschließend vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich zukünftig immer wieder anmelden kannst.  

  • Ich möchte meine Rechnung per E-Mail erhalten.

    Gerne. Wir freuen uns, wenn du mit uns Papier sparst und deine Rechnung zukünftig digital erhalten möchtest. Lass uns einfach ein schriftliches Einverständnis per E-Mail an serviceteam@evm.de zukommen, dass du unsere Rechnungen ab sofort per E-Mail erhalten möchtest. Achte bitte darauf, dass die E-Mail-Adresse, mit der du uns anschreibst, auch die gewünschte E-Mail-Adresse ist, an die die Rechnungen gehen sollen (z. B. privates oder geschäftliches E-Mail-Postfach). Sobald deine Jahresrechnung erstellt wurde, erhältst du dann eine Voransicht per E-Mail und den Link zum Kundenportal, wo deine Rechnungen jederzeit für dich einsehbar sind.
    Hinweis: 
    Wenn wir eine schriftliche Einwilligung von dir haben, können wir dir deine Rechnung auch als PDF-Anhang per Mail zuschicken. 

  • Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren?

    Natürlich. Dies ist über unser Kundenportal unter evm.de/kundenportal möglich. Alternativ hilft auch unser Kundenservice unter der Rufnummer 0261 402-11111 weiter. Weitere Informationen zum Thema Ratenzahlung und Zahlungsschwierigkeiten erhältst du unter evm.de/zahlhilfe.

    Bitte beachte bei Ratenzahlungen folgende Rahmenbedingungen: Der Rechnungsbetrag muss zwischen 150 und 1.200 Euro liegen und deine Wunschrate muss mindestens 50 Euro betragen. Die Anzahl der Raten, die du mit uns vereinbarst, muss zwischen zwei und sechs liegen.

  • Wann bekomme ich mein Guthaben?

    Dein Guthaben wird mit der Jahresrechnung ermittelt und, soweit eine Bankverbindung vorliegt, acht Tage nach der Rechnungserstellung ausgezahlt.

  • Ich verstehe meine Rechnung nicht. An wen kann ich mich wenden?

    Unter www.evm.de/privatkunden/service/#rechnung findest du Musterrechnungen und auch ein Erklärvideo, die den Aufbau der Rechnungen erklären. Solltest du danach noch Fragen haben, steht dir unser Kundenservice gerne zur Seite. Ihn erreichst du per E-Mail an serviceteam@evm.de, telefonisch unter 0261 402-11111 oder in einem unserer 14 Kundenzentren. Standorte und Öffnungszeiten findest du unter evm.de/kundenzentren.

  • Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

    Du kannst deine Bankverbindung in deinem persönlichen Bereich im Kundenportal unter evm.de/kundenportal ändern. Gehe auf den Reiter “Meine Verträge” und wähle den zutreffenden Vertrag aus. Unter “Ihre Zahlungsdaten” kannst du die Bankverbindung ändern.

    Wenn zwischen der neuen und alten Bankverbindung eine zeitliche Lücke entsteht, in der der nächste Abschlag fällig wird, überweise diesen bitte bis zur nächsten Abbuchung unter Angabe deiner Kontonummer auf unser Konto.

    Alternativ kannst du die neue Bankverbindung auch unserem Serviceteam unter der Telefonnummer 0261 402-11111 durchgeben.

    Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Kein Problem. Bei deiner ersten Anmeldung unter evm.de/kundenportal benötigst du deinen Nachnamen und deine Kundennummer. Anschließend vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich zukünftig anmelden kannst.

  • Ich kann die letzte Abbuchung nicht nachvollziehen. Wer kann mir helfen?

    Unser Serviceteam hilft dir gerne bei Fragen zur Abbuchungshistorie. Ruf uns einfach unter 0261 402-11111 an.

  • Wo finde ich die IBAN der evm?

    Du willst per Überweisung zahlen?
    Dann nutze unsere Bankverbindung bei der Sparkasse Koblenz. 
    IBAN  DE32 5705 0120 0000 0001 90 
    BIC  MALADE51KOB. 
    Wichtig: Bitte gib als Verwendungszweck immer deine Kundennummer an. 

  • Wo finde ich meine Rechnungen und wann erhalte ich sie?

    Je nach Produkt erhältst du deine Rechnung zu unterschiedlichen Zeitpunkten und auf verschiedenen Wegen.

    Deine Strom- und Erdgasrechnungen erhältst du in der Regel einmal jährlich, nachdem der örtliche Netzbetreiber deinen Zählerstand abgelesen und uns übermittelt hat. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung für Strom und Erdgas ist unterschiedlich und nicht bei jedem Kunden zum Jahresanfang für das Vorjahr. Dieser Turnus bleibt auch nach einem Wechsel zur evm identisch. Neukunden können ihre erste Rechnung bereits nach ein paar Monaten erhalten, danach regelt sich der Zeitraum auf zwölf Monate ein.

    Deine verfügbaren Strom- und Erdgasrechnungen kannst du in deinem persönlichen Bereich im Kundenportal aufrufen. Dort kannst du sie auch als PDF herunterladen und ausdrucken. Melde dich dazu im Kundenportal unter evm.de/kundenportal an und wähle den Reiter „Mein Postfach“.

    Erläuterungen zu allen Rechnungspositionen findest du in unseren Muster-Rechnungen:

  • Wann wird das Guthaben zu meinem Strom- oder Gasvertrag ausgezahlt?

    Die Auszahlung deines Guthabens hängt von deiner gewählten Zahlungsmethode ab. Bei Nutzung des Lastschriftverfahrens musst du nichts weiter tun. Dein Guthaben wird automatisch acht Tage nach der Rechnungserstellung auf dein hinterlegtes Konto überwiesen. Solltest du einen Dauerauftrag bei deiner Bank zur Zahlung deiner Abschläge eingerichtet haben oder monatlich eine Überweisung oder Barzahlung vornehmen, musst du uns deine Bankverbindung zur Auszahlung mitteilen. Hierfür kannst du unser Kontaktformular nutzen. 

  • Meine Rechnung ist zu hoch.

    Es tut uns leid, dass es Unklarheiten mit deiner Rechnung gibt. Es kann mehrere Gründe dafür geben, warum die Rechnung höher als erwartet ist:

    • Die Rechnung basiert auf einem geschätzten Zählerstand:
      Wenn deine Rechnung auf einem geschätzten Zählerstand basiert, bitten wir dich, uns zeitnah deinen aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Wir leiten diesen dann an den zuständigen Netzbetreiber weiter und stellen dir eine korrigierte Rechnung aus. Du kannst den Zählerstand auch ganz einfach über unser Online-Portal übermitteln.
    • Die Rechnung scheint falsch zu sein:
      Wenn du der Meinung bist, dass die Rechnung inhaltlich falsch ist, erläutere uns bitte den Grund für deine Annahme. Unser Kundenservice wird die Rechnung gemeinsam mit dir durchgehen und bei Bedarf korrigieren. Schreib uns einfach eine E-Mail mit deiner Begründung an serviceteam@evm.de.

    Zahlung in Raten:
    Solltest du die Rechnung nicht auf einmal zahlen können, hast du die Möglichkeit, einen Ratenvertrag abzuschließen. Dies kannst du über unser Online-Portal oder durch eine Anfrage an unseren Kundenservice unter serviceteam@evm.de tun. Wir prüfen die Rahmenbedingungen und senden dir dann den Ratenvertrag zu.

    Du hast mehrere Möglichkeiten, deinen Zählerstand an uns zu übermitteln:

    • evm-Kundenportal: Unter evm.de/kundenportal kannst du deinen Zählerstand ganz einfach online übermitteln. Dazu brauchst du nur deine Zugangsdaten. Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Dann brauchst du zur Registrierung einmalig deine Kundennummer und deinen Namen. Damit vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich danach immer wieder anmelden kannst.
    • evm-App: In unserer App kannst du deinen Zählerstand ganz einfach per Foto übermitteln. Dazu die App in deinem App-Store kostenlos herunterladen, mit deiner Kundennummer anmelden und Foto hochladen.
    • Telefon: Ruf einfach unter  0261 402-11111 an und nenne das Schlagwort „Zählerstand“. Anschließend wirst du aufgefordert deine Kundennummer und deinen Zählerstand zu nennen.
    • E-Mail: Schreib uns eine E-Mail mit deiner Kundennummer und deinem Zählerstand an zaehlerstand@evm.de.
    • Chatbot: Deinen Zählerstand kannst du auch einfach unserem Chatbot „Eva“ auf unserer Internetseite durchgeben. Du findest ihn unten rechts in deinem Bildschirm.
  • Ich widerspreche meiner Rechnung.

    Es tut uns leid, dass es Unklarheiten mit deiner Rechnung gibt und du dieser widersprechen möchtest. Es kann mehrere Gründe dafür geben, warum die Rechnung höher als erwartet ist:

    • Geschätzter Zählerstand:
      Falls deine Rechnung auf einem geschätzten Zählerstand basiert, bitten wir dich, uns deinen aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Wir werden diesen dann an den zuständigen Netzbetreiber weiterleiten und dir eine korrigierte Rechnung zukommen lassen. Du kannst den Zählerstand auch bequem über unser Online-Portal übermitteln.
    • Nicht Mieter oder Eigentümer im abgerechneten Zeitraum:
      Falls du im abgerechneten Zeitraum nicht Mieter oder Eigentümer der Verbrauchsstelle warst, prüft unser Kundenservice gerne die Angelegenheit. Sollte es sich um einen Fehler unsererseits handeln, korrigieren wir diesen und melden die Verbrauchsstelle um. Schreib uns dafür einfach eine E-Mail an serviceteam@evm.de. Falls die Verantwortung beim Mieter oder Eigentümer liegt, bitten wir dich, dies direkt mit ihm zu klären.

    Du hast mehrere Möglichkeiten, deinen Zählerstand an uns zu übermitteln:

    • evm-Kundenportal: Unter evm.de/kundenportal kannst du deinen Zählerstand ganz einfach online übermitteln. Dazu brauchst du nur deine Zugangsdaten. Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Dann brauchst du zur Registrierung einmalig deine Kundennummer und deinen Namen. Damit vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich danach immer wieder anmelden kannst.
    • evm-App: In unserer App kannst du deinen Zählerstand ganz einfach per Foto übermitteln. Dazu die App in deinem App-Store kostenlos herunterladen, mit deiner Kundennummer anmelden und Foto hochladen.
    • Telefon: Ruf einfach unter  0261 402-11111 an und nenne das Schlagwort „Zählerstand“. Anschließend wirst du aufgefordert deine Kundennummer und deinen Zählerstand zu nennen.
    • E-Mail: Schreib uns eine E-Mail mit deiner Kundennummer und deinem Zählerstand an zaehlerstand@evm.de.
    • Chatbot: Deinen Zählerstand kannst du auch einfach unserem Chatbot „Eva“ auf unserer Internetseite durchgeben. Du findest ihn unten rechts in deinem Bildschirm.
  • Wird das Guthaben aus der Zwischenrechnung ausbezahlt?

    Eine Zwischenrechnung ist vorläufig und dient dir als Überblick über deinen bisherigen Verbrauch und die geleisteten Abschläge. Ein eventuell entstehendes Guthaben wird nicht sofort ausbezahlt, sondern erst nach der Jahresrechnung verrechnet. Ebenso ist eine eventuelle Forderung aus der Zwischenrechnung noch nicht fällig. Die Zwischenrechnung bietet dir eine gute Möglichkeit, deinen Verbrauch zu überprüfen.

    Bei Fragen dazu wende dich gerne an unser Serviceteam:

    • Telefon: Rufe uns von Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 22:00 Uhr und samstags zwischen 7:00 und 16:00 Uhr unter 0261 402-11111 an.
    • E-Mail: Schreibe uns eine E-Mail an serviceteam@evm.de.
  • Ich möchte meine Rechnung überweisen, wo finde ich die Bankdaten der evm?

    Du willst per Überweisung zahlen? Dann nutze unsere Bankverbindung bei der Sparkasse Koblenz.
    IBAN DE32 5705 0120 0000 0001 90
    BIC MALADE51KOB.
    Wichtig: Bitte gib als Verwendungszweck immer deine Kundennummer an.

  • Weitere Fragen und Antworten

Wissenswertes

  • Ich bin evm-Kunde. Warum wird mein Zähler noch durch einen zweiten Ableser abgelesen?

    Nicht nur wir als dein Lieferant, sondern auch dein Netzbetreiber benötigt deinen Zählerstand. Denn dein Netzbetreiber ist verpflichtet, den Zählerstand mindestens einmal im Jahr abzulesen.

    In manchen Fällen übermittelt der Netzbetreiber die Zählerstände nicht an uns. Da aber auch wir die Zählerstände für deine Jahresverbrauchsabrechnung benötigen, kann es sein, dass dein Zähler zwei Mal abgelesen wird.

  • Welcher Tarif ist der Beste für mich?

    Mithilfe unseres Tarifrechners findest Du einen individuellen Tarif, der auf Dich zugeschnitten ist. Gib einfach Deine Postleitzahl oder Deinen Wohnort sowie Deine Wohnfläche und Deinen Jahresverbrauch an unter evm.de/Strom oder evm.de/Erdgas. Wir helfen Dir, den bestmöglichen Tarif zu finden.

  • Wie hilft die evm beim Energiesparen?

    Möchtest du deinen Energieverbrauch im Alltag reduzieren? Baust du ein Haus oder möchtest du ein altes Gebäude sanieren? Unsere Mitarbeiter geben dir nützliche Energiespar-Tipps für den Alltag.

    Servicerufnummer: 0261 402-11111
    Fax: 0261 402-7572480
    E-Mail: energieberatung@evm.de
    Mo.-Fr.: 07:00-22:00 Uhr
    Sa.: 07:00-16:00 Uhr

  • Bietet die evm-Förderprogramme an?

    Ja, wir bieten Förderprogramme zu unterschiedlichen Themen von der Heizung bis zur Mobilität. Zu unserem Förderprogramm Ökomobilität gehören zurzeit Elektro- und Erdgasfahrzeuge. Mehr Infos findest Du im Förderprogramme-Bereich auf unserer Webseite.

  • Wie erreiche ich das evm- Service-Team?

    Wir freuen uns, dass du mit uns in Kontakt treten möchtest. Uns ist es wichtig, dir einen einfachen und bequemen Kundenservice anzubieten. Je nach deinem Anliegen stehen dir verschiedene Kontaktwege zur Verfügung, damit wir dich bestmöglich unterstützen können. Wir empfehlen den Kontakt über unseren Chat oder unsere bequeme Online-Video-Beratung, da diese Optionen schnell und unkompliziert sind. Natürlich kannst du uns auch telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserem Kundenzentrum erreichen. 

    Du kannst die evm je nach Thema auf unterschiedlichen Wegen kontaktieren: 

    Chat: Kontaktiere uns gerne über unseren Chat. 

    Online-Video-Beratung: In einem persönlichen Gespräch beantworten unsere Experten deine Fragen – ganz einfach von zu Hause aus oder unterwegs. Hier kannst du einen Termin vereinbaren.  

    Telefon: Rufe uns von Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 22:00 Uhr und samstags zwischen 07:00 und 16:00 Uhr unter 0261 402-11111 an. 

    E-Mail: Schreibe uns eine E-Mail an serviceteam@evm.de

    Kundenzentrum: Besuche eines unserer 14 Kundenzentren in deiner Nähe. Diese findest du in den folgenden Städten: Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bendorf, Cochem, Dierdorf, Gerolstein, Höhr-Grenzhausen, Koblenz, Lahnstein, Linz am Rhein, Montabaur, Remagen, Mayen, Westerburg und Sinzig. Unsere Öffnungszeiten findest du hier

    Post: Wenn du uns Briefe oder sonstige Dokumente zusenden willst, sende diese bitte an Energieversorgung Mittelrhein AG, Ludwig-Erhard-Straße 8, 56073 Koblenz. 

    Weitere Infos: www.evm.de/kontakt 
     

  • Warum gibt es einen Brennwert/Umrechnungsfaktor für Erdgas?

    Erdgas ist ein natürliches Produkt, dessen Wärmeinhalt je nach Zusammensetzung und Verbrauchszeitraum schwankt. Damit alle Kunden die gleiche Leistung für ihr Geld erhalten, gibt es den Brennwert als Umrechnungsfaktor für Erdgas. Dieser korrigiert die Unterschiede im Wärmeinhalt.

    Der Brennwert von Erdgas hängt von den Umgebungsbedingungen ab. Zwei Faktoren sind besonders wichtig:

    1. Temperatur: Je wärmer ein Gas ist, desto mehr Raum beansprucht es. Dadurch verringert sich der Wärmeinhalt in einem Kubikmeter Erdgas.
    2. Luftdruck: Je höher der Luftdruck, desto weniger Raum beansprucht ein Gas. Dadurch erhöht sich der Wärmeinhalt in einem Kubikmeter Erdgas.

    Mit dem Erdgaszähler werden die Kubikmeter [m³] des gelieferten Erdgases gemessen. Multipliziert mit dem Brennwert ergibt sich dein tatsächlicher Wärmeverbrauch in Kilowattstunden [kWh].

     

  • Bleibt mein Brennwert/Umrechnungsfaktor immer gleich?

    Der Brennwert von Erdgas variiert für jeden Verbrauchszeitraum ein wenig, unabhängig vom Energielieferanten. Das liegt daran, dass 1m³ Erdgas durch äußere Faktoren wie Luftdruck und Außentemperatur einen unterschiedlichen Energiegehalt (kWh) haben kann. Das bedeutet, dass du jedes Jahr unterschiedlich viele m³ Erdgas für den gleichen Effekt, nämlich eine warme Wohnung, benötigst. Um eine Abrechnung unabhängig von äußeren Einflussfaktoren zu gewährleisten, ermittelt dein örtlicher Netzbetreiber jedes Jahr deinen individuellen Brennwert und teilt uns diesen mit. Wenn der Brennwert steigt, benötigst du weniger Kubikmeter Erdgas, und wenn der Brennwert sinkt, benötigst du mehr Kubikmeter Erdgas. Aber keine Sorge, wenn dein tatsächlicher Wärmeverbrauch [kWh] konstant bleibt, hat das keine Auswirkungen auf die Höhe deiner Erdgasrechnung. 

  • Wie kann ich Energie sparen?

    Es gibt viele Möglichkeiten, wie du deinen Energieverbrauch senken und gleichzeitig deine Haushaltskosten reduzieren kannst. Hier sind einige Tipps, um effizienter mit Strom und Gas umzugehen:

    Stromspartipps:

    1. Vermeide den Standby-Modus: Schalte elektronische Geräte komplett aus, wenn du sie nicht benutzt. Der Standby-Modus verbraucht weiterhin Strom und kann zu unnötigen Kosten führen.
    2. Wechsle zu LED-Lampen: LED-Lampen sind energieeffizient und sparen bis zu 90 % Energie im Vergleich zu herkömmlichen Glühlampen. Vergiss nicht, das Licht auszuschalten, wenn du einen Raum verlässt.
    3. Nutze deine Geräte clever: Zeitschaltuhren und schaltbare Steckdosenleisten helfen dir, den Stromverbrauch deiner Geräte besser zu steuern. Deaktiviere außerdem Hintergrundfunktionen, die du nicht benötigst.
    4. Optimiere die Nutzung deiner Küchengeräte: Stelle deine Kühl- und Gefriergeräte auf die richtigen Temperaturen ein und tau sie regelmäßig ab, um Energie zu sparen. Verwende beim Kochen passendes Kochgeschirr und die Umluftfunktion beim Backen, um effizienter zu arbeiten.

    Gasspartipps:

    1. Reguliere die Raumtemperatur: Schon eine leichte Absenkung der Heizung kann bis zu 6 % Heizkosten pro Grad Celsius einsparen. Passe die Temperaturen in den verschiedenen Räumen nach Bedarf an.
    2. Setze elektronische Thermostate ein: Diese ermöglichen eine genaue Steuerung der Raumtemperatur und helfen dir, durch individuelle Heizprogramme bis zu 10 % Gas zu sparen.
    3. Wartung der Heizung: Entlüfte deine Heizkörper regelmäßig, um die Heizleistung zu verbessern. Achte darauf, dass keine Möbel die Heizkörper blockieren, und isoliere Heizungsrohre, um Wärmeverluste zu vermeiden.
    4. Reduziere den Warmwasserverbrauch: Kurze Duschen und der Einsatz eines Sparduschkopfs können den Gasverbrauch erheblich senken. Nutze kaltes Wasser für kleinere Aufgaben, um zusätzlich Energie zu sparen.

    Indem du diese Maßnahmen ergreifst, trägst du nicht nur zur Reduzierung deiner Energiekosten bei, sondern auch zum Schutz der Umwelt. Jeder Beitrag zählt, um Energie effizienter zu nutzen. Weitere Tipps und Informationen findest du hier.

  • Wo kann ich Auskunft zu verlegten Leitungen erhalten? (Leitungsauskunft)

    Das Erdreich ist durchzogen von Leitungen für Gas, Wasser, Strom, Daten und andere Medien. Dazu gehören auch Leitungen der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, unserer Netztochter. Um Unfälle und Beschädigungen bei Arbeiten im Erdreich auf öffentlichem oder privatem Gelände zu vermeiden, ist es wichtig, die Lage dieser Leitungen zu kennen. Erkundige dich daher unbedingt vor Beginn der Arbeiten bei deinem lokalen Netzbetreiber. Bei der Energienetze Mittelrhein erhältst du hier Auskunft: https://www.energienetze-mittelrhein.de/kontakte/

  • Wie melde ich einen Stromausfall, bzw. eine Störung der Stromversorgung?

    Ein plötzlicher Stromausfall kann sehr ärgerlich sein und im schlimmsten Fall sogar zu Problemen führen. Ein Stromausfall kann aber auch andere Ursachen haben. Die folgende Checkliste hilft dir, mögliche Ursachen einzugrenzen: 

    Ist nur ein Gerät betroffen oder das Licht nur in einem einzelnen Raum ausgefallen?  
    Überprüfe bitte, wo überall der Strom ausgefallen ist. So kannst du einen Gerätedefekt oder die kaputte Glühlampe ausschließen. 

    Ist der Strom in der ganzen Wohnung oder im ganzen Haus ausgefallen?  
    Überprüfe bitte im Verteilerkasten die Sicherungsautomaten und den Fehlerstromschutzschalter. 

    In der Nachbarwohnung oder weiteren Häusern der Umgebung fehlt ebenfalls Strom? Die Straßenbeleuchtung ist dunkel? Dann handelt es sich wahrscheinlich um einen Stromausfall und ist ein Fall für den Netzbetreiber. 

    Wichtig: Bitte wende dich zur Meldung eines Stromausfalls bzw. einer Störung der Stromversorgung direkt an den Netzbetreiber. In Gebieten, in denen die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG das Stromnetz betreibt, kannst du einen Stromausfall unter der folgenden Telefonnummer melden: 0261 2999-22222. In Netzgebieten, in denen die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG nicht der Netzbetreiber ist, wende dich bitte an deinen örtlichen Netzbetreiber.

  • Hat die evm einen Online-Shop?

    Nein, die evm hat keinen Online-Shop. Du kannst Tarife aber online direkt auf unserer Webseite abschließen. 

  • Wo kann ich mich bei der evm beschweren?

    Du kannst unser Beschwerde-Formular nutzen, um eine Beschwerde einzureichen. In dringenden Fällen gib bitte deine Telefonnummer an, damit wir das Anliegen schnell klären können.

  • Bekomme ich eine Prämie, wenn ich einen neuen Kunden für die evm werbe?

    Ja, du erhältst eine Prämie, wenn du einen neuen Kunden für unsere Strom- und Erdgastarife wirbst. Auch ohne eigenen Vertrag mit der evm bekommst du eine attraktive Prämie für jeden neuen Vertrag, der zustande kommt. Zusätzlich kannst du unsere Dienstleistungen rund um Solaranlagen und Heizungen empfehlen. Weitere Informationen findest du auf unserer Internetseite unter evm empfehlen und Prämie sichern.

  • Was ist IBAN und BIC und wo finde ich diese?

    Die International Bank Account Number (IBAN) ist eine 22-stellige Nummer, die in Deutschland die Kontonummer und Bankleitzahl ersetzt. Der Bank Identifier Code (BIC) ist die internationale Bankleitzahl. Für alle Finanztransaktionen benötigst du künftig nur noch IBAN und BIC. Du findest beide Nummern auf deinem Kontoauszug und auf allen neueren EC-Karten.

  • Welche Vorteile bietet mir die evm?

    Wir – die Energieversorgung Mittelrhein (evm) – sind das größte kommunale Energie- und Dienstleistungsunternehmen aus Rheinland-Pfalz. Unser Einzugsgebiet reicht im nördlichen Rheinland-Pfalz vom Westerwald über den Hunsrück und die Eifel bis hin zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalens. Rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versorgen hier unsere Kunden mit Ökostrom, ErdgasWärme, Trinkwasser, Telekommunikation und kompetentem Service. Wir gehören zu den wichtigsten Arbeitgebern der Region und sind uns unserer Verantwortung bewusst. Deshalb setzen wir uns aktiv und aus Überzeugung für transparentes, umweltschonendes und ressourcenorientiertes Handeln sowie soziales Engagement ein. 

    Die Energieversorgung Mittelrhein (evm) bietet dir viele Vorteile: 

    1. Regionale Verbundenheit: 

    • Nah und immer da mit 14 Kundenzentren in der Region 
    • Wir von hier: Die Region, die Menschen und ihre Entwicklung liegen uns am Herzen. Dafür nutzen wir unsere jahrelange Erfahrung, unser Engagement und ganz buchstäblich: unsere Energie. 
    • Regionale Verantwortung: Wir sind das größte kommunale Energie- und Dienstleistungsunternehmen aus Rheinland-Pfalz. Unser Einzugsgebiet reicht vom Westerwald über den Hunsrück und die Eifel bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalens. 
    • Regionaler Arbeitgeber: Mit rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehören wir zu den wichtigsten Arbeitgebern der Region und setzen uns für umweltschonendes und soziales Handeln ein. 
    • Entdecker-Bonus: Mit dem evm-Entdecker-Bonus erhalten Kundinnen und Kunden Vorteile, die sich wirklich lohnen. Neben einer Vielzahl von 2-für-1 Gutscheinen für Freizeit und Kulinarik kannst du dich auch über energiegeladene Vorteile sowie über 20 % Rabatt auf Tickets von Querbeet freuen. Neugierig? Dann einfach unter evm.de/entdecker registrieren  

    2.Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein: 

    • Bye-bye CO2: Mit Blick auf eine nachhaltige Zukunft setzen wir bereits heute in weiten Teilen unseres Angebots auf erneuerbare Energien und klimafreundliche Technologien.  
    • Umwelt- und Energiepolitik: Umweltschutz, Energieeinsparung und Ressourcenschonung sind zentrale Ziele unseres Unternehmens. Wir fördern Maßnahmen zur Erreichung hoher Energieeffizienz und zur Sicherung der Versorgungssicherheit. 
    • Zukunftsorientiert: durch innovative und umweltfreundliche Produkte und Techniken 
       

    3. Umfassender Service: 

    • Service aus einer Hand: Ob Tarifberatung oder komplette Heizungsmodernisierung: Bei deinen Vorhaben sind unsere Fachleute und Handwerksprofis immer an deiner Seite. 
    • Kundenorientiert: Unsere Produkte, Dienstleistungen und Service werden stets auf deine Bedürfnisse ausgerichtet. 
       

    4. Familien- und Mitarbeiterfreundlichkeit: 

    • Familienfreundlich: Seit 2011 sind wir Teil des Koblenzer Bündnisses für Familie und setzen uns für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. 
    • Gleichberechtigt: Es ist für uns selbstverständlich, alle Menschen gleich zu behandeln – völlig unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion und ethnischer Zugehörigkeit. 
       

    5. Engagement und Regionalität: 

    • Engagiert: Wir unterstützen zahlreiche Vereine und Institutionen in der Region durch Sponsoring- und Spendenprogramme. 
    • Regionalität: Unsere Aufträge vergeben wir nach Möglichkeit an heimische Betriebe und investieren in eine moderne Infrastruktur für Energie, Wasser und schnelle Datenübertragung. 
       

    6. Einfache und praktische Lösungen: 

    • Online-Services: Nutze deinen persönlichen Kundenbereich rund um die Uhr, inklusive Rückrufservice und Online-Preisrechner. 
    • Digitale Rechnungen: Erhalte deine Dokumente als PDF im persönlichen Kundenbereich, umweltfreundlich und papierlos. 
    • Sicherheit: Dank kluger Beschaffungsstrategie haben wir die Preise lange stabil gehalten und setzen auf frühzeitigen Einkauf von Energiemengen, um Preisschwankungen auszugleichen. 

    Die evm bietet dir regionale Verbundenheit, Nachhaltigkeit, umfassenden Service, Familienfreundlichkeit, Engagement für die Region und praktische, digitale Lösungen.

  • Was ist eine Marktlokation?

    Eine Marktlokation ist ein Ort, an dem Energie entweder erzeugt oder verbraucht wird. Die Marktlokations-ID identifiziert eindeutig eine Lieferstelle, eine Wohnung oder eine Stromeinspeisestelle. Das Objekt ist immer mit mindestens einer Leitung an ein Netz angeschlossen.

  • Was ist das BEHG?

    EHG, oder Brennstoffemissionshandelsgesetz, wurde 2019 von der Bundesregierung als Teil des Klimapakets verabschiedet, um den Ausstoß von Klimagasen zu reduzieren. Ab dem 01.01.2021 hat das BEHG Auswirkungen auf Erdgaskunden. Das Ziel des Gesetzes ist es, Anreize zum Energiesparen oder für den Umstieg auf klimafreundlichere Energien zu schaffen. Das BEHG sieht vor, dass für den Ausstoß von Kraft- und Brennstoffen Emissionszertifikate erworben werden müssen. Zu diesen Kraft- und Brennstoffen gehören Erdgas, Flüssiggase, Heizöle und Kraftstoffe. Erdgas gilt dabei als der klimafreundlichste Energieträger. Die Bepreisung der Emissionen wird dazu führen, dass die Preise für die betreffenden Kraft- und Brennstoffe in den kommenden Jahren steigen werden. Den Anteil der Kosten für den CO2-Preis gemäß BEHG findest du auch auf deiner Erdgas-Rechnung. 

  • Wie hoch ist mein Strom- oder Gasverbrauch?

    Deinen individuellen Strom- und Gasverbrauch findest du auf deiner Jahresrechnung. Bist du bereits Kunde bei uns, kannst du diese Informationen online im evm-Kundenportal einsehen. Falls du noch kein evm-Kunde bist und deinen Verbrauch einschätzen möchtest, kannst du unseren Preisrechner verwenden. Dort kannst du deinen Strom- und Gasverbrauch auf Basis der Personenanzahl oder Wohnfläche einschätzen.

    Der durchschnittliche Stromverbrauch in Haushalten kann je nach Größe und individuellen Faktoren variieren. Hier sind einige durchschnittliche Verbrauchswerte für verschiedene Haushaltsgrößen in Deutschland:

    Single-Haushalt: Der durchschnittliche Stromverbrauch liegt bei etwa 1.300 bis 2.500 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr.

    2-Personen-Haushalt: Der durchschnittliche Jahresverbrauch beträgt etwa 2.000 bis 3.500 kWh.

    3-Personen-Haushalt: Familien oder Wohngemeinschaften müssen mit einem jährlichen Stromverbrauch von etwa 2.500 bis 4.500 kWh rechnen.

    4-Personen-Haushalt: Der durchschnittliche Stromverbrauch liegt zwischen 2.600 und 5.000 kWh pro Jahr.

    Bitte beachte, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte von Faktoren wie der Gebäudeart, der Wohnfläche und der Art der Warmwasserbereitung abhängen können.

  • Was sind Netzentgelte?

    Netzentgelte, auch Netznutzungsentgelte genannt, sind Gebühren, die Energieversorger wie Strom- oder Gasanbieter an die Betreiber von Energieverteilnetzen zahlen. Diese Gebühren decken die Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau der Netze, die notwendig sind, um Energie von den Erzeugungsquellen zu den Verbrauchern zu transportieren.

    Die Netzentgelte werden von den Netzbetreibern basierend auf Kostenstruktur und regulatorischen Vorgaben festgelegt. Diese Kosten sind ein wesentlicher Bestandteil des Energiepreises, den Du als Endverbraucher zahlst. Die Höhe der Netzentgelte variiert je nach Region, Netzbetreiber, Energieart und Verbrauchsstufe. Für Gebiete, in denen unsere Netztochter, die Energienetze Mittelrhein, das Stromnetz betreibt, findest Du weitere Informationen auf deren Internetseite.

  • Bietet die evm Prämien oder Boni an?

    Du interessierst dich für die Bestands- oder Neukundenaktionen der evm? Einen Überblick zu den laufenden Aktionen, zeigen wir dir gern: 

    1. Für alle: evm empfehlen und 60 Euro-Prämie sichern! 
     
    Du bist zufrieden mit uns? Dann teile deine Erfahrungen mit deiner Familie und deinem Freundes- und Bekanntenkreis. Es lohnt sich für alle Beteiligten. Wir schenken dir eine Prämie, die Geworbenen erhalten exklusive evm-Vorteile, und außerdem gibt es noch mehr nachhaltige Energie für alle.  

    Weitersagen lohnt sich – auch wenn Du kein Kunde bist: Du kannst uns jetzt ganz einfach weiterempfehlen und dich mit uns über mehr nachhaltige Energie für alle freuen. Egal ob du Kunde bei uns bist oder nicht. Dafür bedanken wir uns bei dir mit einer attraktiven Prämie. evm empfehlen und Prämie sichern 
     
    2. Für Bestandskunden: evm-Entdeckerbonus 
     
    Unsere Kundinnen und Kunden sowie unsere Region liegen uns am Herzen. Mit dem Entdecker-Bonus bieten wir dir exklusive Angebote aus der evm-Welt und von Partnern aus der Region. Dabei stehst du im Zentrum. Denn wir wollen dir damit für deine Treue danken. Hier geht’s zum Entdecker-Bonus 

  • Was ist eine Kaskadenschaltung?

    Eine Kaskadenschaltung ist eine spezielle Verbindung von Photovoltaikanlage und Wärmepumpe oder anderen steuerbaren Verbrauchern wie einer Wallbox. Sie hat den Vorteil, dass der Eigenverbrauch des Solarstroms erhöht wird und gleichzeitig ein vergünstigter Spezialtarif für den Wärmepumpenstrom vom Energieversorger bezogen werden kann.

    Für die Wärmepumpe benötigst du einen eigenen Zähler, um vom Wärmestrom-Tarif profitieren zu können. Daher brauchst du einen Zähler für die Wärmepumpe und einen für den Haushaltsstrom. Wärmepumpen sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen und dürfen nach §14a EnWG ein reduziertes Netzentgelt berechnen.

    Die Kaskadenschaltung funktioniert so: Es werden zwei Zähler hintereinander geschaltet. Der erste digitale Zähler (Z1) ist ein Zweirichtungszähler und zählt den Gesamtstrom sowie den eingespeisten PV-Strom. Der zweite digitale Zähler (Z2) erfasst nur den Haushaltsstrom.

    Um den Strombezug der Wärmepumpe zu ermitteln, ziehst du vom Zählerstand des Summenzählers (Z1) den Zählerstand des Haushaltszählers (Z2) ab. Die Strommenge, die über die jeweiligen Verbraucher bezogen wird, beinhaltet nicht den genutzten Photovoltaik-Strom. Dieser lässt sich jedoch mithilfe der beiden Zähler und der Wechselrichterdaten ermitteln.

    Durch die Kaskadenschaltung kann die Wärmepumpe sowohl im Eigenverbrauch der Photovoltaikanlage betrieben werden als auch einen Wärmestrom-Tarif in Anspruch nehmen. Der zuständige Verteilnetzbetreiber muss dem Messkonzept Kaskadenschaltung zustimmen und stellt auch den zweiten Zähler zur Verfügung. Ein Elektro-Fachbetrieb muss dann die Umklemmarbeiten in deinem Zählerschrank vornehmen und dies mit dem Verteilnetzbetreiber besprechen.

  • Was ist ein Messstellenbetreiber?

    Ein Messstellenbetreiber ist verantwortlich für den Einbau, Betrieb, die Ablesung und Wartung von Gas- und Stromzählern sowie für die Messung des Verbrauchs. Die Messstelle ist der Punkt zwischen dem Netz und der Kundenanlage, an dem der Gas- und Stromverbrauch gemessen wird.

    Meistens ist der örtliche Netzbetreiber auch der grundzuständige Messstellenbetreiber.

    Laut §21b EnWG kann der Messstellenbetrieb und die Messung auf Wunsch des Anschlussnutzers auch von einem anderen Messstellenbetreiber durchgeführt werden, sofern dieser den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und einen einwandfreien Betrieb gewährleistet.

    Die Messeinrichtung muss den eichrechtlichen Vorschriften sowie den technischen Mindestanforderungen des Netzbetreibers an Messeinrichtungen, Datenumfang und Datenqualität entsprechen.

  • Woher weiß ich, wer mein Netzbetreiber ist?

    Deinen zuständigen Netzbetreiber kannst du auf verschiedene Weisen herausfinden:

    Jahresrechnung: Schau auf deiner letzten Jahresrechnung nach. Dort sollte der Name deines Netzbetreibers vermerkt sein.

    Strom- oder Gaszähler: Auf deinem Strom- oder Gaszähler kann ebenfalls der Name oder ein 13-stelliger Code des Netzbetreibers stehen. Dieser Code wird von den Dachverbänden der Energiebranche vergeben.

    Online-Suche: Wenn du keine Stromrechnung zur Hand hast, kannst du online nach dem Netzbetreiber für deine Region suchen. Gib dazu deinen Wohnort oder deine Postleitzahl und den Begriff “Netzbetreiber” oder “Stromnetzbetreiber” in eine Suchmaschine ein.

    Bundesnetzagentur oder Energieversorger: Sollte auf deinem Zähler ein Code statt eines Namens stehen, kannst du den zugehörigen Netzbetreiber entweder über den Online-Service der Bundesnetzagentur ermitteln oder durch eine Anfrage bei deinem Energieversorger herausfinden.

    Bitte beachte, dass du durch deinen Wohnort an einen bestimmten Netzbetreiber gebunden bist und diesen - im Gegensatz zu deinem Energielieferanten - nicht beliebig wechseln kannst.

  • Welche Energieeffizienzklassen gibt es?

    Die Energieeffizienzklassen sind Teil des neuen Energielabels für Haushaltsgeräte und bringen einige Änderungen und Verbesserungen mit sich:

    Neue Energieeffizienzklassen-Skala von A bis G: Die bisherigen Klassen A+, A++ und A+++ sind entfallen. Jetzt gilt die Skala von A (beste Effizienz) bis G (niedrigste Effizienz). Ein Gerät mit der Kennzeichnung “A” gilt nun wieder als besonders effizient. Die zusätzliche Ampel-Farbskala von dunkelgrün bis dunkelrot bleibt erhalten.

    Realistischere Messverfahren: Die Verbrauchswerte auf dem neuen Label basieren auf realistischeren Messverfahren, die sich stärker an den tatsächlichen Haushaltsbedingungen orientieren.

    Neue Bezugsgrößen für Energiebedarf: Die Berechnung des jährlichen Verbrauchs bezieht sich nun immer auf 100 Durchgänge anstelle von willkürlich gewählten Werten wie beispielsweise Spülgängen oder Waschladungen.

    QR-Code für weitere Informationen: Ein QR-Code auf dem Energielabel ermöglicht es dir, detaillierte Produktinformationen aus der europäischen Produktdatenbank (“EPREL”) abzurufen.

    Neue Piktogramme: Das neue Energielabel enthält größere und intuitivere Piktogramme, die die wichtigsten Eigenschaften des Geräts besser erfassbar machen sollen.

    Die Einführung des neuen Energielabels erfolgt schrittweise. Seit November 2020 sind die ersten Geräte mit dem neuen Label auf dem Markt erhältlich. Ab März 2021 müssen Produkte wie Spülmaschinen, Waschmaschinen, Kühlschränke, Gefriergeräte und Bildschirme obligatorisch mit dem neuen Label gekennzeichnet sein. Für Lampen und Leuchtmittel wurde die Einführung des neuen Labels ab September 2021 eingeführt, mit einer Übergangsphase bis Februar 2023.

    Bei der Entscheidung für einen Neukauf solltest du nicht nur auf die Energieeffizienzklasse achten, sondern auch deine individuellen Nutzungsgewohnheiten berücksichtigen. Ein Austausch kann in einigen Fällen sinnvoll sein, besonders wenn du bereits ältere Geräte mit niedriger Effizienzklasse besitzt. Es ist jedoch wichtig, auch die ökologischen Auswirkungen des Neukaufs zu berücksichtigen, einschließlich Ressourcenverbrauch und CO2-Emissionen im Herstellungs- und Entsorgungsprozess. Verwende das Vergleichs-Tool “LABEL2020 Scan & Check”, um fundierte Entscheidungen zu treffen und den optimalen Zeitpunkt für einen Neukauf zu ermitteln.

  • Was besagt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)?

     Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) ist ein Gesetz in Deutschland, das die Aufteilung der Kosten im Zusammenhang mit CO2-Emissionen in Wohn- und Nichtwohngebäuden regelt. Es hat folgende Hauptziele:

    Energieeffizientes Verhalten fördern: Das Gesetz zielt darauf ab, sowohl Mieter als auch Vermieter zu energieeffizientem Verhalten und energetischen Sanierungen zu motivieren.

    Stufenmodell: Das CO2KostAufG sieht ein Stufenmodell vor, das Mieter und Vermieter dazu anregt, Energie zu sparen und energetische Sanierungen vorzunehmen. Die Kosten werden entsprechend den Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten gestaffelt aufgeteilt, basierend auf der energetischen Qualität des Gebäudes.

    Berechnung der Kohlendioxidkosten: Zur Ermittlung der CO2-Kosten wird dein Verbrauch mit den vom Gesetzgeber festgelegten CO2-Kosten pro Kilowattstunde (kWh) multipliziert. Das Ergebnis sind die CO2-Kosten, die im Rechnungsbetrag enthalten sind. Diese Kosten müssen dann entsprechend den Vorgaben zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden.

  • Wer ist für die Aufteilung verantwortlich, wenn der Vermieter die Energie bezieht?

    In diesem Fall teilt der Vermieter die Kosten in der Nebenkostenabrechnung auf.

  • Wer ist für die Aufteilung verantwortlich, wenn der Mieter die Energie bezieht?

    Wenn der Mieter sich selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser versorgt (z. B. bei einer Gasetagenheizung), muss der Vermieter seinen Anteil an den Kohlendioxidkosten dem Mieter erstatten. Der Mieter muss die Erstattung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erhalt der Energierechnung beim Vermieter schriftlich geltend machen.

    Für Nichtwohngebäude wird zunächst eine Pauschalregelung angewendet, bei der sowohl Mieter als auch Vermieter die CO2-Kosten jeweils zur Hälfte tragen. Diese Aufteilung kann jedoch im Rahmen der Vertragsautonomie angepasst werden, beispielsweise durch eine alternative Vereinbarung über die Mietkosten. Es ist wichtig zu beachten, dass gemäß dem Gesetz ab dem Jahr 2025 ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude in Kraft treten wird. Dieses Stufenmodell wird die bisherige hälftige Kostentragungspflicht ersetzen.

    Künftig werden die Kohlendioxidkosten auf deiner Rechnung aufgeführt.

  • Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

    Der Strompreis in Deutschland setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, darunter die Kosten für Stromerzeugung und -verteilung, Steuern, Umlagen und Abgaben. Der Anteil dieser Kostenbestandteile kann je nach Jahr und spezifischen Regelungen variieren.  

    • KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) 
    • Umlage §19 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) 
    • Umlage §18 AbLaV (Verordnung zu abschaltbaren Lasten) 
    • Offshore-Netzumlage § 17f EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) 
    • Konzessionsabgabe (Konzessionsabgabeverordnung) 
    • Stromsteuer (§ 3 des Stromsteuergesetzes) 
    • Umsatzsteuer 
    • Netznutzungsentgelte 

    Als Energieversorger können wir somit nur einen geringen Anteil des Strompreises (ca. ein Viertel) beeinflussen und dieser ist entscheidend für den Service rund um deine Stromlieferung. 

  • Was sollte ich tun, wenn ich Erdgasgeruch feststelle?

    Wenn Du Erdgasgeruch bemerkst, ist es wichtig, schnell und besonnen zu handeln. Erdgas ist zwar nur unter bestimmten Bedingungen entzündlich, aber Vorsicht ist immer geboten. Befolge bitte die folgenden Schritte:

    • Keine Panik! Erdgas riecht aufgrund eines beigemischten Duftstoffs sehr intensiv, damit es frühzeitig erkannt wird. Bleib ruhig und beachte die weiteren Schritte.
    • Keine Flammen, keine Funken! Verwende kein offenes Feuer wie Zigaretten oder Streichhölzer. Betätige keine Lichtschalter oder Elektrogeräte, da durch Funken eine Explosion ausgelöst werden könnte. Benutze auch keine Telefone oder Handys im Haus.
    • Fenster auf! Öffne Fenster und Türen, um frische Luft hereinzulassen und die Erdgaskonzentration zu senken. Schalte keine Lüftung oder Dunstabzugshaube ein, da auch diese Funken verursachen können.
    • Mitbewohner warnen! Klopfe an die Türen Deiner Mitbewohner, um sie zu warnen – nutze keine Türklingeln. Verlasse das Gebäude schnell und sicher.
    • Bereitschaftsdienst anrufen – außerhalb des Hauses! Rufe von einem sicheren Ort aus den Bereitschaftsdienst deines Netzbetreibers an. In Gebieten, in denen die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG das Erdgasnetz betreibt, kannst du eine Störung unter der folgenden Telefonnummer melden: 0261 2999-55. In Netzgebieten, in denen die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG nicht der Netzbetreiber ist, wende dich bitte an deinen örtlichen Netzbetreiber.

    Wichtig: In dringenden Notfällen, die unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit darstellen, rufe bitte direkt die Polizei (110) oder Feuerwehr (112) an. Deine Sicherheit steht an erster Stelle!

  • Was bedeutet der Begriff „Marktkommunikation“ im Energiemarkt?

    Marktkommunikation, oft als „MaKo“ bezeichnet, beschreibt den elektronischen Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Marktteilnehmern im Energiemarkt. Dazu gehören Energieversorger, Messstellenbetreiber und Netzbetreiber. Die Prozesse, die zum vermehrten Austausch von Informationen zwischen den Akteuren am Energiemarkt geführt haben, sind in der Liberalisierung des Energiemarktes begründet. Bei der evm kümmert sich ein spezielles Team um alle Themen rund um die Marktkommunikation.

  • Wo ist die evm Grundversorger?

    Die evm ist in den Gebieten Grundversorger, die zum Netzgebiet der Energienetze Mittelrhein gehören. Eine Übersicht über diese Gebiete findest du hier. Eine Auskunft darüber, wer dein örtlicher Grundversorger ist, bekommst du von deinem Netzbetreiber.

  • Wann komme ich in die Grundversorgung?

    Du kommst automatisch in die Grundversorgung, wenn du in unserem Grundversorgungsgebiet wohnst und keinen anderen Strom- oder Gasliefervertrag abgeschlossen hast. Als dein zuständiger Grundversorger liegt es in unserer Verantwortung, deine Energielieferung sicherzustellen.

    Die Grundversorgung ist gesetzlich nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Auch wenn du in die Ersatzversorgung fällst, versorgen wir dich gemäß § 38 EnWG weiterhin mit Energie. Eine Kontaktaufnahme ist dafür nicht erforderlich.

    Weitere Informationen und Preise zur Grund- und Ersatzversorgung findest du auf unserer Webseite:

  • Wie lange kann ich in der Grundversorgung bleiben?

    Du kannst unbegrenzt in der Grundversorgung bleiben, da sie eine gesetzlich festgeschriebene Absicherung ist, die sicherstellt, dass du immer mit Strom versorgt wirst. Du bleibst in der Grundversorgung, bis du aktiv kündigst oder in einen anderen Tarif wechselst.

  • Wie viel kostet die Grundversorgung für Strom und Erdgas?

    Die aktuellen Preise für die Grundversorgung findest du auf unserer Internetseite. Dort steht das jeweilige Preisblatt sowie alle wichtigen Informationen zur Verfügung.

  • Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Grundversorgung?

    Die Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt 2 Wochen. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit.

  • Warum funktioniert meine Vorteilskarte nicht mehr?

    Die Vorteilskarte wurde durch den Entdecker-Bonus abgelöst.

    Der evm Entdecker-Bonus ist eine Vorteilsplattform exklusiv für evm-Kundinnen und Kunden. Mit diesem Bonusprogramm erhältst du eine Vielzahl von 2-für-1-Gutscheinen für Freizeitaktivitäten und Gastronomie. Darüber hinaus bietet der Entdecker-Bonus attraktive Vorteile in den Bereichen Energie, Kultur und Events.

    Registriere dich einfach hier und profitiere als evm-Kunde von vielen Vorteilen!

  • Ich bin mit meinem Telefonat unzufrieden, mir wurde nicht geholfen.

    Es tut uns sehr leid, falls das Gespräch nicht wie erhofft verlaufen ist. Wir legen großen Wert auf einen freundlichen und professionellen Kundenservice. Du kannst unser Beschwerde-Formular nutzen, um eine Beschwerde einzureichen. In dringenden Fällen gib bitte deine Telefonnummer an, damit wir das Anliegen schnell klären können.

  • Mein Gas-Endgerät zeigt eine Störung an. Kann die Störung meines Gas-Endgeräts mit der Marktraumumstellung von L- auf H-Gas zusammenhängen?

    In der Regel ist das eher nicht der Fall, da die meisten Gas-Endgeräte bereits eine Heizperiode (Herbst 2023 bis Frühjahr 2024) durchlaufen haben und auch im Zuge der Umstellung auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft wurden. Es kann begründete Ausnahmen geben, durch die die Störung am Gas-Endgerät auf die Marktraumumstellung von L- auf H-Gas zurückzuführen sein kann. Um dies zu überprüfen, wende dich bitte an unseren Kundenservice. Telefonisch erreichst du uns unter 0261 402-11111. Oder schreibe uns einfach eine E-Mail an serviceteam@evm.de.

    Wichtig: Sollte dein Gas-Endgerät qualmen, Geräusche von sich geben, oder ein anderer Verdacht auf ein Sicherheitsrisiko bestehen, schalte das Gerät unbedingt ab und nehme es nicht wieder in Betrieb, bevor die Ursache geklärt und behoben ist.

    Sollest du einen Gasgeruch wahrnehmen, rufe unverzüglich die Entstörnummer für Gas an: 0261 2999-55

  • Bietet die evm auch Telekommunikationsdienste an?

    Wir bieten dir in Koblenz, im Westerwald, in der Eifel und im Hunsrück alles rund um Telekommunikation. Dazu gehören zum Beispiel Kabel-Online, Kabel-TV, Mobilfunk, Security-Lösungen, und Glasfaseranbindungen. Über 45.000 Kunden genießen bereits unseren Service und unser Netz. Ausführlichere Informationen findest du auf www.kevag-telekom.de.

  • Ich hätte gerne einen Rückruf.

    Einen Rückrufservice bieten wir aktuell nicht an, aber uns ist es wichtig, dir einen einfachen und bequemen Kundenservice zu ermöglichen. Je nach deinem Anliegen stehen dir verschiedene Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

    • Online-Video-Beratung: In einem persönlichen Gespräch beantworten unsere Experten deine Fragen – ganz einfach von zu Hause aus oder unterwegs. Hier kannst du einen Termin vereinbaren.
    • Telefon: Rufe uns von Montag bis Freitag zwischen 07:00 und 22:00 Uhr und samstags zwischen 07:00 und 16:00 Uhr unter 0261 402-11111 an.
    • E-Mail: Schreibe uns eine E-Mail an serviceteam@evm.de.
    • Kundenzentrum: Besuche eines unserer 14 Kundenzentren in deiner Nähe. Diese findest du in den folgenden Städten: Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bendorf, Cochem, Dierdorf, Gerolstein, Höhr-Grenzhausen, Koblenz, Lahnstein, Linz am Rhein, Montabaur, Remagen, Mayen, Westerburg und Sinzig. Unsere Öffnungszeiten und die Adressen findest du hier.
    • Post: Wenn du uns Briefe oder sonstige Dokumente zusenden willst, sende diese bitte an Energieversorgung Mittelrhein AG, Ludwig-Erhard-Straße 8, 56073 Koblenz.

    Wir freuen uns darauf, dir auf einem dieser Wege weiterzuhelfen. Weitere Infos findest du auch auf unserer Website: www.evm.de/kontakt.

  • Gibt es bei der evm Infoveranstaltungen?

    Wir wollen, dass du immer bestens informiert bist. Daher bieten wir dir zu unseren aktuellen Top-Themen regelmäßige Infoveranstaltungen an. Darin erklären dir unsere Experten alles, was du wissen musst. Jetzt kostenlos anmelden – Hier geht’s zu den aktuellen Themen und Terminen.

  • Was macht die evm Service GmbH?

    Die evm Service GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Energieversorgung Mittelrhein AG (evm) und ein verlässlicher Handwerksbetrieb, der deine Photovoltaikanlage auf das Dach bringt und deine neue Heizung ins Haus. Sie ist auf Heizung, Photovoltaik und Elektromobilität spezialisiert und bietet als Teil der evm-Gruppe umfassende Energiedienstleistungen aus einer Hand an. Der Fokus liegt auf innovativen und energieeffizienten Lösungen, die Kunden dabei unterstützen, Energiekosten zu senken und die Energieeffizienz ihres Zuhauses zu verbessern. Mit der langjährigen Erfahrung und dem Know-how des größten kommunalen Energieunternehmens in Rheinland-Pfalz gewährleistet die evm Service GmbH höchste Qualität und maßgeschneiderte Lösungen. Sie begleitet ihre Kunden von der Planung bis zur Umsetzung einer umweltfreundlichen Energieversorgung. Interessierte können sich für eine individuelle Beratung an die evm Service GmbH wenden.
    Hier findest du weitere Informationen dazu.

    Kontaktdaten der evm Service GmbH:

    • Servicenummer: 0261 – 402 72266
    • E-Mail Photovoltaik: PV@evm.de
    • E-Mail Heizung: heizung@evm.de
  • Ein Baum ist in die Stromleitung gewachsen und muss geschnitten werden. Was soll ich tun?

    Wenn ein Baum in die Stromleitung gewachsen ist und die Energienetze Mittelrhein (enm) dein zuständiger Netzbetreiber ist, wende dich bitte an die Disposition der enm.

    So erreichst du die Disposition:

    • Telefon: 0261 2999-22280
      (Mo. bis Do. von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr, Fr. von 08:00 bis 12:00 Uhr)
    • E-Mail: disposition@enm.de

    Wenn die enm nicht dein Netzbetreiber ist, kontaktiere bitte den Netzbetreiber, der für deine Region zuständig ist. Diesen findest du zum Beispiel auf deiner letzten Abrechnung.

  • Weitere Fragen und Antworten

Strom

  • Was kostet der Wechsel und ab wann fließt evm-Strom bei mir, wenn ich jetzt wechsel?

    Durch einen Wechsel zur evm entstehen dir keine zusätzlichen Kosten. Wir kümmern uns um die Kündigung bei deinem bisherigen Stromanbieter und die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber – schnell und kostenfrei.

    Ab wann evm-Strom bei dir fließt, hängt von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel deiner Vertragsbindung beim alten Stromanbieter ab. Natürlich tun wir alles dafür, dass dein Wechsel so schnell wie möglich klappt.

  • Werde ich auch versorgt, wenn der Wechsel des Stromanbieters aus irgendeinem Grund nicht klappt?

    Ja. Im Zweifelsfall wirst Du durch den Grundversorger automatisch mit Strom versorgt („Ersatzversorgung“). Von dort kannst Du dann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Stromanbieter wechseln.

  • Was muss ich bei einem Umzug beachten?

    Am Tag der Schlüsselübergabe musst Du Deine Zählerstände in der alten und neuen Wohnung notieren. Danach teilst Du sie uns zusammen mit Deiner neuen Rechnungsanschrift, Kontaktdaten, der evm-Kundennummer, der Zählernummer und dem Wunsch auf Weiterversorgung mit.

    Du kannst auch Deinen bestehenden Vertrag mitnehmen. Gerne prüfen wir Deinen bestehenden Vertrag und melden Dich am neuen Wohnort an.

  • Was sind Grundpreis und Arbeitspreis?

    Dein Stromabschlag setzt sich aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis ist ein fester Betrag, der monatlich für den Stromanschluss berechnet wird und mit dem z. B. die Kosten für Deinen Stromzähler und dessen Wartung durch den Netzbetreiber abgedeckt werden. Der Grundpreis variiert regional, je nach gewähltem Stromprodukt. Der Arbeitspreis gibt den Preis für eine Kilowattstunde Strom an.

    Er beinhaltet die Kosten der Stromerzeugung, Durchleitung und die staatlichen Abgaben wie Stromsteuer und EEG-Umlage. Die Höhe des Arbeitspreises ist je nach Region und gewähltem Stromtarif unterschiedlich.

  • Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromlieferant?

    Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des Stromnetzes zuständig. Einmal im Jahr liest er den Zähler ab, bevor er die Rechnung erstellt. Für Störungen am Zähler oder an Stromleitungen ist der Netzbetreiber verantwortlich. Zudem reguliert er den Lieferantenwechsel und gewährleistet, dass der Kunde nur durch einen Lieferanten beliefert wird.

    Den Stromanbieter kannst Du wechseln. Mit ihm schließt Du einen Versorgungsvertrag ab. Der neue Stromanbieter muss dann beim Netzbetreiber einen Antrag auf die Netznutzung stellen. Wenn der Netzbetreiber dem Netznutzungsantrag zugestimmt hat, darf der Stromanbieter Dich beliefern.

  • Wie genau hilft Ökostrom der Umwelt?

    Ökostrom wird aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Wasserkraft, Windkraft, Biomasse und Geothermie gewonnen. Diese Energiequellen sind klimafreundlich, da sie keine fossilen Brennstoffe wie Kohle, Gas oder Öl verbrauchen und keinen atomaren Abfall erzeugen. Mit jeder zusätzlichen Kilowattstunde Ökostrom, die ins deutsche Stromnetz eingespeist wird, verändert sich der Strommarkt in Deutschland positiv in Richtung mehr Nachhaltigkeit. 

  • Warum sollte ich zu einem Stromtarif der evm wechseln?

    Die evm aus Koblenz ist das größte kommunale, am Gemeinwohl orientierte, Energie- und Dienstleistungsunternehmen in Rheinland-Pfalz. Die evm bietet Dir unter anderem Ökostrom zu fairen Preisen und attraktiven Vertragskonditionen an. Die evm ist ein zu 100 % kommunales Unternehmen, das sich der nachhaltigen Daseinsvorsorge in der Region verschrieben hat. So unterstützt Du als Kunde der evm die Energiewende und stärkst die Wirtschaftskraft in der Region.

  • Wie kommt der Ökostrom der evm in meine Steckdose?

    Der Ökostrom der evm gelangt über das bestehende Stromnetz zu dir. Vom Kraftwerk wird der Strom über Leitungen und Kabel in deine Wohnung geleitet. Dies nennt man Durchleitung oder Netzzugang.

    Die Netzbetreiber müssen ihre Leitungen und Anlagen allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen. Die evm zahlt wie alle anderen Lieferanten eine Netznutzungsgebühr für die Nutzung der Stromnetze.

    Je mehr Ökostrom in das Stromnetz eingespeist wird, desto größer ist der Ökostromanteil im Strom-Mix, der bei dir zu Hause ankommt. Jeder Kunde, der Ökostrom von der evm bezieht, trägt dazu bei, dass der Ökostromanteil steigt. Das beschleunigt die Energiewende und sorgt dafür, dass der Stromsee bald ausschließlich saubere Energie enthält.

  • In welchen Gebieten kann ich Ökostrom von der evm erhalten?

    Du kannst unseren Ökostrom in fast ganz Deutschland beziehen. Um herauszufinden, ob du den Ökostrom der evm erhalten kannst, nutze einfach unseren Preisrechner. Gib deine Postleitzahl in das entsprechende Feld ein und wir zeigen dir die aktuellen Preise sowie die voraussichtlichen Energiekosten pro Jahr basierend auf deinem Verbrauch an.

    Sollte in deinem Gebiet keine Lieferung möglich sein, erhältst du über den Preisrechner kein Ergebnis. In diesem Fall kontaktiere uns bitte über das Kontaktformular.

  • Was bedeutet "Eingeschränkte Preisgarantie" beim Strom?

    Die “Eingeschränkte Preisgarantie” bedeutet, dass sich die Kosten für Energie, Vertrieb und Netzentgelte innerhalb der Laufzeit der Preisgarantie nicht ändern, selbst wenn sich die Einkaufspreise am Energiemarkt ändern. Dies gilt für den gesamten vereinbarten Zeitraum, z. B. 12 Monate.

    Die Preisgarantie ist eingeschränkt, weil sie sich nicht auf Kosten bezieht, die wir nicht beeinflussen können. Änderungen der Umlagen, Abgaben und Steuern sind von der Preisgarantie ausgenommen. Diese Kosten werden von uns nur erhoben, um sie an die zuständigen Stellen abzuführen. Änderungen dieser Umlagen teilen wir dir natürlich zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit.

    Auch die Netznutzungsgebühren können wir nicht beeinflussen. Dennoch haben wir uns dazu entschlossen, sie in unsere Preisgarantie einzuschließen und das Änderungsrisiko für dich zu übernehmen.

    Aufteilung der Preisbestandteile für Strom:

    Garantierte Preisbestandteile Strom:

    • Stromeinkauf
    • Vertrieb und Service
    • Nutzungsentgelte


    Nicht garantierte Preisbestandteile Strom (Abgaben und Strom):

    • KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
    • Umlage §19 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung)
    • Umlage nach § 12 Energiefinanzierungsgesetz (Offshore-Netzumlage)
    • Konzessionsabgabe (Konzessionsabgabeverordnung)
    • Stromsteuer (§3 des Stromsteuergesetzes)

    Aufteilung der Preisbestandteile für Erdgas:

    Garantierte Preisbestandteile Erdgas:

    • Erdgaseinkauf
    • Vertrieb und Service
    • Nutzungsentgelte


    Nicht garantierte Preisbestandteile Erdgas (Abgaben und Steuern):

    • Konzessionsabgabe
    • Energiesteuer
    • Bilanzierungsumlage
    • Kosten Emissionszertifikate BEHG (Brennstoffemissionshandel CO2-Preis)
    • Gasspeicherumlage gemäß § 35e EnWG
  • Aus welchen Quellen stammt der Strom?

    Unser Strom für Privatkunden stammt ausschließlich aus zertifizierten erneuerbaren Energiequellen. Daher verursacht er keine klimaschädlichen Kohlendioxid-Emissionen (CO2). Dies wird auch durch eine jährliche Zertifizierung vom TÜV SÜD bestätigt. Die genaue Zusammensetzung des Stroms kannst du in unserem Stromkennzeichen nachlesen. 

  • Wo kann ich einen Zählerwechsel beantragen?

    Du kannst einen Zählerwechsel bei deinem zuständigen Messstellenbetreiber beantragen. Wenn du keinen eigenen Messstellenbetreiber gewählt hast, ist das dein grundzuständiger Messstellenbetreiber, der in der Regel auch für das Stromnetz vor Ort zuständig ist.

    Falls ein Zählertausch bei dir notwendig ist, wende dich bitte an ein Elektroinstallationsunternehmen deiner Wahl. Dieses schafft die nötigen Voraussetzungen in deiner Anschlussstelle (Haus, Wohnung) und meldet sich bei deinem Messstellenbetreiber. Auf Grundlage dieser Meldung wird der Einbau, Wechsel oder Ausbau des Zählers durchgeführt. Der Messstellenbetreiber nimmt dann aktiv Kontakt mit dir auf und vereinbart einen Montagetermin.

    Die Gründe für einen Zählerwechsel oder -tausch können vielfältig sein, beispielsweise:

    • Ablauf der Eichfrist
    • Installation einer Stromerzeugungsanlage (PV-Anlage) bei Vorhandensein eines Wechselstromzählers
    • Installation einer Wärmepumpenheizung
    • Neubau von Immobilien, in denen Strom genutzt werden soll.

    Im enm-Netzgebiet kann dein Elektroinstallationsunternehmen den Zählertausch online über das Installateurportal beantragen.

  • Wie schließe ich einen Strom- oder Gasvertrag ab?

    Schön, dass du an unseren Strom- und Erdgastarifen interessiert bist. Du kannst einen neuen Vertrag ganz einfach online abschließen. Folge diesen Schritten:

    1. Internetseite aufrufen: Besuche www.evm.de und gehe auf die Seite für  Stromtarife oder  Erdgastarife. 
    2. Preisrechner öffnen: Klicke auf den Preisrechner oben auf der Seite. Eventuell musst du auf “Jetzt Preis berechnen” klicken.
    3. Postleitzahl und Ort eingeben: Trage deine Postleitzahl und deinen Ort in das entsprechende Feld ein.
    4. Verbrauch eingeben: Gib deinen letzten Jahresverbrauch ein oder schätze ihn anhand der Wohnfläche oder Haushaltsgröße.
    5. Tarife ansehen: Wir zeigen dir die aktuellen Preise und die voraussichtlichen Energiekosten pro Jahr basierend auf deinem Verbrauch.
    6. Vertrag abschließen: Gib die benötigten Angaben ein, damit wir die Anmeldung für dich erledigen können.
    7. Zurücklehnen: Wir kümmern uns um den Papierkram. Während des Wechsels wirst du weiterhin mit Strom oder Erdgas versorgt.
  • Wie viel kostet Ökostrom?

    Der Preis für Ökostrom hängt von deinem Wohnort ab. Da verschiedene Netzbetreiber unterschiedliche Entgelte berechnen, variiert der Preis. So findest du deinen persönlichen Strompreis:

    1. Gehe auf unsere Produktseite für Ökostrom: https://www.evm.de/privatkunden/oekostrom/  

    2. Gib deine Postleitzahl und deinen Verbrauch in den Preisrechner für Ökostrom auf der Seite ein.  

    3. Anschließend siehst du alle an deiner Adresse verfügbaren Stromtarife mit den aktuell gültigen Preisen.  

    4. Wähle einen der Stromtarife aus und fülle das nachfolgende Formular aus. Fertig. 

  • Welche Sperrzeiten gibt es bei Wärmepumpen-, Lade- und Nachtstromtarifen?

    Die Sperrzeiten hängen vom lokalen Netzbetreiber ab. Im Netzgebiet der Energienetze Mittelrhein (enm) gelten derzeit diese Zeiten:

    • Niedertarifzeit (NT): Freigabezeit von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr (9 Stunden).
    • Hochtarifzeit (HT): Freigabezeit von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr.

    Wenn du nicht im Netzgebiet der enm wohnst, erkundige dich bitte bei deinem lokalen Netzbetreiber nach den aktuellen Sperrzeiten.

  • Wo finde ich das Stromkennzeichen der evm?

  • Was ist ein dynamischer Stromtarif?

    Ein dynamischer Stromtarif unterscheidet sich von herkömmlichen Tarifen, bei denen der Preis konstant bleibt. Bei einem dynamischen Tarif ändert sich der Strompreis im Laufe des Tages. Dieser Preis basiert auf dem aktuellen Einkaufspreis der Energie an der Strombörse (EPEX Spot Day Ahead) und kann sich mehrmals täglich oder sogar stündlich ändern. Diese Flexibilität ermöglicht es dir, die Stromkosten zu senken, indem du Strom zu Zeiten mit günstigen Preisen nutzt. Allerdings besteht auch das Risiko steigender Strompreise an der Börse. Wie bei allen Stromtarifen enthält auch der dynamische Tarif einen festen Kostenblock. Dieser ist unabhängig vom Börsenpreis und umfasst staatliche Umlagen, Abgaben, Steuern und sonstige Kosten (Beschaffungs- und Vertriebskosten) sowie den monatlichen Grundpreis für dein intelligentes Messsystem (iMSys), das bei diesem Tarif erforderlich ist. 

  • Was ist der Börsenpreis und wie funktioniert der EPEX SPOT beim dynamischen Stromtarif?

    Der dynamische Stromtarif ist an die stündlich festgelegten Preise des zentraleuropäischen Spotmarkts für Energie, der European Power Exchange (EPEX SPOT), gekoppelt. Auf diesem Markt werden kurzfristig verfügbare Strommengen gehandelt. Die Preise richten sich nach Angebot und Nachfrage. Bei hoher Nachfrage, besonders morgens und abends, steigen die Preise. Bei geringer Nachfrage, vor allem nachts und nachmittags, sinken die Preise. Bei einem Überangebot an Strom, zum Beispiel durch viel Sonnen- und Windenergie, können die Preise sogar negativ werden.

  • Wie setzt sich der dynamische Stromtarif zusammen?

    Grundpreis in €/Monat     

    +    Arbeitspreis in ct/kWh (Aufschlag auf den Börsenpreis1 + Börsenpreis2 )     
    +    Netzentgelte, Messentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern 


    Der Preis des dynamischen Stromtarifs setzt sich aus dem festen monatlichen Grundpreis (€/Monat), dem Arbeitspreis (in ct/kWh, inkl. Aufschlag auf den Börsenpreis1 + Börsenpreis2) und den gesetzlich festgelegten Netzentgelten, Messentgelten, Abgaben, Umlagen und Steuern. 

    1) Der Aufschlag auf den Börsenpreis beinhaltet die Kosten für die Beschaffung der Ökostromzertifikate und Vertriebskosten. 

    2) Der Börsenpreis entspricht den Spotmarktpreisen der EPEX SPOT DE (Siehe: Netztransparenz > Erneuerbare Energien und Umlagen > EEG > Transparenzanforderungen > Marktprämie > Spotmarktpreis nach § 3 Nr. 42a EEG), die täglich für jede Stunde des Folgetages ermittelt und veröffentlicht werden. Der monatlich abzurechnende Börsenpreis ist ein mengengewichteter Durchschnittspreis, der durch Zuordnung der Spotmarktpreise zum tatsächlichen Stromverbrauch des Kunden in jeder Viertelstunde des betreffenden Monats ermittelt wird. 

  • Brauche ich ein besonderes Messsystem für die Nutzung des dynamischen Stromtarifs?

    Ja, du brauchst ein intelligentes Messsystem (iMS) für den dynamischen Stromtarif. Der Einbau und die Installation des iMS müssen vor dem Start der Stromlieferung erfolgen. Diese Installation ist nicht im Leistungsumfang des dynamischen Stromtarifs der evm enthalten und muss von dir selbst bei deinem Messstellenbetreiber beantragt werden.

  • Wo kann ich die Installation eines intelligenten Messsystems (iMS) beantragen?

    Du musst die Installation eines intelligenten Messsystems (iMS) selbst bei deinem Messstellenbetreiber beantragen. Dafür musst du der Anschlussnehmer deines Stromanschlusses sein. Gehört der Anschluss nicht dir, musst du den Einbau über den Hauseigentümer erfragen.

    Suche dir ein Elektroinstallationsunternehmen deines Vertrauens. Dieses Unternehmen schafft die nötigen Voraussetzungen in deiner Anschlussstelle (Haus, Wohnung) und meldet sich bei deinem Messstellenbetreiber. Auf Grundlage dieser Meldung wird der Einbau, Wechsel oder Ausbau des Zählers durchgeführt. Der Messstellenbetreiber wird dich kontaktieren und einen Montagetermin mit dir vereinbaren.

    Im Großraum Koblenz sowie in großen Teilen des Westerwalds ist die Energienetze Mittelrhein dein zuständiger Netzbetreiber. Dein Elektroinstallationsunternehmen kann den Zählertausch online über das Installateurportal beantragen.

  • Gibt es Risiken bei der Nutzung von dynamischen Stromtarifen?

    Dynamische Stromtarife unterliegen den Preisschwankungen der Strombörse, die von Faktoren wie Marktnachfrage, Stromangebot und regulatorischen Änderungen beeinflusst werden. Daher gibt es neben den Chancen auch bestimmte Risiken, die du beachten solltest.

    Der Ausbau erneuerbarer Energien wie Photovoltaik und Windkraft führt zu einem höheren Angebot an günstigem Strom, besonders wenn viel Sonne scheint oder starker Wind weht. Gleichzeitig steigt jedoch die Preisvolatilität. In Zeiten mit geringem Angebot an erneuerbarer Energie können höhere Preise an der Strombörse auftreten, die bei dynamischen Tarifen an dich weitergegeben werden.

    Wenn du deinen Strombedarf bewusst in Zeiten mit günstigeren Preisen verschiebst, zum Beispiel durch die Nutzung von Wärmepumpen, Batteriespeichern oder Elektroautos, kannst du profitieren. Ohne bewusste Steuerung oder Anpassung des Verbrauchsverhaltens können jedoch höhere Kosten entstehen, wenn die Strompreise stark steigen.

  • Wie ist die Kündigungsfrist beim dynamischen Stromtarif der evm?

    Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen bei einer zweijährigen Erstvertragslaufzeit. 

  • Wie viele Haushalte beziehen Ökostrom?

    Laut Umweltbundesamt beziehen in Deutschland mittlerweile etwa 43 % der Haushalte Ökostrom. Die Zahl bezieht sich auf das Jahr 2022. Alle privaten Stromkunden der evm beziehen automatisch Ökostrom. 

  • Wie viel Ökostrom wird in Deutschland produziert?

    Laut Umweltbundesamt wurde im Jahr 2023 erstmals mehr als die Hälfte des in Deutschland benötigten Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt. Der Anteil stieg von 46,2 Prozent im Jahr 2022 auf 51,8 Prozent im Jahr 2023. Insgesamt wurden 272,4 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Strom aus erneuerbaren Energieträgern produziert, was einem Zuwachs von fast 18 Milliarden kWh gegenüber dem Vorjahr entspricht (+7 Prozent). 

  • Was zählt zu Ökostrom?

    Unter dem Begriff „Ökostrom“ werden die Erzeugung von Strom aus Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik, Geothermie und der Verfeuerung nachwachsender Brennstoffe (Holz, Pellets) bei der Biomasse zusammengefasst. Die Bundesnetzagentur definiert „Ökostrom“ wie folgt: „Ein Ökostromtarif ist ein Stromtarif, der aufgrund von Ökostrom-Labeln oder Strom-Kennzeichnung als Stromtarif mit besonderer Relevanz des Anteils/ der Förderung der effizienten oder regenerativen Energiegewinnung ausgewiesen und zu einem gesonderten Tarif angeboten/ gehandelt wird.“ 

  • Ist Ökostrom CO²-neutral?

    Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik und Geothermie produzieren kein CO₂ bei der Erzeugung des Ökostroms. Insofern ist Ökostrom klimaneutral. Allerdings muss man auch die CO₂-Emissionen beim Bau dieser Anlagen betrachten, so dass auch Ökostrom nicht zu 100% klimaneutral ist. Bei Biomassekraftwerken muss man auch wissen, dass diese nachwachsende Brennstoffe (Holz, Pellets) verfeuern, wobei durchaus CO₂ ausgestoßen wird. Verbrannt werden dabei aber keine fossilen Brennstoffe, sondern nur nachwachsende Materialien, so dass auch diese Erzeugungsart unter dem Strich klimaneutral ist. 

  • Was ist der Unterschied zwischen Strom und Ökostrom?

    Es gibt keinen physischen Unterschied zwischen herkömmlichen Strom und Ökostrom. Strom ist ein technisch normiertes Produkt und aus jeder Steckdose in Deutschland kommt immer der gleiche Strom. Der Unterschied zwischen herkömmlichen Strom und Ökostrom liegt vielmehr ausschließlich in der Art der Herstellung. Unter Ökostrom fasst man die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zusammen wie Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik, Geothermie und Biomassekraftwerken. Demgegenüber steht die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen (Braunkohle, Steinkohle, Gas) und Atomkraft. Ökostrom ist damit klimaneutral und belastet kommende Generationen nicht mit Atommüll. 

  • Wie sind die Laufzeiten und Kündigungsfristen bei Stromverträgen?

    Die Stromverträge der evm haben eine Erstvertragslaufzeit von einem oder zwei Jahren und verlängern sich in der Regel bei Haushaltskunden um einen unbestimmten Zeitraum. Bei Gewerbekunden gilt die Vertragsverlängerung um ein Jahr. Die Kündigungsfrist unserer Stromverträge beträgt nach der Erstvertragslaufzeit einen Monat bei Haushaltskunden und drei Monate bei Gewerbekunden. 

  • Wie hoch ist der Anteil der erneuerbaren Energien?

    Unser Strom für Privatkunden stammt ausschließlich aus zertifizierten erneuerbaren Energiequellen. Daher verursacht er keine klimaschädlichen Kohlendioxid-Emissionen (CO2). Dies wird auch durch eine jährliche Zertifizierung vom TÜV SÜD bestätigt. Die genaue Zusammensetzung des Stroms kannst du in unserem Stromkennzeichen nachlesen. 

  • Weitere Fragen und Antworten

Wasser

  • Woher kommt unser Trinkwasser?

    Seit 1886 wird im Wasserwerk Oberwerth Trinkwasser gewonnen, aufbereitet und weiterverteilt. Das Trinkwasser versorgt Koblenz, Lahnstein und Vallendar. Es stammt zum Großteil aus dem Rhein und einem landseitigen Zustrom.

    Das Trinkwasser für Remagen stammt aus der Wahnbachtalsperre bei Siegburg. Über das Pumpenwerk Mehlem wird das Wasser dann in die Transportleitung zu den Hochbehältern in Remagen befördert.

  • Welche Qualität hat unser Trinkwasser? Kann ich das Wasser aus dem Leitungshahn bedenkenlos trinken?

    Wasser, das als Trinkwasser abgegeben oder für Lebensmittel genutzt wird, muss den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Die Trinkwasserversorger und Gesundheitsbehörden überwachen die Untersuchungen. Das Trinkwasser, das bei dir ankommt, hat „Lebensmittelqualität“ und kann bedenkenlos getrunken werden. Bitte beachte, dass veraltete Hausleitungen diese Qualität beeinträchtigen können.

  • Wie setzen sich meine Trinkwasserkosten zusammen?

    Die Trinkwasserkosten setzen sich aus dem Grund- und dem Mengenpreis zusammen. Der Grundpreis ist ein fester Betrag, der monatlich für Deinen Trinkwasseranschluss berechnet wird. Mit ihm werden beispielsweise die Instandhaltung der Messeinrichtung sowie teilweise auch die Kosten für das Wasserleitungsnetz abgeglichen. Der Mengenpreis betrifft die Menge an Trinkwasser, die Du tatsächlich verbrauchst.

  • Welches Wasserwerk ist für dich zuständig?

    Welches Wasserwerk kümmert sich um deine Wasserversorgung? Das sagen dir unsere Ansprechpartner.

    Verbandsgemeinde Vallendar: Herr Markus Krey
    E-Mail: markus.krey@enm.de
    Telefon: 0261 2999-65127
    Mobil: 0170 5730211
    Engerser Straße 5
    56170 Bendorf

    Stadt Lahnstein: Herr Michael Obel
    E-Mail: michael.obel@enm.de
    Telefon: 0261 2999-67121
    Fax: 0261 2999-71579
    Schützenstraße 80 – 82
    56068 Koblenz

    Stadt Koblenz: Herr Torsten Wohlgemuth
    E-Mail: torsten.wohlgemuth@enm.de
    Telefon: 0261 402-61417
    Schützenstraße 80–82
    56068 Koblenz

    Stadt Remagen: Herr Paul Josten
    E-Mail: paul.josten@enm.de
    Telefon: 0261 2999-64109
    Platz an der Alten Post 2
    53424 Remagen

  • Kostenvoranschlag für Wasseranschluss

    Bitte fülle das Formular „Antrag zur Kostenvoranschlagserstellung" aus und sende es an die angegebene Adresse. Du erhältst eine schriftliche Rückmeldung innerhalb der nächsten zwei Wochen. Dann können wir mit der Verlegung deiner Wasserleitung oder deines Hausanschlusses starten. Zur Hilfe stellen wir dir eine Checkliste bereit, die die wichtigsten Fragen rund um deinen neuen Wasseranschluss enthält.

    Alternativ kannst du den Antrag auch über das Netzportal stellen.

    Zum Netzportal der enm

  • Wie melde ich eine Wasseranlage an?

    Wenn eine neue Wasseranlage in deinem Haus installiert wird, übernimmt der von uns zugelassene Installateur die Anmeldung. Er füllt das benötigte Formular aus und sendet es direkt an das zuständige Wasserwerk. Danach wird ein Termin für den Einbau des Wasserzählers vereinbart.

    Anmeldung für die Ausführung/Änderung einer Wasserleitungsanlage

  • Du möchtest ein Standrohr mieten?

    Du brauchst für deine Baustelle oder Veranstaltung einen Trinkwasseranschluss durch ein Standrohr? Bei uns bekommst du alle wichtigen Informationen. Jetzt die Ansprechpartner oder direkt die Kundenzentren zur Vermietung der Standrohre kontaktieren.

  • Warum sind Untersuchungen auf Legionellen notwendig?

    Legionellen sind wärmeliebende Bakterien und in jedem Süßwasser nachweisbar. Durch falsch gebaute und kaum genutzte Wasserleitungen kann es dazu kommen, dass Trinkwasser über längere Zeit bei 25°C bis 45°C stagniert. Bei diesen Temperaturen vermehren sich die Bakterien am schnellsten. So kann das Trinkwassersystem im gesamten Haus verunreinigt werden. Gelangen Legionellen etwa beim Duschen aus der Leitung und werden eingeatmet, können sie schwere Lungenentzündungen auslösen.

  • Wer muss das Trinkwasser auf Legionellen untersuchen lassen?

    Als Mieter einer Wohnung oder als Vermieter von Ein- oder Zweifamilienhäusern bist du nicht betroffen. Als Vermieter eines Mehrfamilienhauses musst du dagegen das Wasser untersuchen lassen. Generell sind Unternehmer und gewerbliche Betreiber einer Wasserinstallation in der Pflicht. Das bedeutet auch, dass du das Wasser auf Legionellen überprüfen lassen musst, wenn du Warmwasser über eine Großanlage bereitstellst, zum Beispiel zum Duschen für Pensionsgäste.

  • Wer muss die Trinkwasserinstallation auf Legionellen untersuchen?

    Wie eben beschrieben: Als Mieter einer Wohnung oder als Vermieter von Ein- oder Zweifamilienhäusern musst du nichts tun. Unternehmer, wie z. B. gewerbliche Vermieter, haben zu prüfen, ob für die Trinkwasserinstallation eine Untersuchungspflicht auf Legionellen besteht. Ansprechpartner ist das zuständige Gesundheitsamt.

  • Was ist eine Großanlage im Trinkwassersystem?

    Befinden sich im Trinkwassersystem ein Trinkwassererwärmer mit einem Speichervolumen von mehr als 400 Liter und/oder drei oder mehr Litern Wasser in den Rohrleitungen zwischen Trinkwassererwärmer und entferntester Trinkwasserentnahmestelle, handelt es sich um eine Großanlage.

  • Wer darf das Leitungswasser untersuchen?

    Eine Liste von zertifizierten Untersuchungsstellen mit Sitz in Rheinland-Pfalz findest Du auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz.

  • Was tun bei Befall mit Legionellen?

    Als Verbraucher solltest du das Wasser weder zum Duschen noch zum Putzen verwenden, bis die Legionellenbelastung beseitigt ist. Als Verwalter oder Vermieter bist du verpflichtet, den Befall sofort dem Gesundheitsamt zu melden und die betroffenen Mieter durch Aushänge oder Briefe zu informieren, wenn der Grenzwert von 100 KbE pro 100 Milliliter Trinkwasser überschritten wird. Legionellen können schwere Erkrankungen wie die Legionärskrankheit auslösen, die sich durch Husten, Schüttelfrost, Kopfschmerzen und hohes Fieber äußern. Daher sollte bei entsprechenden Symptomen umgehend ein Arzt aufgesucht werden.

  • Wie kann ich die Abrechnungsgruppe für die Wasserabrechnung ändern, z.B. zum 31.12. für die Nebenkostenabrechnung bei Mietshäusern?

    Um die Abrechnungsgruppe für die Wasserabrechnung, zum Beispiel zum 31.12. für die Nebenkostenabrechnung bei Mietshäusern, zu ändern, genügt eine kurze Nachricht des Eigentümers. Entweder telefonisch unter 0261 402-11111 oder per E-Mail an serviceteam@evm.de. Dazu bitte die Kundennummer und/oder Zählernummer bereithalten und angeben. Nach einer Überprüfung nimmt unser Abrechnungsteam die Änderung vor. Der Eigentümer muss dann zum 31.12. des Jahres selbst den Zählerstand ablesen und übermitteln. 

    Du hast mehrere Möglichkeiten, deinen Zählerstand an uns zu übermitteln:

    • evm-Kundenportal
      Unter evm.de/kundenportal kannst du deinen Zählerstand ganz einfach online übermitteln. Dazu brauchst du nur deine Zugangsdaten. Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Dann brauchst du zur Registrierung einmalig deine Kundennummer und deinen Namen. Damit vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich danach immer wieder anmelden kannst.

    • evm-App
      In unserer App kannst du deinen Zählerstand ganz einfach per Foto übermitteln. Dazu die App in deinem App-Store kostenlos herunterladen, mit deiner Kundennummer anmelden und Foto hochladen.

    • Telefon
      Ruf einfach unter 0261 402-11111 an und nenne das Schlagwort „Zählerstand“. Anschließend wirst du aufgefordert deine Kundennummer und deinen Zählerstand zu nennen.

    • E-Mail
      Schreib uns eine E-Mail mit deiner Kundennummer und deinem Zählerstand an zaehlerstand@evm.de.

    • Chatbot
      Deinen Zählerstand kannst du auch einfach unserem Chatbot „Eva“ auf unserer Internetseite durchgeben. Du findest ihn unten rechts in deinem Bildschirm.
  • Wie melde ich einen Wasserzähler an oder um?

    Für Eigentümer:
    Um einen Wasserzähler anzumelden oder umzumelden, benötigen wir folgende Informationen:

    • Datum des Kaufs der Wohnung/des Hauses
    • Zählerstand bei der Übergabe
    • Kopie des Grundbuchauszugs
    • Namen des neuen Eigentümers
    • Anschrift des alten Eigentümers für die Schlussrechnung

    Sende uns diese Daten bitte per E-Mail an serviceteam@evm.de oder kontaktiere uns telefonisch unter 0261 402-11111, damit wir die Anmeldung oder Ummeldung für dich vornehmen können.

    Für Mieter:
    Die Anmeldung oder Ummeldung des Wasserzählers muss der Eigentümer der Immobilie vornehmen. Bitte setze dich mit dem Eigentümer deiner Wohnung/deines Hauses in Verbindung, damit er die notwendigen Schritte einleitet (siehe oben „Für Eigentümer“).

  • Wie melde ich als Mieter eine Mietswohnung für Wasser und Abwasser an?

    Eine Mietswohnung kannst du als Mieter nicht direkt für Wasser und Abwasser anmelden, da die Abrechnung immer über den Eigentümer erfolgt. Die Kosten für Wasser und Abwasser werden über die Nebenkosten abgerechnet, die der Vermieter dir in Rechnung stellt.

  • Wer ist für die Betriebsführung des Wassers zuständig?

    Die Energieversorgung Mittelrhein AG (evm) übernimmt die technische und kaufmännische Betriebsführung verschiedener Wasserwerke. Aktuell ist die evm verantwortlich für die Vereinigte Wasserwerke Mittelrhein GmbH (VWM) sowie für die Stadtwerke Remagen – Betriebszweig Wasserversorgung. Die evm sorgt in diesen Bereichen für die Wasserversorgung von rund 150.000 Menschen, darunter in Koblenz, Lahnstein, der Verbandsgemeinde Vallendar und Remagen.

    Wenn du wissen möchtest, welches Wasserwerk für deine Wasserversorgung zuständig ist, kannst du dich direkt an unsere Ansprechpartner wenden:

    Verbandsgemeinde Vallendar: Herr Markus Krey
    E-Mail: markus.krey@enm.de
    Telefon: 0261 2999-65127
    Mobil: 0170 5730211
    Engerser Straße 5
    56170 Bendorf

    Stadt Lahnstein: Herr Michael Obel
    E-Mail: michael.obel@enm.de
    Telefon: 0261 2999-67121
    Fax: 0261 2999-71579
    Schützenstraße 80 – 82
    56068 Koblenz

    Stadt Koblenz: Herr Torsten Wohlgemuth
    E-Mail: torsten.wohlgemuth@enm.de
    Telefon: 0261 402-61417
    Schützenstraße 80–82
    56068 Koblenz

    Stadt Remagen: Herr Paul Josten
    E-Mail: paul.josten@enm.de
    Telefon: 0261 2999-64109
    Platz an der Alten Post 2
    53424 Remagen

  • Wer ist für die Wasserversorgung in Koblenz zuständig?

    Die evm ist Betriebsführerin der Vereinigten Wasserwerke Mittelrhein (VWM) und somit verantwortlich für die Wasserversorgung von rund 150.000 Menschen in Koblenz, Lahnstein und der Verbandsgemeinde Vallendar.

    Für deine Wasserversorgung in der Stadt Koblenz ist Herr Torsten Wohlgemuth dein Ansprechpartner. Du erreichst ihn wie folgt:

    • E-Mail: torsten.wohlgemuth@enm.de
    • Telefon: 0261 402-61417
    • Anschrift: Schützenstraße 80–82, 56068 Koblenz
  • Wer ist für die Wasserversorgung in Vallendar zuständig?

    Die evm ist als Betriebsführerin der Vereinigten Wasserwerke Mittelrhein (VWM) verantwortlich für die Wasserversorgung von rund 150.000 Menschen in Koblenz, Lahnstein und der Verbandsgemeinde Vallendar.

    Für deine Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Vallendar ist Herr Markus Krey dein Ansprechpartner. Du erreichst ihn wie folgt:

    • E-Mail: markus.krey@enm.de
    • Telefon: 0261 2999-65127
    • Mobil: 0170 5730211
    • Anschrift: Engerser Straße 5, 56170 Bendorf
  • Wer ist für die Wasserversorgung in Lahnstein zuständig?

    Die evm ist als Betriebsführerin der Vereinigten Wasserwerke Mittelrhein (VWM) verantwortlich für die Wasserversorgung von rund 150.000 Menschen in Koblenz, Lahnstein und der Verbandsgemeinde Vallendar.

    Für deine Wasserversorgung in der Stadt Lahnstein ist Herr Michael Obel dein Ansprechpartner. Du erreichst ihn wie folgt:

    • E-Mail: michael.obel@enm.de
    • Telefon: 0261 2999-67121
    • Fax: 0261 2999-71579
    • Anschrift: Schützenstraße 80–82, 56068 Koblenz
  • Wer ist für die Wasserversorgung in Remagen zuständig?

    Die Energieversorgung Mittelrhein AG (evm) übernimmt die technische und kaufmännische Betriebsführung von Wasserwerken. Aktuell sind wir verantwortlich für die Vereinigte Wasserwerke Mittelrhein GmbH (VWM) sowie für die Stadtwerke Remagen – Betriebszweig Wasserversorgung.

    Für deine Wasserversorgung in der Stadt Remagen ist Herr Paul Josten dein Ansprechpartner. Du erreichst ihn wie folgt:

    • E-Mail: paul.josten@enm.de
    • Telefon: 0261 2999-64109
    • Anschrift: Platz an der Alten Post 2, 53424 Remagen
  • Weitere Fragen und Antworten

Zähler

  • Wie teile ich der evm meinen Zählerstand mit?

    Du hast mehrere Möglichkeiten, deinen Zählerstand an uns zu übermitteln:

    • evm-Kundenportal
      Unter evm.de/kundenportal kannst du deinen Zählerstand ganz einfach online übermitteln. Dazu brauchst du nur deine Zugangsdaten. Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Dann brauchst du zur Registrierung einmalig deine Kundennummer und deinen Namen. Damit vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich danach immer wieder anmelden kannst.

    • evm-App
      In unserer App kannst du deinen Zählerstand ganz einfach per Foto übermitteln. Dazu die App in deinem App-Store kostenlos herunterladen, mit deiner Kundennummer anmelden und Foto hochladen.

    • Telefon
      Ruf einfach unter  0261 402-11111 an und nenne das Schlagwort „Zählerstand“. Anschließend wirst du aufgefordert deine Kundennummer und deinen Zählerstand zu nennen.

    • E-Mail
      Schreib uns eine E-Mail mit deiner Kundennummer und deinem Zählerstand an zaehlerstand@evm.de.

    • Chatbot
      Deinen Zählerstand kannst du auch einfach unserem Chatbot „Eva“ auf unserer Internetseite durchgeben. Du findest ihn unten rechts in deinem Bildschirm.

    Deinen aktuellen Zählerstand erfährst du mit einem Blick auf deinen Strom- bzw. Gaszähler. Diesen findest du häufig im Hausflur oder in den Kellerräumen, dort wo der Hauptsicherungskasten angebracht ist. Ist das nicht der Fall, gibt dir deine Hausverwaltung oder der Wohnungseigentümer Auskunft. Auf dem Sichtfeld des Zählers befindet sich bei analogen Zählern eine Drehscheibe. Oberhalb oder unterhalb davon ist ein Ziffernfeld, an dessen Ende für Strom die Bezeichnung "kWh" und für Gas „m³“ steht. Um nun den Verbrauch für eine bestimmte Zeitperiode zu ermitteln, benötigst du den Zählerstand vom Beginn des gewünschten Zeitraums. Es empfiehlt sich also, den Strom- bzw. Gasverbrauch regelmäßig abzulesen, um den Zählerstand selbst zu dokumentieren. Aber auch deine letzte Abrechnung gibt dir Auskunft zum letzten abgelesenen Zählerstand. 

  • Wann wird mein Zählerstand abgelesen?

    Der Zählerstand wird einmal im Jahr vom Messstellenbetreiber abgelesen. In der Regel ist das der Netzbetreiber an deinem Wohnort. Er ist für die Zähler verantwortlich und daher auch für deren Ablesung.  Die abgelesenen Zählerstände gibt er an den jeweils zuständigen Lieferanten, also das Unternehmen, von dem du Strom, Gas oder Wasser beziehst, weiter. In seltenen Fällen kann es sein, dass der Lieferant auch selbst abliest. Dann wird dein Zählerstand mehrfach von verschiedenen Unternehmen abgelesen.

    Unter www.evm.de/privatkunden/service/ablesetermine/ kannst du die Ablesetermine jederzeit nachschauen. In einigen Gebieten wird der Zählerstand mithilfe von Dienstleistern abgelesen. Im Großraum Koblenz und in weiten Teilen des Westerwaldes übernimmt dies unsere Netztochter, die Energienetze Mittelrhein (enm). Den Zählerstand kannst du aber gerne auch jederzeit selbst ablesen und an uns bzw. deinen zuständigen Netzbetreiber übermitteln.

  • Wo finde ich meine Zählernummer?

    Die Zählernummer kann auf dem entsprechenden Zähler abgelesen werden. Du findest sie außerdem in deiner Vertragsbestätigung oder im evm-Kundenportal.

    Bei Gas- und Stromzählern findest du die Zählernummer in der Regel über oder unter dem Barcode, der am Zähler angebracht ist. Diesen findest du meist direkt über oder unter der Zählerstandanzeige. Bei älteren Zählern ist die Nummer auf Plaketten geprägt. Bei Wasserzählern findest du die Zählernummer in dem Metallring, der die Zähleranzeige umschließt.

    Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Kein Problem. Bei deiner ersten Anmeldung unter evm.de/kundenportal benötigst du einfach nur deinen Nachnamen und deine Kundennummer. Anschließend vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich zukünftig immer wieder anmelden kannst. 

  • Was ist ein HT/NT-Zähler?

    Ein HT/NT-Zähler ist ein spezieller Zähler, der zwei verschiedene Tarife gleichzeitig zählen kann: den Hochtarif (HT) und den Niedertarif (NT). Der Niedertarif kommt in Nebenzeiten zur Anwendung und rechnet zu einem günstigeren Tarif ab. Der Hochtarif hingegen wird in Hauptzeiten angewendet und rechnet zu einem höheren Tarif ab.

    Diese spezielle Aufteilung des Stromverbrauchs hilft dabei, eine bessere Auslastung der Stromproduktionsanlagen zu erreichen. HT/NT-Zähler werden häufig bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen eingesetzt, um den Stromverbrauch für zwei unterschiedliche Zeitabschnitte getrennt zu erfassen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Zähler eine Zählernummer haben, aber zwei Zählerstände, die beide bei der Ablesung angegeben werden müssen.

  • Wie oft benötigt die evm meinen Zählerstand?

    Die evm benötigt den Zählerstand einmal im Jahr für die Erstellung der Jahresrechnung.

  • Warum möchte mein Netzbetreiber meinen Zählerstand ablesen?

    Der Netzbetreiber ist in der Regel auch verantwortlich für die Zähler und damit Messstellenbetreiber. Er betreibt also die Messstelle, allgemein auch Zähler genannt, und ist für diese und deren Ablesung verantwortlich. Außerdem rechnet er die Nutzung seiner Netze jedes Jahr mit dem jeweiligen Energielieferanten ab. Dafür muss der Messstellenbetreiber einmal im Jahr die Zählerstände ablesen und anschließend an die jeweiligen Lieferanten zur Erstellung der Jahresrechnung weitergeben. Es ist also richtig, dass dein Netzbetreiber deinen Zählerstand ablesen möchte.

  • Wie kann ich meinen mitgeteilten Zählerstand ändern?

    Falls dein mitgeteilter Zählerstand falsch sein sollte, schick uns am besten ein Foto deines aktuellen Zählerstands an zaehlerstand@evm.de. Dann ändern wir die Daten ab. Alternativ geht das auch über das Kundenportal oder telefonisch unter 0261 402 – 11111 mit dem Schlagwort „Zählerstand“.

  • Mein Zählerstand wurde geschätzt. Was muss ich jetzt tun?

    Wenn uns zur Jahresrechnung kein aktueller Zählerstand vorliegt, müssen wir ihn schätzen. Um eine genaue Abrechnung zu erhalten, liefere uns bitte deinen aktuellen Zählerstand nach. Du hast dazu mehrere Möglichkeiten:

    • evm-Kundenportal
      Unter evm.de/kundenportal kannst du deinen Zählerstand ganz einfach online übermitteln. Dazu brauchst du nur deine Zugangsdaten. Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Dann brauchst du zur Registrierung einmalig deine Kundennummer und deinen Namen. Damit vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich danach immer wieder anmelden kannst.

    • evm-App
      In unserer App kannst du deinen Zählerstand ganz einfach per Foto übermitteln. Dazu einfach die App in deinem App-Store kostenlos herunterladen, mit deiner Kundennummer anmelden und Foto hochladen.

    • Telefon
      Ruf einfach unter 0261 402-11111 an und nenne das Schlagwort „Zählerstand“. Anschließend wirst du aufgefordert, deine Kundennummer und deinen Zählerstand zu nennen.

    • E-Mail
      Schreib uns eine E-Mail mit deiner Kundennummer und deinem Zählerstand an zaehlerstand@evm.de.

    • Chatbot
      Deinen Zählerstand kannst du auch einfach unserem Chatbot „Eva“ auf unserer Internetseite durchgeben. Du findest ihn unten rechts in deinem Bildschirm.
  • Ich kann meinen Zähler nicht selbständig ablesen. An wen muss ich mich wenden? (Stichwort: Funkablesung, Fernwärmezähler oder Zähler unter Verschluss)

    Einige Zähler musst du gar nicht selbst ablesen. Sie senden Daten, die dein Netzbetreiber empfängt und an deinen Lieferanten weitergibt. Falls du dir nicht sicher bist, oder dein Zähler unter Verschluss sein sollte, kann deine Hausverwaltung oder dein Vermieter/deine Vermieterin dir weiterhelfen.

  • Was kann ich bei einer falschen Zählernummer tun?

    Wenn du im Bestellprozess oder bei der Zählerablesung eine falsche Zählernummer angegeben hast oder auf deiner Rechnung eine falsche Zählernummer steht, sende bitte eine E-Mail an serviceteam@evm.de. Hänge ein gut lesbares Foto deiner Zählernummer an. Wir kümmern uns schnellstmöglich um dein Anliegen. Alternativ kannst du uns auch telefonisch unter 0261 402-11111 erreichen.

  • Wie wird der Zählerstand für meine Verbrauchsabrechnung ermittelt?

    Dein Zählerstand kann auf drei verschiedene Arten ermittelt werden:

    • Durch den Netzbetreiber: In den meisten Fällen liest dein örtlicher Netzbetreiber den Zählerstand einmal im Jahr ab und gibt diese Daten an uns weiter.
    • Selbstablesung: Du kannst deinen Zählerstand auch selbst ablesen. Dazu loggst du dich einfach in das evm-Kundenportal ein, wählst den betreffenden Vertrag unter “Service” aus und nutzt die Funktion “Zählerstand erfassen”. Nachdem du deinen Zählerstand eingetragen hast, klickst du auf “Stand absenden”. Wir sorgen dann dafür, dass auch dein Netzbetreiber diese Daten erhält. Falls du keinen Online-Zugang hast, kannst du uns den Stand mit Ablesedatum auch über unser Kontaktformular mitteilen.
    • Hochrechnung: Wenn die beiden oben genannten Methoden nicht möglich sind, wird zur Erstellung deiner Verbrauchsabrechnung eine Hochrechnung auf Basis deines durchschnittlichen Verbrauchs im vergangenen Abrechnungszeitraum sowie unter Berücksichtigung der Jahreszeit durchgeführt. Bei dieser Methode ist sichergestellt, dass dir kein zu hoher Verbrauch in Rechnung gestellt wird, da bei der nächsten Abrechnung, für die dein Strom- oder Gaszähler einsehbar ist, wieder der fortlaufend gemessene Verbrauch zugrunde gelegt wird. Eventuelle Abweichungen aus der maschinell berechneten Abrechnung werden dabei ausgeglichen.
  • Was tun bei Problemen mit dem Hausanschluss bzw. Zähler für Strom oder Gas?

    Bei Problemen mit dem Hausanschluss oder Zähler ist dein Netzbetreiber zuständig. In den meisten Fällen ist das unsere Netztochter, die Energienetze Mittelrhein. Du erreichst sie telefonisch unter 0261 2999-22222.

    Falls du einen anderen Netzbetreiber hast, wende dich bitte direkt an diesen. Wir als evm zahlen Gebühren für die Nutzung von Stromnetz, Zählern und Anschlüssen an den jeweiligen Netzbetreiber. Daher können wir bei Problemen mit dem Hausanschluss oder dem Zähler nicht selbst weiterhelfen.

    Sollte dein Zähler nicht richtig funktionieren oder ausgefallen sein, kontaktiere bitte deinen örtlichen Netzbetreiber. Die meisten Netzbetreiber bieten einen kostenlosen Kundenservice mit einer Störungs-Hotline an, über die du das Problem melden und weitere Informationen zur Behebung der Störung erhalten kannst.

    Zu welchem Netzbetreiber dein Zähler oder Hausanschluss gehört, steht in der Regel auf dem Gerät selbst. Die Telefonnummer des Kundenservice des örtlichen Netzbetreibers findest du im Internet oder im Telefonbuch, falls sie nicht auf dem Gerät angegeben ist.


  • Mein Zähler soll ausgebaut werden. Was muss ich tun?

    Wenn die Energienetze Mittelrhein (enm) dein zuständiger Netzbetreiber ist, kannst du den Zählerausbau ganz einfach online beantragen. Gehe dazu folgendermaßen vor:

    1. Besuche das Netzportal der enm unter www.enm.de/netzportal und wähle „Netzanschluss online beantragen“.
    2. Klicke auf „Für Kunden und Partner ohne Login“.
    3. Wähle „Zähler Service“ und anschließend „Zählerdemontage“.
    4. Fülle den Antrag über den Button „Antrag ausfüllen“ aus.
      Halte dafür deine Zählernummer und ein Foto des Zählers bereit.

    Bei Fragen kannst du den technischen Kundenservice der enm kontaktieren:
    E-Mail: messservice@enm.de
    Telefon: 0261 2999-71722

    Wenn die enm nicht dein Netzbetreiber ist, wende dich bitte an den Netzbetreiber, der für deinen Anschluss zuständig ist. Diesen findest du zum Beispiel auf deiner letzten Abrechnung.

  • Mein Haus wird abgerissen und der Zähler soll demontiert werden. Was muss ich tun?

    Bei einem Hausabriss müssen sowohl die Demontage des Zählers als auch die Demontage des Netzanschlusses beantragt werden. Stelle sicher, dass die Energienetze Mittelrhein (enm) dein zuständiger Netzbetreiber und Messstellenbetreiber sind, bevor du die Anträge stellst.

    Zählerdemontage

    Wenn die enm für deinen Zähler zuständig ist, kannst du die Demontage online beantragen. Gehe dazu wie folgt vor:

    • Besuche das Netzportal der enm unter www.enm.de/netzportal und klicke auf „Netzanschluss online beantragen“.
    • Wähle „Für Kunden und Partner ohne Login“.
    • Klicke auf „Zähler Service“ und anschließend auf „Zählerdemontage“.
    • Fülle den Antrag über den Button „Antrag ausfüllen“ aus.
      Halte dafür deine Zählernummer und ein Foto des Zählers bereit.

    Bei Fragen kannst du den technischen Kundenservice der enm kontaktieren:
    E-Mail: messservice@enm.de
    Telefon: 0261 2999-71722

    Netzanschlussdemontage

    Wenn die enm dein zuständiger Netzbetreiber ist, gehe folgendermaßen vor:

    • Besuche das Netzportal der enm unter www.enm.de/netzportal und klicke auf „Netzanschluss online beantragen“.
    • Wähle „Für Kunden und Partner ohne Login“.
    • Klicke auf „Netzanschluss“ und anschließend auf „Netzanschluss Demontage“.
    • Fülle den Antrag über den Button „Antrag ausfüllen“ aus.

    Bei Fragen kannst du den technischen Kundenservice der enm kontaktieren:
    E-Mail: kundenanschluss@enm.de
    Telefon: 0261 2999-66330

    Hinweis: Wenn die enm nicht dein zuständiger Netz- oder Messstellenbetreiber ist, wende dich bitte an den Betreiber, der für dein Haus zuständig ist. Diesen findest du zum Beispiel auf deiner letzten Abrechnung.

  • Ich hätte gerne einen neuen Zähler. Was muss ich tun?

    Möchtest du einen Zählerwechsel oder einen zusätzlichen Zähler? Hier findest du die Informationen für beide Fälle:

    Zusätzlicher Zähler

    Wenn du einen zusätzlichen Zähler benötigst und die Energienetze Mittelrhein (enm) dein Messstellenbetreiber ist, musst du wie folgt vorgehen:

    1. Dein Installateur (für Strom oder Gas) muss die notwendigen Anträge bei dem Messstellenbetreiber einreichen.
    2. Der Installateur prüft die technischen Anforderungen und übernimmt die Formalitäten für die Beantragung des zusätzlichen Zählers.
    3. Nachdem die Anträge eingereicht wurden, erhältst du von der enm weitere Informationen zum Ablauf der Installation.

    Bei Fragen kannst du den technischen Kundenservice der enm kontaktieren:

    • E-Mail: messservice@enm.de
    • Telefon: 0261 2999-71722

    Zählerwechsel (wegen abgelaufener Eichgültigkeit, Störung oder Defekt)

    Wenn dein Zähler wegen abgelaufener Eichgültigkeit, einer Störung oder eines Defekts gewechselt werden muss und die enm dein Messstellenbetreiber ist, kontaktiere bitte den technischen Kundenservice:

    • Telefon: 0261 2999-71722 (Mo. bis Fr. von 07:30 bis 16:00 Uhr)
    • E-Mail: messservice@enm.de
  • Warum wurde mein Gaszähler ausgebaut?

    Es gibt verschiedene Gründe, warum dein Gaszähler ausgebaut wurde. Hier sind die häufigsten Fälle:

    1. Vertragliche Gründe oder Nichtzahlung:
      Wenn Zahlungen ausbleiben oder Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden, kann der Versorger den Gaszähler ausbauen lassen, um die Gaszufuhr zu unterbrechen.
    2. Erdgasumstellung von L-Gas auf H-Gas:
      Bei der Umstellung von L-Gas auf H-Gas kann der Gaszähler ausgebaut werden, wenn:
      • Deine Gasgeräte nicht angepasst wurden
      • Du gesetzliche Fristen nicht eingehalten hast
      • Du die Umstellung verweigert hast
      • Deine alten Anlagen technisch nicht mit dem neuen Erdgas kompatibel sind
        In solchen Fällen wirst du vorher vom Netzbetreiber informiert.
    3. Ende der Eichfrist:
      Gaszähler unterliegen einer gesetzlichen Eichfrist. Sobald diese abläuft, muss der Zähler entweder neu geeicht oder durch einen neuen ersetzt werden. Häufig wird der alte Zähler dabei ausgebaut und ein neuer installiert.

    Wenn du Fragen dazu hast, wende dich bitte an den technischen Kundenservice der Energienetze Mittelrhein (enm):
    E-Mail: messservice@enm.de
    Telefon: 0261 2999-71722

  • Wir haben Probleme mit dem Stromanschluss. Was sollen wir tun?

    Wenn du Probleme mit deinem Stromanschluss hast und die Energienetze Mittelrhein (enm) dein zuständiger Netzbetreiber ist, wende dich bitte an die Disposition der enm.

    So erreichst du die Disposition:

    • Telefon: 0261 2999-22280
      (Mo. bis Do. von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr, Fr. von 08:00 bis 12:00 Uhr)
    • E-Mail: disposition@enm.de

    Wenn die enm nicht dein Netzbetreiber ist, kontaktiere bitte den Netzbetreiber, der für deine Region zuständig ist. Diesen findest du zum Beispiel auf deiner letzten Abrechnung.

  • Die Eichung meines Zählers ist abgelaufen. Was muss ich tun?

    Wenn die Eichung deines Zählers abgelaufen ist und die Energienetze Mittelrhein (enm) dein Messstellenbetreiber ist, wende dich bitte an den technischen Kundenservice der enm. In der Regel wird der Zähler entweder neu geeicht oder durch einen neuen ersetzt.

    So erreichst du den technischen Kundenservice:

    • Telefon: 0261 2999-71722
      (Mo. bis Fr. von 07:30 bis 16:00 Uhr)
    • E-Mail: messservice@enm.de

    Falls die enm nicht dein Messstellenbetreiber ist, wende Dich bitte an den für dich zuständigen Messstellenbetreiber. Diesen findest du zum Beispiel auf deiner letzten Abrechnung.

  • Der Zähler geht nicht mehr. Was soll ich tun?

    Wenn dein Zähler nicht mehr funktioniert und die Energienetze Mittelrhein (enm) dein Messstellenbetreiber ist, wende dich bitte an den technischen Kundenservice der enm.

    So erreichst du den technischen Kundenservice:

    • Telefon: 0261 2999-71722
      (Mo. bis Fr. von 07:30 bis 16:00 Uhr)
    • E-Mail: messservice@enm.de

    Wenn die enm nicht dein Messstellenbetreiber ist, kontaktiere bitte den zuständigen Messstellenbetreiber. Diesen findest du zum Beispiel auf deiner letzten Abrechnung.

  • Warum erhalte ich ein Schreiben, dass ich einen neuen Zähler bekomme? Mein Zähler ist erst zwei Jahre alt.

    Wenn du eine Benachrichtigung über den Austausch deines Zählers erhalten hast, kann das mehrere Gründe haben, auch wenn dein Zähler erst zwei Jahre alt ist:

    1. Defekte oder Fehler:
      Selbst bei neueren Zählern kann es vorkommen, dass sie eine Fehlfunktion haben oder falsche Messwerte liefern. In solchen Fällen muss der Zähler ausgetauscht werden.
    2. Umstellung auf einen Smart Meter:
      Die Energienetze Mittelrhein (enm) könnten planen, deinen bisherigen Zähler durch einen digitalen oder intelligenten Zähler zu ersetzen, der den Stromverbrauch genauer erfasst und zusätzliche Funktionen bietet.
    3. Regelmäßiger Austausch:
      Auch wenn dein Zähler erst zwei Jahre alt ist, gibt es Fälle, in denen Zähler aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aus anderen technischen Gründen ausgetauscht werden.

    Falls du weitere Fragen hast oder die genauen Gründe für den Austausch wissen möchtest, wende dich bitte an den technischen Kundenservice der enm.

    So erreichst Du den technischen Kundenservice:

    • Telefon: 0261 2999-71722
      (Mo. bis Fr. von 07:30 bis 16:00 Uhr)
    • E-Mail: messservice@enm.de
  • Weitere Fragen und Antworten

Vertrag & Tarif

  • Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

    Grundsätzlich hast du mehrere Möglichkeiten, deinen Vertrag mit uns zu kündigen. Das geht online unter www.evm.de, schriftlich per Post an die auf deinem Vertrag angegebene Adresse oder per E-Mail an serviceteam@evm.de, aber auch telefonisch unter 0261 402-11111. Bevor du kündigst, kontaktiere uns gerne. Vielleicht finden wir gemeinsam ein passendes Angebot für dich.

    Übrigens:  Bei einem Umzug brauchst du dir keine Gedanken um eine Kündigung zu machen – nimm deinen Strom- und/oder Erdgasvertrag ganz einfach und unkompliziert mit in dein neues Zuhause. Hierbei hilft dir unser Serviceteam gerne. Alternativ kannst du den Wechsel über unser Kundenportal aber auch selbst beantragen. So hast du beim Umzug eine Sorge weniger.

  • Wo finde ich meinen aktuellen Tarif?

    Deinen aktuellen Tarif, sowie alle Rechnungen und Dokumente, findest du in unserem Kundenportal unter evm.de/kundenportal oder in der kostenlosen evm-App.

    Hier erhältst du alle Informationen zu deinem Tarif, wie:

    • Vertragslaufzeit
    • Ist ein Tarifwechsel möglich?
    • Kann ich einen weiteren Vertrag hinzufügen?

    Du hast dich noch nie in unserem Kundenportal angemeldet? Bei der erstmaligen Anmeldung benötigst du deine Kundennummer und deinen Namen. Vergib anschließend einen Benutzernamen und ein Passwort. Damit kannst du dich dann zukünftig ganz einfach anmelden und alle deine Daten einsehen und ändern.

  • Wie ist meine Vertragslaufzeit?

    Die Vertragslaufzeit beträgt je nach Vertrag ein bis zwei Jahre. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat.

  • Kann ich in einen anderen evm-Tarif wechseln?

    Sofern wir einen anderen Vertrag anbieten, kannst du zu diesem nach Ablauf deiner aktuellen Vertragslaufzeit wechseln. Gerne unterstützen wir dich auch persönlich dabei, den passenden Tarif für deine Bedürfnisse zu finden oder telefonisch unter 0261 402-11111. Den Vertrag ändern kannst du aber auch ganz einfach in unserem Kundenportal unter evm.de/kundenportal. Du hast dich noch nie in unserem Kundenportal angemeldet? Bei der erstmaligen Anmeldung benötigst du deine Kundennummer und deinen Namen. Vergib anschließend einen Benutzernamen und ein Passwort. Damit kannst du dich dann zukünftig ganz einfach anmelden und alle deine Daten einsehen und ändern.

  • Wie füge ich einen weiteren Vertrag hinzu?

    Sollten mehrere Zähler in einem Objekt vorhanden sein, kann auch für diese ein weiterer Vertrag abgeschlossen/hinzugefügt werden. Die Verträge können über das evm-Kundenportal, über unsere Internetseite oder bei unserem Serviceteam telefonisch unter 0261 402-11111 abgeschlossen werden. Zusätzlich hast du die Möglichkeit, Verträge in einem unserer 14 Kundenzentren vor Ort abzuschließend und zu ändern.

  • Wie schließe ich einen neuen Vertrag mit der evm ab?

    Du kannst einfach und bequem über unsere Webseite unter www.evm.de einen neuen Vertrag mit uns abschließen. Gerne können wir dir auch ein Angebot per Post zukommen lassen oder du schließt alternativ einen Vertrag telefonisch unter unserer Service-Rufnummer 0261 402-11111 ab.

  • Ich habe ein Begrüßungsschreiben von meinem Grundversorger erhalten. Dort teilt er mir mit, dass er jetzt mein neuer Versorger ist. Ich wollte doch zur evm.

    Der Grundversorger stellt die Bereitstellung der Energie für dich sicher. Wenn du einen Vertrag mit uns abgeschlossen hast, kannst du unter unserer Service-Rufnummer 0261 402-11111 unter dem Schlagwort „Lieferantenwechsel“ nachfragen, wie der Status der Bearbeitung ist.

  • Ich möchte zur evm wechseln. Was muss ich tun?

    Du kannst einfach und bequem auf unserer Internetseite unter www.evm.de einen neuen Vertrag mit uns abschließen. Gerne können wir dir auch ein Angebot per Post zukommen lassen oder du schließt alternativ einen Vertrag telefonisch unter unserer Service-Rufnummer 0261 402-11111 ab. Du willst lieber persönlich wechseln? Dann komm gerne in eines unserer 14 Kundenzentren in der Region. Standorte und Öffnungszeiten findest du unter evm.de/kundenzentren.

  • Wie lange dauert ein Vertragswechsel?

    Das hängt davon ab, welchen Vertrag du bei deinem aktuellen Anbieter hast.

    Es gibt Kündigungsfristen, die eingehalten werden müssen. Am besten schaust du auf deinen Unterlagen nach dem frühestmöglichen Kündigungstermin. Weitere Infos rund um deinen Vertragswechsel findest du hier.

  • Was genau ist der Arbeitspreis und wie setzt sich dieser zusammen?

    Die Kosten pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Strom bzw. Gas werden auch Arbeitspreis genannt. Er wird in Cent pro kWh angegeben. Darin enthalten sind die Kosten für die Strom- bzw. Gaserzeugung, den Transport, Steuern und Abgaben.

  • Was genau ist der Grundpreis und wie setzt sich dieser zusammen?

    Der Grundpreis ist eine verbrauchsunabhängige Preis-Komponente, die in jeder Abschlagszahlung enthalten ist und in der Regel monatlich berechnet wird.

    Dieser Preis deckt die Kosten für die Aufwendungen des Energieversorgers, also z. B. Abrechnung, Zählerbereitstellung und -miete, sowie die Leistungsbereitstellung und allgemeine Vertriebskosten, die dann auf die Kundinnen und Kunden umgelegt werden.

    Kurzgefasst ist der Grundpreis eine Art „Fixkostenpauschale“.

  • Wo finde ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen meines Vertrags?

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen findest du ganz am Ende deines Vertrags.

  • Wie lange ist meine Vertragslaufzeit für meinen Vertrag bei der evm?

    Für Energieverträge bei der evm gelten folgende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen: 

    Wirst du in der Grundversorgung beliefert, hast du keine feste Vertragslaufzeit und kannst deinen Vertrag innerhalb von zwei Wochen kündigen. 

    Bei der evm schließt du mit allen anderen Energietarifen in der Regel einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von ein bis zwei Jahren ab. Ziehst du in eine Wohnung ein oder besteht Vertragsbindung bei deinem bisherigen Versorger, beginnt die Vertragslaufzeit erst mit dem tatsächlichen Lieferbeginn. Den genauen Beginn und das früheste Ende der Vertragslaufzeit findest du in deinen Vertragsunterlagen und auf deiner Jahresverbrauchsabrechnung. 

    Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag unbefristet und kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen bei Haushaltskunden bzw. 3 Monaten bei Gewerbekunden gekündigt werden. Dies gilt für Verträge, die ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden. Für Altverträge gilt die beim Vertragsabschluss vereinbarte Vertragsverlängerung. 

  • Wie wird mir der Bonus bestätigt?

    Wenn dir ein Neukundenbonus gewährt wird, siehst du das bereits vor deiner Anmeldung für Ökostrom oder Erdgas im Preisrechner. Um die für deinen Ort gültigen Konditionen zu erfahren, benutze einfach unseren Preisrechner unter https://www.evm.de/privatkunden/. Nachdem du dort die erforderlichen Angaben gemacht hast, zeigt dir unser Rechner neben deinen zu erwartenden Energiekosten und der Dauer deiner Preisgarantie auch den Bonusbetrag an, sofern das Angebot einen Neukundenbonus enthält.

    Sobald dein Vertrag zustande gekommen ist (d.h. dein örtlicher Netzbetreiber uns die Belieferung/Netznutzung bestätigt hat), erhältst du ein Vertragsbestätigungsschreiben. In diesem Schreiben wird dir dein Bonus nochmals bestätigt.

    Bitte beachte: Anspruch auf einen Neukundenbonus hast du nur, wenn deine Verbrauchsstelle in den letzten 12 Monaten nicht durch uns als evm beliefert wurde. Diese Regelung ist auch in den geltenden AGB festgehalten.

  • Wann wird ein Bonus ausgezahlt?

    Wenn dein Strom- oder Erdgasangebot einen Neukundenbonus enthält, erhältst du diesen nach 12 Monaten ab Lieferbeginn mit deiner Jahresabrechnung. Der Bonus wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet. Hast du ein Guthaben, erhöht der Bonus deine Rückzahlung. Bei einer Nachzahlung verringert der Bonus den Nachzahlungsbetrag.

    Die Höhe deines Bonus erfährst du in deinem Vertragsbestätigungsschreiben. Dieses erhältst du entweder per Post, per E-Mail oder im evm-Kundenportal.

  • Wie wird mir eine Preisänderung mitgeteilt?

    Du erhältst eine Benachrichtigung über eine Preisanpassung spätestens vier oder sechs Wochen (abhängig von deiner vertraglichen Vereinbarung) bevor die neuen Preise in Kraft treten. Dies gilt auch für Preisanpassungen aufgrund von Änderungen der nicht garantierten Preisbestandteile wie Steuern, Umlagen, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Umlagen und Abgaben. Wir informieren dich rechtzeitig im Voraus. Alle deine Dokumente werden generell im evm-Kundenportal unter evm.de/kundenportal hinterlegt. Um sicherzustellen, dass du die wichtige Information erhältst, senden wir dir alle Dokumente, die eine Preisänderung betreffen, zusätzlich per Post zu. 

  • Wird mir mein Preis nochmal bestätigt?

    Den aktuellen Neukundenpreis an deinem Wohnort kannst du im  Preisrechner mit wenigen Klicks selbst berechnen. Wenn du dich online für unseren Ökostrom oder unser Gasangebot anmeldest, siehst du vor dem Abschluss des Bestellvorgangs alle Vertragsdaten in einer Übersicht. Hier bestätigen wir den Preis, die Preisgarantie und, falls zutreffend, den Neukundenbonus.

    Kurz nach Vertragsabschluss erhältst du eine Auftragsbestätigung. Diese Mitteilung bekommst du entweder in dein Postfach im evm-Kundenportal oder schriftlich per Post, falls du unseren Online-Service nicht nutzt. 

  • Kann ich einen bestehenden Vertrag auf eine andere Person umschreiben lassen?

    Eine Vertragsumschreibung auf eine andere Person ist nicht möglich. Der bestehende Vertrag muss beendet und ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Bei einem Sterbefall benötigen wir die Sterbeurkunde. In anderen Fällen, in denen sich der bestehende Vertragspartner nicht selbst abmelden kann, benötigen wir ein anderes Dokument als Nachweis. Erst dann kann der neue Vertragspartner angemeldet werden.

  • Wie kündige ich meinen Vertrag?

    Es ist schade, dass du überlegst, deinen Vertrag bei uns zu kündigen. Es gibt für viele Kündigungsgründe eine Lösung. Wenn du umziehst, ist eine Kündigung nicht notwendig. Du kannst deinen Strom- oder Erdgasvertrag einfach in dein neues Zuhause mitnehmen. Melde dich dazu in unserem Kundenportal unter evm.de/kundenportal an und beantrage deinen Wechsel.

    Sollte der Grund deiner Kündigung ein möglicher Lieferantenwechsel sein, kannst du gerne unseren Tarifrechner auf der Homepage nutzen. Sobald du deine Postleitzahl oder Wohnort sowie deinen Verbrauch eingegeben hast, werden dir passende Tarife angezeigt. 

    Für eine individuelle Tarifberatung kannst du unseren Kundenservice auf unterschiedlichen Wegen kontaktieren:

    • Online-Video-Beratung: In einem persönlichen Gespräch beantworten unsere Experten deine Fragen – ganz einfach von zu Hause aus oder unterwegs. Hier kannst du einen Termin vereinbaren.
    • Telefon: Rufe uns von Montag bis Freitag zwischen 07:00 und 22:00 Uhr und samstags zwischen 07:00 und 16:00 Uhr unter 0261 402-11111 an.
    • E-Mail: Schreibe uns eine E-Mail an serviceteam@evm.de.
    • Kundenzentrum: Besuche eines unserer 14 Kundenzentren in deiner Nähe. Diese findest du in den folgenden Städten: Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bendorf, Cochem, Dierdorf, Gerolstein, Höhr-Grenzhausen, Koblenz, Lahnstein, Linz am Rhein, Montabaur, Remagen, Mayen, Westerburg und Sinzig. Unsere Öffnungszeiten und Adressen findest du hier.
    • Post: Wenn du uns Briefe oder sonstige Dokumente zusenden willst, sende diese bitte an Energieversorgung Mittelrhein AG, Ludwig-Erhard-Straße 8, 56073 Koblenz.

    Weitere Infos: www.evm.de/kontakt

    Möchtest du deinen Strom- oder Erdgas-Vertrag dennoch kündigen, kannst du dies direkt online tun. Nutze dazu einfach das Formular auf unserer Webseite. Wir hoffen, dass wir dich in der Zukunft wieder von uns überzeugen können. Zögere nicht, uns anzusprechen. 

  • Ein Angehöriger ist gestorben. Was muss ich jetzt beachten?

    Mein Beileid für deinen Verlust. Wenn ein Angehöriger verstorben ist, kannst du als Erbe den Stromvertrag per Sonderkündigung beenden, wenn du auch die Wohnung kündigst oder die Immobilie verkaufen möchtest. Wichtig dabei ist, dass du dich auf dein Sonderkündigungsrecht im Todesfall berufst und eine Kopie der Sterbeurkunde beilegst. 

    Wenn du die Lieferstelle übernehmen möchtest, gibt es in der Regel kein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag wird dann einfach auf dich als Erbe umgeschrieben.

    • Hinweis:

    Wenn der Strom- oder Erdgaszähler derzeit mit dem Grundversorgungstarif abgerechnet wurde, brauchst du kein Sonderkündigungsrecht. Du kannst den Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Dafür musst du nur nachweisen, dass du berechtigt bist, den Vertrag zu kündigen – am besten mit einer Kopie der Sterbeurkunde oder einem Erbschaftsnachweis.

    • Rechtlicher Hintergrund: 

    Nach §1922 BGB gehen im Todesfall alle Verträge auf die Erben über. Das bedeutet, dass auch die Erben den Stromvertrag kündigen dürfen. Ein Recht auf eine Sonderkündigung ergibt sich daraus jedoch zunächst nicht. 

  • Ich möchte ein günstigeres Angebot.

    Gerne prüfen wir, ob wir bei dir eine Tarifoptimierung durchführen können.
    Im evm-Kundenportal siehst du die online verfügbaren Angebote. 

    Für eine individuelle Tarifberatung kannst du unseren Kundenservice auf unterschiedlichen Wegen kontaktieren:

    • Online-Video-Beratung: In einem persönlichen Gespräch beantworten unsere Experten deine Fragen – ganz einfach von zu Hause aus oder unterwegs. Hier kannst du einen Termin vereinbaren.
    • Telefon: Rufe uns von Montag bis Freitag zwischen 07:00 und 22:00 Uhr und samstags zwischen 07:00 und 16:00 Uhr unter 0261 402-11111 an.
    • E-Mail: Schreibe uns eine E-Mail an serviceteam@evm.de.
    • Kundenzentrum: Besuche eines unserer 14 Kundenzentren in deiner Nähe. Diese findest du in den folgenden Städten: Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bendorf, Cochem, Dierdorf, Gerolstein, Höhr-Grenzhausen, Koblenz, Lahnstein, Linz am Rhein, Montabaur, Remagen, Mayen, Westerburg und Sinzig. Unsere Öffnungszeiten und Adressen findest du hier.
    • Post: Wenn du uns Briefe oder sonstige Dokumente zusenden willst, sende diese bitte an Energieversorgung Mittelrhein AG, Ludwig-Erhard-Straße 8, 56073 Koblenz.

    Weitere Infos: www.evm.de/kontakt

  • Warum kommt jemand an meine Tür und verkauft evm-Verträge?

    Unsere Außendienstler möchten versuchen deine Strom- und / oder Gastarife zu optimieren.

  • Ich habe eine Preiserhöhung erhalten, ich möchte von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

    Schade, dass du kündigen möchtest. Wir würden uns freuen, wenn du weiter unser Kunde bleibst. Gerne prüfen wir auch deinen aktuellen Tarif, ob es vielleicht ein Angebot gibt, das deine Bedürfnisse besser erfüllt.

    Grundsätzlich hast du mehrere Möglichkeiten, deinen Vertrag mit uns zu kündigen. Das geht online unter www.evm.de, schriftlich per Post an die auf deinem Vertrag angegebene Adresse oder per E-Mail an serviceteam@evm.de, aber auch telefonisch unter 0261 402-11111. Bevor du kündigst, kontaktiere uns gerne. Vielleicht finden wir gemeinsam ein passendes Angebot für dich.

  • Warum sollte ich bei der evm bleiben und nicht wechseln?

    Wir – die Energieversorgung Mittelrhein (evm) – sind das größte kommunale Energie- und Dienstleistungsunternehmen aus Rheinland-Pfalz. Unser Einzugsgebiet reicht im nördlichen Rheinland-Pfalz vom Westerwald über den Hunsrück und die Eifel bis hin zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalens. Rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versorgen hier unsere Kunden mit Ökostrom, ErdgasWärme, Trinkwasser, Telekommunikation und kompetentem Service. Wir gehören zu den wichtigsten Arbeitgebern der Region und sind uns unserer Verantwortung bewusst. Deshalb setzen wir uns aktiv und aus Überzeugung für transparentes, umweltschonendes und ressourcenorientiertes Handeln sowie soziales Engagement ein. 

    Die Energieversorgung Mittelrhein (evm) bietet dir viele Vorteile: 

    1. Regionale Verbundenheit: 

    • Nah und immer da mit 14 Kundenzentren in der Region 
    • Wir von hier: Die Region, die Menschen und ihre Entwicklung liegen uns am Herzen. Dafür nutzen wir unsere jahrelange Erfahrung, unser Engagement und ganz buchstäblich: unsere Energie. 
    • Regionale Verantwortung: Wir sind das größte kommunale Energie- und Dienstleistungsunternehmen aus Rheinland-Pfalz. Unser Einzugsgebiet reicht vom Westerwald über den Hunsrück und die Eifel bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalens. 
    • Regionaler Arbeitgeber: Mit rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehören wir zu den wichtigsten Arbeitgebern der Region und setzen uns für umweltschonendes und soziales Handeln ein. 
    • Entdecker-Bonus: Mit dem evm-Entdecker-Bonus erhalten Kundinnen und Kunden Vorteile, die sich wirklich lohnen. Neben einer Vielzahl von 2-für-1 Gutscheinen für Freizeit und Kulinarik kannst du dich auch über energiegeladene Vorteile sowie über 20 % Rabatt auf Tickets von Querbeet freuen. Neugierig? Dann einfach unter evm.de/entdecker registrieren  

    2.Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein: 

    • Bye-bye CO2: Mit Blick auf eine nachhaltige Zukunft setzen wir bereits heute in weiten Teilen unseres Angebots auf erneuerbare Energien und klimafreundliche Technologien.  
    • Umwelt- und Energiepolitik: Umweltschutz, Energieeinsparung und Ressourcenschonung sind zentrale Ziele unseres Unternehmens. Wir fördern Maßnahmen zur Erreichung hoher Energieeffizienz und zur Sicherung der Versorgungssicherheit. 
    • Zukunftsorientiert: durch innovative und umweltfreundliche Produkte und Techniken 
       

    3. Umfassender Service: 

    • Service aus einer Hand: Ob Tarifberatung oder komplette Heizungsmodernisierung: Bei deinen Vorhaben sind unsere Fachleute und Handwerksprofis immer an deiner Seite. 
    • Kundenorientiert: Unsere Produkte, Dienstleistungen und Service werden stets auf deine Bedürfnisse ausgerichtet. 
       

    4. Familien- und Mitarbeiterfreundlichkeit: 

    • Familienfreundlich: Seit 2011 sind wir Teil des Koblenzer Bündnisses für Familie und setzen uns für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. 
    • Gleichberechtigt: Es ist für uns selbstverständlich, alle Menschen gleich zu behandeln – völlig unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion und ethnischer Zugehörigkeit. 
       

    5. Engagement und Regionalität: 

    • Engagiert: Wir unterstützen zahlreiche Vereine und Institutionen in der Region durch Sponsoring- und Spendenprogramme. 
    • Regionalität: Unsere Aufträge vergeben wir nach Möglichkeit an heimische Betriebe und investieren in eine moderne Infrastruktur für Energie, Wasser und schnelle Datenübertragung. 
       

    6. Einfache und praktische Lösungen: 

    • Online-Services: Nutze deinen persönlichen Kundenbereich rund um die Uhr, inklusive Rückrufservice und Online-Preisrechner. 
    • Digitale Rechnungen: Erhalte deine Dokumente als PDF im persönlichen Kundenbereich, umweltfreundlich und papierlos. 
    • Sicherheit: Dank kluger Beschaffungsstrategie haben wir die Preise lange stabil gehalten und setzen auf frühzeitigen Einkauf von Energiemengen, um Preisschwankungen auszugleichen. 

    Die evm bietet dir regionale Verbundenheit, Nachhaltigkeit, umfassenden Service, Familienfreundlichkeit, Engagement für die Region und praktische, digitale Lösungen.

  • Ich habe einen Vertrag von der evm erhalten, möchte aber kein Kunde sein. Was kann ich tun?

    Wenn du in unserem Grundversorgungsgebiet wohnst oder dorthin umgezogen bist und keinen Vertrag mit einem anderen Energieversorger abgeschlossen hast, beliefern wir dich automatisch im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung. In diesem Zusammenhang erhältst du ein Begrüßungsschreiben mit einem günstigeren Angebot von uns. Solltest du dieses Angebot nicht unterschrieben zurücksenden, bleibst du automatisch in der Grund- und Ersatzversorgung. Falls du dich für einen anderen Strom- oder Erdgaslieferanten entscheidest, kannst du die Grundversorgung mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

    Für weitere Fragen oder eine individuelle Tarifberatung kannst du unseren Kundenservice über folgende Kanäle kontaktieren:

    • Telefon: Ruf uns von Montag bis Freitag zwischen 07:00 und 22:00 Uhr sowie samstags zwischen 07:00 und 16:00 Uhr unter 0261 402-11111 an.
    • E-Mail: Schreib uns an serviceteam@evm.de.
    • Kundenzentrum: Besuche eines unserer 14 Kundenzentren. Die Standorte und Öffnungszeiten findest du auf unserer Webseite.

    Weitere Informationen und Preise zur Grund- und Ersatzversorgung findest du auf unserer Webseite:

    Wenn diese Antwort nicht zu deinem Anliegen passt, wende dich gerne unter Angabe deiner Kundennummer an unseren Kundenservice.

  • Mein Partner ist verstorben. Kann ich den Vertrag übernehmen?

    Zuerst möchten wir dir unser herzliches Beileid aussprechen. Ja, der Vertrag kann auf deinen Namen geändert werden. Sende uns bitte die Sterbeurkunde zusammen mit der Kundennummer per E-Mail an serviceteam@evm.de.

  • Ich möchte meinen Fernwärmevertrag kündigen.

    Als Mieter oder Mieterin kannst du den Fernwärmevertrag nur kündigen, wenn du aus der Lieferstelle ausziehst. In diesem Fall benötigen wir den Zählerstand des Wärmemengenzählers oder Warmwasserzählers am Tag deines Auszugs. Sende uns einfach ein Foto deines Zählers per E-Mail an serviceteam@evm.de und gib dabei deine Kundennummer an. Das Vertragsende wäre dann gemäß Ziffer 2.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tag der Schlüsselübergabe.

    Bitte beachte, dass ein Rahmenvertrag mit deinem Vermieter besteht. In diesem Vertrag ist geregelt, dass ausschließlich die evm das Objekt und damit auch deine Wohnung mit Wärme versorgen darf. Ein anderer Wärmelieferant kann daher nur dann zum Vertragsende bereitgestellt werden, wenn dieser Rahmenvertrag nicht mehr besteht. Bitte kontaktiere dazu vorab deinen Vermieter.

    Wenn du als Eigentümer oder Eigentümerin oder als Bauherr oder Bauherrin den Wärme-Contracting-Vertrag oder Rahmenvertrag kündigen möchtest, ist dies innerhalb der vertraglich geregelten Fristen möglich. Wende dich dazu bitte an waerme@evm.de.

  • Wann gilt der HT- und wann der NT-Preis bei meiner Heizung?

    Du kannst dich gerne an deinen zuständigen Netzbetreiber wenden, um genauere Informationen zu erhalten. Wenn der Netzbetreiber die Energienetze Mittelrhein ist, gelten folgende Zeiten:

    Die Niedertarifzeit (NT) beträgt 9 Stunden von 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Die Hochtarifzeit (HT) gilt von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr.

  • Weitere Fragen und Antworten

Umzug

  • Ich ziehe aus/um. Wo melde ich meinen Umzug an?

    Unter www.evm.de/privatkunden/service/umzug/ kannst du deinen Umzug ganz einfach anmelden.

    Bitte beachte, dass du uns deinen Auszug zwei Wochen vorher mitteilst.

    Nach der Schlüsselübergabe für die neue Wohnung musst du dich innerhalb von sechs Wochen mit dem Zählerstand zur Schlüsselübergabe bei uns melden. So können wir deine Ummeldung zeitnah vornehmen.

  • Kann ich meinen Vertrag mit in mein neues Zuhause nehmen?

    Innerhalb unseres Versorgungsgebiets ist eine Vertragsmitnahme bei Umzügen immer möglich. Hierfür brauchen wir lediglich die Zählernummer und den Zählerstand, sowie die Anschrift, jeweils deines alten und deines neuen Zuhauses sowie das Einzugsdatum bzw. den Termin der Schlüsselübergabe.

  • Welche Daten werden für die Anmeldung an meinem neuen Wohnort benötigt?

    Um dich an deinem neuen Wohnort anzumelden, benötigst du folgende Daten

    • Die Zählernummer
    • Den Zählerstand zum Zeitpunkt des Einzugs
    • Das Datum der Schlüsselübergabe
    • Deine neue Anschrift
    • Deine Kontaktdaten

    Am einfachsten ist es, wenn du uns eine Kopie des Übergabeprotokolls zusendest, falls dort die Zählerstände festgehalten sind.

  • Welche Daten werden für die Abmeldung an meiner alten Adresse benötigt?

    Für die Abmeldung an deiner alten Adresse sind folgende Informationen erforderlich:

    • Zählernummer
    • Zählerstand zum Zeitpunkt des Auszugs
    • Datum der Schlüsselabgabe
    • Kontaktdaten des neuen Mieters oder alternativ des Vermieters (falls vorhanden)
  • Wie viel Zeit habe ich für meine An- und auch Abmeldung?

    Für die Abmeldung solltest du dich zwei Wochen vor Auszug bei uns melden.

    Für die Anmeldung gibt es eine Frist von sechs Wochen.

    Bitte beachte, dass die Frist am Tag der Schlüsselübergabe beginnt und nicht am Tag des tatsächlichen Einzugs. Läuft diese 6-wöchige Frist ohne eine Neuanmeldung aus, kommst du automatisch in die Grundversorgung.

    Für Vermieter/-innen gilt: Ein neuer Mieter/eine neue Mieterin darf von Seiten des Vermieters/der Vermieterin erst nach 42 Tagen angemeldet werden.

  • Bei mir wurde noch ein Abschlag abgebucht, obwohl ich bereits ausgezogen bin.

    Wenn du zum Monatsanfang umgezogen bist und dein Abschlag bis zum 15. eines Monats fällig ist, kann es zu einer Überschneidung kommen. Keine Sorge, alle eventuell zu viel berechneten Beträge werden bei der Schlussrechnung verrechnet. 

  • Wie lange dauert die An-/Abmeldung meiner Zähler?

    In der Regel dauert die An-/Abmeldung eines Zählers 6-10 Wochen, wobei dies ggf. auch variieren kann. Nach Auftragseingang dauert es ab dem nächsten Monatsersten vier Wochen, damit sichergestellt ist, dass alle vorgegebenen Fristen eingehalten werden können.

  • Wie kann ich Informationen zu leerstehenden Mieteinheiten mitteilen?

    Wenn du als Vermieter leerstehende Mieteinheiten hast, die mit unserem Ökostrom oder Erdgas versorgt werden, informiere uns bitte über den Leerstand. Melde den Auszug eines Mieters und den Leerstand entweder telefonisch oder über unser  Kontaktformular.

  • Ich ziehe um und möchte meinen evm-Vertrag mitnehmen. Was muss ich tun?

    Schön, dass du auch in deinem neuen Zuhause Kunde der evm bleiben möchtest. 

    Den Umzug kannst du schnell und einfach online durchführen. Gehe dafür wie folgt vor: 

    1. Melden dich bequem im Online-Kundenportal an und klicke auf "Ihr Vertrag". 

    2. Wähle den betreffenden Vertrag aus und klicke auf "Umzug". 

    3. Fülle das angezeigte Umzugsformular aus und trage das Auszugsdatum, den Zählerstand und deine neue Adresse ein, damit wir dir die Unterlagen wie z. B. die Schlussrechnung der bisherigen Lieferstelle zuschicken können. 

    4. Anschließend melde uns ganz einfach den Einzug in deine neue Wohnung oder dein neues Haus. Alles erledigt! Den Rest überlässt du uns.  

  • Wie werde ich bei einem Neueinzug Kunde der evm?

    Um bei einem Neueinzug Kunde der evm zu werden, kannst du ganz einfach online deinen Strom- oder Gasvertrag mit der evm abschließen. Achte darauf, dass du bei Schritt 2 des Online-Vertragsabschlusses das Feld “Neueinzug bzw. Erstbezug” auswählst. Den Rest erledigen wir für dich. 

  • Was muss ich bei einem Umzug beachten?

    Bitte notiere am Tag der Schlüsselübergabe deine Zählerstände in der alten und neuen Wohnung und teil sie uns zusammen mit deiner neuen Rechnungsanschrift, deinen Kontaktdaten, deiner evm-Kundennummer, der Zählernummer und dem Wunsch auf Weiterversorgung mit.  

    Du kannst auch gerne deinen bestehenden Vertrag mitnehmen. Gerne prüfen wir deinen bestehenden Vertrag und melden dich an deinem neuen Wohnort an. Hier findest du alle wichtigen Informationen für deinen Umzug.

  • Wie hoch ist die Leerstandsgebühr?

    Die aktuelle Leerstandsgebühr beträgt:

    • Gas: 62,00 €
    • Strom: 24,00 €
    • Strom bei IMS: 34,00 €
    • Haushaltsstrom inkl. Wärmestrom: 40,00€
    • Wärmestrom ohne Haushaltsstrom: 24,00€ 
  • Ich bin schon vor Monaten ausgezogen, warum schreiben Sie mich immer noch an?

    Vielen Dank, dass du uns auf diesen Fehler aufmerksam gemacht hast! Falls du uns deinen Umzug bereits mitgeteilt hast, wende dich bitte per E-Mail an unseren Kundenservice (serviceteam@evm.de) oder besuche eines unserer 14 Kundenzentren in der Region.

    Wenn uns dein Umzug noch nicht bekannt ist, benötigst du folgende Informationen:

    • Zählernummern und Zählerstände der alten und neuen Lieferstelle bei der Schlüsselübergabe
    • Datum der Schlüsselübergabe
    • Daten des Hauseigentümers oder der Hauseigentümerin und, falls abweichend, des Nachmieters oder der Nachmieterin
    • Aktuelle Rechnungsanschrift

    Bitte sende diese Informationen an serviceteam@evm.de. Bitte beachte, dass wir Ummeldungen nur bis zu sechs Wochen rückwirkend durchführen können.

    Sollte es sich bei deinem Stromzähler um ein intelligentes Messsystem (iMSys) handeln, können wir Ummeldungen nur für die Zukunft durchführen. Dafür benötigen wir folgende Daten:

    • Zählernummern der alten und neuen Lieferstelle
    • Datum der Schlüsselübergabe
    • Daten des Hauseigentümers oder der Hauseigentümerin und, falls abweichend, des Nachmieters oder der Nachmieterin
    • Aktuelle Rechnungsanschrift

    Bitte sende auch diese Informationen an serviceteam@evm.de.

  • Ich ziehe in die erste eigene Wohnung, was muss ich beim Abschlag/Verbrauch beachten?

    Herzlichen Glückwunsch! Bitte teile uns nach der Wohnungsübergabe folgende Daten per E-Mail an serviceteam@evm.de mit oder besuche uns persönlich in einem unserer 14 Kundenzentren in der Region:

    • Deine Kontaktdaten (Name, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
    • Zählernummer und Zählerstand
    • Datum der Schlüsselübergabe
    • Daten des Hauseigentümers oder der Hauseigentümerin

    Wir beraten dich gerne über ein passendes Angebot und die daraus resultierende Abschlagshöhe. Wenn du dich vorab informieren möchtest, kannst du auch unseren Tarifrechner auf der Homepage https://www.evm.de/privatkunden/ nutzen. Mithilfe des Schiebereglers werden die durchschnittlichen Verbräuche angezeigt und die Abschlagshöhe errechnet.

  • Ich ziehe zu meinem Partner, der bereits einen Stromvertrag hat.

    Vielen Dank für die Mitteilung! Bitte teile uns nach der Wohnungsübergabe folgende Daten per E-Mail an serviceteam@evm.de oder persönlich in einem unserer 14 Kundenzentren in der Region mit:

    • Deine aktuelle Kundennummer
    • Zählernummer und Zählerstand bei der Schlüsselübergabe
    • Datum der Schlüsselübergabe
    • Daten des Hauseigentümers oder der Hauseigentümerin oder gegebenenfalls des Nachmieters oder der Nachmieterin
    • Deine neue Rechnungsanschrift

    Im Anschluss erstellen wir deine Schlussabrechnung, die dir entweder per E-Mail oder postalisch zugesendet wird.

  • Weitere Fragen und Antworten

Kundenportal

  • Ich komme nicht ins Kundenportal. Was muss ich tun?

    • Überprüfe deine Anmeldedaten und achte auf Groß- und Kleinschreibung.
    • Stelle sicher, dass du die Registrierungsdaten des evm-Kundenportals verwendest, nicht die des enm-Portals.
    • Nutze die Buttons “Passwort vergessen?” oder “Benutzername vergessen?”, um deine Zugangsdaten zurückzusetzen.
    • Kontaktiere unseren Kundenservice unter serviceteam@evm.de, falls du weiterhin Probleme hast.
  • Wie kann ich mich im Kundenportal registrieren?

    Bitte beachte folgende Schritte bei deiner Registrierung im Kundenportal:

    • Registrierung starten: Gehe auf evm.de/kundenportal und klicke auf „Registrieren“.
    • Daten eingeben: Gib deinen Nachnamen und deine 9-stellige Kundennummer ein.
    • Benutzernamen und Passwort festlegen: Wähle einen Benutzernamen und ein Passwort (10-16 Zeichen).
    • E-Mail bestätigen: Du erhältst eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Klicke auf den Link, um die Registrierung abzuschließen.
    • Anmelden: Melde dich mit deinem Benutzernamen und Passwort an


    Folgende Daten benötigst du für deine Registrierung im Kundenportal:

    • Kundennummer: Auf deiner letzten Rechnung oder im Begrüßungsschreiben.
    • Benutzername: Frei wählbar, leicht zu merken.
    • Nachname: Dein Nachname oder Firmenname.
    • E-Mail-Adresse: Die bei uns hinterlegte oder eine neue, an die der Bestätigungslink gesendet wird.
    • Passwort: Frei wählbar, 10-16 Zeichen.
    • Hilfe bei Problemen: Kontaktiere unser Serviceteam unter serviceteam@evm.de.


  • Wie kann ich mich im Kundenportal anmelden?

    Bei deiner ersten Anmeldung unter evm.de/kundenportal benötigst du deinen Nachnamen und deine Kundennummer. Anschließend vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich zukünftig immer wieder anmelden kannst.

  • Warum sollte ich mich im Kundenportal anmelden?

    Im Kundenportal kannst du rund um die Uhr deine Rechnungen einsehen, Ratenzahlungen vereinbaren, Daten ändern und auch unser Vorteilsprogramm, den Entdecker-Bonus, nutzen. Mit ihm erhältst du attraktive Vorteile und Rabatte in der Region und bei evm-eigenen Dienstleistungen.

  • Wie kann ich meine Zugangsdaten für das Kundenportal ändern?

    Passwort ändern: Gehe im Kundenportal auf „persönliche Daten – Passwortverwaltung“.

    Benutzernamen ändern: Das ist leider nicht möglich. Wende dich an unser Serviceteam, um deine Registrierung löschen zu lassen und dich mit einem neuen Benutzernamen neu zu registrieren.

  • Wie kann ich meinem Kundenkonto eine zweite Kundennummer hinzufügen?

    Das Hinzufügen einer weiteren Kundennummer ist über den Button „Kundennummer hinzufügen“ im oberen rechten Bereich des Kundenportals möglich. Hierfür müssen dann nur noch der bereits bestehende Benutzername sowie die Kundennummer, Nach- bzw. Firmenname und die E-Mail-Adresse eingegeben werden.

    Wichtig ist, dass es sich hier um die Daten der hinzuzufügenden Kundennummer handeln muss. Denn die E-Mail-Adresse oder der Name könnten hier von der bereits registrierten Kundennummer abweichen.

  • Wie kann ich mein Passwort ändern?

    Dein Passwort kannst du schnell und einfach direkt online ändern. Gehe zur Änderung deines Passworts bitte wie folgt vor:  

    1. Melden dich mit deinen aktuellen Zugangsdaten unter evm.de/kundenportal an.  

    2. Wähle den Reiter "Persönliche Daten". 

    3. Klicke auf das Feld „Passwortverwaltung“. 

    4. Trage dein altes Passwort ein und lege dein neues Passwort fest.  

    5. Klicke nun auf den Button „Absenden“ und dein altes Passwort wird durch dein neues Passwort ersetzt. Fertig.  

    Bitte merke dir dein selbst gewähltes Passwort gut. Solltest du dein Passwort doch einmal vergessen haben, nutze einfach unseren Service „Passwort vergessen“. 

  • Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

    Wenn du dein Passwort vergessen hast, ist das kein Problem. Du kannst ein neues Passwort schnell und einfach direkt online anfordern. Gehe dafür wie folgt vor: 

    1. Klicke auf die Funktion "Passwort vergessen?"

    2. Gib deine E-Mail-Adresse und den Benutzernamen ein, die du für den Login verwendest. 

    3. Wir senden dir anschließend ein neues Passwort per E-Mail zu. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir dir, das Passwort im Anschluss direkt zu ändern. Fertig.  
     
    Wenn du die mit deinem persönlichen Kundenbereich verknüpfte E-Mail-Adresse vergessen hast, melde dich bitte telefonisch bei uns. 

  • Warum kann ich die PDF-Dokumente in meinem Kundenbereich nicht öffnen?

    Um PDF-Dokumente anzuzeigen, benötigst du das Programm “Adobe Acrobat Reader” auf deinem PC. Du hast keinen "Adobe Acrobat Reader"? Lade hier die kostenlose Version herunter. Überprüfe auch die Sicherheitseinstellungen deines Browsers und deiner Anti-Viren-Software.

    Manchmal können Versionskonflikte oder lokale Sicherheitseinstellungen Probleme beim Öffnen von PDF-Dokumenten verursachen. In solchen Fällen speichere das PDF auf deinem PC und öffne es dort. Bewege den Mauszeiger über den Link zum PDF, klicke mit der rechten Maustaste und wähle “Ziel speichern unter”. Wähle dann einen Zielordner auf deinem PC aus, in dem das PDF gespeichert wird.

  • Wo finde ich mein Passwort?

    Bei der Neuanmeldung bei der evm kannst du dir selbst ein Passwort vergeben. Deine Zugangsdaten bestehen aus deiner E-Mail-Adresse, einem Benutzernamen und deinem selbst gewählten Passwort. Aus Sicherheitsgründen wird dein Passwort nicht im Klartext auf der Internetseite angezeigt. Wir empfehlen dir, dein Passwort nicht auf deinem Computer zu speichern und es für andere unzugänglich zu machen.

  • Das Kundenportal funktioniert nicht richtig. Was kann ich tun?

    Es tut uns leid, dass du Probleme mit unserem Kundenportal hast. Derzeit sind keine allgemeinen Störungen bekannt. Bitte versuche folgende Schritte:

    • Seite neu laden: Lade die Seite neu und warte einen Moment.
    • Cache und Cookies löschen: Lösche die gespeicherten Daten (Cache und Cookies) in deinem Browser und versuche es erneut.
    • Anderen Browser verwenden: Öffne die Website in einem anderen Browser, falls du mehrere installiert hast.

    Sollten diese Schritte nicht helfen, kontaktiere bitte unseren Kundenservice.

  • Wie erfahre ich, dass ich neue Kundendokumente erhalten habe?

    Deine Kundendokumente wie beispielsweise Rechnungen, Auftragsbestätigung oder Abschlagsschreiben findest du unter "Ihre Rechnung" und "Archivierte Dokumente". Wenn du deine Kundendokumente einsehen möchtest, logge dich bitte unter evm.de/kundenportal mit deinen Zugangsdaten ein. 

    Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Kein Problem. Bei deiner ersten Anmeldung unter evm.de/kundenportal benötigst du einfach nur deinen Nachnamen und deine Kundennummer. Anschließend vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich zukünftig immer wieder anmelden kannst. 

  • Weitere Fragen und Antworten

Meine Daten

  • Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

    Kundenportal: Du kannst deine Bankverbindung jederzeit im Kundenportal unter evm.de/kundenportal ändern.

    Telefon: Alternativ kannst du die neue Bankverbindung unserem Serviceteam unter 0261 402-11111 durchgeben.

    E-Mail: Du kannst uns auch eine E-Mail an serviceteam@evm.de schreiben.

  • Wie kann ich meine Zahlungsmethode ändern?

    E-Mail: Schreibe uns eine E-Mail an serviceteam@evm.de, um deine Zahlungsmethode zu ändern.

    Telefon: Ruf uns unter 0261 402-11111 an, um deine Zahlungsmethode zu ändern.

  • Wo finde ich meine Kundennummer?

    Deine Kundennummer findest du auf deinen Rechnungen und Vertragsdokumenten.

  • Wo kann ich meine Kontaktdaten ändern oder ergänzen?

    Kundenportal: Du kannst deine Kontaktdaten jederzeit im Kundenportal unter evm.de/kundenportal ändern.

    E-Mail: Alternativ kannst du unser Serviceteam per E-Mail an serviceteam@evm.de kontaktieren.

    Telefon: Du kannst uns auch telefonisch unter 0261 402-11111 erreichen.

  • Wo finde ich meine Rechnungen?

    Kundenportal: Deine Rechnungen findest du in unserem Kundenportal unter evm.de/kundenportal.

    evm-App: Mit deiner Kundennummer kannst du deine Rechnungen in der evm-App „meine evm“ einsehen.

  • Kann ich eine Zwischenrechnung erstellen lassen?

    Wenn du prüfen möchtest, ob deine Abschläge deinem Energieverbrauch entsprechen, erstellen wir gerne eine Zwischenrechnung. Wichtig: Eine Zwischenrechnung (auch Simulationsrechnung genannt) dient nicht dazu, den offenen Betrag bis zu dem dann gültigen Datum schon einmal zu begleichen. Sie dient lediglich als eine kleine Übersicht für dich, in der du deinen Verbrauch und den bisherigen Stand der Kosten einsehen kannst.

    Falls du eine Zwischenrechnung erstellen lassen möchtest, geht das ganz einfach im Kundenportal unter evm.de/kundenportal oder mit Hilfe unseres Serviceteams. Schreib uns dazu gerne eine E-Mail an serviceteam@evm.de oder kontaktiere uns unter 0261 402-11111.

  • Wie ändere ich meine Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Rechnungsanschrift, Telefonnummer)?

    Natürlich kannst du deine Kontaktdaten, wie z. B. deine E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Rechnungsanschrift jederzeit ändern. Der einfachste Weg führt über unser Kundenportal unter evm.de/kundenportal

    So änderst du deine E-Mail-Adresse: 

    1. Nachdem du dich in den Kundenbereich eingeloggt hast, klicke auf den Menüpunkt "Kontakt". 

    2. Klicke auf "Kontaktdaten eingeben", gib deine neue E-Mail-Adresse ein und klicke anschließend auf "Absenden".  

    3. Du erhältst anschließend eine E-Mail mit der Bestätigung über deine Datenänderung. 

    So änderst du deine Telefonnummer: 

    1. Nachdem du dich in den Kundenbereich eingeloggt hast, klicke auf den Menüpunkt "Kontakt". 

    2. Klicke auf "Kontaktdaten eingeben", gebe deine neue Telefonnummer ein und klicke anschließend auf "Absenden".  

    3. Du erhältst anschließend eine E-Mail mit der Bestätigung über deine Datenänderung. 

    Wenn du keinen Online-Zugang hast, teile uns deine Änderung schriftlich, telefonisch oder direkt über unser  Kontaktformular mit. Wir empfehlen dir jedoch die schnelle Änderung im evm-Kundenportal. 

    So änderst du deine Rechnungsanschrift: 

    Für die Änderung deiner Rechnungsadresse kontaktiere bitte unser Serviceteam: per E-Mail an serviceteam@evm.de oder telefonisch unter 0261 402-11111. 

  • Mein Name hat sich geändert. Was muss ich tun?

    Wenn sich dein Name geändert hat, zum Beispiel durch eine Hochzeit, benötigen wir ein Nachweisdokument wie eine Heiratsurkunde. Sende uns das Dokument und dein Anliegen per E-Mail an serviceteam@evm.de.

  • Wo finde ich meine Kundennummer? 

    Vertragsunterlagen: Deine Kundennummer findest du in deinen Vertragsunterlagen.

    Rechnung: Sie steht oben rechts auf deiner letzten Rechnung.

    Kundenportal: Du kannst deine Kundendokumente auch im evm-Kundenportal abrufen.

    Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Kein Problem. Bei deiner ersten Anmeldung unter evm.de/kundenportal benötigst du einfach nur deinen Nachnamen und deine Kundennummer. Anschließend vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich zukünftig immer wieder anmelden kannst. 

  • Ich bin geschieden. Was muss ich jetzt tun?

    Danke, dass du uns informierst. Wenn sich dein Name geändert hat, schicke uns bitte eine Bescheinigung über die Namensänderung oder die Scheidungsurkunde.
    Falls du umgezogen bist, benötigen wir folgende Informationen:

    • Deine aktuelle Kundennummer
    • Zählernummern und Zählerstände der alten und neuen Lieferstelle bei der Schlüsselübergabe
    • Das Datum der Schlüsselübergabe
    • Deine neue Rechnungsanschrift

    Du kannst uns diese Informationen ganz einfach per E-Mail an serviceteam@evm.de unter Angabe deiner Kundennummer zusenden. Wir aktualisieren deine Daten dann gerne im System.

  • Meine Rechnungsadresse hat sich geändert.

    Für die Änderung deiner Rechnungsadresse kontaktiere bitte unser Serviceteam. Du erreichst uns per E-Mail an serviceteam@evm.de oder telefonisch unter 0261 402-11111.

    Falls du umgezogen bist und auch deine Lieferanschrift betroffen ist, kannst du den Umzug einfach und schnell online durchführen:

    • Melde dich mit deinem Benutzernamen und Passwort im Online-Kundenportal an und klicke auf „Dein Vertrag“.
    • Wähle anschließend den Reiter „Umzug“ aus und wähle die betroffene Lieferstelle aus.
    • Fülle das angezeigte Umzugsformular aus. Trage das Auszugsdatum, den Zählerstand und die neue Rechnungsadresse ein, damit wir die Schlussabrechnung für die bisherige Lieferstelle erstellen können.
    • Im letzten Schritt kannst du uns auch den Einzug in die neue Wohnung oder das neue Haus mitteilen.
  • Ich bin schon seit Monaten von meinem Ex-Partner getrennt. Warum werde ich immer noch angeschrieben?

    Danke, dass du uns auf diesen Fehler aufmerksam gemacht hast! Falls du uns deinen Umzug bereits mitgeteilt hast, kontaktiere bitte unseren Kundenservice per E-Mail unter serviceteam@evm.de oder besuche eines unserer 14 Kundenzentren in der Region.

    Wenn uns der Umzug noch nicht bekannt ist, benötigen wir folgende Informationen:

    • Zählernummern und Zählerstände der alten und neuen Lieferstelle bei der Schlüsselübergabe
    • Datum der Schlüsselübergabe
    • Deine Rechnungsanschrift

    Bitte sende uns diese Daten an serviceteam@evm.de. Beachte, dass wir Ummeldungen nur bis zu sechs Wochen rückwirkend durchführen können.

  • Weitere Fragen und Antworten

Förderprogramm Wärmepumpe

  • Welche staatlichen Fördermöglichkeiten gibt es momentan für Wärmepumpen?

    Die KfW fördert den Einbau einer Wärmepumpe mit bis zu 70%. Weitere Informationen findest du unter www.kfw.de/heizungsförderung

  • Wie stelle ich einen Förderantrag bei der KfW?

    Deinen Zuschussantrag stellst du direkt im Kundenportal „Meine KfW“. Dieses findest du auf der Seite www.kfw.de/zuschussportal

    Bitte beachte dabei, dass der Antrag für die KfW-Förderungen vor der Installation gestellt werden muss. Hierfür benötigst du die Bestätigung zum Antrag (BzA), die du von uns mit der Auftragsbestätigung erhältst. Die BzA-ID ist 6 Monate gültig. Bitte prüfe, ob alle Angaben richtig sind. Des Weiteren benötigst du den abgeschlossenen Vertrag und das Leistungsverzeichnis, die du im Vorfeld in einer gemeinsamen pdf-Datei auf deinem Computer hinterlegen sollten, da das KfW-Portal nicht die Möglichkeit bietet, zwei oder mehrere Dokumente im entsprechenden Prozess-Schritt hochzuladen. 

  • Wie erfolgt die Zuschuss-Zusage durch die KfW und welche Schritte folgen danach?

    Zuschuss-Zusage erhalten: Du erhältst die Zuschuss-Zusage von der KfW und stellst uns eine Kopie zur Verfügung.

    Terminvereinbarung: Ein Termin zur Montage deiner neuen Heizung wird vereinbart.

    Rechnungen und Belege einreichen: Abschließende Rechnungen und Belege können ab September 2024 eingereicht werden.

    Installation und Abnahme: Nach der Installation und Abnahme deiner neuen Heizungsanlage erhältst du von uns die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) sowie alle benötigten Unterlagen (z.B. Rechnung, Heizlastberechnung).

    Dokumente hochladen: Lade alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten (z.B. Installation der Wärmepumpe, Erstellung des Fundaments) sowie gegebenenfalls weitere Nachweise hoch.

    Prüfung und Auszahlung: Die KfW prüft deine Angaben und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen. Der Zuschuss wird in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats auf dein Konto ausgezahlt.

  • Weitere Fragen und Antworten

Photovoltaik

  • Welchen Autarkiegrad kann ich erreichen?

    Je nach deinem Verbrauchsverhalten deckst du mit deiner eigenen Solaranlage meist 30 - 50 % deines Stromverbrauchs. Bei optimaler Nutzung der Solaranlage mit einem Batteriespeicher sind sogar Autarkiegrade von 70 - 90% möglich. Den überschüssigen Strom speist du ins öffentliche Stromnetz ein und erhältst dafür eine Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

  • Welche Vorteile habe ich, wenn ich meine Solaranlage bei der evm kaufe oder miete?

    Mit einer Solaranlage machst du dich unabhängiger von schwankenden Strompreisen. Solaranlagen sind umweltfreundlich und produzieren keine schädlichen Emissionen – so förderst du die regionale Energiewende! Überschüssige Energie speicherst du in deinem Energiespeicher oder speist sie ins öffentliche Netz ein und erhältst dafür eine Vergütung.

    Du kannst bei uns eine Solaranlage kaufen oder mieten. Beim Kauf profitierst du von einer schnelleren Amortisation. Beim Mieten fallen keine Anfangsinvestitionen an, sondern nur ein monatlicher Pachtpreis. Im Pachtpreis sind die Anlage, Planung, Montage, Versicherung, Wartung und Reparaturen enthalten. Seit dem 1. Januar 2023 profitierst du bei beiden Optionen von der Mehrwertsteuersenkung auf 0 %.

    Um deine Energieflüsse effizient zu steuern, erhältst du den Smart-Home-Manager gratis dazu. Mit unserem eigenen Handwerksbetrieb und der Erfahrung aus über 1200 errichteten Solaranlagen bieten wir dir ein Rundum-Sorglos-Paket: von der Planung über das Angebot bis hin zur Montage. Das bietet dir Sicherheit und vereinfacht den Ablauf. In unseren Angeboten sind Planung, Montage und die Abrechnung des eingespeisten Stroms immer inklusive.

  • Wer baut die Photovoltaikanlage?

    Die Montage übernimmt unser eigener Handwerksbetrieb, die evm Service GmbH oder ein qualifizierter evm-Fachpartner.

  • Wer kann die Angebote der evm nutzen?

    Das Angebote Solaranlage mieten und Solaranlage kaufen können private Hauseigentümer nutzen. Für Unternehmen bieten wir ebenfalls Solaranlagen an. Erfahre hier mehr darüber. 

  • Welche Laufzeit habe ich bei der Solaranlage zur Miete?

    Der Vertrag tritt mit dem Datum der Vertragsbestätigung durch die evm in Kraft. Die Erstlaufzeit des Pachtverhältnisses beträgt 18 Jahre ab dem Beginn der vertraglich vereinbarten Pachtzinszahlung. Diese beginnt nach Inbetriebnahme der Anlage.

  • Kann nachträglich ein Batteriespeicher angeschlossen werden?

    Die nachträgliche Installation von Batteriespeichern an deine Solaranlage ist in den meisten Fällen möglich und wird auch von uns angeboten. Hier beraten wir dich bei Bedarf gerne.

    Der Batteriespeicher wird ausschließlich zum Kauf angeboten.

  • Wie sieht die Umweltbilanz von Photovoltaik aus?

    Mit deiner eigenen Solaranlage erzeugst du 100 % CO2-freien Ökostrom. Das schont Klima und Umwelt, weil die selbst erzeugte Strommenge ab sofort in keinem konventionellen Kraftwerk mehr hergestellt werden muss. Der Energieaufwand für die Herstellung der Solarmodule ist nach spätestens zwei Jahren Betriebszeit amortisiert.

  • Kann ich mit den Solaranlagen der evm auch ein Elektro-Auto laden?

    Ja, das ist möglich. Mit einer Wallbox der evm kannst du dein Elektro-Auto bequem laden. Diese Wallbox ist auf Wunsch mit deiner Solaranlage kompatibel. Über das “dynamische Überschussladen” kannst du die Batterie deines E-Autos dann aufladen, wenn du mehr Sonnenenergie erzeugst, als dein Haushalt verbraucht. Wir beraten dich hierzu gerne. 

  • Was sind die Kosten einer Solaranlage?

    Eine neue Photovoltaikanlage zum Kauf gibt es bei der evm ab 7.399,00 Euro netto/brutto (die Mehrwertsteuer ist seit dem 1. Januar 2023 auf 0 % gesenkt). Der Preis bezieht sich auf 10 Module. Gerne beraten wir dich vor Ort, wie groß deine Anlage sein kann. Unsere Photovoltaikanlage zur Miete erhältst du ab 99,99 Euro brutto pro Monat. Auch hier profitierst du aktuell von der Mehrwertsteuerreduzierung. Um die für dich passenden Angebote zu entdecken, besuche bitte unsere Produktseite: Photovoltaik-Angebote.

  • Was passiert, wenn es einmal zur Störung der Photovoltaikanlage kommen sollte?

    Die evm kümmert sich bei deiner Solaranlagen zur Miete für die Dauer der Miete von 18 Jahren um alles. Wir installieren die Photovoltaikanlage, warten sie, kümmern uns bei Störungen um Abhilfe und haben die Anlage auch für dich versichert.

  • Ich möchte meine Solaranlage mit einer Wallbox oder einem Speicher betreiben. Muss ich diese auch beim Netzbetreiber anmelden?

    Ja. Nach §14a EnWG müssen steuerbare Verbrauchseinrichtungen, zu denen Wallbox und Speicher neben Wärmepumpen und Klimageräten zählen, steuerbar gemacht und die Inbetriebnahme bei deinem Netzbetreiber gemeldet werden. Dann kannst du im Gegenzug von vergünstigten Netzentgelten profitieren. Alle Infos zu §14a EnWG findest du hier (LINK zu evm.de/14a). Falls dein Netzbetreiber die Energienetze Mittelrhein ist und du mehr zu den technischen Details wissen möchtest, klicke hier.

  • Wie viel kostet mich eine Photovoltaikanlage?

    Die Kosten einer Photovoltaikanlage variieren je nach individuellen Gegebenheiten der Immobilie. Faktoren wie die Art der Dacheindeckung, die verfügbare Dachfläche, die Anzahl und Art der PV-Module, der Verkabelungsaufwand sowie die Kombination mit einem Speicher spielen dabei eine Rolle. Um die für dich passenden Angebote zu entdecken, besuche bitte unsere Produktseite: Photovoltaik-Angebote.

  • Wie viel Strom erzeugt eine Photovoltaikanlage in Deutschland durchschnittlich?

    Eine Photovoltaikanlage erzeugt in Deutschland durchschnittlich 1000 kWh pro Quadratmeter im Jahr. Die tatsächliche Stromerzeugung hängt jedoch vom Standort der Immobilie, der Ausrichtung des Daches und den Wetterbedingungen ab.

  • Welche Förderung gibt es für Photovoltaik?

    Aktuell gibt es keine direkte Förderung für Photovoltaikanlagen. Du erhältst jedoch eine Einspeisevergütung  von deinem Netzbetreiber für den eingespeisten PV-Strom. Die Höhe der Vergütung wird einmalig festgelegt und richtet sich nach dem Installationsdatum.

  • Wie hoch sind die jährlichen Betriebskosten einer Photovoltaikanlage?

    In der Regel hast du keine jährlichen Betriebskosten für eine Photovoltaikanlage. Bei größeren PV-Anlagen können jedoch im Einzelfall Kosten anfallen. Dazu beraten wir dich gern persönlich.

  • Wie lang ist die ungefähre Lebensdauer einer Solaranlage?

    Die Lebensdauer liegt zwischen 25 und 40 Jahren.

  • Was passiert, wenn meine PV-Anlage keinen Strom produziert?

    Dein Haus ist immer mit dem örtlichen Stromnetz verbunden, unabhängig davon, ob du eine PV-Anlage hast oder nicht. Sollte deine PV-Anlage beispielsweise nachts oder bei schlechtem Wetter keinen Strom erzeugen, wirst du weiterhin von deinem Energieversorger mit Strom versorgt.

  • Welche Voraussetzungen muss ich für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mitbringen? 

    Du solltest Eigentümer der Immobilie sein und diese selbst nutzen. Falls du die Immobilie nicht selbst nutzt, beraten wir dich gerne zu den Möglichkeiten, eine PV-Anlage zu errichten.

  • Muss ich meine Photovoltaik-Anlage und meinen Speicher beim Netzbetreiber anmelden?

    Nach der Installation musst du die Solaranlage innerhalb von vier Wochen im Marktstammdatenregister der 
    Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR anmelden, um die Einspeisevergütung zu erhalten. 
    Nach §14a EnWG müssen steuerbare Verbrauchseinrichtungen, zu denen Wallbox und Speicher neben Wärmepumpen und Klimageräten zählen, steuerbar gemacht und die Inbetriebnahme bei deinem Netzbetreiber gemeldet werden. Dann kannst du im Gegenzug von vergünstigten Netzentgelten profitieren. Alle Infos zu §14a EnWG findest du hier. Falls dein Netzbetreiber die Energienetze Mittelrhein ist und du mehr zu den technischen Details wissen möchtest, klicke hier.

  • Bietet die evm Balkonkraftwerke an?

    Nein, die evm bietet keine Balkonkraftwerke an.

  • Was muss ich beachten, wenn ich eine Mini-PV-Anlage / Balkonkraftwerk installiert habe?

    Wenn du eine Mini-PV-Anlage (Balkonkraftwerk) installiert hast, beachte bitte Folgendes:

    • Anmeldung im Marktstammdatenregister:
      Die Anmeldung deiner Mini-PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) ist gesetzlich vorgeschrieben. 
    • Vereinfachter Anmeldeprozess:
      Seit April 2024 wurde der Anmeldeprozess im Rahmen des Solarpakets deutlich vereinfacht. Du musst nur wenige, einfach einzugebende Daten angeben.
    • Keine Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich:
      Eine zusätzliche Anmeldung bei deinem Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.
  • Weitere Fragen und Antworten

Heizung

  • Welche Vorteile habe ich, wenn ich eine Wärmepumpe miete?

    Der größte Vorteil beim Mieten einer Wärmepumpe ist, dass du keine hohen Investitionskosten hast. Das Modell bietet dir langfristig finanzielle Sicherheit. Während der Vertragslaufzeit von 12 Jahren zahlst du einen festen monatlichen Pachtpreis, der die Kosten für Anschaffung, Installation, Wartung und Instandhaltung der Heizungsanlage abdeckt. Wir übernehmen auch die Demontage der alten Anlage. Du zahlst nur noch für den tatsächlichen Energieverbrauch.

  • Welche Kauf- und Mietoptionen bietet die evm für Heizungen?

    Bei uns kannst du deine neue Wärmepumpe, Hybrid- oder Erdgasbrennwert-Heizung zum Festpreis kaufen. Speziell für Wärmepumpen bieten wir dir auch die Option eines Mietmodells an. So sparst du hohe Investitionskosten.

  • Muss ich mich um einen Handwerker kümmern?

    Nein, wir kümmern uns um alles. Von der Planung über die Montage bis zur Inbetriebnahme ist deine neue Heizung bei uns in guten Händen. Dafür sorgen die Fachhandwerker unserer Tochter, der evm Service GmbH.

  • Welche Voraussetzungen muss ich für welche Heiztechnik erfüllen?

    Wärmepumpe: 

    • passendes Heizsystem, bevorzugt Flächenheizung, wie zum Beispiel eine Fußbodenheizung 
    • gehobener Gebäudedämmstandard 
    • Fundament für die Außeneinheit 
    • Stromversorgung für die Innen- und Außeneinheit: 400 V 
    • perfekt bei einer Vorlauftemperatur bis 55 Grad 

    Erdgas-Brennwertheizung: 

    • Erdgasanschluss im Gebäude. Falls keiner vorhanden ist, beraten wir dich gerne. 
    • Eine maximale Heizlast von 50 kW – das entspricht dem gewöhnlichen Heizbedarf von vielen Ein- und Mehrfamilienhäusern. 

    Hybridheizung: 

    • Erdgasanschluss im Gebäude. Falls keiner vorhanden ist, beraten wir Sie gerne. 
    • Eine maximale Heizlast von 50 kW – das entspricht dem gewöhnlichen Heizbedarf von vielen Ein- und Mehrfamilienhäusern. 
    • Fundament für die Außeneinheit 
    • Stromversorgung für die Innen- und Außeneinheit: 400V 

    Weitere Infos findest du hier.

  • Welche Laufzeit hat der Mietvertrag für die Wärmepumpe

    Die Laufzeit des Mietverhältnisses beträgt bei Wärmepumpen 12 Jahre ab dem Beginn der vertraglich vereinbarten Pachtzinszahlung. Diese beginnt nach Inbetriebnahme der Anlage. 

  • Wer baut die Heizung ein?

    Den Installationsauftrag leiten wir an unseren eigenen Handwerksbetrieb, die evm Service GmbH weiter, der mit dir dann auch den Termin für die Installation und die Montage vereinbart. 

  • Was passiert, wenn es an der Heizung mal zu einer Störung kommen sollte?

    Bei der Wärmepumpe zur Miete kümmern wir uns für die Dauer des Vertragsverhältnisses um alles. Wir installieren die Heizung, warten sie, kümmern uns bei Störungen mit einem 24-Stunden-Service um Abhilfe und haben die Anlage auch für dich versichert. So musst du dich 12 Jahre um nichts kümmern. Wenn du deine neue Heizung kaufst, kann unser Wartungsdienst optional dazugebucht werden. 

  • Was passiert nach Ablauf des Mietvertrags?

    Nach Ablauf des Mietvertrags nach 12 Jahren stehen dir mehrere Möglichkeiten offen: Du kannst zum Beispiel deine Wärmepumpe zum Restwert übernehmen. Wenn du lieber wieder auf das Mietmodell zurückgreifen möchtest, vereinbaren wir gerne einen neuen Pachtvertrag mit dir. Solltest du erneut modernisieren wollen, demontieren wir deine alte Anlage für dich. 

  • Können die Kosten der Heizungsmodernisierung auf den Mieter umgelegt werden?

    Ja, je Wohneinheit können 8 % der Kosten für die Heizungsmodernisierung auf die Mieter umgelegt werden. 

  • Dürfen auch nach dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes ab 1. Januar 2024 Gasheizungen eingebaut werden?

    Ja, auch Gasheizungen dürfen in Zukunft neu eingebaut werden. Eine Voraussetzung ist, dass diese auf erneuerbare Energien wie Wasserstoff oder auf Biomethan umrüstbar sind. Das trifft auf alle Heizungen zu, die du bei uns kaufen kannst. Mehr zu den gesetzlichen Hintergründen liest du in unserem Blogartikel dazu.

  • Welche staatlichen Förderungen erhalte ich für meine neue Heizung?

    Mit dem im September 2023 verabschiedeten Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) wurde eine neue Förderstruktur für Heizungen eingeführt, die den Umstieg auf erneuerbare Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz von Heizsystemen unterstützt. Es wird eine breite Palette an technologischen Optionen gefördert, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen.

    Der Staat belohnt die Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme. Förderungen können u.a. für Wärmepumpen, Nah- und Fernwärme sowie Gasheizungen, die mit Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden, beantragt werden. Die Höhe der Förderung hängt davon ab, welche Heizung Sie aktuell nutzen und auf welches neue Heizsystem Sie umstellen. Über den sogenannten Klima-Geschwindigkeitsbonus wird der Heizungstausch alter fossiler Heizungen von selbstnutzenden Eigentümern bis 2028 zusätzlich gefördert und auch einkommensschwache Haushalte werden gesondert unterstützt. Durch die Kombination der verschiedenen Boni können Hausbesitzer die Gesamtförderung so erheblich steigern und Förderungen von bis zu 70 Prozent in Anspruch nehmen.

    Bitte beachten Sie: Fördergeber, Förderinstitutionen und Fördermittel können sich kurzfristig ändern. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich vor der Beantragung der Fördermittel über die Aktualität des jeweiligen Förderprogramms zu erkundigen. Mehr zu den Förderprogrammen für 2024 liest du in unserem Blog.


  • Welche zusätzlichen Förderungen erhalte ich von der evm?

    Die evm fördert die Modernisierung deiner alten Heizungsanlage mit bis zu 300 Euro. Mit unserem evm-Entdecker-Bonus erhältst du noch einmal 50 Euro oben drauf.

  • Ich möchte eine Wärmepumpe installieren. Muss ich diese beim Netzbetreiber anmelden?

    Ja. Nach §14a EnWG müssen steuerbare Verbrauchseinrichtungen, zu denen Wärmepumpen neben Wallboxen, Stromspeichern und Klimageräten zählen, steuerbar gemacht und die Inbetriebnahme bei deinem Netzbetreiber gemeldet werden. Dann kannst du im Gegenzug von vergünstigten Netzentgelten profitieren. Alle Infos zu §14a EnWG findest du hier (LINK zu evm.de/14a). Falls dein Netzbetreiber die Energienetze Mittelrhein ist und du mehr zu den technischen Details wissen möchtest, klicke hier.

  • Welche Wärmequellen können mit einer Wärmepumpe genutzt werden?

    Eine Wärmepumpe kann Wärme aus verschiedenen Quellen gewinnen. Die gängigsten Wärmequellen sind:

    Luft: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe entzieht Wärme aus der Umgebungsluft. Diese Lösung ist praktisch, da keine Grabungs- oder Bohrarbeiten nötig sind.

    Boden: Eine Erdwärmepumpe nutzt die Wärme aus dem Boden. Hierbei werden Rohre in den Boden eingelassen, die mit einer Flüssigkeit gefüllt sind. Diese Flüssigkeit zirkuliert und gibt ihre Wärme an das Kältemittel in der Wärmepumpe ab.

    Grundwasser: Eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe verwendet Grundwasser als Wärmequelle. Das Grundwasser wird aus einem Brunnen entnommen und durch einen Wärmetauscher geleitet, wo es seine Wärme an das Kältemittel abgibt.

    Solarthermie: Eine Solarthermieanlage kann ebenfalls als Wärmequelle dienen. Sonnenkollektoren auf dem Dach wandeln Sonnenenergie in Wärme um, die dann an das Kältemittel übertragen wird.

    Jede Wärmequelle hat ihre eigenen Vor- und Nachteile. Der Energiebedarf des Gebäudes, die verfügbaren Ressourcen und die örtlichen Gegebenheiten sollten bei der Wahl der Wärmequelle berücksichtigt werden.

  • Kümmert sich die evm auch um die Entsorgung meiner alten Heizung?

    Wenn du dich für eine Heizungsmodernisierung mit uns entscheidest, übernehmen wir selbstverständlich auch die fachgerechte Entsorgung deiner alten Heizung. 

  • Wie funktionieren Wärmepumpen?

    Wärmepumpen sind Geräte, die Wärme aus einer Quelle auf niedrigem Temperaturniveau aufnehmen und sie auf ein höheres Temperaturniveau transportieren, um zum Beispiel ein Haus zu heizen oder warmes Wasser bereitzustellen. Dabei wird Energie benötigt, die aus elektrischem Strom, Gas oder anderen Quellen stammen kann. Das Funktionsprinzip einer typischen Wärmepumpe läuft wie folgt ab: 

    1. Verdampfung: Die Wärmepumpe entzieht der Umgebung (z.B. der Luft, dem Boden oder dem Grundwasser) Wärme durch Verdampfung eines Kältemittels in einem Verdampfer. Das Kältemittel hat eine niedrige Siedetemperatur und verdampft bei relativ geringer Temperatur. 
    2. Kompression: Der dampfförmige Zustand des Kältemittels wird im Kompressor komprimiert und dadurch auf ein höheres Temperaturniveau gebracht. Dabei wird die Energie benötigt, die von der Wärmepumpe genutzt wird. 
    3. Kondensation: Das heiße, komprimierte Kältemittel gibt die aufgenommene Wärme im Kondensator ab und kondensiert dabei wieder zu einer Flüssigkeit. 
    4. Expansion: Das kalte, flüssige Kältemittel wird im Expansionsventil entspannt und dadurch auf das niedrige Temperaturniveau gebracht, das im Verdampfer benötigt wird. 

    Dieser Kreislauf wiederholt sich kontinuierlich. Die Wärmepumpe kann auch umgekehrt betrieben werden, um kühle Luft in einem Raum zu erzeugen, indem sie Wärme aus dem Raum entzieht und nach draußen transportiert. Wärmepumpen sind eine effiziente Art der Heizung und Kühlung, da sie im Vergleich zu herkömmlichen Heizsystemen weniger Energie benötigen und damit Kosten und Emissionen reduzieren können. 

  • Was bedeutet das neue Gebäudeenergiegesetz für mich beim Neubau?

    Das neue Gebäudeenergiegesetz gilt ab dem 01.01.2024 für alle Heizungen in Neubaugebieten. Bauherren müssen Heiztechnologien nutzen, die zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Vorgabe erfüllen automatisch:

    • Fernwärme
    • Wärmepumpen
    • Holz- bzw. Pelletheizungen
    • Hybridheizungen
    • Stromheizungen
    • Solarthermie
    • Gasheizungen mit mind. 65% klimaneutralen Energieträgern wie Biomethan

    Eine Ausnahme gilt für Neubauten in Baulücken. Hier greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude.

    Ab 2024 muss jede neue Heizung in Neubaugebieten zu mindestens 65% mit klimafreundlichen Energien betrieben werden oder auf Wasserstoffbetrieb umgerüstet werden können, wenn der Wärmeplan deiner Kommune ein Wasserstoffnetz vorsieht. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen:

    Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern: Erneuerbare Energien beim Heizungswechsel spätestens ab dem 30. Juni 2026 Pflicht.

    Kleinere Städte: Stichtag ist der 30. Juni 2028.

    Gibt es in deinem Wohnort bereits eine kommunale Wärmeplanung, können frühere Fristen gelten.

  • Ich heize mit einer Wärmepumpe und habe gehört, dass ich nach dem Energiefinanzierungsgesetz die KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nicht mehr zahlen muss – wie und ab wann kann ich davon profitieren?

    Das Energiefinanzierungsgesetz (§22 EnFG) sieht vor, dass Betreiber von elektrischen Wärmepumpen unter bestimmten Bedingungen keine KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage zahlen müssen (Privilegierung). Die beiden Umlagen werden normalerweise vom lokalen Stromnetzbetreiber an die evm als Lieferant berechnet und dann an dich als Verbraucher weitergegeben. 

    Die Privilegierung steht nach § 68 EnFG unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Union (EU). Diese Genehmigung der EU ist bisher nicht erfolgt. 

    Deshalb kann die Regelung momentan noch nicht angewendet werden. Es ist derzeit unklar, ob und wann die EU die Genehmigung erteilen wird und welche Bedingungen dabei gelten werden. 

  • Was besagt das neue Heizungsgesetz (GEG)?

    Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, zielt darauf ab, die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Fossil betriebene Öl- oder Gasheizungen sollen schrittweise durch erneuerbare Energiequellen wie Bioenergie, Geothermie, Solarthermie oder Umweltwärme ersetzt werden. Das Gesetz betrifft vor allem Neubaugebiete. Die Regelungen für Öl- oder Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bleiben unverändert. Für defekte Heizungen, die nicht repariert werden können, gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Danach kann die kommunale Wärmeplanung spezifische Regelungen vorgeben. Anhand dieser Planung kann die Kommune festlegen, welche Wärmequellen zukünftig genutzt werden.

  • Wo finde ich einen passenden Stromtarif für meine Wärmepumpe?

    Für den Betrieb elektrischer Wärmepumpen mit einem separaten Zähler bieten wir einen passenden Tarif an. Mehr Informationen hierzu findest du auf unserer Produktseite zum Wärmepumpentarif.  

  • GEG: Welche Heizungen sind ab 2024 erlaubt?

    Das hängt davon ab, ob du bereits eine Heizung hast oder eine neue einbauen möchtest. Funktionierende Öl- oder Gasheizungen, die jünger als 30 Jahre sind, dürfen weiter genutzt und bei Bedarf repariert werden. Beim Austausch oder Neubau müssen Heizungen zukünftig mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Anforderungen erfüllen zum Beispiel elektrische Wärmepumpen, Holz- und Pelletheizungen oder Gasheizungen, die mit Biomethan betrieben werden oder auf Wasserstoff umgerüstet werden können, sofern ein Wasserstoffnetz geplant ist. 

  • GEG: Wie wird der Heizungstausch gefördert?

    Der Bund fördert alle Maßnahmen zum Einbau eines Heizsystems mit Erneuerbaren Energien entweder mit einem Zuschuss oder mit einem zinsgünstigen Kredit. 

    Im Überblick: 

    • 30 % Grundförderung für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung ab 2024. 
    • 20 % Geschwindigkeitsbonus zusätzlich für den Austausch deiner alten fossilen Heizung bis Ende 2028. 
    • 30 % einkommenssteuerabhängigen Bonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr. 
    • 70 % Gesamtförderung: Du kannst maximal 70 % deiner Kosten tilgen, indem du die Boni miteinander kombinierst. 

    Weitere Infos unter www.kfw.de/heizungsförderung  

  • Ich betreibe eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe, Batteriespeicher, Wallbox) – kann ich vom Netzentgelt-Rabatt nach §14a EnWG profitieren?

    Seit dem 01.01.2024 müssen neu in Betrieb genommene Anlagen wie Wärmepumpen, Batteriespeicher oder Wallboxen vom zuständigen Stromnetzbetreiber so angeschlossen werden, dass eine Steuerbarkeit gewährleistet ist.

    Für Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2024 angeschlossen wurden und für die bereits eine Reduzierung der Netzentgelte vereinbart ist, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2028. Alle anderen Bestandsanlagen sind von der Regelung ausgenommen, es sei denn, eine freiwillige Teilnahme ist gewünscht.

    Die Fernsteuerbarkeit soll helfen, die Stabilität des Stromnetzes sicherzustellen und Überlastungen vorzubeugen. Teilnehmende Anlagenbetreiber profitieren von reduzierten Netzentgelten. Es gibt verschiedene Module:

    Modul 1: Pauschaler, jährlicher Rabatt.

    Modul 2: Verbrauchsabhängiger Rabatt je Kilowattstunde.

    Modul 3: Zukünftig zeitlich variable Netzentgelte.

    Wenn deine Anlage unter die Regelung nach §14a EnWG fällt, kontaktiere deinen örtlichen Stromnetzbetreiber und kläre, welches Modul du wählst. Der Netzbetreiber muss dies in seinen Systemen berücksichtigen und uns als Lieferanten die notwendigen Informationen übermitteln, damit der Netzentgelt-Rabatt auf deiner nächsten Stromrechnung berücksichtigt wird.

  • Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für mich als Eigentümerin oder Eigentümer?

    Für bestehende Gebäude gibt es Übergangsfristen, um deine Investitionsentscheidung besser auf die kommunale Wärmeplanung abzustimmen. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen diese bis zum 30.06.2026 vorlegen, kleinere Städte bis zum 30.06.2028. In manchen Kommunen gibt es bereits eine solche Wärmeplanung. Diese zeigt, wie die Heizinfrastruktur klimafreundlich umgebaut wird, damit du entscheiden kannst, welche Heizungsart du zukünftig nutzen wirst. 

  • Ich interessiere mich für eine Wärmepumpe.

    Eine Wärmepumpe ist die optimale Lösung, wenn Du klimafreundlich und effizient heizen möchtest. Sie nutzt regenerative Energiequellen aus der Umwelt und sorgt für niedrige Emissionen. Du kannst sie auch mit Photovoltaik oder Solarthermie kombinieren, um noch mehr Energie zu sparen. Zudem gibt es großzügige Fördermöglichkeiten, die dir die Anschaffung erleichtern. Besonders einfach ist die Installation einer Luft-Wärmepumpe. Du kannst die Wärmepumpe entweder kaufen oder mieten – ganz nach deinem Bedarf. Wir bieten dir außerdem optional den Service für den Fundamentbau an. Fordere einfach dein Angebot hier an.

  • Ich interessiere mich für einen Wärmepumpenstromtarif. Was muss ich tun?

    Damit du einen speziellen Wärmepumpenstromtarif nutzen kannst, muss deine Wärmepumpe beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet sein. Dadurch profitiert nicht nur der Netzbetreiber, sondern auch du. Der Netzbetreiber kann die Last im Stromnetz besser verteilen, indem er den Wärmepumpenzähler vorübergehend steuert und bei Bedarf die Stromzufuhr dimmt. Du erhältst du im Gegenzug ein reduziertes Netzentgelt, das den Gesamtstrompreis senkt. Sobald deine Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet ist, kannst du unseren Wärmepumpentarif abschließen.

    Weitere Informationen zum Wärmepumpentarif findest du hier.

    Weitere Informationen zur Steuerbarkeit nach §14a EnWG findest du hier.

  • Weitere Fragen und Antworten

Wärmepumpe und PV

  • Welche Vorteile bietet die Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaik

    Die Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaikanlage (PV) bietet zahlreiche Vorteile für eine umweltfreundliche, kosteneffiziente und zukunftssichere Energieversorgung:

    Maximale Energieeffizienz: Eine Wärmepumpe nutzt die in der Umwelt gespeicherte Wärmeenergie, um dein Zuhause zu heizen. Mit einer PV-Anlage auf dem Dach erzeugst du deinen eigenen Strom direkt vor Ort. Die von der PV-Anlage erzeugte Energie kann die Wärmepumpe betreiben, wodurch der Eigenverbrauch maximiert und der Bedarf an externem Strom reduziert wird. Das bedeutet weniger Energieverluste und eine höhere Gesamteffizienz.

    Reduzierte Energiekosten: Durch die Nutzung der Solarenergie, um deine Wärmepumpe zu betreiben, senkst du deine Stromrechnung erheblich. Tagsüber, wenn die Sonne scheint, produziert deine PV-Anlage Strom, der direkt in die Wärmepumpe fließt. Überschüssiger Strom kann in einem Batteriespeicher gespeichert werden, um nachts oder an bewölkten Tagen genutzt zu werden. So minimierst du deinen Bedarf an teurerem Netzstrom und profitierst von langfristigen Kosteneinsparungen.

    Umweltfreundlichkeit: Die Kombination von Wärmepumpe und PV-Anlage trägt erheblich zur Reduktion deines CO₂-Fußabdrucks bei. Wärmepumpen erzeugen im Vergleich zu herkömmlichen Heizsystemen wie Gas- oder Ölheizungen deutlich weniger CO₂-Emissionen. Wenn die Wärmepumpe mit grünem Solarstrom betrieben wird, nutzt du eine nahezu emissionsfreie Energiequelle. Das ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende.

    Unabhängigkeit von Energiepreisschwankungen: Die Energiepreise schwanken ständig. Mit einer PV-Anlage und einer Wärmepumpe machst du dich unabhängiger von diesen Schwankungen. Du produzierst deinen eigenen Strom und bist weniger auf externe Energiequellen angewiesen. Dies bietet dir finanzielle Stabilität und Sicherheit gegenüber zukünftigen Preisanstiegen.

    Wertsteigerung deiner Immobilie: Immobilien mit nachhaltigen Energielösungen sind gefragter und erzielen höhere Marktwerte. Eine Kombination aus Wärmepumpe und PV-Anlage steigert nicht nur die Energieeffizienz deines Hauses, sondern macht es auch attraktiver für potenzielle Käufer oder Mieter. Dies kann eine lohnende Investition in die Zukunft deiner Immobilie sein.

  • Welche Fördergelder gibt es für Wärmepumpe und Photovoltaik?

    Eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen gibt es zurzeit nicht, aber die Umsatzsteuer entfällt und es gibt zusätzlich eine Einspeisevergütung für nicht selbst genutzten Strom. Bei Wärmepumpen beträgt der staatliche Zuschuss bis zu 70 Prozent, die zusätzliche Förderung der evm liegt bei 450 Euro.

  • Was kostet eine Wärmepumpe mit Photovoltaik-Anlage?

    Unsere aktuellen Angebote zu PV-Anlagen findest du auf unserer Produktseite

    Wärmepumpen planen wir individuell auf deine Bedürfnisse. Sprich uns hierzu gerne an. Oder schaue auf unserer Internetseite vorbei.  

  • Kann ich Wärmepumpe und Photovoltaik auch separat nutzen?

    Ja. Mit der Wärmepumpe kannst du effizient und umweltfreundlich dein Haus heizen sowie das Wasser zum Duschen oder Baden erwärmen. 

    Eine Photovoltaik -Anlage erzeugt nahezu emissionsfrei Strom, mit dem du sowohl die Wärmepumpe betreiben als auch den sonstigen Strombedarf in deinem Haus decken kannst. Das senkt die Energiekosten und steigert zusätzlich den Wert deiner Immobilie, da nachhaltige Energielösungen bei Mietern und Käufern hoch im Kurs stehen. Darüber hinaus bist du unabhängig von Strompreisschwankungen.

  • Was muss ich beim Kombinieren der Photovoltaik-Anlage und der Wärmepumpe beachten?

    Die Kombination von Wärmepumpe und Solaranlage ist eine effiziente und umweltfreundliche Möglichkeit, Energie für Heizung und Warmwasserbereitung zu erzeugen. Hier sind einige wichtige Aspekte, die du beachten solltest:

    Systemkompatibilität und Planung:

    • Auslegung: Die Wärmepumpe und die Solaranlage müssen korrekt aufeinander abgestimmt werden, um effizient zu arbeiten. Die Dimensionierung beider Systeme sollte auf den Energiebedarf des Hauses abgestimmt sein. Wir beraten dich hier gerne.
    • Hydraulische Einbindung: Die Integration beider Systeme in das bestehende Heizsystem muss sorgfältig geplant werden. Ein hydraulischer Abgleich ist oft erforderlich. Wenn du deine Heizung mit uns modernisierst, ist der inklusive.

    Speichersysteme:

    • Batteriespeicher: Bei Photovoltaikanlagen kann ein Batteriespeicher sinnvoll sein, um den selbst erzeugten Strom zu speichern und den Eigenverbrauch zu erhöhen. Dadurch kannst du deine Wärmepumpe auch nachts bzw. bei wenig Sonne mit selbst erzeugtem Strom nutzen.

    Regelung und Steuerung:

    • Energie-Management-Systeme: Diese Systeme können die Erzeugung und den Verbrauch von Energie in deinem Haushalt überwachen und optimieren. Wenn du deine Solaranlage bei uns kaufst oder mietest, kannst du unseren SmartHomeManager dafür nutzen.

    Wirtschaftlichkeit und Förderung:

    • Wirtschaftlichkeitsberechnung: Berechne die langfristigen Einsparungen durch die Nutzung von Solarenergie und den Betrieb der Wärmepumpe. Berücksichtige dabei auch Wartungskosten und eventuelle Ersatzteile.

    Umweltbedingungen:

    • Standortanalyse: Prüfe, ob dein Standort für die Nutzung von Solarenergie geeignet ist. Die Ausrichtung und der Neigungswinkel der Solarmodule sowie mögliche Verschattungen spielen eine wichtige Rolle.
    • Klimabedingungen: Berücksichtige die klimatischen Bedingungen deines Wohnortes, da diese die Effizienz von Wärmepumpe und Solaranlage beeinflussen können.

    Installation und Wartung:

    • Fachgerechte Installation: Die Installation sollte von qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden, um eine optimale Funktion und Sicherheit zu gewährleisten. Bei uns macht das unser eigener Handwerksbetrieb, die evm Service GmbH.
    • Regelmäßige Wartung: Beide Systeme erfordern eine regelmäßige Wartung, um effizient zu arbeiten und die Lebensdauer zu maximieren. Auch das bieten wir dir übrigens mit unserem Handwerksbetrieb, der evm Service GmbH, an.

    Indem du diese Faktoren berücksichtigst, kannst du sicherstellen, dass deine Kombination aus Wärmepumpe und Solaranlage effizient arbeitet und dir langfristig sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Vorteile bietet.

  • Warum soll ich eine Wärmepumpe mit Photovoltaik kombinieren?

    Die Kombination von Wärmepumpe und Photovoltaik -Anlage maximiert die Energieeffizienz. Dadurch werden deine Energiekosten noch mehr gesenkt, als wenn du lediglich eines der beiden Systeme nutzt.

  • Wer installiert die Anlagen bei mir?

    Die Montage erfolgt durch unseren eigenen Handwerksfachbetrieb, die evm Service GmbH, oder unsere Partnerbetriebe.

  • Welchen Vorteil bietet es die Anlagen bei der evm zu kaufen?

    Als Handwerksbetrieb der evm-Gruppe bieten wir dir ein breites Spektrum an Energiedienstleistungen im Bereich Heizung, Photovoltaik und Elektromobilität aus einer Hand. Du profitierst dabei von der langjährigen Erfahrung aus über 1200 errichteten Solaranlagen, dem umfangreichen Know-how und der breiten Expertise des größten kommunalen Energie- und Dienstleistungsunternehmen aus Rheinland-Pfalz. Bei der evm bekommst du das Rundum-Sorglos-Paket: die Anlage selbst, Planung, Montage, Versicherung, Wartung sowie Betrieb und sämtliche Reparaturen.

  • Weitere Fragen und Antworten

Entdecker-Bonus

  • Was ist der Entdecker-Bonus?

    Der evm Entdecker-Bonus ist eine Vorteilsplattform exklusiv für evm-Kundinnen und Kunden. Mit diesem Bonusprogramm erhältst du eine Vielzahl von 2-für-1-Gutscheinen für Freizeitaktivitäten und Gastronomie. Darüber hinaus bietet der Entdecker-Bonus attraktive Vorteile in den Bereichen Energie, Kultur und Events.  

    Registriere dich einfach unter evm.de/entdecker und profitiere als evm-Kunde von vielen Vorteilen!  

  • Wer kann den Entdecker-Bonus nutzen?

    Alle evm-Privatkunden können den Entdecker-Bonus nutzen. Damit wollen wir dir für deine Treue etwas zurückgeben und gemeinsam mit dir Unternehmen in der Region unterstützen.  

  • Wo finde ich die Rabatte und Vorteile des Entdecker-Bonus?

    Alle Rabatte und Vorteile findest du unter evm.de/entdecker oder in unserer App „meine evm“. Um die Angebote zu nutzen, musst du dich auf der Webseite anmelden. Dazu kannst du deine Zugangsdaten zum evm-Kundenportal nutzen.   

    Du hast Dich noch nie in unserem Kundenportal angemeldet? Auch das ist kein Problem. Mit deiner Kundennummer und deinem Nachnamen kannst du einen Benutzernamen und ein Passwort erstellen. Damit kannst du dich zukünftig ganz einfach anmelden und natürlich auch alle Angebote des Entdecker-Bonus nutzen.  

  • Kann ich den Entdecker-Bonus über das evm-Kundenportal aufrufen?

    Ja. Nach dem Einloggen im Kundenportal findest du unter dem Reiter „Entdecker-Bonus“ aktuelle Angebote und Vorteile.   

    Das geht übrigens auch mobil über die App „meine evm“. Du hast die App noch nicht auf deinem Smartphone? Dann lade sie dir jetzt kostenlos in deinem App-Store herunter.   

  • Ich habe einen Rabatt gefunden, den ich nutzen möchte. Wie löse ich Ihn ein?

    Es gibt verschiedene Arten von Vorteilen. Manche leiten dich in einen Onlineshop oder zu einem Formular weiter, wo du deinen exklusiven Rabatt erhältst. Andere Vorteile musst du beim Partner vor Ort vorzeigen. Hierfür kannst du deinen QR-Code oder Zahlencode in der App „meine evm“, im Kundenportal unter evm.de/entdecker beantragen. Diesen bekommst du per E-Mail zugesendet oder direkt angezeigt.    

    Zeige diesen QR-Code oder Zahlencode auf Deinem Smartphone bei unseren Partnern vor und freu dich über deinen Entdecker-Bonus.   

  • Wie oft kann ich einen Rabatt einlösen?

    Wie oft du einen bestimmten Rabatt oder Vorteil nutzen kannst, ist unterschiedlich. Beachte dazu bitte die Bedingungen zum jeweiligen Vorteil. Diese werden dir im Rahmen der Einlösung angezeigt. 

  • Wie lange sind die Angebote gültig? Kann ich den Vorteil auch später einlösen?

    Die meisten Vorteile und Rabatte sind unbegrenzt gültig. Es gibt jedoch einige Vorteile, die nur einen begrenzten Zeitraum gültig sind. Wie lange genau du dein Lieblingsangebot einlösen kannst, siehst du in dessen Beschreibung. Bitte achte auch darauf, dass manche Vorteile nicht beliebig oft eingelöst werden können. Wir oft du den Gutschein einlösen kannst erfährst du im Rahmen der Einlösung.

  • Kann meine Familien ebenfalls vom Entdecker-Bonus profitieren?

    Ja, alle Personen deines Haushalts können die Vorteile des Entdecker-Bonus nutzen. Gibt dafür einfach den QR-Code oder Zahlencode digital an ein Familienmitglied deiner Wahl weiter.    

    Bei manchen Vorteilen erhältst du eine E-Mail mit dem entsprechenden Zahlencode. Achte dabei darauf, dass alle animierten Elemente uneingeschränkt funktionieren.   

  • Wie kann ich ermäßigte Tickets der evm-Veranstaltungsreihe Querbeet kaufen?

    Mit dem Entdecker-Bonus bieten wir dir Tickets unserer Veranstaltungsreihe Querbeet exklusiv zu einem ermäßigten Preis. Wähle dafür einfach die Anzahl der Tickets, die du kaufen möchtest, direkt auf unserer Entdecker-Plattform aus und klicke auf „bestellen“. Du wirst anschließend zum Warenkorb unter www.querbeet.live weitergeleitet, in dem deine ermäßigten Tickets bereits auf dich warten. Den Bestellprozess kannst du dann ganz bequem dort abschließen. 

  • Wie kann der Gutschein an eine andere E-Mailadresse gesendet werden?

    Wenn du deinen ausgewählten Gutschein nicht an die im Entdecker-Bonus hinterlegte E- 
    Mailadresse senden möchtest, wenden dich bitte an unser Serviceteam unter der E-Mailadresse: 
    serviceteam@evm.de

  • Was kann ich tun, wenn die Einlösung beim Partner nicht funktioniert hat?

    Es tut uns sehr leid, wenn die Einlösung Ihres Gutscheins beim Partner vor Ort nicht funktioniert hat. Bitte reklamieren Sie die Einlösung über diesen Link unserem Partner. Dieser kann den Gutschein für Sie wieder freischalten und den Sachverhalt mit dem Betrieb klären. 

    Bitte beachten Sie, dass dieser Reklamationsweg ausschließlich für die Vorteile unseres Partners mobile-gutscheine.de gilt. Ob ein Vorteil über mobile-gutscheine.de angeboten wird, können Sie der jeweiligen Vorteilsbeschreibung entnehmen. 

  • Weitere Fragen und Antworten

Elektromobilität

  • Welche Kosten kommen bei der Anschaffung einer Ladeeinrichtung auf mich zu?

    Für die Anschaffung einer Ladeeinrichtung benötigst du in erster Linie die Hardware, also eine Wallbox oder eine Ladesäule. Die verschiedenen Modelle und ihre Preise findest du auf unserer Internetseite.

  • Ich habe keine Möglichkeit, die Wallbox an einer Wand zu befestigen. Welche Optionen gibt es?

    Du kannst zu jeder Ladebox zusätzlich einen Ständer oder eine Stele bestellen. Damit wird die Ladebox ganz einfach zur freistehenden Ladesäule.

  • Ist die Wallbox anmeldepflichtig? Wer meldet die Wallbox an?

    Ladeeinrichtungen bis einschließlich 11 kW sind anmeldepflichtig. Dein Elektroinstallateur prüft zuerst deinen Anschluss und informiert den örtlichen Stromnetzbetreiber, dass bei dir eine Ladebox installiert wird. Ladeeinrichtungen über 11 kW sind zustimmungspflichtig. Die Ladestation muss vor dem Bau beim Stromnetzbetreiber beantragt werden. Der Netzbetreiber prüft dann den Hausanschluss, was bis zu 8 Wochen dauern kann. Nach Rückmeldung des Netzbetreibers und ggf. Erweiterung des Hausanschlusses kann die Ladestation installiert werden. Hierbei kann ein Baukostenzuschuss anfallen, den der Netzbetreiber in Rechnung stellt. Für Gebiete, in denen die Energienetze Mittelrhein das Stromnetz betreiben, findest du weitere Informationen zur Anmeldung und Genehmigung von Ladeeinrichtungen auf den Seiten der Energienetze Mittelrhein

  • Wie viel kW sind für das Laden zu Hause sinnvoll?

    Erfahrungsgemäß wird dein E-Fahrzeug nicht komplett entladen sein, wenn du zu Hause ankommst. Wenn du dein Fahrzeug über Nacht lädst, reichen 3,7 kW grundsätzlich aus. 

    Bei einer Ladeleistung von 3,7 kW pro Stunde ist dein Fahrzeug nach 8 Stunden mit 29,6 kWh geladen (3,7 kW x 8 h = 29,6 kWh). Vergleiche diesen Wert mit der Kapazität deiner Fahrzeugbatterie, um zu sehen, ob diese Variante für dich geeignet ist. 

    Durch die Umwandlung von Wechselstrom zu Gleichstrom kommt es beim Laden zu Verlusten, die je nach Fahrzeug typischerweise 5-15% betragen. Beim langsameren Laden können die Verluste auch höher sein, insbesondere beim Laden per Schuko. Wir empfehlen dir, dein E-Fahrzeug mit einer Wallbox zu laden. Mit Blick in die Zukunft empfehlen wir dir eine Ladeeinrichtung von 11 kW für dein Zuhause. Damit lädst du nicht nur schneller, sondern bist auch für die technische Weiterentwicklung der E-Fahrzeuge gewappnet.

  • Ich habe einen Kraftstromanschluss im Außenbereich (Garage/Carport). Kann ich diesen nutzen?

    Ja, du kannst die Ladebox an diesen Kraftstromanschluss anschließen. Falls du keinen Kraftstromanschluss hast oder den vorhandenen Anschluss für andere Geräte (z.B. Kreissäge) freihalten möchtest, wird ein separater Anschluss für die Ladebox gelegt.

  • Hat die evm einen gesonderten Stromtarif für das Laden von E-Autos?

    Ja, wir bieten einen speziellen Tarif für E-Autos an. Mit diesem Tarif nutzt du 100 % Ökostrom , egal ob zu Hause oder unterwegs. Deine „Tankrechnung“ wird über deinen vorhandenen Stromzähler abgerechnet und per Abschlag bezahlt. Weitere Informationen findest du hier.

  • Ist E-Mobilstrom der richtige Tarif für mich?

    E-Mobilstrom ist der richtige Tarif für dich, wenn du dein Elektroauto zu Hause, also an einem nicht öffentlichen Ladepunkt, mit 100 % Ökostrom laden möchtest. Diesen nutzt du nicht nur für dein E-Auto, sondern auch für deinen gesamten Haushalt. 

  • Kann ich E-Mobilstrom nutzen, auch wenn ich kein Energiekunde der evm bin?

    Ja, auch wenn du nicht unser Kunde bist, kannst du den E-Mobilstrom für dein Elektroauto nutzen. Durch einen zusätzlich abgeschlossenen Stromvertrag bei uns profitierst du sogar doppelt: Du erhältst den E-Mobilstrom nicht nur für das Laden deines Elektroautos, sondern auch für deinen Haushaltsstrom.

  • Welche Wallbox ist die richtige für mich?

    Charge Amps Halo Wallbox: Diese Wallbox erfüllt alle relevanten Anforderungen für viele E-Autofahrer. Mit ihrem futuristischen Design bietet sie alle Funktionen für ein sicheres und zuverlässiges Laden.

    KEBA Wallbox: Diese Premium-Wallbox bietet zusätzliche Funktionen, wie eine Ladeleistung von bis zu 22 kW. Der Stromzähler ist MID-konform und somit auch für die Abrechnung von Firmenfahrzeugen geeignet. Die Ladeleistung ist flexibel konfigurierbar und ermöglicht den späteren Anschluss mehrerer Ladestationen ohne weitere Aufrüstung des Stromanschlusses.

    Weitere Infos zu unseren Wallboxen findest du hier

  • Warum brauche ich eine Stromtankstelle für zu Hause?

    Dein Elektroauto lädt über mehrere Stunden mit einer Ladeleistung von 2,3 Kilowatt (kW) und reizt somit die maximale Leistung deiner Haushaltssteckdose komplett aus. Dafür ist diese aber nicht ausgelegt. Ein Elektroauto an der Haushaltssteckdose zieht über mehrere Stunden Strom bei fast doppelter Belastung. Dabei laufen die Leitungen heiß und je länger der Strom fließt, desto höher ist die Gefahr eines Kabelbrands. 

  • Kann ich auch einen Firmenwagen zu Hause laden und den Strom abrechnen?

    Prinzipiell ist das mit intelligenten Wallboxen wie der von uns angebotenen KEBA KeContact P30 x-series möglich.  

  • Was macht die Keba-Wallbox Green Edition klimaneutral?

    Der österreichische Hersteller Keba hat auf Basis interner Analysen, Optimierungen und Kompensationen seine Produktion in Linz so umgestellt, dass die Wallboxen klimaneutral hergestellt werden. Dafür werden die Wallboxen zum Beispiel ausschließlich mit Ökostrom produziert – größtenteils aus Europa stammende Komponenten minimieren Transportwege. Weitere Infos, wie Keba seine Wallboxen klimaneutral herstellt, erhältst du hier: https://www.keba.com/de/news/emobility/klimaneutrales-wallbox-sortiment 

  • Weitere Fragen und Antworten

THG-Quote

  • Was ist die THG-Quote und wie kann ich sie nutzen?

    Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Mineralölkonzerne in Deutschland, ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz zu senken. Dies können sie erreichen, indem sie selbst CO2-arme Kraftstoffe verkaufen (z. B. Biodiesel, E10) oder indem Dritte, wie du als Besitzer eines E-Fahrzeugs, dies für sie tun.

    Als Besitzer eines E-Fahrzeugs kannst du die CO2-Einsparungen, die dein Fahrzeug erzielt, an diese Unternehmen verkaufen. Diese Einsparungen müssen zuvor vom Umweltbundesamt zertifiziert werden. Wir unterstützen dich gern bei der Vermarktung deiner THG-Quote.

    So sicherst du dir deine THG-Quote online:

    • Gehe auf die THG-Seite, um weitere Informationen zu erhalten und die aktuelle Höhe der THG-Quote einzusehen.
    • Klicke auf den Button „Jetzt registrieren“.
    • Lade eine Kopie deines Fahrzeugscheins (Scan oder Foto) hoch und fülle das Formular aus. Wichtig: Du musst der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sein.
    • Abschicken und fertig.
  • Wer muss die THG-Quote erfüllen?

    Der Bund hat die Mineralölhersteller dazu verpflichtet, den CO₂-Ausstoß ihrer Kraftstoffe zu vermindern. Fossile Kraftstoffe wie Benzin oder Diesel stoßen im Schnitt 94,1 Kilogramm CO₂ pro Gigajoule aus. Diesen Wert hat die Europäische Union ermittelt. Laut aktueller THG-Quote müssen Mineralölunternehmen Kraftstoffe bereitstellen, die mindestens 6 Prozent CO₂ pro Gigajoule weniger ausstoßen als fossile Kraftstoffe.

  • Wie hoch ist die THG-Quote bei der evm?

    Unseren Sofortbonus für deine THG-Quote findest du auf unserer  Internetseite. Wenn du dich zusätzlich noch für den Entdecker-Bonus registrierst, erhältst du einen weiteren Bonus dazu. 

  • Warum ist die THG-Quote im Jahr 2024 gesunken?

    Die THG-Quote hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Emissionsfaktor, der jährlich vom Umweltbundesamt festgelegt wird, wurde 2024 angehoben. Das bedeutet, dass die Emissionen in Deutschland insgesamt gestiegen sind und der Anteil von grünem Strom im Netz gesunken ist. Sinkt der Anteil erneuerbarer Energien im Stromnetz, sinkt auch dein „grüner“ Anteil an Ladestrom. Dadurch kannst du uns nicht mehr die gleiche Menge an CO₂-Einsparung zum Handel anbieten. Die THG-Quote schwankt stark, aber mit einem sinkenden Emissionsfaktor und mehr erneuerbaren Energien könnte sie in den nächsten Jahren wieder steigen.

  • Warum kann ich meine THG-Quote nicht direkt an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen?

    Deine THG-Quotenmengen sind zu gering, um sie direkt an Mineralölkonzerne zu verkaufen. Deshalb bündelt die evm deine Quoten mit denen anderer Kunden, um attraktive Erlöse zu erzielen. Zudem müssen mehrere administrative Prozesse bei verschiedenen Behörden durchlaufen werden, die nur spezialisierte Dienstleister übernehmen können.

  • Kann ich auch als Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen am THG-Quotenhandel teilnehmen?

    Nein, wir bieten die THG-Quote ausschließlich für Privatkunden an.

  • Wann erfolgt die Auszahlung der Erlöse aus der THG-Quotenvermarktung für E-Autos?

    Die THG-Quoten können erst vermarktet werden, wenn eine Bescheinigung des Umweltbundesamts vorliegt. Erst dann kann die jeweilige Ladestrommenge vermarktet und die THG-Quote an dich ausgezahlt werden. Unser Partner ist von den Bearbeitungszeiten des Umweltbundesamts und weiterer Behörden abhängig. Daher kann die Auszahlung der Erlöse aus der Vermarktung deiner THG-Quote aktuell mehrere Monate dauern.

  • Womit lässt sich die Quote erreichen?

    Welche Kraftstoffe die Hersteller verwenden, ist ihnen überlassen. Sie können zum Beispiel fortschrittliche Biokraftstoffe beimischen, die klimafreundlicher sind. Auch der Einsatz von Strom in Elektrofahrzeugen oder Wasserstoff in den Raffinerien verbessert die CO₂-Bilanz und ist daher anrechenbar.

  • Welche Einsparung trage ich mit meinem Elektroauto bei?

    Der Wert für ein Elektroauto ist gesetzlich festgelegt. Grundlage bildet ein Verbrauchswert von 1,9 Megawattstunden (MWh) pro Fahrzeug. Dieser wird mit dem THG-Emissionswert multipliziert, den das Umweltbundesamt festlegt. Beim aktuellen Wert sind dies über 1.000 Kilogramm CO₂.

  • Wie erhalte ich den THG-Sofortbonus von 105 anstatt 80 Euro?

    Um insgesamt einen THG-Sofortbonus von 105 Euro zu erhalten, musst du evm-Kunde mit einem aktiven Energieliefervertrag sein. Zusätzlich ist eine Anmeldung zum Entdecker-Bonus notwendig. Melde dich einfach über evm.de/entdecker im Kundenportal an oder lade die evm-App herunter. Nach der Registrierung profitierst du von vielen verschiedenen Vorteilen. In diesem Falle von dem Vorteil "Förderung für Treibhausgasquote". Wenn du diesen einlöst, wird dir ein Rabattcode angezeigt, den du bei der Registrierung zur THG-Quote im entsprechenden Feld „Bonuscode für Entdecker“ eintragen musst. Kopiere einfach den Code aus dem Kundenportal und freue dich über den Bonus. 

    Du bist noch kein evm-Kunde? Dann schließe jetzt einen Strom- und/oder Erdgasvertrag ab.  

    Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Kein Problem. Bei deiner ersten Anmeldung unter evm.de/kundenportal benötigst du einfach nur deinen Nachnamen und deine Kundennummer. Anschließend vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich zukünftig immer wieder anmelden kannst.

  • Warum ist der Emissionsfaktor in Deutschland wieder gestiegen?

    Der Emissionsfaktor wird vom Umweltbundesamt basierend auf dem Anteil der Energiequellen im Stromnetz berechnet. Im letzten Jahr wurde mehr Energie aus fossilen Brennstoffen wie Gas- und Kohlekraftwerken genutzt, während weniger Energie aus erneuerbaren Quellen eingespeist wurde. Dies ist unter anderem eine Folge der Energiekrise.

  • Wie legt die evm die Förderhöhe für die THG-Quote fest?

    Die Förderhöhe, die wir dir dieses Jahr für die Registrierung deines E-Autos anbieten, basiert auf dem Erlös, den wir uns für die handelbare THG-Quote gesichert haben. Dieser Erlös ergibt sich durch Angebot und Nachfrage der Mineralölindustrie. Um die gesetzlich vorgeschriebenen CO2 - Emmissionsminderungen zu erreichen, müssen Mineralölunternehmen THG-Quoten kaufen. Diese werden unter anderem von Energieversorgern, die vornehmlich emissionsarme Kraftstoffe in den Verkehr bringen, verkauft. 

    Mit der Registrierung deines Fahrzeugscheins stellst du uns deine Emissionseinsparungen zur Verfügung. Die Einsparung aller registrierten Fahrzeuge können wir somit als THG-Quoten an Mineralölunternehmen verkaufen. Den daraus entstandenen Erlös je Fahrzeugschein geben wir nahezu 1:1 an dich weiter. Lediglich eine Servicepauschale, die wir durch automatisierte Prozesse sehr gering halten können, behalten wir ein. So zahlen wir dir nach der automatisierten Prüfung deiner eingereichten Daten schnellstmöglich deinen Sofortbonus aus. 

    Als dein regionaler Versorger haben wir den Markt zur THG-Quote und die Vermarktungserlöse fest im Blick. Neu ausgehandelte Vorteile geben wir ohne Umwege an dich weiter. Es lohnt sich also jährlich unsere THG-Quote zu beantragen.  

  • Kann ich mich auch registrieren, wenn das Fahrzeug nicht auf meinen Namen zugelassen ist?

    Wir können gegenüber dem Bundesumweltamt nur Fahrzeugscheine einreichen, bei denen der Name auf deinem Fahrzeugschein mit dem auf deinem Strom- und/oder Gasvertrag übereinstimmt. Dafür ist bei der Registrierung die Angabe deiner evm-Kundennummer notwendig. Unser automatisierter Prozess prüft im Anschluss unter anderem die Übereinstimmung der Namen. Nur bei gleichen Namen kann eine positive Prüfung und somit Auszahlung des Sofortbonus gewährleistet werden.

  • Weitere Fragen und Antworten

Nachtstrom

  • Was ist der Unterschied zwischen Eintarif- und Zweitarif?

    Ein Eintarifzähler verfügt über ein Zählwerk. Ein Zweitarifzähler (auch Doppeltarifzähler genannt) verfügt über zwei Zählwerke. Je nach Anzahl der Zählwerke, können spezielle Produkte oder Tarife zugeordnet werden.

  • Was genau ist eigentlich Nachtstrom?

    Nachtstrom ist Strom, der in der Regel von 22 Uhr bis 6 Uhr genutzt wird. Über einen gesonderten Stromzähler mit Schaltuhr wird die Stromlieferung ermöglicht und gemessen. 

  • Wie kann ich mit Nachtstrom Geld sparen?

    Strom ist nachts günstiger als tagsüber. Nachtstrom kannst du in der Regel von 22 Uhr bis 6 Uhr nutzen. In dieser Zeit berechnet uns der Netzbetreiber geringere Netzentgelte, die wir in unseren speziellen Nachtstromtarifen weitergeben. Besonders für Betreiber von Nachtspeicherheizungen und Warmwasseraufbereitungen lohnt sich Nachtstrom.

  • Wie und wann wird Nachtstrom gemessen?

    Nachtstrom wird über einen gesonderten Stromzähler mit Schaltuhr in der Regel von 22 Uhr bis 6 Uhr gemessen.

  • Für wen lohnt sich Nachtstrom?

    Für Betreiber einer Nachtspeicherheizung mit ggf. einer Warmwasseraufbereitung lohnt sich Nachtstrom. 

  • Weitere Fragen und Antworten

Smart Meter

  • Was kostet ein Smart Meter?

    Bei deiner Stromlieferung fallen Kosten für den Transport (Netzentgelt) und für die Messung (Messentgelt) an. Der Gesetzgeber hat jährliche Preisobergrenzen für den Einbau und Betrieb von Smart Metern festgelegt, die vom jährlichen Verbrauch abhängen und die der Messstellenbetreiber einhalten muss. Diese Preisobergrenzen variieren je nach Art der Messeinrichtung. Für eine moderne Messeinrichtung darf der Messstellenbetreiber dir maximal 20 Euro pro Jahr berechnen. Die Preisobergrenzen für ein intelligentes Messsystem liegen je nach Verbrauchsgruppe zwischen 20 und 120 Euro brutto pro Jahr.

  • Ab wann kann ich mit dem Einbau eines neuen Zählers rechnen?

    Der Einbau intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen hat im Jahr 2017 begonnen und wird über mehrere Jahre hinweg fortgesetzt. Der grundzuständige Messstellenbetreiber legt den Ablauf und die Reihenfolge des Einbaus fest und führt diesen durch. Du wirst rechtzeitig von deinem Messstellenbetreiber über den Zählerwechsel informiert.

  • Wie sicher sind ‚Smart Meter‘?

    Um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, schreibt das Gesetz den Betreibern der Zähler bestimmte Schutzprofile und technische Richtlinien vor. Intelligente Messsysteme haben daher einen ähnlich hohen Standard wie Kreditkarten. Nur Systeme, die diese umfassenden Bedingungen erfüllen und hohe Sicherheitsvorkehrungen aufweisen, erhalten ein Siegel des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.

    Wenn du Geräte wie Smartphone, Tablet oder PC zur Anzeige deines Stromverbrauchs nutzt, spielt deren Sicherheit sowie die Sicherheit des verwendeten Netzwerks ebenfalls eine wichtige Rolle. Diese Geräte fungieren als Kommunikationsmedium zum Zähler. Achte daher bei der Nutzung deiner Endgeräte auf deren Sicherheitsvorkehrungen.

  • Wo wird der Smart Meter angebracht?

    Der Smart Meter wird im Zählerschrank installiert und ersetzt den bisherigen Zähler. Ein Umbau oder eine Erweiterung der Anlage ist in der Regel nicht notwendig.

  • Brauche ich einen neuen Stromliefervertrag?

    Nein, du musst keinen neuen Stromliefervertrag abschließen, wenn eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut wird.

  • Müssen die Messsysteme in den Ladeeinrichtungen für Elektromobile (sog. Ladesäulen) die Anforderungen an intelligente Messsysteme erfüllen?

    Es gibt grundsätzlich keine Einbauverpflichtung von intelligenten Messsystemen für Zählpunkte der Elektromobilität.

    Aber: Wenn du ein vermindertes Netzentgelt erhältst, weil dein privater Ladepunkt als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG eingestuft ist, fällst du unter die Pflichteinbaufälle des MsbG.

    Durch das Laden deines E-Autos über die Wallbox wird sich dein Stromverbrauch erhöhen. Dies kann dazu führen, dass dein durchschnittlicher Jahresverbrauch auf über 6.000 kWh steigt. In diesem Fall wird der Pflichteinbau eines intelligenten Messsystems ebenfalls notwendig.

    Weitere Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und dem Einbau von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen findest du auf dieser Seite: www.bnetza.de/smartmeter.

  • Wieso ist der ‚Smart-Meter-Rollout‘ wichtig?

    Um die Energiewende voranzutreiben, hat der Gesetzgeber beschlossen, Stromerzeugung und -verbrauch intelligent zu verknüpfen. Ein wesentlicher Baustein dabei ist der Einsatz von Smart Metern.

    Die Bundesregierung hat im Herbst 2016 ein Gesetz verabschiedet, das die Einführung von Smart Metern in Deutschland regelt. Ab 2017 erhalten alle Kunden schrittweise neue Zähler – zunächst größere Stromverbraucher (z.B. Gewerbebetriebe) und nach und nach auch Privatkunden.

    Um den Smart-Meter-Rollout zu beschleunigen und zu entbürokratisieren sowie die Rechts- und Planungssicherheit für alle Akteure zu stärken, hat die Bundesregierung im Mai 2023 das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) verabschiedet. In Verbindung mit der Ausgestaltung des § 14a EnWG legt dieses Gesetz den Grundstein für eine digitale Infrastruktur, die 100 Prozent erneuerbare Energien ermöglicht und Verbraucher zu einem aktiven Teil der Energiewende macht.

  • Wie erhalte ich den PIN für meine moderne Messeinrichtung vom Netzbetreiber?

    Der PIN für deinen Zähler dient als Sicherheitsmaßnahme, um den Zugriff auf die moderne Messeinrichtung und die damit verbundenen Daten zu schützen. Nur der berechtigte Anschlussinhaber oder ein autorisierter Vertreter kann mit dem PIN auf die Funktionen der Messeinrichtung zugreifen und Verbrauchsdaten abfragen oder löschen.

    Den PIN für deinen Zähler kannst du beim Kundenservice deines zuständigen Messstellenbetreibers erfragen. Welcher Messstellenbetreiber für dich zuständig ist, kannst du auf deiner letzten Rechnung einsehen. Für Gebiete, in denen die Energienetze Mittelrhein die Messstelle betreiben, findest du weitere Informationen auf den Seiten der Energienetze Mittelrhein.

    Wichtig: Aus Datenschutzgründen sind wir als Energieversorger nicht autorisiert, den PIN deines Zählers abzufragen.

  • Was ist eine moderne Messeinrichtung?

    Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der deinen Energieverbrauch in Echtzeit anzeigt. Du kannst deinen tagesaktuellen Verbrauch abrufen und die Werte bis zu 24 Monate rückwirkend einsehen. Die Daten bleiben, wie bei bisherigen Zählern, im Haus. Eine jährliche Ablesung ist weiterhin notwendig. Du erhältst eine moderne Messeinrichtung, wenn dein durchschnittlicher Stromverbrauch in den letzten drei Jahren unter 6.000 kWh pro Jahr lag. 

  • Was ist ein intelligentes Messsystem?

    Ein intelligentes Messsystem, auch „Smart Meter" genannt, besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Kommunikationsmodul, dem „Smart Meter Gateway". Der Zähler wird in ein sicheres Kommunikationsnetz eingebunden und kann regelmäßig Daten fernübertragen. Eine jährliche Ablesung ist nicht mehr notwendig. Du erhältst ein intelligentes Messsystem, wenn dein durchschnittlicher Stromverbrauch in den letzten drei Jahren über 6.000 kWh pro Jahr lag.

  • Verbraucht die neue Messtechnik Strom und muss ich diesen bezahlen?

    Ja, auch die neue Messtechnik verbraucht Strom. Wie bisher bei klassischen Zählern auch, musst du den Stromverbrauch allerdings nicht bezahlen.

  • Wieso wird die Einführung der neuen Messtechnik gesetzlich geregelt?

    Die EU-Kommission hat im Jahr 2009 mit dem „Dritten Binnenmarktpaket“ festgelegt, dass 80 Prozent der Haushalte bis zum Jahr 2020 ein intelligentes Messsystem bekommen sollen. Ziel war es, durch mehr Transparenz und Flexibilität beim Stromverbrauch, Haushalte beim Energiesparen zu unterstützen und die Energiewende voranzutreiben. In einigen Mitgliedstaaten, wie Schweden oder Italien, wurden bereits alle Haushalte mit intelligenten Messsystemen ausgestattet.

  • Ist der Einbau der neuen Messtechnik verpflichtend?

    Wie aktuell bei herkömmlichen Stromzählern auch, sind Kunden dazu verpflichtet, den Einbau intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen zuzulassen.

  • Können Vermieter/Verwalter den Verbrauch der Mieter kontrollieren?

    Nein, Vermieter und Verwalter sind keine berechtigten Marktteilnehmer und können die Verbrauchsdaten damit auch nicht einsehen.

  • Muss ich für meinen Smart Meter einen Internetanschluss haben?

    Nein, du musst weder für die moderne Messeinrichtung noch für das intelligente Messsystem (Smart Meter) einen Internetanschluss bereitstellen.

  • Erfordert der Einbau der neuen Messtechnik größere Anpassungen am Zählerschrank?

    Im Regelfall sind für den Einbau eines neuen Zählers keine baulichen Veränderungen rund um den Zählerschrank notwendig. Beim Einbau eines intelligenten Messsystems wird zusätzlich zu der modernen Messeinrichtung ein Smart-Meter-Gateway montiert. 

  • Wer bekommt ein intelligentes Messsystem?

    • Ab 2020 erhalten intelligente Messsysteme:
      Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh.
    • Ab 2018 erhalten moderne Messeinrichtungen:
      Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch bis maximal 6.000 kWh.

    Der Wechsel erfolgt je nach Verbrauchergruppe in verschiedenen Zeiträumen bis 2032. Nicht alle Verbraucher sind gleichzeitig betroffen. Dein Messstellenbetreiber informiert dich spätestens drei Monate vor dem Einbau über den Austausch. Auf Wunsch kann dir ein intelligentes Messsystem anstelle der modernen Messeinrichtung eingebaut werden. Nimm einfach Kontakt mit der evm-Gruppe auf. Sie berät dich über alle Vorteile, den Einbau und mögliche Kosten.

  • Was muss ich tun, wenn ich ein intelligentes Messsystem haben möchte?

    Vorab: Du musst Anschlussnehmer sein, um ein intelligentes Messsystem (iMSys) beantragen zu können. Das bedeutet, dass der Anschluss, an dem das iMSys installiert werden soll, zu deinem Eigentum gehört. Die Installation eines iMSys beantragst du selbst bei deinem Messstellenbetreiber. Dabei hilft dir das Elektroinstallationsunternehmen deines Vertrauens. Dieses schafft die nötigen Voraussetzungen in deiner Anschlussstelle (Haus, Wohnung) und meldet sich bei deinem Messstellenbetreiber. Auf der Grundlage dieser Meldung wird der Einbau, Wechsel oder Ausbau des Zählers durchgeführt. Der Messstellenbetreiber kommt aktiv auf dich als Anschlussnehmer zu und vereinbart telefonisch, per E-Mail oder Post einen Montagetermin mit dir und nimmt den Zählertausch bei dir vor. Wer dein zuständiger Messstellenbetreiber ist, wird auf der Rechnung deines Energielieferanten ausgewiesen.

  • Weitere Fragen und Antworten

Zahlungsschwierigkeiten

  • Was kann ich tun, wenn sich bei mir Zahlungsschwierigkeiten abzeichnen?

    Bitte kontaktiere uns so früh wie möglich. Gemeinsam finden wir eine Lösung. Wir unterstützen dich bei Zahlungsschwierigkeiten und bieten zum Beispiel Ratenzahlungsvereinbarungen an. Weitere Informationen findest du unter evm.de/zahlhilfe.

  • Wie kann ich meine Energiekosten reduzieren?

    Die günstigste Energie ist die, die du gar nicht erst verbrauchst. Befolge daher die wichtigsten Energiespartipps, die wir für dich zusammengestellt haben: https://www.evm.de/privatkunden/loesungen-fuer-zu-hause/energieberatung/energiespartipps/ .

    Schon die Absenkung der Raumtemperatur um 1°C kann deine Kosten um etwa 6 Prozent senken. Wenn du mehrere Tipps umsetzt, kannst du realistisch 10-20 Prozent einsparen. Probiere es aus, setze dir persönliche Einsparziele und bleib dran. Verhaltensänderungen beim Energieverbrauch brauchen Zeit und Ausdauer.

  • Ich habe bereits eine Mahnung erhalten, was kann ich tun?

    Um eine Sperrung deines Anschlusses zu vermeiden, solltest du die offene Forderung sofort begleichen. Wenn du den Betrag nicht zahlen kannst, melde dich bitte bei uns. So können wir meist zusätzliche Kosten vermeiden. Sprich mit uns und wir finden eine Lösung, zum Beispiel eine Ratenzahlungsvereinbarung. Weitere Infos findest du unter evm.de/zahlhilfe.

  • Wer kann mir helfen, wenn sich Schulden aufbauen oder schon aufgebaut haben?

    Bitte melde dich frühzeitig bei uns, wenn du Zahlungsschwierigkeiten hast oder bereits Schulden hast. Wir finden gemeinsam eine Lösung für deine offene Forderung, damit wir dich weiterhin versorgen können. Hilfe zu suchen ist kein Zeichen von Schwäche. Ein Beratungsgespräch bei einer Schuldnerberatung kann helfen, die aktuellen Herausforderungen zu strukturieren und eine Verschärfung der finanziellen Situation zu vermeiden. Lass dich beraten. Erstberatungen sind in der Regel kostenfrei. Hier findest du eine Auswahl von Anlaufstellen: evm.de/zahlungsprobleme.

  • Wie kann ich Energieschulden vermeiden?

    Solltest du deine Rechnungen nicht bezahlen können, melde dich bitte rechtzeitig bei uns. Wir beraten dich gerne.

    Frühzeitige Hilfe findest du auch beim zuständigen Jobcenter, wenn du dort Leistungen beziehst. Hier kannst du ein Härtefall-Darlehen beantragen, um deine Rechnung zu begleichen. Eine gemeinnützige Schuldnerberatung oder die Verbraucherzentrale kann dich ebenfalls unterstützen.

    Hier sind einige Beratungsangebote und Stellen, an die du dich wenden kannst:

    • Schuldnerberatung: Die Experten der Schuldnerberatung beraten dich kostenlos zu deiner finanziellen Situation. Sie prüfen, ob du Geld vom Staat bekommen kannst und erarbeiten mit dir einen Plan, um deine Schulden zu begleichen. Wende dich an die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Diakonie oder kommunale Stellen.  
    • Jobcenter: Bist du Kunde eines Jobcenters? Dann sprich deinen zuständigen Berater an, er kann dir deine Möglichkeiten aufzeigen. Jobcenter in deiner Nähe findest du hier.  
    • Stromspar-Check: Einkommensschwache Haushalte erhalten auf Wunsch einen kostenlosen Stromspar-Check. Die Stromsparexperten der CarMen überprüfen deinen Verbrauch, geben Tipps zum Stromsparen und bringen kostenlose Energiesparlampen, schaltbare Steckdosenleisten und andere Hilfen mit.  
    • Verbraucherzentrale: Du kannst auch zur Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gehen und dich dort beraten lassen. Vereinbare einfach einen Termin  

    Weitere Beratungsangebote findest du hier: 

  • Wie vermeide ich eine Versorgungsunterbrechung mit einer Abwendungsvereinbarung?

    Um eine Versorgungsunterbrechung zu vermeiden, bieten wir dir innerhalb der Grundversorgung den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung in Textform an. Diese Vereinbarung nach § 19 StromGVV  bzw. § 19 GasGVV  beinhaltet eine Ratenzahlungsvereinbarung über deine Zahlungsrückstände sowie die Weiterversorgung, solange du deine laufenden Zahlungsverpflichtungen erfüllst.

    Setze dich gerne mit uns in Verbindung, wenn du an einer Abwendungsvereinbarung interessiert bist.

  • Wann wird eine Sperrung meines Strom-/Gasanschlusses veranlasst?

    Eine Sperrung deines Strom-/Gasanschlusses kann veranlasst werden, wenn du deinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommst. Es ist daher wichtig, dass du deinen Verbrauch im Auge behältst, die Zählerstände regelmäßig abliest und alle Zahlungen pünktlich leistest. Solltest du Schwierigkeiten bei der Zahlung haben, setze dich bitte so früh wie möglich mit uns in Verbindung, um gemeinsam eine Lösung zu finden. 

  • Wie kann ich eine Sperrung meines Stromanschlusses verhindern?

    Du kannst eine Sperrung deines Stromanschlusses verhindern, indem du deine monatlichen Abschläge und die Jahresrechnung pünktlich zahlst. Es ist wichtig, dass du deinen Verbrauch im Auge behältst und regelmäßig deine Zählerstände abliest. Dadurch kannst du Veränderungen in deinem Verbrauchsverhalten frühzeitig erkennen und die Höhe deiner monatlichen Abschlagszahlungen rechtzeitig anpassen, um Nachzahlungen zu vermeiden. Stelle sicher, dass du immer einen Überblick über deine Einnahmen und Ausgaben hast, um wichtige Zahlungen leisten zu können. 

  • Mein Zähler ist gesperrt. Wann ist eine Wiedereinschaltung möglich?

    Sobald die Zahlung der Forderungen, einschließlich der Sperr- und Wiederanschlusskosten, auf unserem Konto eingegangen ist, wird die Wiederinbetriebnahme beauftragt und durchgeführt. 

    • Hinweis bei Gaszählern: Bevor die Gasanlage wieder in Betrieb genommen und ein neuer Gaszähler eingebaut wird, ist eine Druckprüfung durch eine Fachfirma erforderlich. Bitte beachte, dass diese Druckprüfung kostenpflichtig ist. 
  • Du kannst den angemahnten Betrag nicht nachvollziehen?

    Eine Mahnung kann mehrere Gründe haben: 

    • Du hast den offenen Betrag nur teilweise bezahlt. 
    • Deine Zahlung hat sich mit der Mahnung überschnitten. 

    Überprüfe in unserem Kundenportal deine Zahlungen und tritt gegebenenfalls mit uns in Kontakt.  

    Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Kein Problem. Bei deiner ersten Anmeldung unter evm.de/kundenportal benötigst du einfach nur deinen Nachnamen und deine Kundennummer. Anschließend vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich zukünftig immer wieder anmelden kannst. 

  • Ich habe eine Mahnung bekommen, kann aber nicht zahlen. Was kann ich tun?

    Du kannst nur momentan nicht zahlen? Dann gibt es verschiedene Möglichkeiten: 

    • Wir können eine Ratenzahlung vereinbaren. 
    • Wir können dir den Betrag stunden. 

    Melde dich bei uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung. 

  • Wie kann ich online eine Ratenzahlung abschließen?

    • Liegt deine offene Rechnung zwischen 150,00 Euro und 1.200,00 Euro, kannst du bis zu 6 Raten für deine offene Forderung vereinbaren. 
    • Eine Bestätigung der Ratenvereinbarung erhältst du direkt in deinem persönlichen Postfach im Kundenportal.  
  • Wie kann ich Mahngebühren verhindern?

    Beachte die angegebenen Fälligkeitstermine und die Bankbearbeitungszeiten, damit deine Zahlung pünktlich bei uns ankommt. Eine Änderung der Abschlagsfälligkeiten ist leider nicht möglich. 

    Tipp: Lass deine Abschläge einfach ganz bequem von uns einziehen (SEPA-Lastschriftverfahren). In unserem Kundenportal kannst du das Lastschriftverfahren einfach einstellen. 

  • Dir wurde eine Zählersperre angekündigt

    Jetzt hilft leider nur noch zahlen. Wir kommen dir gerne mit verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten entgegen. Damit deine Versorgung nicht eingestellt wird, kannst du Folgendes tun: 

    1. Sende einen von der Bank bestätigten Nachweis über deine Zahlung per E-Mail an  zahlungsnachweis@evm.de oder zahle direkt in unserem Zahlungsportal unter evm.de/zahlungsportal
    2. Falls du Kunde des Jobcenters oder Sozialamts bist, melde dich gemeinsam mit deinem Betreuer bei uns. 
    3. Du bist kein Kunde des Jobcenters oder Sozialamts, brauchst aber trotzdem Hilfe? Dann helfen dir Schuldnerberatungen, Wohlfahrtsverbände, die Energieberatung der Verbraucherzentrale oder Kommunen weiter. 
    4. Unterzeichne die Abwendungsvereinbarung. Die bekommst du mit der Sperrankündigung zugeschickt. Hier findest du ein Muster: Muster Abwendungsvereinbarung
  • Dein Zähler wurde bereits gesperrt?

    1. Jetzt ist eine Ratenzahlung leider nicht mehr möglich. 
    2. Der Zähler kann erst entsperrt werden, wenn du alle Forderungen inklusive der durch die Sperrung entstandenen Kosten bei uns beglichen hast. Das geht über unser Zahlungsportal unter evm.de/zahlungsportal
    3. Die Entsperrung erfolgt am nächsten Werktag, nachdem die Zahlung bei uns eingegangen ist. Aus Sicherheitsgründen ist es notwendig, dass du oder ein von dir beauftragter Bekannter bei der Entsperrung mit dabei bist. 
    4. Bei Gasanschlüssen prüft der Techniker zusätzlich die Druckdichtigkeit des Hausnetzes, damit kein Gas entweicht. Hierfür fallen Zusatzkosten für den Installateur an. 
    1. Bei Fragen erreichst du unser Forderungsmanagement unter 0261 402-11111 oder per E-Mail an zahlhilfeservice@evm.de
  • Weitere Fragen und Antworten

Strom für Elektroheizung

  • Was ist Heizstrom?

    Heizstrom ist die konkretere Bezeichnung für Strom, den du für das Heizen Deiner Wohnräume nutzt. Das passiert zum Beispiel über eine Wärmepumpe oder eine Nachtspeicherheizung. Die dritte Heizstromart ist die Direktheizung.

  • Was ist das Besondere an Heizstrom?

    Er wird oft anders abgerechnet. In der Regel bieten Heizstromanbieter einen Niederstromtarif (NT) an, der auch Nachtstrom genannt wird. Dieser Strom wird dann meist getrennt vom normalen Haushaltsstrom gemessen und ist insgesamt günstiger. Man unterscheidet zwischen dem Hochtarif (HT) für den Haushaltsstrom und dem Niedertarif (NT) für den Nachtstrom. Der günstigere Niedertarifstrom kann zu bestimmten, vom Netzbetreiber festgelegten Freigabezeiten bezogen werden.

  • Was ist eine Nachtspeicherheizung?

    Es gibt mehrere Typen von Nachtspeichern. Die gängigste Variante war lange ein Einzelofen direkt im Raum, der sich über Nacht mit Strom auflädt und Nachtspeicherstrom tagsüber abgibt. Im Inneren speichern Heizelemente mit einem hohen Magnesitanteil Wärmeenergie bei Temperaturen von mehreren hundert Grad Celsius. Die Wärme strahlt dann über einen Heizkörper nach außen und wird per Ventilator verteilt.

  • Was ist eine Elektroheizung?

    Eine Elektroheizung erzeugt Wärme mit elektrischer Energie. Dabei fließt der Strom durch einen Leiter mit einem hohem Widerstand (sogenannter „Heizwiderstand“). Durch den hohen Widerstand erwärmt sich der Leiter und gibt dadurch Wärme an die Umgebung ab. Die Wärme kann direkt in den Wohnraum geleitet werden oder wird in Schamott, Keramikmaterial, Naturstein oder auch Öl gespeichert, um dann später und über einen längeren Zeitraum gut dosiert in den Wohnraum geleitet zu werden.

  • Wann ist eine Elektroheizung sinnvoll?

    Bei grundlegender energetischer Sanierung eines Hauses kann eine Elektroheizung eine sinnvolle Alternative zur Ölheizung sein, weil man kein neues System zur Wärmeverteilung installieren muss. Für Neubauten bietet sich eine Elektroheizung hingegen in der Regel nicht an.

  • Wie kann man günstig mit Heizstrom heizen?

    Das Heizen mit Strom ist im Vergleich zu anderen Wärmequellen normalerweise recht teuer. Dem gegenüber stehen die niedrigen Anschaffungskosten für Elektroheizungen, so dass im Falle einer Altbausanierung das Heizen mit Strom eine sinnvolle Alternative sein kann.

  • Wie viel kostet das Heizen mit Strom?

    Ein durchschnittliches Einfamilienhaus benötigt für die Wärmeerzeugung etwa 13.000 Kilowattstunden pro Jahr. Das entspricht bei knapp 20 Cent/Kilowattstunde im Nebentarif (NT) Kosten von 2.600 Euro pro Jahr.

  • Woher kommen die vielen Nachtspeicherheizungen mit Altbaubestand?

    Gerade in der Nähe von großen Kohle- und Atomkraftwerken und in Regionen, die noch nicht mit Erdgas erschlossen waren, wurden die Häuser in den 60er und 70er Jahren oft mit Nachtspeicherheizungen ausgerüstet. Nachtspeicherstrom war damals sehr preiswert und stand vor allem im Überschuss zur Verfügung, da große Kohle- und Atomkraftwerke im Normalbetrieb durchgehend Tag und Nacht laufen. So lag es auf der Hand, den überschüssigen Strom nachts in Speicherheizungen einzuspeisen, mit denen die Wohnungen dann über den Tag verteilt beheizt werden konnten.

  • Was versteht man unter Einzähler-Messung und Zweizähler-Messung?

    Der Stromverbrauch einer Nachtspeicherheizung wird in der Regel separat zum restlichen Stromverbrauch für Haushalt, Licht und elektrische Geräte erfasst. Man unterscheidet dabei zwischen der Nebenzeit (NT) für den Heizstromverbrauch und der Hauptzeit (HT) für den normalen Haushaltsstromverbrauch. Die Freigabezeiten für HT- und NT-Messung bestimmt der zuständige Netzbetreiber. Bei der Einzähler-Messung erfasst ein Stromzähler beide Verbrauchsarten in einem Gerät, während hierfür bei der Zweizähler-Messung zwei separate Stromzähler zum Einsatz kommen.

  • Wie viele Haushalte heizen in Deutschland mit Strom?

    Laut Statistischem Bundesamt werden in Deutschland rund 1,4 Mio. Wohnungen ganz oder überwiegend mit Strom beheizt. Das entspricht rund 4 Prozent aller Haushalte. Am weitaus häufigsten ist dabei die Nachtspeicherheizung zur Einzelraumheizung im Einsatz, während elektrische Zentralheizungen und Fußbodenheizungen deutlich seltener vorkommen.

  • Weitere Fragen und Antworten

Strom für Wärmepumpe

  • Was ist Wärmestrom?

    Ganz einfach gesagt: Wärmestrom ist der Strom für Wärmepumpen, mit dem Menschen Wärme erzeugen. In einer Wohnung geschieht das meist mit einer Heizung oder Wärmepumpe.

  • Was versteht man unter einer Wärmepumpe?

    Stromgetriebene Wärmepumpen sind Elektroheizungen. Sie schonen das Klima, denn sie beziehen rund drei Viertel der Energie zum Heizen aus der Umwelt. Die gängigsten Wärmequellen sind Luft, Erdreich und Grundwasser. Um die kostenlose Umweltwärme nutzbar zu machen, benötigen Wärmepumpen lediglich einen kleinen Anteil Strom für Antrieb und Pumpe. Von uns erhältst du dafür 100 Prozent Ökostrom aus erneuerbaren Energien.

  • Wie viel kostet die Anschaffung einer Wärmepumpenheizung?

    Eine Wärmepumpe kostet in der Anschaffung zwischen 10.000 und 24.000 Euro. Hinzu kommen eventuelle Kosten für Bohrungen. Staatliche Förderprogramme übernehmen aber in der Regel 35 Prozent der Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten liegen insgesamt höher als für eine Gasheizung oder Stromheizung. Im Betrieb ist eine Wärmepumpe hingegen sehr günstig, da sie die kostenlosen Wärmequellen aus Luft, Erdreich und Grundwasser nutzt und rund drei Viertel der Heizenergie aus der Umwelt bezieht.

  • Wann ist eine Wärmepumpe sinnvoll?

    Wärmepumpen werden heute zutage oft für den Neubau, aber auch für die Altbausanierung eingesetzt, da sie im Betrieb sehr kostengünstig und sehr umweltverträglich sind. In Niedrigenergiehäusern sind Wärmepumpen die bevorzugte Wärmequelle. Für schlecht isolierte Häuser sind Wärmepumpen hingegen oft nicht die beste Wahl, da sie Wärme aus der Umwelt nutzen, die gerade im Winter nur begrenzt zur Verfügung steht.

  • Wie viel Strom verbraucht eine Wärmepumpe?

    Eine durchschnittliche Wärmepumpe verbraucht im Jahr rund 5.000 Kilowattstunden. Dieser Wert schwankt natürlich maßgeblich mit der Größe der zu beheizenden Wohnung sowie deren Isolierung.

  • Wie viel kostet das Heizen mit einer Wärmepumpe?

    Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 5.000 Kilowattstunden kostet das Heizen mit einer Wärmepumpe rund 1.000 Euro pro Jahr. Hinzu kommen die Kosten für den sonstigen Stromverbrauch für Licht und den Betrieb elektrischer Geräte.

  • Wie hoch ist die staatliche Förderung für die Anschaffung einer Wärmepumpe?

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Anschaffung von Wärmepumpen grundsätzlich mit 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Die evm berät Dich gerne zur Anschaffung und Förderung einer Wärmepumpe unter https://www.evm.de/privatkunden/energieberatung/foerderprogramme/.

  • Sind Wärmepumpen umweltfreundlich?

    Wärmepumpen beziehen rund drei Viertel der Energie zum Heizen aus Luft, Erdreich und Grundwasser. Nur für den Antrieb und die Pumpe muss Strom eingesetzt werden. Wenn hierfür Ökostrom eingesetzt wird (wie bei der evm), ist der Betrieb der Wärmepumpe insgesamt nachhaltig und klimaneutral.

  • Ist eine Wärmepumpe wirtschaftlich?

    Die trotz staatlicher Förderung relativ hohen Anschaffungskosten für eine Wärmepumpe amortisieren sich, wenn man im laufenden Betrieb die Kosten pro Kilowattstunde Wärme gegenüber alternativen Heizsystemen unterbieten kann. Im Vergleich zur Wärmeerzeugung z.B. aus Erdgas ist dies gut möglich; insbesondere bei guter Wärmedämmung der Wohnungen oder Niedrigenergiehäusern.

  • Ich interessiere mich für Wärmestrom.

    Sichere dir grünen Wärmestrom für deine Wärmepumpe und starte direkt: Verwende unseren evm-Vergleich für Wärmepumpenstrom, um alle verfügbaren Tarife zu entdecken und dir deinen Neukundenbonus zu sichern.

    • Angebot finden: Gib deine Postleitzahl, dein Heizsystem, dein Messsystem und deinen aktuellen Stromverbrauch in den Tarifrechner ein.
    • Tarif wählen: Wähle den passenden Wärmepumpenstromtarif der evm aus.
    • Vertrag abschließen: Fülle das Online-Formular aus und profitiere von deinem neuen Tarif.

    Zum Vergleichsrechner für Wärmepumpenstrom

  • Weitere Fragen und Antworten

E-Mobilstrom

  • Ist E-Mobilstrom der richtige Tarif für mich?

    E-Mobilstrom ist der richtige Tarif für dich, wenn du dein Elektroauto zu Hause, also an einem nicht öffentlichen Ladepunkt, mit 100 % Ökostrom laden möchtest. Diesen nutzt du nicht nur für dein E-Auto, sondern auch für deinen gesamten Haushalt. 

  • Kann ich E-Mobilstrom nutzen, auch wenn ich kein Energiekunde bei der evm bin?

    Ja, auch wenn du nicht unser Kunde/unsere Kundin bist, kannst du den E-Mobilstrom für dein Elektroauto nutzen. Durch einen zusätzlich abgeschlossenen Stromvertrag bei uns profitierst du sogar doppelt: Du erhältst den E-Mobilstrom nicht nur für das Laden deines Elektroautos, sondern auch für deinen Haushaltsstrom.

  • Weitere Fragen und Antworten

EEG Förderung

  • Was ist eine "Post-EEG Anlage"?

    Unter Post-EEG-Anlagen (auch Altanlagen oder ausgeförderte Anlagen) verstehen wir Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), bei denen die nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) garantiere Förderung über einen Zeitraum von 20 Jahren ausgelaufen ist.

  • Wann genau endet die EEG-Vergütung für meine Anlage?

    Anspruch auf die EEG-Vergütung besteht über einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme. Als Stichtag der Inbetriebnahme dient dabei der letzte Tag des Kalenderjahres. Beispiel: Deine Anlage ist zum 13.02.2003 in Betrieb gegangen. Der Anspruch auf die EEG-Vergütung endet somit zum 31.12.2023.

    Für Anlagen, die vor dem 01.01.2000 in Betrieb genommen wurden, gilt gesondert der 31.12.2000 als Stichtag. Die Anlagen sind somit zum 31.12.2020 ausgelaufen.

  • Was muss ich beachten, wenn für meine Anlage die EEG-Vergütung ausläuft?

    Für Deine Photovoltaikanlagen („PV-Anlagen“) gilt gem. EEG 2021 eine Anschlussregelung. Diese besagt, dass deine Anlage auch nach Ende des Förderzeitraums weiterhin ins öffentliche Netz einspeisen darf. Der Netzbetreiber ist verpflichtet den Solarstrom abzunehmen und dir im Gegenzug eine Vergütung zu zahlen. Die Vergütung bemisst sich nach dem Börsenpreis (Marktwert Solar) des Stroms auf ca. 2-4 ct/kWh, abzüglich 0,4 ct/kWh für die Vermarktungspauschale.

    Für alle anderen Anlagentypen gilt diese Ausnahme nicht. Hier muss ein Wechsel in die Sonstige Direktvermarktung stattfinden.

  • Kann ich meine PV-Anlage technisch weiter betreiben?

    Das ist grundsätzlich vom Einzelfall abhängig. Die Module weisen zwar in der Regel eine Lebensdauer von über 20 Jahren auf, kritischer Faktor ist in der Regel jedoch die Lebensdauer des Wechselrichters. Sollte hier bereits ein Austausch stattgefunden haben, ist es daher gut möglich, dass einem Weiterbetrieb – zumindest technisch - nichts im Wege steht. Wir empfehlen jedoch trotzdem, deine Anlange durch einen Techniker prüfen zu lassen.

  • Lohnt sich der Weiterbetrieb meiner PV-Anlage?

    Deine funktionierende PV-Anlage produziert weiterhin ökologisch und ökonomisch wertvolle Energie. Diese kannst du im Rahmen der Anschlussregelung weiterhin in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Aufgrund der geringen Vergütungssätze ist diese Option jedoch in der Regel nur dann wirtschaftlich, wenn keine größeren Investitionen in deine Anlage anstehen – bspw. etwa ein Wechselrichtertausch.

    Wir empfehlen daher alternativ, deine Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen.

  • Wie stelle ich meine Anlage auf Energieverbrauch um?

    Um deinen erzeugten Strom selbst nutzen zu können, muss deine bisherige Messeinrichtung ausgetauscht werden, außerdem muss die PV-Anlage im Zählerschrank umgeklemmt werden. Nur so kann der Solarstrom direkt in den Stromkreis deines Hauses fließen. Die elektrotechnischen Arbeiten müssen durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden.

  • Welche Energieverbrauchsquote kann ich realistisch erzielen?

    Deine Eigenverbrauchsquote hängt stark von zwei Faktoren ab: der Höhe Deines Stromverbrauchs und der Anlagengröße, beziehungsweise der jährlichen Stromproduktion deiner Anlage. Grundsätzlich gilt, dass sich bei größeren Verbräuchen und kleineren Anlagen deutlich höhere Eigenverbrauchsquoten erzielen lassen, bei einer PV Anlage mit 2,5 kWp etwa bis zu 50-60 %.

    Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Maßnahmen, deinen Eigenverbrauch zu maximieren.

  • Wie kann ich meinen Eigenverbrauch maximieren?

    Zur Maximierung deiner Eigenverbrauchsquote gibt es mehrere Möglichkeiten:

    • Zum einen kannst du deinen Verbrauch durch zusätzliche Lasten (Wallbox, Wärmepumpe, …) erhöhen.
    • Darüber hinaus kannst du bestehende Lasten (Waschmaschine, Geschirrspülmaschine, Wäschetrockner, …) gezielt zu Zeiten einsetzen, an denen deine Anlage überschüssigen Strom produziert.
    • Eine weitere Möglichkeit besteht in der Installation eines Batteriespeichers. Aufgrund der in der Regel kleinen Anlagengröße bei Post-EEG Anlagen, ist eine Nachrüstung wirtschaftlich jedoch nur selten sinnvoll.
  • Weitere Fragen und Antworten

Direktvermarktung mit Regiomix

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG

  • Ich habe vor dem 01.01.2024 eine Wärmepumpe eingebaut. Was muss ich jetzt beachten?

    Vorerst nichts. Wärmepumpen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, haben bis zum 31.12.2028 Bestandsschutz und sind erst dann in die neuen Regelugen zu überführen. Bitte habe für die Details noch etwas Geduld. Was zum Beispiel genau getan werden muss, um die Wärmepumpe in eine steuerbare Verbrauchseinrichtung entsprechend der Festlegung zu §14a EnWG umzustellen, wird in Zukunft veröffentlicht. Abonniere hierzu auch gerne unseren Newsletter und folge uns auf unseren verschiedenen Kanälen, z. B. bei Facebook oder Instagram. Damit bist du immer bestens informiert.

  • Was muss ich beachten, wenn ich mir jetzt eine Wärmepumpe oder eine Wallbox anschaffe?

    Wärmepumpen und Wallboxen, die nach dem 01.01.2024 installiert werden, müssen steuerbar sein. Bitte wende dich hierzu an einen Elektroinstallateur deines Vertrauens. Weitere Informationen dazu gibt bei deinem Netzbetreiber. In großen Teilen unseres Versorgungsgebiets ist das die Energienetze Mittelrhein. Hier geht es zu deren Info-Seite unter enm.de/14a 

  • Ab wann bekomme ich die Netzentgeltreduzierung?

    Du bekommst die Netzentgeltreduzierung für Neuanlagen ab der technischen Inbetriebnahme deiner Anlage. Achte darauf, die Inbetriebnahme beim Netzbetreiber zu melden. Für Bestandsanlagen gilt die Netzentgeltreduzierung ab dem Zeitpunkt, an dem du deine Teilnahme an den Regelungen zu § 14a EnWG freiwillig meldest. Die Abrechnung erfolgt dabei taggenau. Bitte beachte, dass die Netzentgeltreduzierung nicht rückwirkend angewendet wird. 

  • Ich habe eine Anlage, die vor dem 01.01.2024 installiert und in Betrieb genommen wurde. Kann ich trotzdem auf die neuen Tarifoptionen wechseln?

    Ja, du kannst unter bestimmten Voraussetzungen auf die neuen Tarifoptionen wechseln und Vergünstigungen nach Modul 1 oder Modul 2 in Anspruch nehmen. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    • Deine Wärmepumpe muss steuerbar sein. Bei älteren Anlagen ist häufig eine Nachrüstung erforderlich. Möglicherweise sind auch bauliche Veränderungen nötig, wie zum Beispiel das Verlegen eines Steuerkabels zum Zähler.
    • Für Modul 2 ist ein separater Zähler notwendig, über den ausschließlich die Wärmepumpe läuft. 

    Bei Bestandsanlagen empfehlen wir jedoch, vorerst abzuwarten, da die bisherige Regelung oft noch günstiger ist. Wir beraten dich gerne zu deiner individuellen Situation.

  • Wann kann ich zu einem Tarif mit zeitvariablen Preisen wechseln?

    Der Wechsel zu Modul 3, das die zeitvariablen Tarife ermöglicht, ist erst ab 2025 möglich. Für dieses Modul wird ein intelligentes Messsystem Voraussetzung sein.

    Aktuell kannst du Vergünstigungen nach Modul 1 oder Modul 2 in Anspruch nehmen. Dabei sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

    • Deine Wärmepumpe muss steuerbar sein. Bei bestehenden Anlagen ist hierfür oft eine Nachrüstung erforderlich. Zusätzlich können bauliche Anpassungen, wie zum Beispiel das Verlegen eines Steuerkabels zum Zähler, notwendig sein.
    • Für Modul 2 benötigst du einen eigenen Zähler, der ausschließlich die Wärmepumpe erfasst.

    Für Bestandsanlagen empfehlen wir, vorerst abzuwarten, da diese mit der bisherigen Regelung häufig günstiger sind. Wir beraten dich dazu gerne.

  • Welche Tarife bietet die evm für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Modul 2 an?

    Unsere Tarife zu Modul 2 findest du hier.

    Lass dich daher gerne von unserem Kundenservice beraten. Gemeinsam finden wir den besten Tarif für dich und deine Bedürfnisse. 

  • Ich habe eine (oder mehreren) Wallbox, die nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde. Wie bekomme ich die Vergünstigungen aufgrund der steuerbaren Anlage?

    Wenn deine Wallbox auf dem Haushaltszähler mit gemessen wird, musst du die steuerbare Anlage beim Netzbetreiber anmelden – und dann profitierst du automatisch von einer pauschalen Netzentgeltgutschrift, die wir 1:1 an dich durchreichen und deine Stromrechnung reduziert.

  • Was ist, wenn ich mich bei meiner neuen Wallbox für eine separate Messung entscheide und Vergünstigungen nach Modul 2 in Anspruch nehmen möchte?

    Wir empfehlen genau durchzurechnen, ob das Modul 2 wirklich die günstigere Variante ist. Dies ist in erster Linie abhängig vom Verbrauch, der an der steuerbaren Einrichtung (also Wallbox) anfällt. In der Regel ist bei einem durchschnittlichen Elektroauto und Ladeverhalten häufig Modul 1 sinnvoller.

    Hier kommst du zu dem entsprechenden Preisblatt.

    Am besten lässt du dich in unserem Kundenservice individuell beraten. 

  • Kann es sein, dass mir der Strom ganz abschaltet wird, wenn meine Wärmepumpe/Wallbox steuerbar sind?

    Nein. Der Netzbetreiber darf nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär „dimmen“, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht. Aber selbst im Falle eines Steuerungseingriffs muss eine Mindestleistung von 4,2 kW zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können. Hierbei steht Großwärmepumpen eine höhere Mindestleistung zu, um deren Funktionsfähigkeit jederzeit sicherzustellen. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass solche Eingriffe nur in Ausnahmefällen als Ultima Ratio notwendig werden. Sie rechnet allenfalls mit geringen Einschränkungen und auch nicht mit wesentlichen Komforteinbußen.

  • Was bedeutet es, wenn der Netzbetreiber den Strombezug meiner steuerbaren Verbrauchseinrichtungen „dimmt“ oder „herunterdrosselt“? 

    „Dimmen“ oder „herunterdrosseln“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Netzbetreiber den Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen für eine kurze Zeit verringert. Selbst wenn dies geschieht, muss eine Mindestleistung von 4,2 kW gewährleistet sein, damit diese Geräte weiterhin funktionieren können. Bei Großwärmepumpen wird eine höhere Mindestleistung sichergestellt, um ihre Funktionsfähigkeit zu erhalten.

    Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass solche Maßnahmen nur in Ausnahmefällen als letzte Lösung, also als Ultima Ratio, notwendig werden. Es wird erwartet, dass es dabei nur zu geringen Einschränkungen kommt und der Komfort der Nutzer nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

  • Wird auch mein Haushaltsstrom gedrosselt?

    Nein, der Haushaltsstrom ist nicht betroffen.

  • Weitere Fragen und Antworten

Dynamikstrom

  • Was ist ein „dynamischer Stromtarif"?

    Bei einem dynamischen Stromtarif ist der Strompreis, den du als Kundin oder Kunde für die Beschaffung deines Stroms bezahlst, an den Börsenstrompreis gekoppelt. Konkret bedeutet das, dass der Preis pro Kilowattstunde Strom stündlich neu festgelegt wird, und zwar abhängig vom aktuellen Preis auf dem sogenannten Spotmarkt, der stark schwanken kann. Du hast also keine Preisgarantie, sondern zahlst entsprechend dem sich verändernden Marktpreis, was sich je nach dem Zeitpunkt deines Verbrauchs positiv oder negativ auf deine Stromrechnung auswirken kann.

  • Wie funktioniert ein dynamischer Stromtarif?

    Beim dynamischen Stromtarif wird der aktuelle Strompreis und dein Stromverbrauch stundengenau abgerechnet. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist ein intelligentes Messsystem  (iMSys) nach § 2 Nr. 7 des Messstellenbetriebsgesetzes.

    Das iMSys erfasst im 15-Minuten Takt den Stromverbrauch. Die Werte werden dann an deinen Stromanbieter, also uns, übermittelt. Anders als bei einem klassischen Festpreistarif ändert sich beim dynamischen Stromtarif der Preisbestandteil , den du als Kundin oder Kunde für die Beschaffung deines Stroms bezahlst, stündlich, weil er an den Börsenpreis (Spotmarktpreis (Cent/kWh)) gekoppelt ist.

    Der Spotmarktpreis (Cent/kWh) entspricht den Spotmarktpreisen der EPEX Spot SE (DE Phelix). Dort werden tagesaktuell die Preise für jede Stunde des Folgetages veröffentlicht. Die Preise können auf der Website der EPEX Spot SE eingesehen werden. Als Kunde des dynamischen Stromtarifs wird dir der Preis für jede Stunde aus dem Day-Ahead-Handel weiterberechnet.

    Wichtig: der Preis, der für die Beschaffung des Stroms bezahlt wird und dynamisch ist, macht nur einen Anteil des gesamten Strompreises aus. Preisbestandteile, die an den Staat und den Netz- oder Messstellenbetreiber abgeführt werden müssen, ändern sich dadurch nicht und sind weiter über einen längeren Zeitraum statisch. 

  • Welche Voraussetzungen müssen für die Nutzung eines dynamischen Tarifs erfüllt sein?

    Voraussetzung für den Abschluss eines dynamischen Stromtarifs ist eine Verbrauchsstelle mit einem jährlichen Stromverbrauch bis maximal 100.000 Kilowattstunden pro Jahr. An der Verbrauchsstelle muss ein intelligentes Messsystem (iMSys) installiert sein..

    Das iMSys wird durch den für dich zuständigen Messstellenbetreiber installiert und in Betrieb genommen.

    Wenn du noch kein iMSys hast, musst du dich im Vorfeld unbedingt erst an deinen zuständigen Messstellenbetreiber wenden. Das ist in der Regel der örtlich zuständige Netzbetreiber, wenn du niemand anderen damit beauftragt hast.

  • Warum schwankt der Strompreis an der Börse?

    Der Börsenpreis für Strom ist u.a. davon abhängig, wie viel Strom gerade produziert wird und wie hoch die Nachfrage ist. Da der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix in Deutschland bei mittlerweile über 50 Prozent liegt, wird der Strompreis wesentlich davon beeinflusst, wann und wie viel Wind weht und ob die Sonne scheint.  

  • Welche Chancen und Risiken sind mit einem dynamischen Tarif verbunden?

    Bei einem dynamischen Tarif orientiert sich der Strompreis je kWh an den jeweils zum Verbrauchszeitpunkt an den Beschaffungsmärkten relevanten Beschaffungspreisen für Strom. Diese Preise können gerade kurzfristig sehr stark vom langfristigen Durchschnitt abweichen. Gerade deshalb arbeiten wir bei der Energieversorgung Mittelrhein AG für unsere anderen Tarife sehr erfolgreich mit einer langfristigen Beschaffungsstrategie. Um diese Schwankungen an den Märkten zu beobachten, zu bewerten und langfristig möglichst wenig an unsere Kunden weitergeben zu müssen.

    Im dynamischen Stromtarif sieht das dann so aus: Wenn du den Strom zu ungünstigen (Tages-)zeiten verbrauchst oder in einem Zeitraum ungünstiger Strompreise viel Strom verbrauchst, dann können hierdurch sehr hohe Stromkosten entstehen, die weit über den Stromkosten bei einem klassischen Tarif mit einheitlichem Strompreis liegen.

    Es kann immer mal zu günstigen Gelegenheiten kommen, an denen du den Strom besonders preiswert beziehen kannst. Aber langfristig ist nicht auszuschließen, dass es saisonal oder ereignisbedingt zu einem massiven Anstieg der Strompreise an den Beschaffungsmärkten kommt. Wodurch es ebenfalls zu erheblichen Abweichungen gegenüber klassischen Tarifen kommen kann.

    Chancen bietet dir der dynamische Tarif dann, wenn du deinen Stromverbrauch nach den aktuellen Strompreisen ausrichtest. Wenn du die unterschiedlichen Strompreise an den Beschaffungsmärkten also im Blick behältst, kannst du davon profitieren. Das Einsparpotential ist abhängig von deinen individuellen Verbrauchsfaktoren. Insbesondere von der Anzahl und dem Verbrauch von Elektrogeräten, deren jeweiligen Verbrauchszeitpunkt du aktiv steuern kannst.

  • Wie wird der Tarif abgerechnet?

    Im Gegensatz zu herkömmlichen Stromtarifen für konventionelle Messeinrichtungen werden für diesen Tarif keine Abschläge fällig. Der dynamische Tarif wird verbrauchsscharf im Folgemonat abgerechnet und du erhältst eine Rechnung.

  • Welche Faktoren beeinflussen den Strompreis?

    Der dynamische Tarif bildet die stündlichen Strompreise des EPEX Spotmarktes ab. Diese Marktpreise ändern sich stündlich. Daher kann der dynamische Tarif ebenfalls stündlich neue Strompreise enthalten. Der Marktpreis wird von einer Vielzahl an Faktoren bestimmt. Zum Beispiel: Angebot -und Nachfrageverhältnis, Verfügbarkeit von Strom aus Erneuerbaren Energien, saisonale Gegebenheiten wie u.a. Ressourcenknappheit oder politische Unruhen.

  • Weitere Fragen und Antworten

evm empfehlen

  • Wie hoch ist die Prämie?

    Eine erfolgreiche Empfehlung ist bares Geld wert. Werber erhalten für jede erfolgreiche Empfehlung eine Geldprämie in Höhe von 60 Euro. Das gilt auch bei allen Mehrfachempfehlungen.

  • Kann ich meine Prämie teilen?

    Aktuell kann die Prämie des evm-Tippgebers nicht geteilt werden. Wir schenken dir eine Prämie, die Geworbenen erhalten exklusive evm-Vorteile, und außerdem gibt es noch mehr nachhaltige Energie für alle. 

  • Muss ich evm-Kund/-in sein, um empfehlen zu können?

    Nein, auch Interessenten können die evm weiterempfehlen und erhalten eine Geldprämie als Dankeschön für die erfolgreiche Freundschaftswerbung.

  • Wo erhalte ich eine Übersicht über meine Prämie?

    Um den evm-Tippgeber zu nutzen, musst du ein Konto bei unserem Partner Tellja anlegen. Dort findest du auch eine Übersicht über Deine Prämien.

  • Wie und wann erhalte ich die Geldprämie?

    Die Prämie wird von unserem Partner Tellja ausgezahlt, sobald der Geworbene der Empfehlung gefolgt ist und einen Strom- oder Gasvertrag erfolgreich abgeschlossen hat, oder nach einem Beratungsgespräch ein Angebot für eine PV-Anlage oder Heizung von uns erhalten hat.
    Dann gibt die evm die Prämienauszahlung an Tellja frei. Die Prüfung, ob ein Vertrag zustande gekommen ist, dauert in der Regel etwa sechs bis acht Wochen ab Vertragsabschluss oder Beratungsgespräch. In Einzelfällen sind auch längere Abstände möglich. Die Prämie wird im Folgemonat nach Eingang der Freigabe von der Tellja GmbH auf dein Bankkonto überwiesen.

  • Ich habe keine Zugangsdaten erhalten.

    Die persönlichen Zugangsdaten werden per E-Mail von Tellja gleich nach dem Versand der ersten Empfehlungsmail versendet.

  • Kann ich mehrere Empfehlungen versenden?

    Ja, du kannst beliebig viele Empfehlungen pro Kalendermonat versenden.

  • War meine Empfehlung erfolgreich?

    Ob deine Empfehlung erfolgreich war, kannst du ganz einfach in deinem Tellja-Konto nachvollziehen.

  • Was passiert, wenn Geworbene das Produkt entweder ohne auf den Empfehlungslink zu klicken kaufen oder der Link zum Produkt abgelaufen ist?

  • Warum wurde meine Empfehlung nicht gewertet?

    Eine Empfehlung kann nur gewertet werden, wenn der Empfehlungsempfänger der Empfehlung innerhalb von 30 Tagen über den Link in der Empfehlungsmail folgt, online eines der empfohlenen Produkte bestellt oder das Kontaktformular für die Beratung zu einer neuen Heizung oder PV-Anlage ausfüllt und absendet, er im gesamten Empfehlungsprozess Cookies aktiviert hat, das Produkt beim geworbenen Kunden ausgeliefert wird und der Geworbene nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

    Cookies helfen dabei, bestimmte Informationen, z.B. in einem Bestellprozess, über einen längeren Zeitraum abzuspeichern.

  • Warum kann ich mich nicht einloggen?

    Hierfür kann es verschiedene Gründe geben:

    Du befindest dich auf der falschen Website:

    Bitte vergewissere dich, dass du dich auf der Webseite https://www.tellja.de/de/ befinden. Nur von dieser Webseite kannst du dich im persönlichen Bereich für das Empfehlungsprogramm von der evm einloggen.

    Du benutzt die falschen Zugangsdaten:

    Für das Empfehlungsprogramm von der evm erhältst du per E-Mail Zugangsdaten von der Firma Tellja. Bitte benutze ausschließlich diese Zugangsdaten, um sich bei dem Empfehlungsprogramm von der evm unter folgender URL https://www.tellja.de/de/ einzuloggen.

    Du hast deine Zugangsdaten vergessen:

    Auf der Login-Seite zum Empfehlungsportal findest du den Link “Passwort vergessen“. Klicke diesen bitte an und folge den Hinweisen auf der nachfolgenden Seite.

    Bei Fragen zu deiner Empfehlung kannst du dich jederzeit gerne unter support@tellja.de an uns wenden oder rufe uns unter folgender Rufnummer an: (0)69 8700 429 45 (Kosten Service-Hotline: Es entstehen Kosten im Rahmen deines Festnetz- oder Mobilfunktarifs). Du erreichst uns Mo - Fr 9:00 – 18:00 Uhr (mit Ausnahme in Hessen geltender Feiertage sowie Heiligabend und Silvester).

    Bei Fragen zu den Produkten der evm wende dich bitte an den evm-Kundenservice. Die für dein Anliegen passende Rufnummer findest du auf der Webseite von der evm unter Kontakt.

  • Wie lauten die Teilnahmebedingungen?

    Im Folgenden findest du einen Auszug aus den Teilnahmebedingungen des Empfehlungsprogramms für evm- Kunden und Nichtkunden. Bitte beachte, dass für die Teilnahme am Programm außerdem die vollständigen AGB des für das Programm durchführenden Kooperationspartners, der Tellja GmbH, Solmstraße 12, 60486 Frankfurt a. M. (nachfolgend: „Tellja“), Gültigkeit haben.

    • Teilnehmen dürfen ausschließlich natürliche und volljährige Personen.
    • Der Werbende hat keinen Anspruch auf die Prämie, wenn mit dem geworbenen Kunden in den letzten 6 Monaten in der geworbenen Energieart oder dem geworbenen Dienstleistungsprodukt bereits ein Vertrag bestanden hat, die betreffende Lieferstelle in der geworbenen Energieart bereits durch die evm versorgt wurde oder dem Geworbenen bereits ein Angebot für dieselbe Energiedienstleistung vorliegt. Die Auftragserteilung zur Lieferung von Strom oder Gas des von dir Geworbenen bei der evm muss innerhalb von 30 Kalendertagen nach Versenden deine Empfehlung bei der evm eingehen. Ist dies nicht der Fall, verfällt Ihre Empfehlung und es entsteht kein Prämienanspruch. 
    • Spezielle Aktionsangebote können von der Kundenwerbung bzw. Empfehlung ausgeschlossen sein bzw. werden.
    • Eigenwerbung ist ausgeschlossen. Das heißt, du kannst dir nicht selbst eine Empfehlung senden.
    • Nur Verträge, die aufgrund des über den entsprechenden Link aus Ihrer Empfehlungsmail erteilten Auftrags online geschlossen wurden, sind prämienberechtigt.
    • Verträge, die über einen anderen Weg als online über das evm-empfehlen-Programm auf https://www.evm.de/privatkunden/evm-empfehlen geworben und abgeschlossen wurden, sind nicht prämienberechtigt.
    • Prämienansprüche entstehen, wenn
      • der Empfehlungsempfänger ein Neukunde für die evm ist
      • der Neukunde bei der evm innerhalb von 30 Tagen online einen Auftrag zur Strom- oder Gasbelieferung hinterlassen hat
      • die Auftragserteilung innerhalb von 180 Tagen zu einem Neukundenvertrag zwischen Empfehlungsempfänger und der evm führt
      • der Neukunde den Vertrag nicht innerhalb des ihm zustehenden Widerrufsrechts gegenüber der evm widerruft
    • Die Auszahlung von Prämien nimmt Tellja nach Bestätigung der Voraussetzungen (Freigabe) seitens der evm vor.
  • Weitere Fragen und Antworten

Spenden & Sponsoring

  • Wie lauten die Spielregeln für die Energieschub-Aktion?

    • 1. Nur eine Stimme pro Tag

    Jede natürliche Person darf eine Stimme pro Tag abgeben. Weitere Stimmen, z. B. von einer zweiten E-Mail-Adresse oder einem anderen Gerät werden vom System nicht gezählt.

    • 2. Stimmabgabe von Familienmitgliedern 

    Sich für die Abgabe von mehreren Stimmen einen Computer zu teilen, ist leider nicht möglich. Bitte nutzt für euch und eure Familienmitglieder jeweils das eigene Smartphone oder den eigenen Laptop, um deine Stimme abzugeben.

    • 3. Abstimmen über den Firmen-PC

    Natürlich kannst du auch deinen Firmen-PC zur Abstimmung benutzen. Es kann allerdings zu Problemen kommen – je nachdem, wie die Einstellungen auf deinem Computer oder im Firmennetzwerk sind. Beispielsweise kannst du nicht über ein privates Fenster (Inkognitomodus) abstimmen. Wenn mehrere deiner Kollegen ebenfalls am Voting teilnehmen, ist es ratsam nicht über den PC in der Firma abzustimmen. Stimme in diesem Fall besser von zu Hause ab. So kannst du sicher sein, dass all deine Stimmen gezählt werden.

    • 4. Platzierung 

    Die Platzierung der Projekte und die Anzahl der gesammelten Stimmen kannst Du der Bestenliste entnehmen. Die Daten werden zu bestimmten Zeitpunkten aktualisiert und dienen dem Überblick für die Teilnehmer. Bitte habt trotzdem etwas Geduld, bis das System Eure Stimme verarbeitet und gezählt hat. Bitte hab trotzdem etwas Geduld, bis das System deine Stimme verarbeitet und gezählt hat.

    Weitere Infos dazu findest du hier.

  • Was genau ist der „Energieschub“?

    Mit unserer Aktion "Energieschub" unterstützen wir seit 2021 Vereine, Gruppen und Organisationen in unserer Region. Insgesamt 18.000 Euro loben wir dazu jährlich aus, die sich auf 20 Plätze verteilen. Das Besondere: Jeder kann mitmachen und auch selbst entscheiden an welche Lieblings-Vereine gespendet wird. Der „Energieschub“ 2024 ist gerade in vollem Gange: Noch bis 9. September kannst du dein Projekt anmelden. Die Abstimmung findet zwischen dem 12. und 17. September statt. Jetzt mitmachen.

  • Wie kann ich für den Energieschub abstimmen?

    Auf der Detailseite der Projekte findest du in der rechten Spalte die Kachel „Projekt unterstützen“ Hier kannst du deine E-Mail-Adresse eingeben und anschließend auf „Abstimmen“ klicken. Du erhältst dann eine Bestätigungs-Email mit einem Link. Diesen musst du anklicken oder in die Adresszeile deines Browsers eingeben. Erst dadurch wird deine Stimme verifiziert und gezählt.

  • Wie oft darf ich meine Stimme für den Energieschub abgeben?

    Jeder Person steht täglich eine Stimme zur Verfügung. Wir verwenden verschiedene Sicherheits-Mechanismen, um eine faire Abstimmung zu ermöglichen und Mehrfach-Abstimmungen zu vermeiden. Das Abstimmen mit mehreren E-Mail-Adressen ist nicht erlaubt und führt im schlimmsten Fall zur Disqualifizierung des Vereins.

  • Muss ich mich registrieren, um meine Stimme für den Energieschub abgeben zu können?

    Nein. Um Abstimmen zu können, musst du lediglich deine E-Mail-Adresse eingeben und deine Stimme mit dem Link in der Bestätigungs-E-Mail verifizieren.

  • Kann ich auch für mehrere Projekte beim Energieschub abstimmen?

    Du kannst jeden Tag erneut abstimmen und entscheiden, welches Projekt du mit deiner Stimme unterstützen möchten.

  • Wie kann ich mich über den aktuellen Stand der Abstimmung beim Energieschub informieren?

    In der Bestenliste siehst alle Projekte aufgelistet nach ihrem Rang. Nach Ende des Votings geben wir die Gewinner bekannt.

  • Sind die Energieschub-Projekte auf der Plattform vertrauenswürdig?

    Qualität und Transparenz der Projekte sind uns sehr wichtig. Deshalb steht hinter jedem Projekt auch ein Projektträger, der von uns geprüft wurde.

  • Wie kann ich mit meinem eigenen Projekt beim Energieschub teilnehmen?

    Du kannst dich kostenlos als Organisation registrieren. Du wirst automatisch Schritt für Schritt durch den Projekterstellungsprozess geführt. Welche Informationen wir von dir bei der Projekterstellung abfragen, erfährst du hier. Bitte beachte, dass eine Registrierung nur bis 09.09.2024 möglich ist. In der Abstimmungsphase können sich keine neuen Vereine/Projekte registrieren.

  • Muss ich mich erneut registrieren, wenn mein Verein bereits im letzten Jahr beim Energieschub teilgenommen hat?

    Sollte euer Verein bereits im letzten Jahr am Energieschub teilgenommen haben, müsst ihr euch nicht erneut registrieren. Eure Login-Daten behalten ihre Gültigkeit.

  • Kann ich auch teilnehmen, wenn ich schon im letzten Jahr beim Energieschub mitgemacht oder sogar gewonnen habe?

    Ja, du kannst mit deinem Verein oder deiner Organisation auch in diesem Jahr wieder beim Energieschub mitmachen. Allerdings musst du ein anderes Projekt einreichen als im vergangenen Jahr. So kannst du dir auch in diesem Jahr wieder die Chance auf einen Energieschub sichern.

  • Kann ich mit dem ganzen Verein vom selben Computer aus für den Energieschub abstimmen?

    Um eine faire Abstimmung gewährleisten zu können, verhindert das System unter anderem, dass mehrere Stimmen vom selben Gerät abgegeben werden. Mit jedem Endgerät kann somit nur eine Stimme abgegeben werden.

  • Ich habe die Bestätigungs-E-Mail für den Energieschub nicht erhalten. Was kann ich tun?

    • Prüfe deinen Spam-Ordner.
    • Versuche es noch einmal mit deiner E-Mail-Adresse abzustimmen. Sollte keine Meldung erscheinen, dass du bereits abgestimmt hast, hat es beim ersten Mal nicht funktioniert. Jetzt sollte die E-Mail ankommen.
    • Warte einige Minuten und prüfe dein Postfach erneut. Die Übermittlung von E-Mails kann manchmal länger dauern.

    In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass eine E-Mail nicht zu dir durchkommt. Dann musst du es leider am nächsten Tag mit deiner Stimme erneut versuchen. Sollte das Problem über einen längeren Zeitraum auftreten kontaktiere unseren Support.

  • Was ist das Google reCAPTCHA?

    ReCAPTCHA ist ein Captcha-Dienst der seit 2009 von der Google LLC betrieben wird. Der vollautomatische Test soll sicherstellen, dass eine bestimmte Handlung im Internet von einem Menschen und nicht von einem Bot vorgenommen wird. In den meisten Fällen ist der Test für Sie, den Nutzer, unsichtbar.

  • Was bedeutet die Meldung „Falsches Captcha! Bitte lade die Seite neu und versuche es erneut.“?

    Um sicherzustellen, dass eine bestimmte Handlung im Internet von einem Menschen und nicht von einem Bot vorgenommen wird, verwenden wir das Google reCAPTCHA (siehe oben). Bei wiederholten Versuchen eine Stimme abzugeben, kann dieses Captcha fehlschlagen. Du musst dann die Internetseite neu laden und kannst es anschließend noch einmal versuchen.

  • Ich erhalte die Meldung, dass ich heute meine Stimme für den Energieschub schon abgegeben habe, ohne dass ich abgestimmt habe. Woran liegt das?

    Die Meldung erscheint, weil entweder von deinem Gerät aus oder mit deiner E-Mail-Adresse bereits abgestimmt wurde. Es könnte also sein, dass ein Familienmitglied seine Stimme bereits von deinem Computer aus abgegeben hat.

  • Ich erhalte die Meldung, meine Domain sei nicht erlaubt. Was bedeutet das?

    Diese Meldung erscheint, wenn du versuchst mit einer E-Mail-Adresse abzustimmen, die im System gesperrt wurde. Das Sperren deiner E-Mail-Adresse kann mehrere Gründe haben:

    • Deine E-Mail-Adresse wurde für Mehrfach-Abstimmung und Missbrauch verwendet.
    • Du hast in der Bestätigungs-E-Mail auf den Link zum Abmelden von der Aktion geklickt.

    Du kannst also mit dieser E-Mail-Adresse nicht mehr an der Abstimmung teilnehmen. Solltest du der Meinung sein, dass hier ein Fehler / Missverständnis vorliegt kontaktiere unseren Support.

  • Ich bin auf der Suche nach einem Sponsoring-Partner für meinen Verein.

    Uns liegt unsere Region am Herzen. Als starker Partner in der Region unterstützen wir zahlreiche Projekte aus den Bereichen Sport, Umwelt, Soziales, Bildung, Kunst und Kultur. Als in der Region fest verwurzeltes Unternehmen verstehen wir uns dabei als Partner der oftmals ehrenamtlich organisierten Initiativen. So konnten allein im Jahr 2022 insgesamt 1.199 Projekte durch Spenden und Sponsorings gefördert werden. 

    Wenn du eine Sponsoring-Anfrage stellen möchtest, nutze einfach unser Formular. Bei Fragen kannst du uns gerne eine E-Mail an sponsoring@evm.de senden.

  • Was bedeutet das Programm „evm-Ehrensache“?

    Mit unserem Programm „evm-Ehrensache“ unterstützen wir jedes Jahr Vereine und Institutionen in den Verbandsgemeinden und verbandsfreien Städten in unserem Versorgungsgebiet. Die Spendensumme errechnet sich dabei nach der jeweiligen Einwohnerzahl. Wer das Geld erhält, entscheiden wir in Rücksprache mit den jeweiligen Bürgermeistern – denn sie wissen, wo die Unterstützung am dringendsten gebraucht wird.

  • Weitere Fragen und Antworten

Über die evm-Gruppe

  • Wer ist im Vorstand der evm?

    Der Vorstand der evm besteht aus Mithun Basu und Christoph Hesse.

    Mithun Basu verantwortet die Bereiche:

    • Rechnungswesen und Controlling
    • Recht
    • Informationstechnologie
    • Wasserwirtschaft
    • Vorstandsbüro
    • Personal

    Christoph Hesse verantwortet die Bereiche:

    • Energieerzeugung
    • Energiebeschaffung
    • Vertrieb 
    • Kundenservice
    • Marktmanagement und Innovation
  • Wer gehört zum Aufsichtsrat der evm?

    Der Aufsichtsrat der evm setzt sich wie folgt zusammen:

    • Vorsitzender des Aufsichtsrats: David Langner (Oberbürgermeister der Stadt Koblenz)
    • 1. stellvertretender Vorsitzender: Dr. Constantin Alsheimer (Vorstandsvorsitzender der Thüga AG)
    • 2. stellvertretender Vorsitzender: Paul-Dieter Friedrich (Arbeitnehmervertreter)
  • Wo befindet sich die evm?

    Die evm (Energieversorgung Mittelrhein AG) hat ihren Hauptsitz in der Ludwig-Erhard-Straße 8, 56073 Koblenz. Zusätzlich kannst du eines unserer 14 Kundenzentren in folgenden Städten besuchen: Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bendorf, Cochem, Dierdorf, Gerolstein, Höhr-Grenzhausen, Koblenz, Lahnstein, Linz am Rhein, Montabaur, Remagen, Mayen, Westerburg und Sinzig. Die Öffnungszeiten findest du hier.


     [SJL1]https://www.evm.de/kontakt/kundenzentren/

  • Wo finde ich die aktuellen Stellenangebote bei der evm?

    Als einer der bedeutendsten Arbeitgeber vor Ort bieten wir über 1000 Beschäftigten Jobs mit Sinn, Perspektiven und handfesten Vorteilen. Komm in unser Team und starte deine Karriere mit uns. Unsere aktuellen Stellenangebote findest du hier. Dort findest du sowohl technische Positionen, etwa in der Energieversorgung und im Bereich erneuerbare Energien (z. B. als Monteur oder Dachdecker für Photovoltaikanlagen), als auch Verwaltungsjobs in Bereichen wie Kundenservice, Vertrieb, Marketing und Personal.

    Wenn du Fragen zu einer Stellenausschreibung bei der evm hast, empfehle ich dir, dich direkt an den Bereich Personal der evm zu wenden. Du findest die Kontaktdaten auf unserer Karriereseite.

  • Wer ist in der Geschäftsführung der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG (enm)?

    Die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG (enm) hat zwei Geschäftsführer:

    • Hendrik Majewski – Technischer Geschäftsführer
    • Udo Scholl – Kaufmännischer Geschäftsführer
  • Wie lauten die Kontaktdaten der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG (enm)?

    Die Kontaktdaten der Energienetze Mittelrhein (enm) lauten wie folgt:

  • Weitere Fragen und Antworten

Messkonzept 12

  • Was ist ein Messkonzept 12?

    Ein Messkonzept beschreibt eine komplexe Lieferstelle, bei der der Verbrauch durch die Verknüpfung mit einem oder mehreren anderen Zählern ermittelt wird.

    Das Messkonzept 12 eignet sich für dich, wenn du sowohl eine Wärmepumpe als auch eine Photovoltaikanlage besitzt. Es ermöglicht die genaue Messung und Abrechnung des Stromverbrauchs, der durch die verschiedenen Energiequellen entsteht.

  • Welche Vorteile bietet mir ein Messkonzept 12?

    Das Messkonzept 12 bietet dir folgende Vorteile:

    • Genaue Messung und Abrechnung:
      Es ermöglicht eine präzise Erfassung des erzeugten und verbrauchten Stroms und stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben und Abrechnungsstandards eingehalten werden.
    • Separate Zähler für verschiedene Stromquellen:
      Du kannst den Stromverbrauch deiner Wärmepumpe getrennt vom restlichen Haushaltsstrom erfassen. Dadurch hast du die Möglichkeit, unterschiedliche Tarife für Haushaltsstrom und Wärmepumpenstrom zu nutzen und so potenziell Kosten zu sparen.
  • Welche Zähler gibt es beim Messkonzept 12?

    Es gibt verschiedene Zählerarten, die im Messkonzept 12 verwendet werden:

    • Z1 - Gesamtstromzähler:
      Dieser Zähler misst den gesamten Stromverbrauch, also sowohl den Strom für die Wärmepumpe als auch den Haushaltsstrom.
    • Z1a - Haushaltsstromzähler:
      Dieser Zähler erfasst nur den Stromverbrauch, der im Haushalt verwendet wird.
    • Z1v - Virtueller Zähler für Wärmestromverbrauch:
      Der virtuelle Zähler berechnet den Stromverbrauch der Wärmepumpe. Es handelt sich um einen Rückstellzähler, der sich nach jeder Abrechnung auf Null zurücksetzt. Du erkennst diesen Zähler an der Zählernummer, die mit 99 beginnt.
  • Wie erfolgt die Berechnung des Strombezugs aus dem Netz bei einer komplexen Lieferstelle?

    Der Strombezug für den Wärmestrom wird über den virtuellen Zähler Z1v von deinem Netzbetreiber ermittelt. Der Gesamtstromzähler (Z1), wird nicht direkt für die Berechnung herangezogen, um eine doppelte Abrechnung deines Haushaltsstromverbrauchs zu vermeiden.

    Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:

    Bezug Z1 – Bezug Z1a = Bezug Wärmepumpe (Z1v)

    Das bedeutet, der gesamte Stromverbrauch (Z1) wird um den Haushaltsstromverbrauch (Z1a) reduziert, um den Stromverbrauch der Wärmepumpe (Z1v) zu ermitteln.

  • Wann erfolgt die Jahresabrechnung bei einem Messkonzept 12?

    Der Zeitpunkt der Jahresabrechnung wird von deinem Netzbetreiber festgelegt und erfolgt in der Regel zur Mitte des Jahres. Dieser Termin ist vorgegeben und kann nicht geändert werden.

  • Welche Daten des Gesamtstrom- und Haushaltszählers muss ich dem Netzbetreiber melden?

    Sobald du vom Netzbetreiber eine Aufforderung erhältst, gib bitte den aktuellen Zählerstand an. In der Regel bekommst du diese Aufforderung per Ableseschreiben. Du kannst den Zählerstand auch telefonisch oder per E-Mail an Zaehlerstand@enm.de übermitteln, sofern die Energienetze Mittelrhein dein zuständiger Netzbetreiber ist.

    Achte darauf, nur den tatsächlichen Zählerstand anzugeben. Selbst errechnete Verbräuche dürfen nicht gemeldet werden, da sie zu fehlerhaften Berechnungen führen können.

  • Wie lese ich den Zähler einer komplexen Lieferstelle richtig ab?

    Dein digitaler Zähler ist ein Zweirichtungszähler und zeigt sowohl den Strombezug als auch die Einspeisung an. Die Unterscheidung erfolgt über die sogenannten OBIS-Kennzahlen, die links neben dem Zählerstand angezeigt werden.

    Die wichtigsten OBIS-Kennzahlen für den Strombezug sind:

    • 1.8.0: Stromzählerstand Bezug (kWh) für Eintarif oder die Summe aller Tarife.
    • 1.8.1: Stromzählerstand Bezug (kWh) für Tarif 1 (früher „Hochtarif“).
    • 1.8.2: Stromzählerstand Bezug (kWh) für Tarif 2 (früher „Niedertarif“).

    Diese Kennzahlen beziehen sich auf den Strom, den du aus dem Netz beziehst und sind relevant für deine Abrechnung.

    Die folgenden OBIS-Kennzahlen betreffen die Einspeisung deines erzeugten Stroms und werden für die Abrechnung deines Strombezugs nicht benötigt:

    • 2.8.0: Stromzählerstand Einspeisung (kWh) für Eintarif oder die Summe aller Tarife.
    • 2.8.1: Stromzählerstand Einspeisung (kWh) für Tarif 1 (früher „Hochtarif“).
    • 2.8.2: Stromzählerstand Einspeisung (kWh) für Tarif 2 (früher „Niedertarif“).
  • Von wem erhalte ich meine Einspeisevergütung?

    Deine Einspeisevergütung wird durch deinen Netzbetreiber geregelt. Bei Fragen zur Einspeisung und Vergütung kannst du dich direkt an ihn wenden.
    Falls die Energienetze Mittelrhein dein Netzbetreiber ist, findest du weitere Informationen auf der Website: www.energienetze-mittelrhein.de/stromnetz/erzeugungsanlagen.

  • Ich interessiere mich für ein Messkonzept12/Wärmepumpenkaskade. Was muss ich tun?

    Wenn du dich für die Kaskadenmessung interessierst, solltest du zunächst deinen Netzbetreiber kontaktieren. Den Namen deines Netzbetreibers findest du auf deiner letzten Stromrechnung.
    Ist die enm dein zuständiger Netzbetreiber, kannst du dich direkt an das Team für Erzeugungsanlagen wenden. Sie helfen dir gerne weiter:


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